Jakobs-Kreuzkraut als Problemkraut – Wichtige Information für Flächeneigentümer – Eigeninitiative ist gefragt!

Abbildung 1 Jacobs-Kreuzkraut, Bildertafel aus Thome (1885) www.BioLib.de

Das heimische Jakobs-Kreuzkraut gilt als kritische Giftpflanze des Grünlands, da es durch seine Inhaltsstoffe Weidetiere, wie vor allem Pferde- und Rinder, gefährden kann. Als Nahrung für einige Insekten hat es aber auch seinen festen Platz in unserem heimischen Ökosystem.

Sein Vorkommen hat in den letzten Jahren stark zugenommen und damit gefährdet es Flächen, die als Grünfutter, Heu oder Silage für Weidetiere genutzt werden! Es wird zum Problemkraut, wenn es sich von Wegrändern, privaten Flächen oder Pferdekoppeln auf landwirtschaftlich genutzte Wiesen, Mahdgrünland und Weideflächen ausbreitet. Die Abbauprodukte seiner Inhaltsstoffe reichern sich in der Leber der Weidetiere an und können tödlich sein.

Deshalb fordert das Landratsamt Aschaffenburg die Bürgerinnen und Bürger, sowie Flächeneigentümer auf, aktiv zu werden, um die Ausbreitung des Jakob-Kreuzkraut, v.a. auch durch Samenanflug, auf diese kritischen Flächen zu verhindern!

Das Kraut wird händisch oder mit entsprechendem Werkzeug durch Ausstechen oder Ausziehen/Ausreißen nur mit Wurzel dauerhaft von der Fläche entfernt. Als Schutz vor dem giftigen Pflanzensaft empfiehlt es sich wasserfeste Arbeitshandschuhe zu tragen. Blühende Exemplare müssen wegen der Weiterverbreitung der Samen über den Hausmüll /bzw. in Säcken über die Gemeindebauhöfe entsorgt werden. Nicht blühende Jakobs-Kreuzkräuter können an unkritischen Stellen (z.B. Hecken, Kompost …) verrotten.

Vom 22.06. bis 07.08.2026 findet wieder eine landkreisweite Jakobs-Kreuzkraut Aktion statt. In diesem Zeitraum unterstützt das Landratsamt die Sammelaktionen, indem eine kostenlose Entsorgung der Pflanzen über die Bauhöfe möglich ist.

Herzlichen Dank für Ihre Mithilfe!

Landesamt für Statistik sucht Teilnehmer für Befragung: Wo bleibt mein Geld?

Mit den „Laufenden Wirtschaftsrechnungen“ (LWR) untersucht die amtliche Statistik, wofür private Haushalte in Bayern ihr Geld ausgeben – von Lebensmitteln über Wohnen bis Freizeit.

Für diese Befragung sucht das Bayerisches Landesamt für Statistik aktuell wieder freiwillige Haushalte in Bayern.

Besonders gesucht werden:

– Haushalte mit einem Einkommen unter 1250 Euro im Monat

– Mehrpersonenhaushalte, in denen z.B. Singles oder Paare mit einem Elternteil oder volljährigen Kindern in einem Haushalt leben

– Haushalte, in denen der oder die Hauptverdienende selbstständig oder freiberuflich tätig ist

Die Teilnahme läuft einen Monat und ist per App oder auf Papier möglich. Gleichzeitig erhalten Teilnehmende einen Überblick über die eigenen Lebenshaltungskosten. Als Dankeschön für die Teilnahme an den LWR 2026 gibt es 90.- Euro.

Jetzt anmelden und mitmachen unter www.lwr.de/teilnahme

Kostenlose Beratung zu „Hilfe zur Pflege“

Der Bezirk Unterfranken ist jeden zweiten Montag im Monat von 13:00 bis 16:00 Uhr zu Gast im Pflegestützpunkt des Landkreises Aschaffenburg und bietet dort ein wohnortnahes Beratungsangebot zum Thema „Hilfe zur Pflege“ an.

