Jetzt abstimmen: Online-Voting für den Publikumspreis des Ehrenamtspreises 2026

Auch im Jahr 2026 verleihen wir wieder einen Publikumspreis im Rahmen unserer Ehrenamtspreis-Ausschreibung. Über 350 Projekte aus ganz Bayern und der Pfalz haben sich dieses Jahr unter dem Motto „Ehrenamt zeitgemäß gestalten – Offen für Neues, stark im Miteinander“ beworben. Unsere Fachjury hat vorbildhafte Engagements nominiert, die nun im online stattfindenden Publikums-Voting zur Wahl stehen.

Vom 02. Juni bis zum 20. Juli 2026 können Sie für den Publikumspreis unseres Ehrenamtspreises auf unserer Website  https://versicherungskammer-stiftung.de/preise/ehrenamtspreis/ehrenamtspreis-2026/publikumspreis/ausschreibung/ abstimmen.

Das Preisgeld wird nach folgendem Schlüssel vergeben:

  1. Platz 2.000 Euro
  2. Platz 1.500 Euro
  3. Platz 1.000 Euro
  4. Platz    500 Euro

Energiespartipp des Monats Juni: Kühl bleiben und Strom sparen

Mit steigenden Temperaturen wächst im Sommer auch der Energieverbrauch in vielen Haus-halten. Klimageräte, Ventilatoren und Kühlschränke laufen zunehmend auf Hochtouren. Doch schon mit einfachen Maßnahmen lässt sich der Stromverbrauch deutlich senken – ohne auf Komfort zu verzichten.

Hitze draußen halten – Energie sparen

Bereits durch konsequentes Verschatten von Fenstern mit Rollläden, Jalousien oder Vorhängen lassen sich Innenräume deutlich kühler halten. Besonders effektiv ist es, die Sonneneinstrahlung bereits vor dem Fenster zu blockieren. So wird verhindert, dass sich Räume erst gar nicht aufheizen und zusätzliche Kühlung notwendig wird.

Stoßlüften statt Dauerlüften

Gerade in den frühen Morgenstunden und späten Abendstunden sollte gezielt stoßgelüftet werden. Mehrere Minuten weit geöffnete Fenster sorgen für einen schnellen Luftaustausch. Gekippte Fenster hingegen führen zu unnötigem Energieverlust und bringen wenig Kühlungseffekt.

Effizienter Einsatz von Ventilatoren

Ventilatoren verbrauchen im Vergleich zu Klimageräten deutlich weniger Strom. Sie sollten gezielt eingesetzt werden und nur laufen, wenn sich Personen im Raum befinden. Wichtig: Ventilatoren kühlen nicht die Luft selbst, sondern sorgen lediglich für ein angenehmes Empfinden auf der Haut.

Kühlschrank nicht zur „Kühltruhe“ machen

Auch ein Blick in die Küche lohnt sich: Der Kühlschrank sollte nicht kälter als notwendig eingestellt sein. Eine Temperatur von etwa 7 °C im Kühlfach reicht völlig aus und spart Strom. Zu-dem gilt: Warme Speisen erst abkühlen lassen, bevor sie in den Kühlschrank gestellt werden.

Ihre Gesundheitsregionplus informiert! Der Beratungsbus – Ihre Anlaufstelle für Fragen zu Vorsorge und Prävention

Das Landratsamt Aschaffenburg geht mit einem Beratungsbus auf Tour. Vor Ort erhalten Sie Informationen und Erstberatung zu Themen wie:

  • Pflege und Unterstützung im Alltag
  • Gesundheit und Bewegung
  • Schwangerschaft, frühe Hilfen und Familienfragen
  • Infektionsschutz, Hygiene und Schutz vor sexuell übertragbaren Krankheiten

Vor Ort stellen sich folgende Bereiche vor:

  • Pflegestützpunkt des Landkreises
  • Gesundheitsamt Aschaffenburg – Gesundheitlicher Sozialer Dienst
  • Präventive Jugendhilfe – Koordinierende Kinderschutzstelle „KoKi – Frühe Hilfen und Vernetzung“
  • Gesundheitsamt Aschaffenburg – Infektionsschutz, Hygiene

Termine und Standorte:

