„Wo bleibt mein Geld?“ – Teilnehmer für nächste Erhebung zu Einnahmen und Ausgaben gesucht

Mitmachen und mindestens 100 Euro Prämie erhalten.
Einkommens- und Verbrauchsstichprobe, kurz EVS, als wichtige Datenbasis für politische Entscheidungen.

Wofür und wieviel Geld geben die Menschen in Deutschland aus? Wie hoch sind konkret die Ausgaben für Lebensmittel, Wohnen, Verkehr und andere Dinge? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe, kurz EVS. Unter dem Motto „Wo bleibt mein Geld?“ führt das Bayerische Landesamt für Statistik gemeinsam mit den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder von Januar bis Dezember 2023 die nächste EVS durch. Dafür werden in Bayern rund 13000 Haushalte gesucht, die sich an der größten freiwilligen Befragung der amtlichen Statistik beteiligen. Als Dankeschön erhalten sie eine Geldprämie von mindestens 100 Euro. Hinweis: aktuell läuft auch die Zeitverwendungserhebung (ZVE), beide Erhebungen klingen ähnlich sind aber grundverschieden.

Unter www.evs2023.de/teilnahme können Interessierte ab sofort ihren Haushalt zur EVS 2023 anmelden. Aus allen Anmeldungen wird für jedes Quartal nach einem Quotenplan eine Stichprobe gezogen. Das bedeutet, vor Beginn der EVS wird für jedes Bundesland anhand der Bevölkerungsstruktur festgelegt, wie viele Paarhaushalte mit Kindern, wie viele Haushalte von Alleinerziehenden, wie viele Alleinlebende usw. für die Stichprobe benötigt werden. Dies ist wichtig, um die Bevölkerung realistisch abzubilden.

Wie bei allen Erhebungen der amtlichen Statistik sind der Datenschutz und die Geheimhaltung umfassend gewährleistet. Alle Angaben werden streng vertraulich behandelt und ausschließlich für statistische Zwecke verwendet.

Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder bedanken sich bei allen Teilnehmenden für die Unterstützung!

Weitere Informationen zur EVS 2023, häufig gestellte Fragen sowie das Teilnahmeformular sind verfügbar unter www.evs2023.de.

 

Informationen zu den Erhöhungen der Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde

Mit Wirkung zum 01.09.2022 werden mit Gemeinderatsbeschluss vom 27.07.2022 die Kita-Gebühren angehoben. Die neue Gebührensatzung wurde am 05.08.2022 im Karlsteiner Mitteilungsblatt veröffentlicht.

Schon mit den Haushaltsberatungen Ende 2021 wurde über eine Gebührenerhöhung gesprochen, neben der Erhöhung von Gebühren für das Freizeitgebiet und den Anhebungen der Gewerbesteuer- und Grundsteuerhebesätze.

Das hatte sich bis jetzt aber noch verzögert.

Gründe für die Erhöhung sind die ständig steigenden Kosten im Kinderbetreuungsbereich und dem dadurch kontinuierlichen Anstieg des Kostenanteils der Gemeinde auf zuletzt über 50 % an den Gesamtkosten.

Die Zirka-Deckungsbeiträge an den Gesamtausgaben liegen mit Einführung der neuen Gebührenordnung bei:

Elternbeiträge: 15 %, Staatliche Zuschüsse: 35 %, Gemeindeanteil: 50 %.

Für die Gebührenerhöhung bitten wir um Verständnis, möchten aber darauf hinweisen, dass nur durch diese weiterhin eine qualitativ sehr gute Kinderbetreuung gewährleistet werden kann.

 

Neue Lärmkarten des Eisenbahn-Bundesamtes

Das Eisenbahn-Bundesamt hat die vierte Runde der Umgebungslärmkartierung an Schienenwegen von Eisenbahnen des Bundes durchgeführt. Damit wurde die Umgebungslärmkartierung an ca. 17.000 Streckenkilometern in einem Untersuchungsgebiet von mehr als 58.000 km² termingerecht abgeschlossen. Die Ergebnisse können ab sofort online abgerufen werden.

