Versorgung
Wasser
Bereitschaftsdienst für die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung:
Außerhalb der Dienstzeit im Rathaus ist für die Wasserversorgung bzw. Abwasserentsorgung jeweils ein Notdienst eingerichtet.
In dringenden Fällen erreichen Sie direkt einen Mitarbeiter für die Wasserversorgung unter der Tel.-Nr. 0172/6635284. Dieser ist für die Wasserversorgung nur bis zur Wasseruhr zuständig.
Für die Abwasserentsorgung erreichen Sie in dringenden Fällen einen Mitarbeiter unter der Tel.-Nr. 0172/6417534.
In diesem Zusammenhang möchten wir darauf hinweisen, dass die Notbereitschaft nicht für die Hausinstallation gilt. Hierfür müssen die Grundstückseigentümer bzw. Wohnungsinhaber selbst eine Fachfirma beauftragen.
Wasserwerk Dettingen – Trinkwasseranalyse 2024
– durchgeführt von der ISEGA-Forschungs- und Untersuchungs-Gesellschaft mbH, Aschaffenburg –
Die Versorgung mit Wasser vom Wasserwerk Dettingen erfolgt in den beiden Ortsteilen und in der Siedlung Kimmelsteich, wobei die Straße „Am Kieswerk“ von der Spessartgruppe mit Wasser versorgt wird.
Nachstehend Werte der Untersuchung des Trinkwassers vom Wasserwerk Dettingen (Probenahme am 14.02.2024):
Messwert Grenzwert TrinkwV
Koloniezahl bei 22°C 0 100
Koloniezahl bei 36°C 0 100
Escherichia coli 0 0
coliforme Keime 0 0
Enterokokken 0 0
pH-Wert 7,91 6,5 – 9,5
Leitfähigkeit µS/cm 324 2790
Nitrat mg/l 13 50
Sulfat mg/l 28 250
Chlorid mg/l 17 250
Natrium mg/l 10 200
Calcium mg/l 50
Magnesium mg/l 7,6
Kalium mg/l < 2
Die Gesamthärte des Wassers liegt im Härtebereich 2 (Härtebereich mittel).
Das Trinkwasser entspricht den Anforderungen der Trinkwasserverordnung (TrinkwV). Diese große Untersuchung findet in der Regel jährlich statt.
Strom und Erdgas
SÜWAG ENERGIE:
Bei Störungen in der Strom- oder Gasversorgung außerhalb der Hausinstallation ist die SÜWAG Energie Niederlassung Mitte in Karlstein zuständig. Bei Störungen in der Hausinstallation beauftragen Sie bitte einen zugelassenen Elektro- bzw. Gasinstallateur.
Kundenservice Frankfurt Tel. 0180 3738393 von 7 – 18 Uhr
außerdem kostenfrei Montag bis Freitag von 7 bis 18 Uhr und Samstag von 10 bis 15 Uhr Tel.Nr. 0800/4747480
Entsorgung
Abfall/Müll
Landratsamt Aschaffenburg
Sachgebiet Abfallwirtschaft
Bayernstraße 18
63739 Aschaffenburg
Allgem. Abfallberatung, Öffentlichkeitsarbeit:
Ute Sperber
Tel. 06021/394-407
E-Mail: Ute.sperber@Lra-ab.bayern.de
Müllgebührenstelle, Tonnenänderungen:
Tel.: 06021/394-396
Fax: 06021/394-944
E-Mail: abfallwirtschaft@lra-ab.bayern.de
Auskünfte zum Änderungsdienst u. zur Müllgebührenberechnung
Öffnungszeiten des Recyclinghofes:
Samstags: März bis Oktober von 10 bis 16 Uhr / in den übrigen Monaten 10 bis 15 Uhr
Mittwochs: April bis Oktober 13 bis 18 Uhr / in den übrigen Monaten 13 bis 16.30 Uhr
Öffnungszeiten der Grünabfallplätze:
Großwelzheim:
Samstags: März bis Oktober 10 bis 16 Uhr / in den übrigen Monaten 10 bis 15 Uhr
Mittwochs: April bis Oktober von 13 bis 18 Uhr / November bis einschließlich März von 13 bis 16.30 Uhr
Dettingen:
Samstags: März bis Oktober 10 bis 16 Uhr / in den übrigen Monaten 10 bis 15 Uhr
Mittwochs: April bis Oktober von 13 bis 18 Uhr / / November bis einschließlich März geschlossen
Die Grünabfallplätze in Großwelzheim und Dettingen stehen nur Karlsteiner Bürgern zur Verfügung.