  • 24.06.2026, 09:30–12:00 Uhr: Wochenmarkt Stockstadt
  • 24.06.2026, 14:00–16:15 Uhr: Wochenmarkt Kahl am Main
  • 25.06.2026, 09:45–13:00 Uhr: Wochenmarkt Alzenau
  • 25.06.2026, 14:30–16:30 Uhr: Wochenmarkt Karlstein
  • 26.06.2026, 09:30–12:30 Uhr: Wochenmarkt Hösbach
  • 26.06.2026, 14:00–16:30 Uhr: EDEKA-Parkplatz Kleinostheim

Kommen Sie einfach vorbei – die Beratung ist anonym, kostenfrei und für alle Altersgruppen geeignet.

Weitere Informationen unter www.gesundheitsregion-ab.de.

STADTRADELN 2026 Der Landkreis radelt vom 8. bis 28. Juni

Der Landkreis lädt im Rahmen der internationalen Initiative STADTRADELN alle Bürgerinnen und Bürger sowie Mitglieder der Kommunalparlamente ein, vom 8. bis 28. Juni in die Pedale zu treten und ein Zeichen für verstärkte Radverkehrsförderung zu setzen.

Beim STADTRADELN geht es darum, 21 Tage lang möglichst viele Alltagswege klimafreundlich mit dem Fahrrad zurückzulegen. Dabei ist es egal, ob man bereits ein begeisterter Fahrradfahrer ist oder bisher eher selten mit dem Rad unterwegs war. Jeder Kilometer zählt – erst recht, wenn er sonst mit dem Auto zurückgelegt worden wäre.

Also: „Rauf aufs Rad“ und drei Wochen lang die geradelten Fahrradkilometer einem Team gutschreiben lassen. Egal ob zur Arbeit oder in den Biergarten, zum Brötchenholen oder Eisessen, jeder Kilometer zählt und hilft uns, den Radverkehr zu stärken. Außerdem ersparen wir uns viele Emissionen, die unsere Umwelt verschmutzen und erhöhen damit die Lebensqualität in unseren Gemeinden.

Wer kann teilnehmen?
Teilnehmen können alle, die im Landkreis Aschaffenburg wohnen, arbeiten, einem Verein angehören oder eine Schule besuchen.

Wie mache ich mit?
Registrieren sie sich auf www.stadtradeln.de/landkreis-aschaffenburg. Ist ihre Gemeinde dabei, wählen sie diese dort aus. Wenn nicht, wählen sie „Aschaffenburg, Landkreis“ aus. Treten sie einem Team bei oder gründen sie ihr eigenes, z. B. mit der Familie, am Arbeitsplatz, im Verein, in ihrer Straße oder einfach im Freundeskreis. Eine Anmeldung ist auch während des 21-tägigen Aktionszeitraums noch möglich.

Wer letztes Jahr schon dabei war
Bei der Anmeldung unter www.stadtradeln.de können wieder die Daten des Vorjahrs genutzt werden. Wir empfehlen für die Erfassung und Meldung der Kilometer die STADTRADELN-App zu benutzen. Denn diese bietet den großen Vorteil, dass das persönliche Kilometerbuch automatisch geführt wird, indem Fahrtbeginn und -ende in der App angeklickt werden. Eventuelle Probleme bei der Anmeldung können durch die Landkreisradeln-Koordination gelöst werden.

Wo trägt man die geradelten Kilometer ein?
Jeder Kilometer, der vom 8. bis 28. Juni mit dem Fahrrad zurückgelegt wird, kann online ins Kilometer-Buch oder direkt über die STADTRADELN-App eingetragen werden. Radelnde ohne Internetzugang können der Landkreisradeln-Koordination die Radkilometer melden.

Registrieren und losradeln!
Alle Infos zur Registrierung, den Ergebnissen und vieles mehr finden sie auf der offiziellen Kampagnen-Seite unter www.stadtradeln.de/landkreis-aschaffenburg.

Nutzen Sie die STADTRADELN-App
Mit der STADTRADELN-App können sie ihre Strecke ganz einfach per GPS aufzeichnen. Die App schreibt die Kilometer ihrem Team gut. In der Ergebnisübersicht sehen sie auf einen Blick, wo ihr Team, der Landkreis Aschaffenburg oder ihre teilnehmende Kommune steht. Im Team-Chat können sie und ihre Teammitglieder sich zu gemeinsamen Touren verabreden oder gegenseitig anfeuern.