Über die Internetseite http://www.eba.bund.de/kartendienst gelangen Sie zu dem GeoPortal des Eisenbahn-Bundesamtes. Hier können Sie Ihre Adresse suchen lassen und erfahren, wie laut der Schienenverkehrslärm für Ihr Haus oder Grundstück berechnet wurde. Darüber hinaus gibt es Informationen zu der Anzahl der Zugfahrten (nach Verkehrskategorie und pro Jahr) sowie Statistiken für jede betroffene Gemeinde. Darin enthalten sind zum Beispiel Angaben zu der Anzahl belasteter Einwohnerinnen und Einwohner sowie betroffener Schulen und Krankenhäuser. Selbstgewählte Ausschnitte können Sie als PDF-Karten drucken. Zusätzlich bietet das Eisenbahn-Bundesamt die Ergebnisse der Umgebungslärmkartierung als Geodatendienste an. Diese Dienste können Sie in ein Geoinformationssystem einbinden und darin betrachten oder verarbeiten.

Fragen zur Lärmkartierung richten Sie bitte an das Eisenbahn-Bundesamt: per E-Mail an umgebungslaerm@eba.bund.de oder postalisch mit dem Stichwort „Umgebungslärm“ an die Zentrale des Eisenbahn-Bundesamtes, Heinemannstr. 6, 53175 Bonn.

Verzögerungen bei der Rest- und Biomüllabfuhr

Pressemitteilung Nr. 110/2022, Aschaffenburg, 9. Juni 2022

<Landkreis Aschaffenburg> Aufgrund von Personalausfällen bei der Firma Remondis kann derzeit die Rest- und Biomüllabfuhr in vielen Landkreisgemeinden unter Umständen nicht am angekündigten Leerungstag vollständig stattfinden. In jüngster Vergangenheit kam es bereits zu Verzögerungen bei den geplanten Abfuhrterminen der Rest- und Biomülltonnen.

Es wird darauf hingewiesen, dass die noch vollen Tonnen auch nach dem geplanten Leerungstag am Straßenrand bereitstehen und nicht auf das Grundstück zurückgeholt werden sollen. Der Entsorger ist bemüht die Leerung zeitnah nachzuholen.

Der Landkreis Aschaffenburg und sein beauftragter Entsorger stehen in ständigem Austausch und sind bestrebt, den gewohnten Service so schnell wie möglich wieder anbieten zu können und bitten für diese außergewöhnliche Situation um Verständnis.

In den Sommermonaten Juni, Juli und August werden die Biotonnen wieder wöchentlich geleert, die Restmülltonnen weiterhin alle zwei Wochen.

Mit freundlichem Gruß

Ihre Pressestelle
Fachreferat I/BL

Landratsamt Aschaffenburg
Bayernstraße 18, 63739 Aschaffenburg
Tel.: 06021 / 394 – 284
Fax: 06021 / 394 – 984
E-Mail: Pressestelle@Lra-ab.bayern.de

Ab sofort: 50 Prozent der Bürgermobil-Einnahmen für die UKRAINE

Liebe Fahrgäste des Karlsteiner Bürgermobils,
wir möchten Sie darüber informieren, dass ab sofort die Hälfte der Einnahmen aus den Bürgermobil-Fahrten zu Gunsten der ukrainischen Flüchtlinge gehen und in einen entsprechenden Spendentopf fließen. Nutzen Sie also bitte weiter eifrig unseren exklusiven „Orts-Mobilitäts-Service“ und tuen Sie dabei Gutes .

