Vollzug der Gutachterausschussverordnung (BayGaV);
Bekanntmachung Bodenrichtwerte Stand 01.01.2026

Der Gutachterausschuss des Landkreises Aschaffenburg hat die Bodenrichtwertzonen zum Stichtag 01.01.2026 gemäß § 196 BauGB flächendeckend beschlossen.

Diese und die festgestellten Bodenrichtwerte für die Nutzungen Acker-, Grünland und Forst (mit Aufwuchs) stehen auf der Internetseite http://www.bodenrichtwerte.bayern.de/ oder auch unter www.geoportal.bayern.de/bayernatlas (weiter „Thema wechseln“, „Planen und Bauen“, „Bodenrichtwerte“) kostenfrei zur Einsicht zur Verfügung.

Auf die genannten Internetseiten und auf das Recht, gemäß § 196 Abs. 3 Satz 2 BauGB von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Auskunft über die Bodenrichtwerte zu verlangen, wird hingewiesen.

Schriftliche Anfragen sind gebührenpflichtig und können an die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Landratsamt Aschaffenburg gerichtet werden (gerne auch per E-Mail: Gutachterausschuss@lra-ab.bayern.de).