Kreiskarten-App mit Mängelmelder
Fahrbahnschäden, Hindernisse, schlechte Verkehrsführung oder nicht mehr erkennbare Verkehrsschilder – solche Informationen können sie über die kostenfreie Kreiskarten-App mit dem integrierten Mängelmelder bzw. über die Internetseite melden. So informieren sie das Landratsamt über mögliche Schäden und Fehler oder störende und gefährliche Stellen im Radwegeverlauf. Die Progressive Web App ist unter www.kreiskarte-ab.app zu finden.

Regionale Touren-Tipps: Denk mal – Rad mal, Erlebnisradtouren für Jung und Alt
Es erwarten Sie fünf Rad-Rundwege in unserer tollen Natur mit vielfältigen Geschichten, Ratespielen und Informationen zu Sehenswürdigkeiten aus dem Landkreis Aschaffenburg. Mit der App „Denk mal – Rad mal im LKR AB“ können Sie die Regionen im Kahlgrund, im Spessart sowie entlang des Mains auf unterhaltsame Art neu entdecken. Weitere Infos unter: www.denkmal-radmal-ab.de.

Informationen zum Landkreisradeln
Faltblätter mit Informationen zur Anmeldung und Teilnahme liegen demnächst in den Rathäusern für sie bereit.

Landkreisradeln-Koordination
Landratsamt Aschaffenburg, Dipl.-Ing. Andreas Hoos, Klimaschutzmanagement
Telefon: 06021/394-7030, E-Mail: Klimaschutz@Lra-ab.bayern.de
www.klimaschutz-ab.de

Landesamt für Statistik sucht Teilnehmer für Befragung: Wo bleibt mein Geld?

Mit den „Laufenden Wirtschaftsrechnungen“ (LWR) untersucht die amtliche Statistik, wofür private Haushalte in Bayern ihr Geld ausgeben – von Lebensmitteln über Wohnen bis Freizeit.

Für diese Befragung sucht das Bayerisches Landesamt für Statistik aktuell wieder freiwillige Haushalte in Bayern.

Besonders gesucht werden:

– Haushalte mit einem Einkommen unter 1250 Euro im Monat

– Mehrpersonenhaushalte, in denen z.B. Singles oder Paare mit einem Elternteil oder volljährigen Kindern in einem Haushalt leben

– Haushalte, in denen der oder die Hauptverdienende selbstständig oder freiberuflich tätig ist

Die Teilnahme läuft einen Monat und ist per App oder auf Papier möglich. Gleichzeitig erhalten Teilnehmende einen Überblick über die eigenen Lebenshaltungskosten. Als Dankeschön für die Teilnahme an den LWR 2026 gibt es 90.- Euro.

Jetzt anmelden und mitmachen unter www.lwr.de/teilnahme

Kostenlose Beratung zu „Hilfe zur Pflege“

Der Bezirk Unterfranken ist jeden zweiten Montag im Monat von 13:00 bis 16:00 Uhr zu Gast im Pflegestützpunkt des Landkreises Aschaffenburg und bietet dort ein wohnortnahes Beratungsangebot zum Thema „Hilfe zur Pflege“ an.

Die kostenlose Beratung richtet sich an pflegebedürftige Menschen, pflegende Angehörige sowie alle Interessierten.

Voraussetzungen für die Gewährung der Hilfe zur Pflege sind in der Regel eine erhebliche Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 2 sowie unzureichende eigene finanzielle Mittel zur Deckung der Pflegekosten im ambulanten oder stationären Bereich.

Termine vergibt der Pflegestützpunkt des Landkreises Aschaffenburg; für Rückfragen und Terminvereinbarungen wenden Sie sich bitte an den Pflegestützpunkt. Bayernstr. 18, 63739 Aschaffenburg, Tel.: 06021/394-6060 sowie per Mail an pflegestuetzpunkt@Lra-ab.bayern.de. Darüber hinaus steht der Pflegestützpunkt des Landkreises jederzeit mit weiteren Beratungsangeboten rund um das Thema Pflege zur Verfügung.

