Festsetzung von Steuern, Beiträge, Gebühren und sonstige Abgaben
Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass alle mittels Bescheide festgesetzten Steuern, Beiträge, Gebühren und sonstige Abgaben entsprechend der Fälligkeiten zu zahlen sind. Sofern eine Einzugsermächtigung erteilt wurde, wird die Gemeinde Karlstein a.Main die entsprechenden Abbuchungen vornehmen.
Aufgrund der aktuellen Situation (COVID-19) (mehr …)