Zähleraustausch: Kein Handlungsbedarf für Verbraucher

Pressemitteilung syna: Zähleraustausch: Kein Handlungsbedarf für Verbraucher

Frankfurt, 17.09.2026: Aktuell erhalten zahlreiche Kunden in Teilen des Netzgebietes der Syna GmbH Schreiben wettbewerblicher Messstellenbetreiber zum Einbau intelligenter Messsysteme (Smart Meter). Oftmals wird dabei mittels Postwurfsendungen geworben.

Die Syna GmbH weist darauf hin, dass diese Unternehmen eigenständig und nicht im Auftrag der Syna tätig sind. Diese wettbewerblichen Messstellenbetreiber übernehmen bei Beauftragung durch den Verbraucher den Einbau und Betrieb des Zählers. Die Kosten hängen dann vom jeweiligen Vertrag ab. Die Syna ist der grundzuständige Messstellenbetreiber innerhalb des Netzgebietes und ist an gesetzlich geregelte Preisobergrenzen gebunden.

Tatsächlich besteht in der Regel kein unmittelbarer Handlungsbedarf. Intelligente Messsysteme sind insbesondere bei einem Jahresstromverbrauch über 6.000 kWh, Erzeugungsanlagen über 7 kW sowie Anschlüssen mit einer Vereinbarung nach § 14a EnWG Pflicht. In allen anderen Fällen werden bestehende Stromzähler bis spätestens 2032 schrittweise durch moderne Messeinrichtungen ersetzt. Verbraucher müssen nicht selbst tätig werden: Den gesetzlich vorgeschriebenen Austausch übernimmt der grundzuständige Messstellenbetreiber kostenlos.

Sofern ein Anschluss von den gesetzlichen Einbaupflichten betroffen ist, informiert die Syna GmbH den Verbraucher rechtzeitig über den bevorstehenden Einbau eines intelligenten Messsystems.

Weitere Informationen (u. a. diese Pressemeldung): ↗️Syna Webseite.

“Faire Woche” vom 11. bis 25. September Thema Vielfalt

„Faire Woche“ startet mit Aktionstagen zum Thema Vielfalt

Die Faire Woche findet vom 11. bis 25. September 2026 unter dem Motto „Fair handeln – Vielfalt erleben!“ statt. Sie ist die größte bundesweite Aktionswoche zum fairen Handel und legt in diesem Jahr einen besonderen Schwerpunkt auf junge Stimmen, soziale Gerechtigkeit sowie den Schutz der biologischen Vielfalt. Auch in der Stadt und dem Landkreis Aschaffenburg beteiligen sich neben den Weltläden viele weitere Einrichtungen und Organisationen mit zahlreichen Veranstaltungen an der Aktionswoche. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen sich zu informieren, zu vernetzen und aktiv Zeichen für den Fairen Handel zu setzen.

Karlsteiner Aktionen während der Fairen Woche: 

Enjoy & Brunch – Faires Frühstück
Veranstaltung Bibliothek Puzzle Tauschbörse

Programm

Das gesamte Programm kann unter ↗️ www.fairtrade-ab.de heruntergeladen werden und liegt in den einzelnen Rathäusern und Weltläden als Info-Faltblatt aus.

Mit den Veranstaltungen wollen die Akteurinnen und Akteure zeigen, dass ein sozial und ökologisch verträgliches Wirtschaften möglich und angesichts der zahlreichen globalen Krisen dringend erforderlich ist.

Interessierten steht das Klimaschutzmanagement im Landratsamt Aschaffenburg telefonisch unter 06021/394-7030 oder per E-Mail an klimaschutz@Lra-ab.bayern.de für weitere Informationen zur Verfügung.

Die Faire Woche wird veranstaltet vom Forum Fairer Handel in Kooperation mit dem Weltladen-Dachverband und Fairtrade Deutschland. Informationen zur Fairen Woche, ein Veranstaltungskalender sowie Einkaufsmöglichkeiten für fair gehandelte Produkte sind unter

↗️ www.fairewoche.de abrufbar.

Informationen:

↗️ www.fairtrade-ab.de

↗️ www.fairewoche.de

Kontakt:

Fairtrade-Landkreis Aschaffenburg
Steuerungsgruppe
Andreas Hoos
Landratsamt Aschaffenburg
Tel: 06021 394-7030E-Mail: klimaschutz@Lra-ab.bayern.de

Onlineaufruf zur Teilnahme an der Videoreihe “Erzählt uns Eure Geschichten”

Im Rahmen des Festakts „70 Jahre Anwerbeabkommen“ am 17. November 2025 würdigte Herr Staatsminister Joachim Herrmann die Lebensleistung der Gastarbeiterinnen und Gastarbeiter und deren Nachkommen aus allen Anwerbeländern.

Diesen Festakt haben wir nun zum Anlass genommen, die Lebensgeschichten der Gastarbeitergeneration auch außerhalb großer Jubiläen sichtbarer zumachen. Hierfür wollen wir Gastarbeiterinnen und Gastarbeiter sowie deren Nachkommen selbst zu Wort kommen und in einer Videoreihe ihre ganz persönlichen Geschichten erzählen lassen.

Sie oder Ihre Familie sind selbst Teil der Gastarbeitergeneration? Dann laden wir Sie herzlich dazu ein, sich für die Teilnahme an unserer Videoreihe zu bewerben und Ihre Geschichte zu erzählen!

Sie kennen ehemalige Gastarbeiterinnen oder Gastarbeiter und deren Familien? Dann freuen wir uns sehr, wenn Sie diese Informationen an diese weiterleiten. So erreichen wir möglichst viele Menschen, deren Geschichten wir sichtbar machen wollen.

Bis zum 30. September 2026 ist auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration eine Bewerbung für eine Teilnahme an der Videoreihe möglich. Nähere Informationen zur Videoreihe sowie den Bewerbungsablauf finden Sie unter folgendem Link:

↗️  www.stmi.bayern.de/kampagnen-und-aktionen/eure-geschichten

Für Rückfragen wenden Sie sich gerne an Sachgebiet-G1@stmi.bayern.de.

Wir freuen uns über Ihre Bewerbung! Bayer. Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

BRK startet Fördermitgliederwerbung in Stadt und Landkreis

Pressemitteilung des BRK

BRK startet Fördermitgliederwerbung in Stadt und Landkreis

Aschaffenburg, August 2026
Der BRK Kreisverband Aschaffenburg startet ab 31. August 2026 gemeinsam mit der auf Mitgliederwerbung spezialisierten Kober GmbH eine Fördermitgliederwerbeaktion in Stadt und Landkreis Aschaffenburg. Ziel der Aktion ist es, neue Fördermitglieder zu gewinnen und damit die vielfältigen ehrenamtlichen und sozialen Aufgaben des Bayerischen Roten Kreuzes langfristig zu sichern.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kober GmbH werden in den kommenden Wochen in den Städten und Gemeinden des Landkreises unterwegs sein und Bürgerinnen und Bürger
persönlich an der Haustür über die Arbeit des BRK informieren. Dabei werden sie über die zahlreichen Leistungen des Kreisverbandes berichten und Möglichkeiten einer regelmäßigen
finanziellen Unterstützung vorstellen.

„Unsere 3.330 ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer leisten Tag für Tag einen unverzichtbaren Beitrag für die Menschen in unserer Region – im Jahr 2025 mehr als 80.000 Stunden. Ob im
Katastrophenschutz, der Wasserwacht, der Bereitschaft, bei Blutspendeterminen oder im sozialen Bereich: Viele dieser Leistungen sind nur dank der Unterstützung unserer Fördermitglieder möglich“, erklärt Dennis Kempel, Kreisgeschäftsführer des BRK-Kreisverbandes Aschaffenburg.

Die Werberinnen und Werber können sich jederzeit durch einen offiziellen Ausweis legitimieren. Sie nehmen kein Bargeld und keine Sachspenden entgegen. Fördermitgliedschaften werden ausschließlich bargeldlos per Lastschriftverfahren abgeschlossen.

Die Einnahmen aus den Förderbeiträgen helfen dem BRK-Kreisverband Aschaffenburg insbesondere bei der Finanzierung von Aus- und Fortbildungen ehrenamtlicher Einsatzkräfte,
der Beschaffung von Ausrüstung für den Bevölkerungsschutz sowie der Durchführung vielfältiger sozialer Angebote.

Der BRK Kreisverband Aschaffenburg bittet die Bürgerinnen und Bürger, den Werberinnen und Werbern etwas Zeit für ein persönliches Gespräch zu schenken und sich über die Arbeit des
Roten Kreuzes in der Region zu informieren.

Ansprechpartnerin für Rückfragen:

BRK Kreisverband Aschaffenburg
Astrid Kallweit
Telefon: 06021-8484-17
E-Mail: astrid.kallweit@brk.de
Web: www.brk-ab.de

Termine für Waldbesitzende

Veranstaltungshinweise des AELF Karlstadt: Online und Präsenz im Oktober 2026

Dauerwald-Tagung für Waldbesitzende | 8. Oktober 2026 | 10-15 Uhr | Online
Fünf Themen | fünf Vorträge | fünf Referenten: Am Donnerstag, 8. Oktober 2026, veranstalten die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft Naturgemäße Waldwirtschaft (ANW) eine kostenfreie Online-Tagung zur Dauerwaldbewirtschaftung.
Von 10-15 Uhr drehen sich fünf Kurzimpulse um Chancen, Möglichkeiten und Herausforderungen des Dauerwaldprinzips.