Landkreis Aschaffenburg: Vorgarten-Wettbewerb 2025 ab 1. April bis 30. September 2026

Mit dem sechsten Vorgarten-Wettbewerb möchte der Landkreis Aschaffenburg auch weiterhin Anreize schaffen, einen Beitrag zur Bekämpfung des immer bedrohlicher werdenden Klimawandels und Artenverlusts zu leisten.

WER: Teilnehmen dürfen alle Privatpersonen, Gemeinden, Unternehmen, Einrichtungen und Vereine aus dem Landkreis Aschaffenburg.

Teilnahme-Kategorien:

  1. Schottergarten-Entsiegelung:

Hier werden Flächen ausgezeichnet, die durch eine Umgestaltung entsiegelt und dann naturnah und umweltfreundlich begrünt wurden. Die Umgestaltung muss durch aussagekräftige Vorher-Nachher-Bilder belegt werden.

  1. Vorgarten:

Die öffentlich einsehbare Vorgarten-Fläche muss unter Verwendung heimischer Pflanzen naturnah, insektenfreundlich und ökologisch wertvoll gestaltet werden und so Lebensräume für Tiere schaffen.

  1. Balkon-, Dach- oder Fassadenbegrünung:

Gefordert wird eine umweltfreundliche Balkon-, Dach- oder Fassadengestaltung, die Lebensraum für Insekten schafft und einen ökologischen Mehrwert hat. Die Fläche muss durch geeignete Pflanzen begrünt und somit umweltfreundlicher als die herkömmliche Gestaltung sein.

  1. Kleine Gärtnerinnen und Gärtner:

Gesucht werden Einrichtungen wie zum Beispiel Kitas, Schulen oder Vereine, die durch aktive Beteiligung von Kindern gemeinschaftlich ein Gartenprojekt begleiten und pflegen. Das Projekt sollte einen ökologischen Mehrwert vorweisen und bereits die kleinen Gärtnerinnen und Gärtner spielerisch an den Umgang mit der intakten Natur und deren Lebewesen heranführen.

Haben Sie Ihr Gartenprojekt abgeschlossen, dann füllen Sie das Anmeldeformular aus und sichern Sie sich die Chance auf ein attraktives Preisgeld.

WANN: Wettbewerbszeitraum: 01.04.2026 bis 30.09.2026

Infos und Anmeldung: www.landkreis-aschaffenburg.de/Vorgarten-Wettbewerb

GuD-Anlage Block 8 KWS – Vorbescheidsverfahren nach § 9 BImSchG – Elektronische Auslegung in Ihrer Gemeinde, Gz. RPDA

 Vorbescheidsverfahren nach § 9 Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG);

 Antragstellerin:         Uniper Kraftwerke GmbH, Holzstraße 6, 40221 Düsseldorf

Anlagenstandort:     Hanauer Landstraße 150, 63538 Großkrotzenburg

Anlage:                         Kraftwerk Staudinger

Projekt:                        Errichtung und Betrieb einer H2-Ready Gas- und Dampfturbinenanlage (GuD / Block 8) mit einer maximalen elektrischen Leistung von 890 MWel und einer Feuerungswärmeleistung (FWL) von 1.470 MWth sowie einer jährlichen Betriebsdauer von maximal 8.760 Stunden

Antrag vom:              16. April 2025, eingegangen am 16. April 2025, ergänzt am 13. August 2025;

 

Vorbescheid-9BImschG_Block8-KWS-UKW

Veröffentlichungstext-Vorbescheid_Block8-UKW_RP Homepage

Klarstellung zum gelben Sack – Pressemitteilung Landratsamt Aschaffenburg

Pressemitteilung 21/2026 – Aschaffenburg, 29. Januar 2026

Klarstellung zum gelben Sack

Das Landratsamt ist nicht Auftraggeber der Firma Weisgerber, hat keine vertraglichen Beziehungen zu diesem Entsorger der gelben Säcke und hat keinerlei Weisungsrecht. Das Landratsamt ist lediglich zuständig für die Entsorgung von Altpapier, Biomüll und Restmüll.

Die Entsorgung von Verpackungsmüll über die gelben Säcke ist deutschlandweit die Aufgabe der Wirtschaft, die diese Verpackungen in den Umlauf bringt. Dieser Zusammenschluss von Wirtschaftsunternehmen heißt „duale Systeme“. Sie sind deutschlandweit verantwortlich für die Entsorgung gelber Säcke, Dosen und Altglas.

Der im Main-Echo vermittelte Eindruck ist daher falsch: Das Landratsamt hat nicht veranlasst, dass nasse gelbe Säcke nach dem Wintereinbruch nochmal zu Haus zwischen gelagert werden müssen bis zur nächsten Abholung.

Tatsächlich ist die Kreisverwaltung auch mit dieser Entscheidung der Verantwortlichen auf Seiten der „dualen Systeme“ und deren Auftragnehmer Weisgerber in keiner Weise einverstanden. Trotz fehlenden Weisungsrechts spiegelt das Landratsamt den bestehenden Missstand auch an die „dualen Systeme“ und die Firma Weisgerber als deren Dienstleister zurück, um eine unverzügliche und ordnungsgemäße Abholung zu erreichen. Das gilt gleichermaßen dafür, dass die Firma Weisgerber auch unverzüglich die ordnungsgemäße Entsorgung von Dosen und Altglas sicher zu stellen hat.

Landrat Dr. Alexander Legler macht klar: „Die über die dualen Systeme beauftragte Firma Weisgerber ist ganz offenkundig nicht in der Lage, ihre Leistungen zu erbringen. Von Beginn an ist diese durch Nichtleistung und Schlechtleistung aufgefallen: Glas- und Dosencontainer werden nicht ordnungsgemäß entleert und die Nichtabholung der gelben Säcke sowie die Nichteinhaltung der zugesagten Lieferung der gelben Säcke in die Haushalte setzt die Mangelleistung fort. Ich fordere die dualen Systeme erneut auf, diesen Missstand unverzüglich zu beseitigen und einen Dienstleisterwechsel herbei zu führen. Der aktuelle Zustand ist unerträglich und völlig inakzeptabel.“

Auch weiterhin wird das Landratsamt – trotz fehlender Zuständigkeit – nachdrücklich Verbesserungen verlangen. Wer sich mit einer Beschwerde direkt an den Dienstleister wenden möchte, kann dies per Mail an kommunen@weisgerber-umweltservice.de sowie telefonisch unter der 0800/2278336 tun.

Mit freundlichem Gruß

Ihre Pressestelle
Stabsstelle L1

Landratsamt Aschaffenburg

Link:

Beste Ausbildungs- und Studienchancen in der öffentlichen Verwaltung Bayerns – Nur eine Anmeldung – viele Karrieremöglichkeiten!

Schon gewusst? Während der Ausbildung oder dem dualen Studium über 1.500 Euro monatlich verdienen – Staat und Kommunen machen es möglich! Es erwarten Dich spannende Auf-gaben und vielfältige Karrierechancen im Beamtenverhältnis.

Gestalte die Zukunft der Menschen aktiv mit – beispielsweise bei einer Stadt, Gemeinde, Regierung oder einem Landratsamt, Finanzamt, der Justiz oder Bayerischen Polizei.
Rechtzeitig für 2027 zum zentralen Auswahlverfahren anmelden!

– Ausbildung: 2. Februar bis 11. Mai 2026
– Studium:     11. März bis 13. Juli 2026

Flyer Beste Ausbildungs- und Studienchancen in der öffentlichen Verwaltung Bayerns
bzw. http://www.lpa.bayern.de

ANKÜNDIGUNG VON KARTIERUNGSARBEITEN FÜR DIE TRASSENPLANUNG

Ortsübliche Bekanntmachung im Bereich Karlstein am Main – BBPlG-Vorhaben Nr. 96 Aschaffenburg – Urberach

Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger,

Amprion hat als zuständiger Übertragungsnetzbetreiber den gesetzlichen Auftrag, das Übertragungsnetz im Zuge der Energiewende um- und auszubauen.

Durch den steigenden Strombedarf in Hessen und Bayern steigen auch die Anforderungen an das Stromnetz. Das Vorhaben Nr. 96 „Aschaffenburg – Urberach“ aus dem Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) dient dabei der Erhöhung der elektrischen Transportkapazität zwischen den beiden Bundesländern. Es beinhaltet die Errichtung einer neuen Höchstspannungsfreileitung mit zwei 380 kV-Stromkreisen zwischen den Umspannanlagen Urberach und Aschaffenburg.

Zur Vorbereitung des bevorstehenden Planfeststellungsverfahrens (vrs. ab 2027) sind Bestandserfassungen der Tier- und Pflanzenarten erforderlich. Die Kartierungen dienen dazu, Aufschluss über relevante artenschutzrechtliche Aspekte zu erhalten. Da sich die Kartierungsarbeiten am jahreszeitlichen Verlauf der Flora und Fauna orientieren und darüber hinaus der Witterung unterliegen, sind die aufgeführten Arbeiten in der Abfolge variabel.

Folgende Kartierungsarbeiten, die jedoch nicht auf allen Grundstücken erfolgen müssen, werden von der Amprion GmbH bzw. ihren Beauftragten durchgeführt:

Probeflächenermittlung/Biotoptypkartierung: Die potenzielle Eignung der Flächen als Lebensraum (sog. „Habitateignung“) und Biotoptypkartierung wird durch Begehungen und flächendeckende Inaugenscheinnahme bis zu einer Entfernung von rund 300 m von in Frage kommenden Trassenverläufen festgestellt.

Brut- und Rastvogelkartierung: Es werden mehrere Tag- und ggf. auch Nachtbegehungen auf ausgewählten Probeflächen in der Regel bis zu 6.000 m beidseits der in Frage kommenden Trassenverläufe durchgeführt.

Horst- und Höhlenbaumkartierung: Die Sichtkontrolle und Besatzüberprüfung der Horste an einzelnen Bäumen erfolgen durch Begehungen in der laubfreien Zeit in den Wintermonaten und ggf. ergänzend im Sommer.

Fledermauskartierungen: Auf ausgewählten Flächen werden durch Nachtbegehungen in den Sommermonaten Fledermäuse erfasst.

Kartierungen von Amphibien, Haselmäusen, Reptilien, Schmetterlingen, Libellen, Käfern: Tagsüber und teilweise nachts werden auf relevanten Flächen bis ca. 500 m beidseits der in Frage kommenden Trassenverläufe die verschiedenen Arten erfasst.

Die angekündigten Vorarbeiten dienen zur Erhebung essentieller Daten, die für die weitere Planung des Vorhabens erforderlich sind.

Mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung werden den von den Untersuchungen betroffenen Eigentümer*innen und Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten nach § 44 Abs. 2 EnWG bekanntgemacht.

Die Vorarbeiten erstrecken sich über einen Gesamtzeitraum von

AUGUST 2025 BIS JUNI 2027

Die Grundstücke und landwirtschaftlichen Wege werden nur tageweise und kurzzeitig betreten. In der Regel sind die Mitarbeiter*innen zu Fuß unterwegs. Die Arbeiten vor Ort dauern wenige Minuten bis mehrere Stunden. Um die Flächen mit dem Fahrzeug zu erreichen, werden öffentliche, private und landwirtschaftliche Wege genutzt. Ggf. werden Flurstücke, je nach Witterung und Aufwand, mehrmals an verschiedenen Tagen innerhalb des angegebenen Zeitraums betreten.

Ggf. werden bei der Erfassung einzelner Arten(-gruppen) Hilfsmittel eingesetzt (z. B. Ausbringen von Reusen für den Nachweis von Amphibien, von Reptilienmatten als Ruhestätte für Reptilien, von Haselmaustubes), die auch für eine begrenzte Zeit innerhalb der Flächen belassen werden.

Mit den Arbeiten haben wir die Firma ERM (Lisa Eisenbarth, 06102 206326, lisa.eisenbarth@erm.com) beauftragt.

Eine Inanspruchnahme der Flurstücke erfolgt nur im Rahmen der oben beschriebenen Vorarbeiten und auf Grundlage des § 44 EnWG. Gemäß Absatz 1 müssen Eigentümer*innen und sonstige Nutzungsberechtigte diese Arbeiten dulden, da sie zur Vorbereitung der Planung dienen.

Im Zuge der Arbeiten werden im Regelfall keine Schäden verursacht. Sollte es trotz aller Vorsicht zu Flurschäden kommen, können diese beim o. g. Kontakt angezeigt werden. Wir werden diese sodann entsprechend der gesetzlichen Vorgaben in § 44 Abs. 3 EnWG entschädigen.

Bei allen Vorarbeiten setzen wir höchste Standards für den Schutz von Mensch und Umwelt. Die Belange von Umwelt, Natur und Landschaft nehmen wir dabei sehr ernst und halten uns streng an die gesetzlichen Vorgaben. Wir versuchen zudem die temporäre Störung der Wohn- und Erholungsfunktionen während der Erkundungsphase durch vorausschauende Planung, Absprachen mit Behörden und Betroffenen sowie den Einsatz schonender Technologien so gering wie möglich zu halten.

Wir bedanken uns vorab bei allen betroffenen Eigentümer*innen und sonstigen Nutzungsberechtigten für ihr Verständnis.

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

Tobias Muermann
Projektsprecher
TELEFON: 0162 4964860
E-MAIL: tobias.muermann@amprion.net

LISTE DER FLURSTÜCKE IM BEREICH DER GEMEINDE KARLSTEIN AM MAIN
Gemeinde Karlstein am Main – Gemarkung: Dettingen am Main

Flurstücke:

947; 1206; 1207/2; 1207; 1208; 1209; 1210; 1211; 1212; 1213; 1214; 1215; 1216; 1217; 1218; 1219; 1221; 1222; 1223; 1224; 1225; 1226; 1227; 1228; 1229; 1230; 1231; 1232; 1233; 1234; 1235; 1236; 1237; 1238; 1239; 1240; 1241; 1242; 1243; 1244; 1245; 1246; 1247; 1248; 1249; 1250; 1251; 1252; 1253; 1254; 1255; 1256; 1257; 1258; 1259; 1260; 1261; 1262; 1263; 1264; 1265; 1266; 1267; 1268; 1269; 1270; 1271; 1272; 1273; 1274; 1275; 1276; 1277; 1278/1; 1278; 1280; 1281; 1282; 1283; 1284; 1285; 1286; 1287/2; 1287; 1288; 1289; 1290; 1291; 1292; 1293; 1295/2; 1295; 1296; 1297; 1298; 1299; 1300; 1301; 1302; 1303; 1304; 1305; 1306; 1307; 1308; 1309; 1310; 1311; 1312; 1313; 1314; 1315; 1316; 1318/1; 1318; 1319/1; 1319; 1320; 1324; 1326/1; 1326; 1327/2; 1327; 1328; 1331; 1332/2; 1332; 1333; 1334; 1335; 1336; 1337; 1338; 1339; 1340; 1341/2; 1341; 1342; 1343; 1344; 1345; 1346; 1347; 1360; 1361/1; 1361/2; 1361; 1366/1; 1369/1; 1392; 1393; 1394; 1395; 1396; 1397; 1398; 1399; 1400; 1401; 1402; 1403; 1404; 1405; 1406; 1407; 1408; 1409; 1410; 1411; 1412/3; 1412; 1413; 1414; 1415; 1483; 1544; 1545; 1546; 1547; 1548; 1549; 1550; 1551; 1556/1; 1560; 1582; 1583; 1589; 1590; 1609; 1630; 1635; 1644; 1645; 1646/1; 1646/2; 1646/3; 1646; 1648/1; 1648; 1649/1; 1649; 1650/1; 1650/2; 1650/3; 1650/4; 1650/5; 1650/6; 1650/7; 1650; 1651; 1652; 1653; 1654; 1655; 1657/2; 1657; 1658; 1664; 1672/11; 1672/5; 1757; 1833; 2035; 2087/18; 2087/20; 2087/3

 

Starker Gasgeruch im LK AB — ENTWARNUNG

STARKER GASGERUCH – auch Karlstein ist/war betroffen

DAS LANDRATSAMT ASCHAFFENBURG MELDET:

ENTWARNUNG!

