Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Östlich der B 8 – Nahversorgung“ sowie Berichtigung des Flächennutzungsplans;
Erweiterung des Geltungsbereichs und erneute Öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Zeitraum der Auslegung: 25.03. bis einschließlich 16.04.2024
BERICHTIGUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
BEBAUUNGSPLAN MIT TEXTLICHEN FESTSETZUNGEN
ARTENSCHUTZRECHTLICHE POTENTIALANALYSE