Infotag – Waldbäume pflanzen am 17. Oktober 2026 | 10-15 Uhr | im Wald
Egal, ob Sie eine Fläche wiederaufforsten wollen, Ihre Waldbestände mit neuen Baumarten anreichern möchten oder beabsichtigen Ihren Wald klimafit umzubauen: Den Grundstein für langfristig vitale und stabile Wälder legen Sie bereits bei der Pflanzung. Wie schaut die wurzelschonende Pflanzung aus? Worauf muss ich bei der Pflanzenbestellung und Pflanzenübernahme achten? Welche Baumarten passen in meinen Wald? Am Infotag – Waldbäume pflanzen geht es um diese und weitere Themen.

Waldbesitzende als Jagdgenossen – Das sollten Waldbesitzende über Wald und Wild wissen!
22. Oktober 2026 | 29. Oktober 2026 | jeweils von 19-21:30 Uhr | Online
Welchen Einfluss hat Wildverbiss auf die Widerstandsfähigkeit unserer Wälder? Haben Waldbesitzende Mitspracherechte in ihrer Jagdgenossenschaft, auch wenn sie mit der Jagd eigentlich nichts am Hut haben? Wie kann ich Rehwildverbiss von Schäden durch Mäuse, Hasen und Eichhörnchen unterscheiden? Welche Faktoren haben Einfluss auf die natürliche Verjüngung meines Waldes? Was unterstützt – was bremst?
An zwei Online-Infoabenden im Oktober informieren vier Wald- und Wildexperten über den Einfluss des Wildes auf den Wald, die Rolle der Waldbesitzenden als Jagdgenossinnen und Jagdgenossen sowie Unterscheidungsmerkmale verschiedener Verbissarten.

Termine | Infos | Anmeldung
↗️ https://tinyurl.com/4z32re9w 

 

Pflegestützpunkt startet monatliche Online-Beratung

Beginnend mit dem 3. September 2026 hält der Pflegestützpunkt des Landkreises Aschaffenburg jeden ersten Donnerstag im Monat den Zeitraum von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr explizit für eine Online-Beratung frei. Gesetzlich Versicherte, deren Angehörige sowie Ehrenamtliche und professionelle Akteurinnen und Akteure der Pflege können sich per Mail an pflegestuetzpunkt@lra-ab.bayern.de sowie telefonisch unter der 06021/394-6060 für eine Beratung per WebEx anmelden.

Die Koordinatorin des Pflegestützpunkts Despina Benz erläutert: „Mit dem extra Zeitfenster für die Online-Beratung im Video-Call ergänzen wir unser ohnehin niederschwelliges Beratungsangebot und machen es noch zugänglicher.”

Weitere Infos finden Sie unter ↗️ www.landkreis-aschaffenburg.de.

Vorgarten-Wettbewerb: NOCH BIS ZUM 30. September 2026 MITMACHEN UND GEWINNEN

Noch bis zum 30. September 2026 besteht die Möglichkeit, am diesjährigen Vorgarten-Wettbewerb teilzunehmen. Der Landkreis Aschaffenburg möchte mit diesem Wettbewerb auch weiterhin Anreize schaffen, einen Beitrag zur Bekämpfung des immer bedrohlicher werdenden Klimawandels und Artenverlusts zu leisten.

WER: Teilnehmen dürfen alle Privatpersonen, Gemeinden, Unternehmen, Einrichtungen und Vereine aus dem Landkreis Aschaffenburg.

Teilnahme-Kategorien:

  1. Schottergarten-Entsiegelung:

Hier werden Flächen ausgezeichnet, die durch eine Umgestaltung entsiegelt und dann naturnah und umweltfreundlich begrünt wurden. Die Umgestaltung muss durch aussagekräftige Vorher-Nachher-Bilder belegt werden.

  1. Vorgarten:

Die öffentlich einsehbare Vorgarten-Fläche muss unter Verwendung heimischer Pflanzen naturnah, insektenfreundlich und ökologisch wertvoll gestaltet werden und so Lebensräume für Tiere schaffen.

  1. Balkon-, Dach- oder Fassadenbegrünung:

Gefordert wird eine umweltfreundliche Balkon-, Dach- oder Fassadengestaltung, die Lebensraum für Insekten schafft und einen ökologischen Mehrwert hat. Die Fläche muss durch geeignete Pflanzen begrünt und somit umweltfreundlicher als die herkömmliche Gestaltung sein.