https://www.landkreis-aschaffenburg.de/

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𝗨𝗿𝘀𝗮𝗰𝗵𝗲 𝗳ü𝗿 𝗚𝗲𝗿𝘂𝗰𝗵𝘀𝗯𝗲𝗹ä𝘀𝘁𝗶𝗴𝘂𝗻𝗴 𝗶𝗺 𝗟𝗮𝗻𝗱𝗸𝗿𝗲𝗶𝘀 𝗔𝘀𝗰𝗵𝗮𝗳𝗳𝗲𝗻𝗯𝘂𝗿𝗴 𝘂𝗻𝗱 𝗱𝗲𝗿 𝗦𝘁𝗮𝗱𝘁 𝗔𝘀𝗰𝗵𝗮𝗳𝗳𝗲𝗻𝗯𝘂𝗿𝗴

Gegen 19:15 Uhr konnte die Ursache für die in mehreren Orten des Landkreises Aschaffenburg in der Stadt Aschaffenburg wahrgenommene Geruchsbelästigung ermittelt werden.

Ursächlich ist vermutlich ein Produktaustritt in einem benachbarten Landkreis bei dem es am heutigen Morgen zu einer kleinen Leckage die kurzfristig behoben werden konnte mit Odorierungsmitteln kam. Odorierungsmittel werden dem Erdgas beigemischt, um diesem den typischen, wahrnehmbaren Geruch zu verleihen und so Leckagen frühzeitig erkennbar zu machen. Dieser Geruch kann im Freien auch noch einige Stunden wahrgenommen werden.

Nach der Klärung der Ursache können die Maßnahmen der Feuerwehr eingestellt werden. Die eingesetzten Kräfte kehren zu ihren Standorten zurück.

Kreisbrandrat Frank Wissel bedankt sich ausdrücklich bei allen Einsatzkräften für ihr engagiertes Handeln zur Bewältigung dieser Lage.

Bürgerenergiepreis

Gemeinsam mit den Regierungen von Niederbayern, Unterfranken, Oberfranken, Oberbayern und der Oberpfalz verleihtdie Bayernwerk Netz GmbH den Bürgerenergiepreis an engagierte Bürgerinnen und Bürger. Mit jährlich insgesamt 50.000 Euro zeichnen wir Menschen aus, die ihre persönliche Energie einem nachhaltigen Bayern widmen und in ihrem eigenen Umfeld mit bestem Beispiel vorangehen.

Bei Fragen zur Bewerbung wenden Sie sich bitte an Annette Vogel,
Tel. 09 21 – 2 85 – 20 82, E-Mail: buergerenergiepreis@bayernwerk.de

Erläuterung für die Erhöhung der Wasser- und Kanalgebühren

Aufgrund der Vielzahl an Rückfragen und Nachrichten nach Erhalt der Abrechnung der Wasser- und Abwassergebühren für das Jahr 2023 und der Festsetzung der Vorauszahlungen für 2024 erläutern wir Ihnen nachfolgend, auf welcher Grundlage die Gebührenerhöhungen bei Wasser und Abwasser beruhen:

Die Wasserversorgung und die Abwasserentsorgung gehören zu den kostendeckenden Einrichtungen der Gemeinde Karlstein a.Main. Für diese Einrichtungen kalkuliert die Gemeinde ihre Wasser- und Kanalgebühren gemäß den bestehenden Vorgaben auf einen Zeitraum von drei Jahren. Während dieses Kalkulationszeitraums wird die Kalkulation jährlich überprüft. Wenn bei der Überprüfung festgestellt wird, dass sich die Daten für die Kalkulationsgrundlage (Verbrauchsmenge, Ausgaben und Einnahmen, Investitionen etc.) geändert haben, kann der Kalkulationszeitraum vorzeitig abgebrochen werden. Im Anschluss wird eine neue Kalkulation für drei Jahre aufgestellt.

Bei der Überprüfung in 2023 wurde festgestellt, dass sich wesentliche Unterschiede zwischen der ursprünglichen Kalkulation und den tatsächlichen Ausgaben ergeben haben. Aus diesem Grund wurde die Kalkulation abgebrochen und eine neue Kalkulation für den Zeitraum 2024 bis 2026 erstellt. Die Kostensteigerungen sowie das Defizit des alten Kalkulationszeitraums sind in die neue Kalkulation eingeflossen. Die Gemeinde ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben angehalten, die Kosten an die Verbraucher weiter zu geben.

Gemeindeverwaltung, Karlstein a.Main, 02.02.2024