Ihr Bürgermobil-Team und Gemeindeverwaltung
Karlstein, 30. März 2022

Aktuelle Ausschreibungen

Derzeitige Ausschreibungen der Gemeinde Karlstein im Vergabeportal dtvp.de (Deutsches Vergabeportal)

 Angebots- / Teilnahmefrist / Submissionstermin

Frist  Projekt eA
14.03.2022 12:00 Uhr 21KaM15ReBoLa: Karlstein: Kita Regenbogenland – Gewerk Dachabdichtungs- und Klempnerarbeiten 0
21.03.2022 16:00 Uhr OUSt3308LV148: Ortsumgehungsstraße LV 148 TA Pumpstation 0
05.04.2022 12:00 Uhr 21KaM16ReBoLa: Karlstein – Kita Regenbogenland: Gewerk Bodenbelagsarbeiten 0
05.04.2022 12:00 Uhr 21KaM17ReBoLa: Karlstein – Kita Regenbogenland: Gewerk Fliesenarbeiten 0
28.04.2022
12:00 Uhr
21KaM18ReBoLa: Karlstein – Kita Regenbogenland: Gewerk Schlosserarbeiten 0

 

Der Download der Angebotsunterlagen ist kostenlos über die Plattform möglich. Auskünfte und Fragen werden ausschließlich über das Vergabeportal beantwortet.

Zum Vergabe-Portal

 

ANKÜNDIGUNG VON NATURSCHUTZ-FACHLICHEN KARTIERUNGSARBEITEN DER AMPRION GMBH IN DER GEMEINDE KARLSTEIN AM MAIN WECHSELSTROM-FREILEITUNG URBERACH – DETTINGEN – GROßKROTZENBURG

Die Amprion GmbH plant als verantwortlicher Netzbetreiber entlang der bestehenden Wechselstrom-Freileitung Urberach – Dettingen – Großkrotzenburg (Bl. 4593) Bestandserfassungen der vorkommenden Tier- und Pflanzenarten. Die gewonnenen Daten dienen unter anderem zur Erstellung umweltfachlicher Unterlagen sowie der Bemessung gegebenenfalls notwendiger Kompensationsmaßnahmen.

Für die Kartierungsarbeiten hat Amprion einen Dienstleister, die Sweco GmbH, Hanauer Landstraße 135-137, 60314 Frankfurt am Main, beauftragt. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieses Unternehmens werden die ökologischen Gegebenheiten im Rahmen einer Begehung auf einer Fläche von 300 Metern beidseits der Stromtrasse erfassen und dokumentieren (Biotopbestimmung, faunistische Planungsraumanalyse, avifaunistische Kartierung). Die vorgenannte Auflistung der Vorarbeiten ist noch nicht abschließend. Ggf. können weitere naturschutzfachlich relevante Kartierungsarbeiten notwendig werden.  Festgehalten werden unter anderem Gewässer, Gehölze sowie ansässige Pflanzen- und Tierarten. Die Sichtungen finden tagsüber statt und werden, wann immer möglich, von bestehenden Wegen aus vorgenommen. Sollte ein Bereich von keinem öffentlichen Weg einsehbar sein, kann es in Ausnahmefällen vorkommen, dass Grundstücke kurzzeitig betreten werden müssen.

Die Arbeiten werden an einzelnen Tagen zwischen

dem 18. Februar 2022 und dem 31. Dezember 2022

durchgeführt. Da die Kartierungen zum Teil witterungsabhängig sind, kann es zu Verschiebungen von wenigen Tagen kommen.

ÜBERSICHT DER BETROFFENEN FLURSTÜCKE IN DER GEMEINDE KARLSTEIN AM MAIN:

Gemarkung Großwelzheim

Flur 0

Flurstücke: 1130, 1329, 3471/1, 3471/3, 3471/4, 3641/3, 3641/8, 3997, 3997/1, 3997/2, 3998, 3999, 4000/3, 4000/4, 4000/35, 4000/36, 4000/40, 4000/41, 4000/42, 4000/48, 4000/49, 4000/50, 4000/51, 4000/57, 4000/60, 4000/62, 4000/63, 4000/64, 4000/66, 4000/67, 4000/75, 4000/85, 4001, 4001/1, 4022, 4306

Die Maßnahmen erfolgen auf Grundlage des § 44 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz). Gemäß § 44 Abs. 1 EnWG handelt es sich um Vorarbeiten, die der Vorbereitung der Planung dienen. Sie müssen von den Eigentümerinnen und Eigentümern und sonstigen Nutzungsberechtigten geduldet werden.

Wir bitten die von den Kartierungsarbeiten betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte um Verständnis für die erforderlichen Arbeiten.

Im Zuge der Kartierungsarbeiten werden im Regelfall keine Schäden verursacht. Sollte es trotz aller Vorsicht dennoch zu Flurschäden kommen, können diese beim u. g. Kontakt angezeigt werden. Eine gegebenenfalls erforderliche Regulierung werden wir mit Ihnen oder Ihrem Nutzungsberechtigten vornehmen.

Wir bedanken uns vorab für Ihr Verständnis.

Ihre Amprion GmbH

FÜR FRAGEN STEHEN WIR IHNEN GERNE ZUR VERFÜGUNG:

Projektsprecherin: Joëlle Bouillon

Telefon: 0 800 5895 2474 · Mail: netzausbau@amprion.net

Bekanntmachung der Aufhebung der Zweckvereinbarung zwischen dem Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung Untermain und der Gemeinde Leidersbach

Die Aufhebung der Zweckvereinbarung zwischen dem Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung Untermain und der Gemeinde Leidersbach zur Übertragung der hoheitlichen Aufgaben der Überwachung des ruhenden und des fließenden Verkehres einschließlich aller hoheitlichen Entscheidungen im Ordnungswidrigkeitsverfahren zum 31.12.2021 wurde durch die Rechtsaufsichtsbehörde, das Landratsamt Aschaffenburg, mit Schreiben vom 31.08.2021, Az. 41-027.2.2-006/0005, rechtsaufsichtlich genehmigt.

TERMINPLAN — Bauprojekt: OUStr Karlstein St2443/St3308 und Anbindung BAB45

Umleitung ab 02.11. – größere Ansicht: ins Bild klicken

29.11.2021          (bis 28.02.2022) Sperrung des Radwegs in Fahrtrichtung Hörstein. Grund: Herstellung der Rampe für die Unterführung sowie des neuen Radwegs.

02.11.2021          (bis 20.12.2021) Halbseitige Sperrung ST3308/Kreisel Weißsee in Fahrtrichtung Kahl. Die Umleitung ist ausgeschildert.

14.10.2021           (bis 18.11.2021) Sperrung der BAB 45 AS Karlstein  durch die Autobahn GmbH  / Verbreiterung der Auf-/Abfahrt, Installation Ampelanlage

08.10.2021          Voraussichtliche Beendigung der Bauarbeiten an der St2443 wegen Hangabrutsch

04.10.2021          Freigabe der St2443 Hörsteiner Straße – zwischen Hörstein und Alzenau Süd einschließlich Auffahrt zur Brücke

Theatergruppe Karlstein

Auch im Hinblick auf die Aufführungen im Jahre 2023 suchen wir schon jetzt Darstellerinnen und Darsteller und Helferinnen und Helfer, die sich bereits bei der nächsten Aufführung im kommenden Jahr (März 2020) ihre ersten Sporen verdienen oder Theaterluft schnuppern möchten. […]

Karlsteins erste Fahrradstraße

Wie in der Gemeinderatssitzung vom 1. Dezember 2021 beschlossen, wurde in der vergangenen Woche die Beschilderung von Karlsteins erster Fahrradstraße vorgenommen.

Die ausgewiesene Fahrradstraße verläuft von der Schulstraße über die Hugo-Dümler-Straße und endet in der Eichendorffstraße.

ACHTUNG: Keine automatische Vorfahrt!

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Grundsteuerreform – Informationen zur Abgabe einer Grundsteuererklärung

Im MainEcho vom 15.02.2022/Printausgabe (12.02.2202 online) wurde ein Bericht zur Grundsteuerreform veröffentlicht. Darin wurde beschrieben, dass jeder Eigentümer zwischen dem 01.07.2022 und dem 31.10.2022 eine Grundsteuererklärung abgeben soll.

Für Rückfragen zu dieser Erklärung wurde extra eine Hotline eingerichtet. Diese ist unter der Telefonnummer 089 / 30 70 00 77 erreichbar.

Nachfolgende Informationen hat die Gemeindeverwaltung über diese Hotline in Erfahrung gebracht:

  • Alle Eigentümer erhalten im April 2022 ein Anschreiben mit allen notwendigen Unterlagen bezüglich der Grundsteuererklärung.
  • Den Unterlagen liegen dann Service- und Beratungstelefonnummern bei, um Rückfragen zu der Abgabe der Erklärung stellen zu können.
  • Weiterhin sollen alle Eigentümer Informationen erhalten, welche Angaben gemacht werden sollen und wo diese nachgeschaut bzw. beschafft werden können.
  • Die Abgabe der Grundsteuererklärung erfolgt ausschließlich online über die Steuerplattform Elster (wenige Ausnahmen möglich). Eine Registrierung für diese Plattform, sofern diese noch nicht vorhanden ist, kann bereits vor April 2022 erfolgen.

Festsetzung von Steuern, Beiträge, Gebühren und sonstige Abgaben

Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass alle mittels Bescheide festgesetzten Steuern, Beiträge, Gebühren und sonstige Abgaben entsprechend der Fälligkeiten zu zahlen sind. Sofern eine Einzugsermächtigung erteilt wurde, wird die Gemeinde Karlstein a.Main die entsprechenden Abbuchungen vornehmen.

Aufgrund der aktuellen Situation (COVID-19) (mehr …)

Erhöhte Brandgefahr durch Trockenheit

Mangels Niederschlägen gilt derzeit eine erhöhte Brandgefahr in unserer Region. Die Gemeinde Karlstein a.Main weist daher darauf hin, dass in Wäldern und am Waldrand (d. h. weniger als 100 m vom Wald entfernt) ganzjährig jegliches Feuer verboten ist und keine brennenden bzw. glimmenden Gegenstände (z. B. Zigaretten) weggeworfen werden dürfen; im Zeitraum März bis einschließlich Oktober gilt außerdem generell ein striktes Rauchverbot.

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Süwag informiert über die aktuelle Störungsnummer für Stromausfälle

Wenn in einer Wohnung oder im ganzen Haus kein Strom vorhanden ist und das Nachbarhaus auch dunkel ist, dann liegt vermutlich ein Fall für den Störungsdienst der Süwag-Netztochter Syna GmbH vor. Unter der Rufnummer 0800 7962787 sind ihre Mitarbeiter rund um die Uhr erreichbar. Ist jedoch beim Nachbarn noch Strom, dann befindet sich die Störung meistens in der eigenen Anlage. Hier gilt es, zuerst die Sicherungen zu prüfen.

Ein Stromausfall kann auch einfach online über wwwstromausfall.de gemeldet werden. Zusätzlich finden sich auf dem Portal postleitzahlspezifische Informationen zu bereits bekannten Stromausfällen.

Wichtig: Sobald Gefahr droht, muss der Störungsdienst unverzüglich informiert werden. Beispielsweise bei Brand, Wasserschäden, Beschädigungen der Anlagen durch Verkehrsunfälle oder offene Hausanschlusskästen. Der Syna-Störungsdienst arbeitet eng mit den örtlichen Feuerwehren und der Polizei zusammen.

Alle Notrufnummern der Süwag-Netztochter Syna finden sich auch unter https://www.suewag.de/privatkunden/faq/hilfe-bei-stoerungen.