Termine
Problemabfallsammlung
Dettingen, Welzheimer Str./Parkplatz gegenüber Spielplatz:
Mittwoch, 14. Februar 2024, 14.30 – 16.30 Uhr
Mittwoch, 10. Juli 2024, 16.00 – 18.00 Uhr
Großwelzheim, Parkplatz am Langen See
Montag, 6. Mai 2024, 16.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch, 13. November 2024, 14.30 – 16.30 Uhr
Altpapiersammlungen der KJG Dettingen
Samstag, 20. Januar 2024
Samstag, 20. April 2024
Samstag, 20. Juli 2024
Samstag, 26. Oktober 2024
Hundekotbeutel (50 Beutel pro Päckchen) sind kostenlos im Rathaus, Zimmer Nr. 2, erhältlich.
Neue Wertstoff und Sperrmüllabfuhr auf Abruf
Ab Januar 2015 wird Sperrmüll zusammen mit den Wertstoffen Altholz, Altmetall, Kunststoffe und Elektrogroßgeräte nur noch auf Abruf, abgeholt.
Es gibt keine festen Termine für die Sammlung sperriger Wertstoffe aus Altholz und Altmetall sowie Elektro- und Elektronikgroßgeräte mehr.
Durch diese Art der Terminvereinbarung können kriminelle Wertstoffdiebe keine Sammlungen mehr planen. So bleiben die Straßen sauber, es entsteht kein zusätzlicher Verkehr und alle für den Landkreis bestimmten Wertstoffe kommen seinen Bürgern auch wirklich zu Gute. Denn nur mit dem Ertrag aus dem Verkauf der Wertstoffe, die der Landkreis tatsächlich erhält, können die Müllgebühren niedrig gehalten werden.
Die sperrigen Wertstoffe werden dann, wenn sie angefallen sind, vor der Haustüre abgeholt. Dies erspart eigene Fahrten für schwer transportierbare Gegenstände oder lange Wartezeiten auf den nächsten Sammeltermin.
Möbel aus Holz, für die bei der Sperrmüllabfuhr auf Abruf bisher bezahlt werden musste, werden jetzt kostenfrei abgeholt.
Zu den kostenfreien Wertstoffen zählen nun auch sperrige Gegenstände aus verwertbarem Kunststoff (aus PE und PP) wie z. B. Regentonnen, Gartenmöbel oder sperriges Kinderspielzeug.
Jeder Eigentümer oder Mieter eines Anwesens im Landkreis Aschaffenburg kann die neue Wertstoff– und Sperrmüllabfuhr auf Abruf beliebig oft in Anspruch nehmen.
Zu beachten ist, dass Sperrmüll und Wertstoffe, obwohl sie in ein Fahrzeug geladen werden, getrennt voneinander zur Abholung bereit gestellt werden müssen. Für die Abholung von Elektrogroßgeräten werden gesonderte Abholtermine vergeben.
Kostenfreie Wertstoffe werden zusammen mit dem kostenpflichtigen Sperrmüll nach der Beauftragung der Sperrmüllabfuhr auf Abruf innerhalb von zwei Wochen abgeholt. Der genaue Termin der Abholung wird rechtzeitig durch die Fa.Werner mitgeteilt.
Um die Wertstoff- und Sperrmüllabfuhr zu beauftragen muss das Anmeldeformular aus dem Abfallkalender ausgefüllt an die Firma Werner geschickt werden.
Weitere Formulare sind bei der Gemeindeverwaltung und im Landratsamt erhältlich oder können im Internet unter www.abfallwirtschaft-ab.de heruntergeladen werden. Eine formlose oder telefonische Anmeldung ist nicht möglich!
Auf dem Anmeldeformular müssen Art und Menge der abzuholenden Wertstoffe bzw. des Sperrmülls genau angegeben werden.
Wertstoffe wie z.B Möbel aus Holz müssen getrennt vom sperrigen Restmüll bereitgestellt werden, weil nur für den sperrigen Restmüll Gebühren berechnet werden.
Folgende Abfälle werden bei der Sammlung auf Abruf nicht mitgenommen:
- Nachtspeicheröfen, asbesthaltige Abfälle (z.B. Eternitplatten)
- Problemabfälle, Schadstoffe (wie Öl, ölverunreinigte Gegenstände, Chemikalien).
- Abfälle, die pro Stück länger als 2 m und schwerer als 50 kg sind
- Bauschutt wie Ziegel, Glasbausteine, Beton, Sanitärkeramik wie Waschbecken, Toilettenschüsseln
- Grünabfälle
Die Zuordnung der bereitgestellten Abfälle erfolgt vor Ort durch geschultes Personal. Sollten ausgeschlossene Abfälle zur Abholung bereit stehen, werden sie stehen gelassen. Für die Entsorgung ist dann der Eigentümer des Anwesens verantwortlich, auf dem sie bereit gestellt wurden.