Die kostenlose Beratung richtet sich an pflegebedürftige Menschen, pflegende Angehörige sowie alle Interessierten.

Voraussetzungen für die Gewährung der Hilfe zur Pflege sind in der Regel eine erhebliche Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 2 sowie unzureichende eigene finanzielle Mittel zur Deckung der Pflegekosten im ambulanten oder stationären Bereich.

Termine vergibt der Pflegestützpunkt des Landkreises Aschaffenburg; für Rückfragen und Terminvereinbarungen wenden Sie sich bitte an den Pflegestützpunkt. Bayernstr. 18, 63739 Aschaffenburg, Tel.: 06021/394-6060 sowie per Mail an pflegestuetzpunkt@Lra-ab.bayern.de. Darüber hinaus steht der Pflegestützpunkt des Landkreises jederzeit mit weiteren Beratungsangeboten rund um das Thema Pflege zur Verfügung.

GuD-Anlage Block 8 KWS – Vorbescheidsverfahren nach § 9 BImSchG – Elektronische Auslegung in Ihrer Gemeinde, Gz. RPDA

 Vorbescheidsverfahren nach § 9 Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG);

 Antragstellerin:         Uniper Kraftwerke GmbH, Holzstraße 6, 40221 Düsseldorf

Anlagenstandort:     Hanauer Landstraße 150, 63538 Großkrotzenburg

Anlage:                         Kraftwerk Staudinger

Projekt:                        Errichtung und Betrieb einer H2-Ready Gas- und Dampfturbinenanlage (GuD / Block 8) mit einer maximalen elektrischen Leistung von 890 MWel und einer Feuerungswärmeleistung (FWL) von 1.470 MWth sowie einer jährlichen Betriebsdauer von maximal 8.760 Stunden

Antrag vom:              16. April 2025, eingegangen am 16. April 2025, ergänzt am 13. August 2025;

 

Vorbescheid-9BImschG_Block8-KWS-UKW

Veröffentlichungstext-Vorbescheid_Block8-UKW_RP Homepage

Klarstellung zum gelben Sack – Pressemitteilung Landratsamt Aschaffenburg

Pressemitteilung 21/2026 – Aschaffenburg, 29. Januar 2026

Klarstellung zum gelben Sack

Das Landratsamt ist nicht Auftraggeber der Firma Weisgerber, hat keine vertraglichen Beziehungen zu diesem Entsorger der gelben Säcke und hat keinerlei Weisungsrecht. Das Landratsamt ist lediglich zuständig für die Entsorgung von Altpapier, Biomüll und Restmüll.

Die Entsorgung von Verpackungsmüll über die gelben Säcke ist deutschlandweit die Aufgabe der Wirtschaft, die diese Verpackungen in den Umlauf bringt. Dieser Zusammenschluss von Wirtschaftsunternehmen heißt „duale Systeme“. Sie sind deutschlandweit verantwortlich für die Entsorgung gelber Säcke, Dosen und Altglas.

Der im Main-Echo vermittelte Eindruck ist daher falsch: Das Landratsamt hat nicht veranlasst, dass nasse gelbe Säcke nach dem Wintereinbruch nochmal zu Haus zwischen gelagert werden müssen bis zur nächsten Abholung.

Tatsächlich ist die Kreisverwaltung auch mit dieser Entscheidung der Verantwortlichen auf Seiten der „dualen Systeme“ und deren Auftragnehmer Weisgerber in keiner Weise einverstanden. Trotz fehlenden Weisungsrechts spiegelt das Landratsamt den bestehenden Missstand auch an die „dualen Systeme“ und die Firma Weisgerber als deren Dienstleister zurück, um eine unverzügliche und ordnungsgemäße Abholung zu erreichen. Das gilt gleichermaßen dafür, dass die Firma Weisgerber auch unverzüglich die ordnungsgemäße Entsorgung von Dosen und Altglas sicher zu stellen hat.

Landrat Dr. Alexander Legler macht klar: „Die über die dualen Systeme beauftragte Firma Weisgerber ist ganz offenkundig nicht in der Lage, ihre Leistungen zu erbringen. Von Beginn an ist diese durch Nichtleistung und Schlechtleistung aufgefallen: Glas- und Dosencontainer werden nicht ordnungsgemäß entleert und die Nichtabholung der gelben Säcke sowie die Nichteinhaltung der zugesagten Lieferung der gelben Säcke in die Haushalte setzt die Mangelleistung fort. Ich fordere die dualen Systeme erneut auf, diesen Missstand unverzüglich zu beseitigen und einen Dienstleisterwechsel herbei zu führen. Der aktuelle Zustand ist unerträglich und völlig inakzeptabel.“

Auch weiterhin wird das Landratsamt – trotz fehlender Zuständigkeit – nachdrücklich Verbesserungen verlangen. Wer sich mit einer Beschwerde direkt an den Dienstleister wenden möchte, kann dies per Mail an kommunen@weisgerber-umweltservice.de sowie telefonisch unter der 0800/2278336 tun.

Mit freundlichem Gruß

Ihre Pressestelle
Stabsstelle L1

Landratsamt Aschaffenburg

Link:

Mikrozensus 2026 startet:  130 000 Bürgerinnen und Bürger werden befragt

Mikrozensus liefert wichtige Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung

Jedes Jahr wird in Bayern – wie im gesamten Bundesgebiet – der Mikrozensus durchgeführt. Diese Haushaltsbefragung ermittelt Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung. Bundesweit sind ein Prozent der Bevölkerung und damit in Bayern rund 130 000 Personen auskunftspflichtig. Mit ihrer Teilnahme tragen die Befragten dazu bei, dass politische Entscheidungen faktenbasiert getroffen werden können. Die Befragung erfolgt als Telefoninterview oder Online-Befragung.

Der Mikrozensus ist die größte jährliche Haushaltsbefragung in Deutschland. Im Rahmen dieser Erhebung geben in Bayern jedes Jahr rund 130 000 Personen in etwa 65 000 Haushalten stellvertretend für alle Bürgerinnen und Bürger des Freistaats Auskunft zu ihren Arbeits- und Lebensbedingungen. Damit tragen die befragten Personen dazu bei, die wirtschaftliche und soziale Lage der Haushalte zu verstehen und die Lebensbedingungen der Bevölkerung zu verbessern. Nur durch verlässliche, qualitativ hochwertige Daten können politische Entscheidungen zum Beispiel zur Bekämpfung von Armut, zur Förderung von Kinderbetreuung oder zur Unterstützung von Rentnerinnen und Rentnern faktenbasiert und zielgerichtet getroffen werden.

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ANKÜNDIGUNG VON KARTIERUNGSARBEITEN FÜR DIE TRASSENPLANUNG

Ortsübliche Bekanntmachung im Bereich Karlstein am Main – BBPlG-Vorhaben Nr. 96 Aschaffenburg – Urberach

Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger,

Amprion hat als zuständiger Übertragungsnetzbetreiber den gesetzlichen Auftrag, das Übertragungsnetz im Zuge der Energiewende um- und auszubauen.

Durch den steigenden Strombedarf in Hessen und Bayern steigen auch die Anforderungen an das Stromnetz. Das Vorhaben Nr. 96 „Aschaffenburg – Urberach“ aus dem Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) dient dabei der Erhöhung der elektrischen Transportkapazität zwischen den beiden Bundesländern. Es beinhaltet die Errichtung einer neuen Höchstspannungsfreileitung mit zwei 380 kV-Stromkreisen zwischen den Umspannanlagen Urberach und Aschaffenburg.

Zur Vorbereitung des bevorstehenden Planfeststellungsverfahrens (vrs. ab 2027) sind Bestandserfassungen der Tier- und Pflanzenarten erforderlich. Die Kartierungen dienen dazu, Aufschluss über relevante artenschutzrechtliche Aspekte zu erhalten. Da sich die Kartierungsarbeiten am jahreszeitlichen Verlauf der Flora und Fauna orientieren und darüber hinaus der Witterung unterliegen, sind die aufgeführten Arbeiten in der Abfolge variabel.

Folgende Kartierungsarbeiten, die jedoch nicht auf allen Grundstücken erfolgen müssen, werden von der Amprion GmbH bzw. ihren Beauftragten durchgeführt:

Probeflächenermittlung/Biotoptypkartierung: Die potenzielle Eignung der Flächen als Lebensraum (sog. „Habitateignung“) und Biotoptypkartierung wird durch Begehungen und flächendeckende Inaugenscheinnahme bis zu einer Entfernung von rund 300 m von in Frage kommenden Trassenverläufen festgestellt.

Brut- und Rastvogelkartierung: Es werden mehrere Tag- und ggf. auch Nachtbegehungen auf ausgewählten Probeflächen in der Regel bis zu 6.000 m beidseits der in Frage kommenden Trassenverläufe durchgeführt.

Horst- und Höhlenbaumkartierung: Die Sichtkontrolle und Besatzüberprüfung der Horste an einzelnen Bäumen erfolgen durch Begehungen in der laubfreien Zeit in den Wintermonaten und ggf. ergänzend im Sommer.

Fledermauskartierungen: Auf ausgewählten Flächen werden durch Nachtbegehungen in den Sommermonaten Fledermäuse erfasst.

Kartierungen von Amphibien, Haselmäusen, Reptilien, Schmetterlingen, Libellen, Käfern: Tagsüber und teilweise nachts werden auf relevanten Flächen bis ca. 500 m beidseits der in Frage kommenden Trassenverläufe die verschiedenen Arten erfasst.

Die angekündigten Vorarbeiten dienen zur Erhebung essentieller Daten, die für die weitere Planung des Vorhabens erforderlich sind.

Mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung werden den von den Untersuchungen betroffenen Eigentümer*innen und Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten nach § 44 Abs. 2 EnWG bekanntgemacht.

Die Vorarbeiten erstrecken sich über einen Gesamtzeitraum von

AUGUST 2025 BIS JUNI 2027

Die Grundstücke und landwirtschaftlichen Wege werden nur tageweise und kurzzeitig betreten. In der Regel sind die Mitarbeiter*innen zu Fuß unterwegs. Die Arbeiten vor Ort dauern wenige Minuten bis mehrere Stunden. Um die Flächen mit dem Fahrzeug zu erreichen, werden öffentliche, private und landwirtschaftliche Wege genutzt. Ggf. werden Flurstücke, je nach Witterung und Aufwand, mehrmals an verschiedenen Tagen innerhalb des angegebenen Zeitraums betreten.

Ggf. werden bei der Erfassung einzelner Arten(-gruppen) Hilfsmittel eingesetzt (z. B. Ausbringen von Reusen für den Nachweis von Amphibien, von Reptilienmatten als Ruhestätte für Reptilien, von Haselmaustubes), die auch für eine begrenzte Zeit innerhalb der Flächen belassen werden.

Mit den Arbeiten haben wir die Firma ERM (Lisa Eisenbarth, 06102 206326, lisa.eisenbarth@erm.com) beauftragt.

Eine Inanspruchnahme der Flurstücke erfolgt nur im Rahmen der oben beschriebenen Vorarbeiten und auf Grundlage des § 44 EnWG. Gemäß Absatz 1 müssen Eigentümer*innen und sonstige Nutzungsberechtigte diese Arbeiten dulden, da sie zur Vorbereitung der Planung dienen.

Im Zuge der Arbeiten werden im Regelfall keine Schäden verursacht. Sollte es trotz aller Vorsicht zu Flurschäden kommen, können diese beim o. g. Kontakt angezeigt werden. Wir werden diese sodann entsprechend der gesetzlichen Vorgaben in § 44 Abs. 3 EnWG entschädigen.

Bei allen Vorarbeiten setzen wir höchste Standards für den Schutz von Mensch und Umwelt. Die Belange von Umwelt, Natur und Landschaft nehmen wir dabei sehr ernst und halten uns streng an die gesetzlichen Vorgaben. Wir versuchen zudem die temporäre Störung der Wohn- und Erholungsfunktionen während der Erkundungsphase durch vorausschauende Planung, Absprachen mit Behörden und Betroffenen sowie den Einsatz schonender Technologien so gering wie möglich zu halten.

Wir bedanken uns vorab bei allen betroffenen Eigentümer*innen und sonstigen Nutzungsberechtigten für ihr Verständnis.

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

Tobias Muermann
Projektsprecher
TELEFON: 0162 4964860
E-MAIL: tobias.muermann@amprion.net

LISTE DER FLURSTÜCKE IM BEREICH DER GEMEINDE KARLSTEIN AM MAIN
Gemeinde Karlstein am Main – Gemarkung: Dettingen am Main

Flurstücke:

947; 1206; 1207/2; 1207; 1208; 1209; 1210; 1211; 1212; 1213; 1214; 1215; 1216; 1217; 1218; 1219; 1221; 1222; 1223; 1224; 1225; 1226; 1227; 1228; 1229; 1230; 1231; 1232; 1233; 1234; 1235; 1236; 1237; 1238; 1239; 1240; 1241; 1242; 1243; 1244; 1245; 1246; 1247; 1248; 1249; 1250; 1251; 1252; 1253; 1254; 1255; 1256; 1257; 1258; 1259; 1260; 1261; 1262; 1263; 1264; 1265; 1266; 1267; 1268; 1269; 1270; 1271; 1272; 1273; 1274; 1275; 1276; 1277; 1278/1; 1278; 1280; 1281; 1282; 1283; 1284; 1285; 1286; 1287/2; 1287; 1288; 1289; 1290; 1291; 1292; 1293; 1295/2; 1295; 1296; 1297; 1298; 1299; 1300; 1301; 1302; 1303; 1304; 1305; 1306; 1307; 1308; 1309; 1310; 1311; 1312; 1313; 1314; 1315; 1316; 1318/1; 1318; 1319/1; 1319; 1320; 1324; 1326/1; 1326; 1327/2; 1327; 1328; 1331; 1332/2; 1332; 1333; 1334; 1335; 1336; 1337; 1338; 1339; 1340; 1341/2; 1341; 1342; 1343; 1344; 1345; 1346; 1347; 1360; 1361/1; 1361/2; 1361; 1366/1; 1369/1; 1392; 1393; 1394; 1395; 1396; 1397; 1398; 1399; 1400; 1401; 1402; 1403; 1404; 1405; 1406; 1407; 1408; 1409; 1410; 1411; 1412/3; 1412; 1413; 1414; 1415; 1483; 1544; 1545; 1546; 1547; 1548; 1549; 1550; 1551; 1556/1; 1560; 1582; 1583; 1589; 1590; 1609; 1630; 1635; 1644; 1645; 1646/1; 1646/2; 1646/3; 1646; 1648/1; 1648; 1649/1; 1649; 1650/1; 1650/2; 1650/3; 1650/4; 1650/5; 1650/6; 1650/7; 1650; 1651; 1652; 1653; 1654; 1655; 1657/2; 1657; 1658; 1664; 1672/11; 1672/5; 1757; 1833; 2035; 2087/18; 2087/20; 2087/3

 

Waldbrandgefahr im Landkreis Aschaffenburg

Hinweise zur Vermeidung von Bränden

Bei erhöhter Waldbrandgefahr sollten die folgenden Hinweise beachtet werden:

  • Melden Sie Waldbrände sofort an die Feuerwehr unter Tel. 112.
  • In den Wäldern gilt ein gesetzlich normiertes Rauchverbot vom 1. März bis 31. Oktober, Art. 17 Abs. 3 Bayerisches Waldgesetz (BayWaldG).
  • Werfen Sie beim Auto- oder Bahnfahren keine Zigarettenkippen aus dem Fenster
  • Im Wald oder in Waldnähe (bis 100 m) darf grundsätzlich gemäß Art. 17 Abs. 1 S.1 BayWaldG kein offenes Feuer/ eine offene Feuerstätte ohne eine Erlaubnis der Gemeinde betrieben werden. Bei offenen Feuerstätten sind die von ihnen ausgehenden Gefahren besonders zu berücksichtigen; von leicht entzündbaren Stoffen müssen offene Feuerstätten mindestens 100 Meter entfernt sein.
  • Parken Sie Ihren PKW nicht auf trockenem Gras, da es sich am heißen Katalysator entzünden kann.
  • Parken Sie stets so, dass Betriebs-, Rettungs- und Löschfahrzeuge nicht behindert werden.
  • Bei starkem Wind dürfen Feuerstätten nicht benutzt werden und das Feuer ist sofort zu löschen, § 4 Abs. 2 der Landesverordnung über die Verhütung von Bränden (VVB).
  • Die finanziellen Folgen für den Brandverursacher und die landeskulturellen Folgen für den Wald und für die Bevölkerung können enorm sein.
  • Offene Feuerstätten sind ständig unter Aufsicht zu halten und bei Verlassen der Feuerstelle müssen Feuer und Glut vollkommen erloschen sein, § 4 Abs. 3 VVB.
  • Waldbesitzer sollten Reisig und Restholz bei Waldbrandgefahr nicht verbrennen, sondern abtransportieren, häckseln oder einen Witterungsumschwung abwarten.

Die rechtlichen Grundlagen für den Umgang mit Feuer finden sich im BayWaldG, im Landesstraf und Verordnungsgesetz (LStVG) und VVB. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 10.000 Euro. Zudem müssen Brandverursacher mit beträchtlichen Schadensersatzforderungen und gegebenenfalls auch Strafverfahren rechnen.

Aktuell ist die Waldbrandgefahr in der geringen Gefahrenstufe, diese kann sich jedoch aufgrund der derzeitigen Wetterlage sehr schnell erhöhen.

Weitere Infos finden Sie auf der Homepage des Landkreis Aschaffenburg unter folgendem Link: Waldbrand / Landkreis Aschaffenburg

Starker Gasgeruch im LK AB — ENTWARNUNG

STARKER GASGERUCH – auch Karlstein ist/war betroffen

DAS LANDRATSAMT ASCHAFFENBURG MELDET:

ENTWARNUNG!

https://www.landkreis-aschaffenburg.de/

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𝗨𝗿𝘀𝗮𝗰𝗵𝗲 𝗳ü𝗿 𝗚𝗲𝗿𝘂𝗰𝗵𝘀𝗯𝗲𝗹ä𝘀𝘁𝗶𝗴𝘂𝗻𝗴 𝗶𝗺 𝗟𝗮𝗻𝗱𝗸𝗿𝗲𝗶𝘀 𝗔𝘀𝗰𝗵𝗮𝗳𝗳𝗲𝗻𝗯𝘂𝗿𝗴 𝘂𝗻𝗱 𝗱𝗲𝗿 𝗦𝘁𝗮𝗱𝘁 𝗔𝘀𝗰𝗵𝗮𝗳𝗳𝗲𝗻𝗯𝘂𝗿𝗴

Gegen 19:15 Uhr konnte die Ursache für die in mehreren Orten des Landkreises Aschaffenburg in der Stadt Aschaffenburg wahrgenommene Geruchsbelästigung ermittelt werden.

Ursächlich ist vermutlich ein Produktaustritt in einem benachbarten Landkreis bei dem es am heutigen Morgen zu einer kleinen Leckage die kurzfristig behoben werden konnte mit Odorierungsmitteln kam. Odorierungsmittel werden dem Erdgas beigemischt, um diesem den typischen, wahrnehmbaren Geruch zu verleihen und so Leckagen frühzeitig erkennbar zu machen. Dieser Geruch kann im Freien auch noch einige Stunden wahrgenommen werden.

Nach der Klärung der Ursache können die Maßnahmen der Feuerwehr eingestellt werden. Die eingesetzten Kräfte kehren zu ihren Standorten zurück.

Kreisbrandrat Frank Wissel bedankt sich ausdrücklich bei allen Einsatzkräften für ihr engagiertes Handeln zur Bewältigung dieser Lage.

Bürgerenergiepreis

Gemeinsam mit den Regierungen von Niederbayern, Unterfranken, Oberfranken, Oberbayern und der Oberpfalz verleihtdie Bayernwerk Netz GmbH den Bürgerenergiepreis an engagierte Bürgerinnen und Bürger. Mit jährlich insgesamt 50.000 Euro zeichnen wir Menschen aus, die ihre persönliche Energie einem nachhaltigen Bayern widmen und in ihrem eigenen Umfeld mit bestem Beispiel vorangehen.

Bei Fragen zur Bewerbung wenden Sie sich bitte an Annette Vogel,
Tel. 09 21 – 2 85 – 20 82, E-Mail: buergerenergiepreis@bayernwerk.de

Undefinierbarer Geruch rund um Karlstein

Immer wieder – immer noch:
Geruchsbelästigung beidseits des Mains
Fachbehörden arbeiten weiter an Ihren Hinweisen – Mitarbeit erbeten

Immer wieder – oder noch immer – kommt es zu undefinierbarer Geruchsbelästigung im Karlsteiner Bereich Kreisstraße AB17/Seligenstädter Straße sowie im umliegenden Anwohnerbereich in Großwelzheim. (mehr …)

Erläuterung für die Erhöhung der Wasser- und Kanalgebühren

Aufgrund der Vielzahl an Rückfragen und Nachrichten nach Erhalt der Abrechnung der Wasser- und Abwassergebühren für das Jahr 2023 und der Festsetzung der Vorauszahlungen für 2024 erläutern wir Ihnen nachfolgend, auf welcher Grundlage die Gebührenerhöhungen bei Wasser und Abwasser beruhen:

Die Wasserversorgung und die Abwasserentsorgung gehören zu den kostendeckenden Einrichtungen der Gemeinde Karlstein a.Main. Für diese Einrichtungen kalkuliert die Gemeinde ihre Wasser- und Kanalgebühren gemäß den bestehenden Vorgaben auf einen Zeitraum von drei Jahren. Während dieses Kalkulationszeitraums wird die Kalkulation jährlich überprüft. Wenn bei der Überprüfung festgestellt wird, dass sich die Daten für die Kalkulationsgrundlage (Verbrauchsmenge, Ausgaben und Einnahmen, Investitionen etc.) geändert haben, kann der Kalkulationszeitraum vorzeitig abgebrochen werden. Im Anschluss wird eine neue Kalkulation für drei Jahre aufgestellt.

Bei der Überprüfung in 2023 wurde festgestellt, dass sich wesentliche Unterschiede zwischen der ursprünglichen Kalkulation und den tatsächlichen Ausgaben ergeben haben. Aus diesem Grund wurde die Kalkulation abgebrochen und eine neue Kalkulation für den Zeitraum 2024 bis 2026 erstellt. Die Kostensteigerungen sowie das Defizit des alten Kalkulationszeitraums sind in die neue Kalkulation eingeflossen. Die Gemeinde ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben angehalten, die Kosten an die Verbraucher weiter zu geben.

Gemeindeverwaltung, Karlstein a.Main, 02.02.2024

Gebühr für Windelsäcke

Aufgrund von gestiegenen Beschaffungskosten hat der Haupt- und Finanzausschuss im Rahmen der Haushaltsberatungen 2024 dem Vorschlag der Verwaltung zugestimmt, eine Gebühr für die Bereitstellung und Entgegennahme der roten Windelsäcke zu erheben.

Ab Montag, den 08.07.2024, wird im Rathaus (Zimmer 2) für die roten Windelsäcke eine Gebühr in Höhe von 10,00 Euro pro Rolle zur Zahlung fällig. Auf einer Rolle befinden sich 25 Säcke.

Bei der Ablieferung der gefüllten Säcke im Bauhof wird weiterhin keine Gebühr erhoben.

Gemeinde Karlstein a.Main, 02.07.2024