Aufgrund der derzeit hohen Waldbrandgefahr hat die Gemeinde Karlstein zur Gefahrenabwehr eine Allgemeinverfügung bekannt gegeben. Sie gilt ab dem 19. Juni 2023. Hiernach sind außerhalb der geschlossenen Ortslage offene Feuerstätten im Freien untersagt. Das Verbot gilt insbesondere für Lagerfeuer und sonstige offene Feuer auf privaten Grundstücken sowie für kommunale Grillplätze.

Beim Grillen auf privaten Grundstücken innerhalb geschlossener Ortslagen ist bei offenem Feuer oder der Verwendung von Grillkohle dafür Sorge zu tragen, dass diese ordnungsgemäß abgelöscht werden. Darüber hinaus enthält die Allgemeinverfügung weitere einzuhaltende Sicherheitsmaßnahmen.

Bei Zuwiderhandlungen werden Zwangsgelder fällig.

Die erlassene Allgemeinverfügung ist HIER und beim Ordnungsamt im Rathaus veröffentlicht. Außerdem wird sie im nächsten Amts- und Mitteilungsblatt bekannt gemacht. Sie tritt mit Ablauf des 30. September 2023 außer Kraft.