Zur Abholung bereitgestellte Gegenstände, die keiner kostenfreien Wertstofffraktion angehören, aber auch nicht zu den ausgeschlossenen Abfällen zählen, werden als kostenpflichtiger Sperrmüll abgefahren. Ist der Auftraggeber oder eine von ihm beauftragte Person bei der Abholung nicht anwesend, werden nur die auf dem Anforderungsformular angegebenen Gegenstände mitgenommen.
Das kostet die neue Abfuhr auf Abruf:
Für die Entsorgung von Wertstoffen und Elektrogroßgeräten werden keine Gebühren erhoben. Für Sperrmüll wird eine Gewichtsgebühr von 0,25 € pro kg berechnet.
Pro Anfahrt für die Abholung von Wertstoff, Sperrmüll oder einer Kombination aus beiden wird eine Pauschale von 15,00 € erhoben. Werden ausschließlich Elektrogroßgeräte abgeholt, wird keine Anfahrpauschale erhoben. Die Anfahrpauschale für sonstige Wertstoffe und Sperrmüll wird mit dem Gewicht der Abfälle verrechnet. Ab einer Menge von 61 kg entfällt die Anfahrpauschale, sodass ausschließlich die Gewichtsgebühr für den abgeholten Sperrmüll anfällt. Die Abholung von Wertstoffen ist ab einer Menge von 61 kg gänzlich kostenfrei.
Wenn die Abholung innerhalb von 3 Werktagen erfolgen soll kostet dies zusätzlich einen Expresszuschlag von 25,00 €.
Sperrmüll und Wertstoffe werden vor Ort im Fahrzeug gewogen und Wiegebelege ausgedruckt, die der Auftraggeber erhält. Im Landratsamt werden die Gebühren für die Sperrmüllabholung berechnet und die Abrechnung dem Auftraggeber direkt zugesandt.
Der Vollservice als Zusatzangebot der Fa. Werner (Transport aus der Wohnung ans Fahrzeug) wird durch Fa. Werner gesondert berechnet. Diese Leistung muss direkt vor Ort bar bezahlt werden.
Hinweise zur Vorbeugung von Rattenbefall
Trotz der jährlichen Rattenbekämpfung durch die Gemeinde in der Kanalisation kommt es immer wieder vor, dass Ratten in Gärten gesichtet werden. Diese werden vor allen Dingen durch gekochte Essensreste angelockt. Daher folgende Hinweise:
• Werfen sie keine Küchenabfälle in die Toilette, sie können Ratten anlocken. Die Tiere klettern aus der Kanalisation in die Abwasserrohre und tauchen unter Umständen sogar in der Toilettenschüssel auf.
• Stellen Sie Abfalltüten oder Sperrmüll nicht längere Zeit draußen ab. Schon nach wenigen Tagen können Ratten alte Kühlschränke, Matratzen oder Schrankschubladen als Behausung benutzen.
• Abfälle sollten immer unter Verschluss gehalten werden. Überfüllte offene Mülltüten ziehen Ratten an.
• Gekochte Essensreste und tierische Abfälle wie Knochen und Fleisch ziehen durch ihren Geruch Nagetiere an und gehören nicht auf den Kompost. Vielmehr sollte hierfür die Bio-tonne genutzt und diese regelmäßig zur Entleerung bereitgestellt werden. Besser noch, Sie vermeiden Essensreste oder frieren diese zum weiteren Gebrauch ein.
• Am besten ratten- und mäusesichere Kompostbehälter einsetzen oder den Kompost nach allen Seiten mit feinmaschigem Draht absichern.
• Kellertüren sollten ohne Spalt schließen und Kellerfenster mit einem engmaschigen Stahlgitter versehen sein. Gerade in der kalten Jahreszeit kommen die Tiere gerne in die warmen, mit Vorräten gefüllten Räume.
• Die Fütterung von Haustieren sollte immer kontrolliert erfolgen. Tierfutter nicht offen vor dem Haus stehen lassen. Nach Sättigung der Haustiere sollten die Futternäpfe entfernt bzw. gereinigt werden.
• Sollten Sie dennoch auf ihrem Grundstück bei allen Vorsichtsmaßnahmen Ratten feststellen, so empfiehlt es sich, zugelassene Rattenköder im Fachhandel zu kaufen und diese fachgerecht einzusetzen.