  1. Kleine Gärtnerinnen und Gärtner:

Gesucht werden Einrichtungen wie zum Beispiel Kitas, Schulen oder Vereine, die durch aktive Beteiligung von Kindern gemeinschaftlich ein Gartenprojekt begleiten und pflegen. Das Projekt sollte einen ökologischen Mehrwert vorweisen und bereits die kleinen Gärtnerinnen und Gärtner spielerisch an den Umgang mit der intakten Natur und deren Lebewesen heranführen.

Haben Sie Ihr Gartenprojekt abgeschlossen, dann füllen Sie das Anmeldeformular aus und sichern Sie sich die Chance auf ein attraktives Preisgeld.

WANN: Wettbewerbszeitraum: 01.04.2026 bis 30.09.2026

Infos und Anmeldung: www.landkreis-aschaffenburg.de/Vorgarten-Wettbewerb

Hinweise zur Pflege von Grundstücken:

Bei erforderlichen Pflege- und Rückschnittarbeiten sind die gesetzlichen Vorgaben des Natur- und Artenschutzes zu beachten:

  • In der Zeit vom März bis 30. September ist es überall verboten, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen.

Jederzeit erlaubt sind nur schonende Form- und Pflegeschnitte. Dabei handelt es sich um die Einkürzung des jährlichen Zuwachses oder die Entfernung einzelner störender, abgestorbener oder kranker Äste.

  • Bäume dürfen in der Zeit vom März bis 30. September nur gefällt werden, wenn sie im Wald, in Kurzumtriebsplantagen oder auf gärtnerisch genutzten Grundstücken stehen, wenn die Bäume nicht geschützt sind (siehe unten) und der Artenschutz beachtet wird.
  • In der freien Natur sind Hecken, lebende Zäune, Feldgehölze oder -gebüsche einschließlich der Ufergehölze und -gebüsche gesetzlich geschützt und dürfen nicht gerodet, abgeschnitten, gefällt oder auf sonstige Weise erheblich beeinträchtigt Dieses Verbot kann auch für unbebaute Grundstücke im Ortsbereich gelten.
  • Daneben können Pflanzen durch Gesetz (z.B. Biotopschutz), Verordnungen (z.B. Landschaftsschutzgebiete) oder Satzungen (z.B. Bebauungsplan) geschützt sein.
  • Unabhängig davon sind die Vorschriften des Artenschutzes zu beachten. Insbesondere dürfen keine Fortpflanzungs- oder Ruhestätte wild lebender Tiere beschädigt oder zerstört werden (z. B. Vogelnester, von Fledermäusen oder Eulen besetzte Höhlen).

Eigentümer sollten daher ihre Grundstücke regelmäßig und rechtzeitig pflegen sowie notwendige Maßnahmen außerhalb der Brut- und Vegetationszeit in der Zeit zwischen Anfang Oktober und Ende Februar durchführen.

Sind größere Pflegemaßnahmen geplant, wird empfohlen, diese vorher mit der unteren Naturschutzbehörde beim Landratsamt abzustimmen, um Verstöße gegen naturschutzrechtliche Vorschriften zu vermeiden.

Kontaktadresse:
Landratsamt Aschaffenburg
Arbeitsbereich 51.1
Untere Naturschutzbehörde
Bayernstr. 18
63739 Aschaffenburg
Tel.: 06021/394-7112
Mail: Naturschutz@Lra-ab.bayern.de

 

Gastfamilien für internationale Austauschschüler gesucht

Die Jugendlichen erleben in ihren Gastfamilien und Schulklassen den hiesigen Alltag und bekommen so die Möglichkeit, tief in die deutsche Kultur einzutauchen. Sie erweitern gemeinsam mit ihren Gastfamilien den eigenen Horizont und lernen sich selbst besser kennen. Diese Erfahrung beeinflusst sowohl die Jugendlichen als auch die Gastfamilien nachhaltig und ist nicht selten Basis für die weitere Entwicklung der Gastkinder. Unsere Programme mit Gastfamilienaufenthalt und Schulbesuch dauern drei, sechs oder zehn Monate.

Wir würden uns sehr freuen, wenn weltoffene Familien ein AFS-Gastkind aufnehmen und so den interkulturellen Austausch vorantreiben.

Internationaler Schüleraustausch ist Friedensarbeit 

In einer Zeit, die von Konflikten und stark polarisierten Meinungen geprägt ist, ermöglicht der internationale Jugendaustausch ein intensives Kennenlernen des anderen und trägt so ganz konkret zur Völkerverständigung bei.

Mit wenigen Schritten können Sie uns unterstützen 

Bei Fragen zum Gastfamilienprogramm und unseren Gastkindern wenden Sie sich gern direkt an unser Gastfamilien-Team unter gastfamilie@afs.de oder besuchen Sie unsere Website:

↗️ www.afs.de/gastfamilie