Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Östlich der B 8 – Nahversorgung“ sowie Berichtigung des Flächennutzungsplans;
Erweiterung des Geltungsbereichs und erneute Öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Zeitraum der Auslegung: 25.03. bis einschließlich 16.04.2024

ERWEITERTER GELTUNGSBEREICH

BERICHTIGUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN

BEBAUUNGSPLAN MIT TEXTLICHEN FESTSETZUNGEN

BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN

ENTWURF VERKEHRSANBINDUNG

GESTALTUNGSPLAN

BAUGRUNDBEURTEILUNG

AUSSENANLAGENPLAN

GEBÄUDEGRUNDRISS

ANSICHTEN

ARTENSCHUTZRECHTLICHE POTENTIALANALYSE

ABWÄGUNG DER STELLUNGNAHMEN

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG