“Azubi-Projekt” Erstellung der Webseiten für Vereine, Einrichtungen etc.

Der Förderverein für regionale Entwicklung e.V., bietet nachfolgende Webseitenförderung für Vereine, Einrichtungen und Unternehmen an:

Mit den “Azubi-Projekten” geben wir Auszubildenden und Studierenden (unter Anleitung erfahrener Ausbilder) die Möglichkeit, praktische Berufserfahrung an realen Webseitenprojekten zu sammeln. Im Rahmen dessen können sich Kommunen, Vereine, öffentliche und soziale Einrichtungen und kleinere Unternehmen kostenfrei eine Webseite erstellen lassen. Lediglich die Kosten für Domain und Webspeicher sind selbst zu tragen. Derzeit suchen wir im Rahmen des Förderprogramms “Bayern vernetzt” neue Projektpartner aus Ihrer Region.

Bei der Erstellung der Webseiten werden natürlich Voraussetzungen zur Barrierefreiheit sowie geltende Datenschutzrichtlinien berücksichtigt, für die anschließende Pflege der Webseite wird den Projektpartnern ein bedienerfreundliches Redaktionssystem sowie ein kostenfreier Support zur Verfügung gestellt. Weitere Informationen finden Sie unter www.azubi-projekte.de

Für alle Ihre Rückfragen erreichen Sie uns von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8:30 Uhr bis 16:30 Uhr sowie Freitag von 8:30 Uhr bis ca. 15:00 Uhr unter der Rufnummer 0331 – 550 474 70.

Mit freundlichen Grüßen

Team „Azubi-Projekte“ vom Förderverein für regionale Entwicklung e.V.
Arthur-Scheunert-Allee 2
14558 Nuthetal

Kontakt:
Tel.: (0331) 550 474 – 70
Fax: (0331) 550 474 – 01
E-Mail: info@azubi-projekte.de
Homepage: www.azubi-projekte.de

Förderprogramm Bayern vernetzt

Bayern vernetzt PM

 

 

Sperrungen Neubau und neue Zufahrt “ALDI”

Im Zuge des Neubaus “ALDI-Filiale” / Abzweig am Sportplatz / Sportlerheim Germania Dettingen bitten wir um Beachtung folgender Umleitungs- bzw. Sperrmaßnahmen:

Ab 31.03.2025 (bis 21.09.2025) erfolgt die Sperrung der Fahrspur der “Neuen Hörsteiner Straße” von Kreuzung St 3308/Frankenstraße bis Kreisel Hanauer Landstraße in FR Karlstein/Kleinostheim.

Im Zuge dieser Sperrung erfolgt parallel ab 31.03.2025 (bis 09.05.2025) die Umleitung des gemeinsamen Geh-/Radwegs St 3308 gegenüber des  Sportplatzes “Germania Dettingen” aufgrund Umlegungen der Gas- und Hochdruckleitungen “Neue Zufahrt Aldi”.

 

 

 

 

 

größere Ansichten: in die Grafiken klicken

„Wo bleibt mein Geld?“ – Teilnehmer für nächste Erhebung zu Einnahmen und Ausgaben gesucht

Mitmachen und mindestens 100 Euro Prämie erhalten.
Einkommens- und Verbrauchsstichprobe, kurz EVS, als wichtige Datenbasis für politische Entscheidungen.

Wofür und wieviel Geld geben die Menschen in Deutschland aus? Wie hoch sind konkret die Ausgaben für Lebensmittel, Wohnen, Verkehr und andere Dinge? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe, kurz EVS. Unter dem Motto „Wo bleibt mein Geld?“ führt das Bayerische Landesamt für Statistik gemeinsam mit den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder von Januar bis Dezember 2023 die nächste EVS durch. Dafür werden in Bayern rund 13000 Haushalte gesucht, die sich an der größten freiwilligen Befragung der amtlichen Statistik beteiligen. Als Dankeschön erhalten sie eine Geldprämie von mindestens 100 Euro. Hinweis: aktuell läuft auch die Zeitverwendungserhebung (ZVE), beide Erhebungen klingen ähnlich sind aber grundverschieden.

Unter www.evs2023.de/teilnahme können Interessierte ab sofort ihren Haushalt zur EVS 2023 anmelden. Aus allen Anmeldungen wird für jedes Quartal nach einem Quotenplan eine Stichprobe gezogen. Das bedeutet, vor Beginn der EVS wird für jedes Bundesland anhand der Bevölkerungsstruktur festgelegt, wie viele Paarhaushalte mit Kindern, wie viele Haushalte von Alleinerziehenden, wie viele Alleinlebende usw. für die Stichprobe benötigt werden. Dies ist wichtig, um die Bevölkerung realistisch abzubilden.

Wie bei allen Erhebungen der amtlichen Statistik sind der Datenschutz und die Geheimhaltung umfassend gewährleistet. Alle Angaben werden streng vertraulich behandelt und ausschließlich für statistische Zwecke verwendet.

Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder bedanken sich bei allen Teilnehmenden für die Unterstützung!

Weitere Informationen zur EVS 2023, häufig gestellte Fragen sowie das Teilnahmeformular sind verfügbar unter www.evs2023.de.

 

Neue Lärmkarten des Eisenbahn-Bundesamtes

Das Eisenbahn-Bundesamt hat die vierte Runde der Umgebungslärmkartierung an Schienenwegen von Eisenbahnen des Bundes durchgeführt. Damit wurde die Umgebungslärmkartierung an ca. 17.000 Streckenkilometern in einem Untersuchungsgebiet von mehr als 58.000 km² termingerecht abgeschlossen. Die Ergebnisse können ab sofort online abgerufen werden.

Über die Internetseite http://www.eba.bund.de/kartendienst gelangen Sie zu dem GeoPortal des Eisenbahn-Bundesamtes. Hier können Sie Ihre Adresse suchen lassen und erfahren, wie laut der Schienenverkehrslärm für Ihr Haus oder Grundstück berechnet wurde. Darüber hinaus gibt es Informationen zu der Anzahl der Zugfahrten (nach Verkehrskategorie und pro Jahr) sowie Statistiken für jede betroffene Gemeinde. Darin enthalten sind zum Beispiel Angaben zu der Anzahl belasteter Einwohnerinnen und Einwohner sowie betroffener Schulen und Krankenhäuser. Selbstgewählte Ausschnitte können Sie als PDF-Karten drucken. Zusätzlich bietet das Eisenbahn-Bundesamt die Ergebnisse der Umgebungslärmkartierung als Geodatendienste an. Diese Dienste können Sie in ein Geoinformationssystem einbinden und darin betrachten oder verarbeiten.

Fragen zur Lärmkartierung richten Sie bitte an das Eisenbahn-Bundesamt: per E-Mail an umgebungslaerm@eba.bund.de oder postalisch mit dem Stichwort „Umgebungslärm“ an die Zentrale des Eisenbahn-Bundesamtes, Heinemannstr. 6, 53175 Bonn.

Erläuterung für die Erhöhung der Wasser- und Kanalgebühren

Aufgrund der Vielzahl an Rückfragen und Nachrichten nach Erhalt der Abrechnung der Wasser- und Abwassergebühren für das Jahr 2023 und der Festsetzung der Vorauszahlungen für 2024 erläutern wir Ihnen nachfolgend, auf welcher Grundlage die Gebührenerhöhungen bei Wasser und Abwasser beruhen:

Die Wasserversorgung und die Abwasserentsorgung gehören zu den kostendeckenden Einrichtungen der Gemeinde Karlstein a.Main. Für diese Einrichtungen kalkuliert die Gemeinde ihre Wasser- und Kanalgebühren gemäß den bestehenden Vorgaben auf einen Zeitraum von drei Jahren. Während dieses Kalkulationszeitraums wird die Kalkulation jährlich überprüft. Wenn bei der Überprüfung festgestellt wird, dass sich die Daten für die Kalkulationsgrundlage (Verbrauchsmenge, Ausgaben und Einnahmen, Investitionen etc.) geändert haben, kann der Kalkulationszeitraum vorzeitig abgebrochen werden. Im Anschluss wird eine neue Kalkulation für drei Jahre aufgestellt.

Bei der Überprüfung in 2023 wurde festgestellt, dass sich wesentliche Unterschiede zwischen der ursprünglichen Kalkulation und den tatsächlichen Ausgaben ergeben haben. Aus diesem Grund wurde die Kalkulation abgebrochen und eine neue Kalkulation für den Zeitraum 2024 bis 2026 erstellt. Die Kostensteigerungen sowie das Defizit des alten Kalkulationszeitraums sind in die neue Kalkulation eingeflossen. Die Gemeinde ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben angehalten, die Kosten an die Verbraucher weiter zu geben.

Gemeindeverwaltung, Karlstein a.Main, 02.02.2024

Ab sofort: 50 Prozent der Bürgermobil-Einnahmen für die UKRAINE

Liebe Fahrgäste des Karlsteiner Bürgermobils,
wir möchten Sie darüber informieren, dass ab sofort die Hälfte der Einnahmen aus den Bürgermobil-Fahrten zu Gunsten der ukrainischen Flüchtlinge gehen und in einen entsprechenden Spendentopf fließen. Nutzen Sie also bitte weiter eifrig unseren exklusiven „Orts-Mobilitäts-Service“ und tuen Sie dabei Gutes .

Ihr Bürgermobil-Team und Gemeindeverwaltung
Karlstein, 30. März 2022

Bewerbungen für den Bürgerenergiepreis Unterfranken 2024 ab sofort möglich

10.000 Euro Preisgeld

Wer sich für die Energiezukunft vor Ort stark macht, wird belohnt. Bereits zum zehnten Mal rufen die Bayernwerk Netz GmbH und die Regierung von Unterfranken zur Teilnahme am Bürgerenergiepreis auf. Es werden Menschen ausgezeichnet, die sich mit viel Engagement für die Energiezukunft einsetzen und Vorbilder gesucht, die eindrucksvoll vermitteln, dass jeder Einzelne vor Ort seinen Beitrag zum Gelingen der Energiewende leisten kann. Insgesamt 10.000 Euro Preisgeld warten auf Energieheldinnen und Energiehelden aus Unterfranken. (mehr …)

ANKÜNDIGUNG VON NATURSCHUTZ-FACHLICHEN KARTIERUNGSARBEITEN DER AMPRION GMBH IN DER GEMEINDE KARLSTEIN AM MAIN WECHSELSTROM-FREILEITUNG URBERACH – DETTINGEN – GROßKROTZENBURG

Die Amprion GmbH plant als verantwortlicher Netzbetreiber entlang der bestehenden Wechselstrom-Freileitung Urberach – Dettingen – Großkrotzenburg (Bl. 4593) Bestandserfassungen der vorkommenden Tier- und Pflanzenarten. Die gewonnenen Daten dienen unter anderem zur Erstellung umweltfachlicher Unterlagen sowie der Bemessung gegebenenfalls notwendiger Kompensationsmaßnahmen.

Für die Kartierungsarbeiten hat Amprion einen Dienstleister, die Sweco GmbH, Hanauer Landstraße 135-137, 60314 Frankfurt am Main, beauftragt. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieses Unternehmens werden die ökologischen Gegebenheiten im Rahmen einer Begehung auf einer Fläche von 300 Metern beidseits der Stromtrasse erfassen und dokumentieren (Biotopbestimmung, faunistische Planungsraumanalyse, avifaunistische Kartierung). Die vorgenannte Auflistung der Vorarbeiten ist noch nicht abschließend. Ggf. können weitere naturschutzfachlich relevante Kartierungsarbeiten notwendig werden.  Festgehalten werden unter anderem Gewässer, Gehölze sowie ansässige Pflanzen- und Tierarten. Die Sichtungen finden tagsüber statt und werden, wann immer möglich, von bestehenden Wegen aus vorgenommen. Sollte ein Bereich von keinem öffentlichen Weg einsehbar sein, kann es in Ausnahmefällen vorkommen, dass Grundstücke kurzzeitig betreten werden müssen.

Die Arbeiten werden an einzelnen Tagen zwischen

dem 18. Februar 2022 und dem 31. Dezember 2022

durchgeführt. Da die Kartierungen zum Teil witterungsabhängig sind, kann es zu Verschiebungen von wenigen Tagen kommen.

ÜBERSICHT DER BETROFFENEN FLURSTÜCKE IN DER GEMEINDE KARLSTEIN AM MAIN:

Gemarkung Großwelzheim

Flur 0

Flurstücke: 1130, 1329, 3471/1, 3471/3, 3471/4, 3641/3, 3641/8, 3997, 3997/1, 3997/2, 3998, 3999, 4000/3, 4000/4, 4000/35, 4000/36, 4000/40, 4000/41, 4000/42, 4000/48, 4000/49, 4000/50, 4000/51, 4000/57, 4000/60, 4000/62, 4000/63, 4000/64, 4000/66, 4000/67, 4000/75, 4000/85, 4001, 4001/1, 4022, 4306

Die Maßnahmen erfolgen auf Grundlage des § 44 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz). Gemäß § 44 Abs. 1 EnWG handelt es sich um Vorarbeiten, die der Vorbereitung der Planung dienen. Sie müssen von den Eigentümerinnen und Eigentümern und sonstigen Nutzungsberechtigten geduldet werden.

Wir bitten die von den Kartierungsarbeiten betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte um Verständnis für die erforderlichen Arbeiten.

Im Zuge der Kartierungsarbeiten werden im Regelfall keine Schäden verursacht. Sollte es trotz aller Vorsicht dennoch zu Flurschäden kommen, können diese beim u. g. Kontakt angezeigt werden. Eine gegebenenfalls erforderliche Regulierung werden wir mit Ihnen oder Ihrem Nutzungsberechtigten vornehmen.

Wir bedanken uns vorab für Ihr Verständnis.

Ihre Amprion GmbH

FÜR FRAGEN STEHEN WIR IHNEN GERNE ZUR VERFÜGUNG:

Projektsprecherin: Joëlle Bouillon

Telefon: 0 800 5895 2474 · Mail: netzausbau@amprion.net

Bekanntmachung der Aufhebung der Zweckvereinbarung zwischen dem Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung Untermain und der Gemeinde Leidersbach

Die Aufhebung der Zweckvereinbarung zwischen dem Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung Untermain und der Gemeinde Leidersbach zur Übertragung der hoheitlichen Aufgaben der Überwachung des ruhenden und des fließenden Verkehres einschließlich aller hoheitlichen Entscheidungen im Ordnungswidrigkeitsverfahren zum 31.12.2021 wurde durch die Rechtsaufsichtsbehörde, das Landratsamt Aschaffenburg, mit Schreiben vom 31.08.2021, Az. 41-027.2.2-006/0005, rechtsaufsichtlich genehmigt.

Abbuchungstexte erscheinen verändert!

Zur vorsorglichen Information weisen wir darauf hin, dass aufgrund einer Programmumstellung ALLE Abbuchungstexte bei gemeindlichen Geldabbuchungen verändert erscheinen werden.
Wir danken für Ihr Verständnis.
26. Juli 2023, Gemeindeverwaltung Karlstein

Aufgrund der Trockenheit: Verschärfte Maßnahmen zur Verhinderung von Waldbränden

Aufgrund der derzeit hohen Waldbrandgefahr hat die Gemeinde Karlstein zur Gefahrenabwehr eine Allgemeinverfügung bekannt gegeben. Sie gilt ab dem 19. Juni 2023. Hiernach sind außerhalb der geschlossenen Ortslage offene Feuerstätten im Freien untersagt. Das Verbot gilt insbesondere für Lagerfeuer und sonstige offene Feuer auf privaten Grundstücken sowie für kommunale Grillplätze.

Beim Grillen auf privaten Grundstücken innerhalb geschlossener Ortslagen ist bei offenem Feuer oder der Verwendung von Grillkohle dafür Sorge zu tragen, dass diese ordnungsgemäß abgelöscht werden. Darüber hinaus enthält die Allgemeinverfügung weitere einzuhaltende Sicherheitsmaßnahmen.

Bei Zuwiderhandlungen werden Zwangsgelder fällig.

Die erlassene Allgemeinverfügung ist HIER und beim Ordnungsamt im Rathaus veröffentlicht. Außerdem wird sie im nächsten Amts- und Mitteilungsblatt bekannt gemacht. Sie tritt mit Ablauf des 30. September 2023 außer Kraft.

Theatergruppe Karlstein

Auch im Hinblick auf die Aufführungen im Jahre 2023 suchen wir schon jetzt Darstellerinnen und Darsteller und Helferinnen und Helfer, die sich bereits bei der nächsten Aufführung im kommenden Jahr (März 2020) ihre ersten Sporen verdienen oder Theaterluft schnuppern möchten. […]