ANKÜNDIGUNG VON KARTIERUNGSARBEITEN FÜR DIE TRASSENPLANUNG

Ortsübliche Bekanntmachung im Bereich Karlstein am Main – BBPlG-Vorhaben Nr. 96 Aschaffenburg – Urberach

Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger,

Amprion hat als zuständiger Übertragungsnetzbetreiber den gesetzlichen Auftrag, das Übertragungsnetz im Zuge der Energiewende um- und auszubauen.

Durch den steigenden Strombedarf in Hessen und Bayern steigen auch die Anforderungen an das Stromnetz. Das Vorhaben Nr. 96 „Aschaffenburg – Urberach“ aus dem Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) dient dabei der Erhöhung der elektrischen Transportkapazität zwischen den beiden Bundesländern. Es beinhaltet die Errichtung einer neuen Höchstspannungsfreileitung mit zwei 380 kV-Stromkreisen zwischen den Umspannanlagen Urberach und Aschaffenburg.

Zur Vorbereitung des bevorstehenden Planfeststellungsverfahrens (vrs. ab 2027) sind Bestandserfassungen der Tier- und Pflanzenarten erforderlich. Die Kartierungen dienen dazu, Aufschluss über relevante artenschutzrechtliche Aspekte zu erhalten. Da sich die Kartierungsarbeiten am jahreszeitlichen Verlauf der Flora und Fauna orientieren und darüber hinaus der Witterung unterliegen, sind die aufgeführten Arbeiten in der Abfolge variabel.

Folgende Kartierungsarbeiten, die jedoch nicht auf allen Grundstücken erfolgen müssen, werden von der Amprion GmbH bzw. ihren Beauftragten durchgeführt:

Probeflächenermittlung/Biotoptypkartierung: Die potenzielle Eignung der Flächen als Lebensraum (sog. „Habitateignung“) und Biotoptypkartierung wird durch Begehungen und flächendeckende Inaugenscheinnahme bis zu einer Entfernung von rund 300 m von in Frage kommenden Trassenverläufen festgestellt.

Brut- und Rastvogelkartierung: Es werden mehrere Tag- und ggf. auch Nachtbegehungen auf ausgewählten Probeflächen in der Regel bis zu 6.000 m beidseits der in Frage kommenden Trassenverläufe durchgeführt.

Horst- und Höhlenbaumkartierung: Die Sichtkontrolle und Besatzüberprüfung der Horste an einzelnen Bäumen erfolgen durch Begehungen in der laubfreien Zeit in den Wintermonaten und ggf. ergänzend im Sommer.

Fledermauskartierungen: Auf ausgewählten Flächen werden durch Nachtbegehungen in den Sommermonaten Fledermäuse erfasst.

Kartierungen von Amphibien, Haselmäusen, Reptilien, Schmetterlingen, Libellen, Käfern: Tagsüber und teilweise nachts werden auf relevanten Flächen bis ca. 500 m beidseits der in Frage kommenden Trassenverläufe die verschiedenen Arten erfasst.

Die angekündigten Vorarbeiten dienen zur Erhebung essentieller Daten, die für die weitere Planung des Vorhabens erforderlich sind.

Mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung werden den von den Untersuchungen betroffenen Eigentümer*innen und Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten nach § 44 Abs. 2 EnWG bekanntgemacht.

Die Vorarbeiten erstrecken sich über einen Gesamtzeitraum von

AUGUST 2025 BIS JUNI 2027

Die Grundstücke und landwirtschaftlichen Wege werden nur tageweise und kurzzeitig betreten. In der Regel sind die Mitarbeiter*innen zu Fuß unterwegs. Die Arbeiten vor Ort dauern wenige Minuten bis mehrere Stunden. Um die Flächen mit dem Fahrzeug zu erreichen, werden öffentliche, private und landwirtschaftliche Wege genutzt. Ggf. werden Flurstücke, je nach Witterung und Aufwand, mehrmals an verschiedenen Tagen innerhalb des angegebenen Zeitraums betreten.

Ggf. werden bei der Erfassung einzelner Arten(-gruppen) Hilfsmittel eingesetzt (z. B. Ausbringen von Reusen für den Nachweis von Amphibien, von Reptilienmatten als Ruhestätte für Reptilien, von Haselmaustubes), die auch für eine begrenzte Zeit innerhalb der Flächen belassen werden.

Mit den Arbeiten haben wir die Firma ERM (Lisa Eisenbarth, 06102 206326, lisa.eisenbarth@erm.com) beauftragt.

Eine Inanspruchnahme der Flurstücke erfolgt nur im Rahmen der oben beschriebenen Vorarbeiten und auf Grundlage des § 44 EnWG. Gemäß Absatz 1 müssen Eigentümer*innen und sonstige Nutzungsberechtigte diese Arbeiten dulden, da sie zur Vorbereitung der Planung dienen.

Im Zuge der Arbeiten werden im Regelfall keine Schäden verursacht. Sollte es trotz aller Vorsicht zu Flurschäden kommen, können diese beim o. g. Kontakt angezeigt werden. Wir werden diese sodann entsprechend der gesetzlichen Vorgaben in § 44 Abs. 3 EnWG entschädigen.

Bei allen Vorarbeiten setzen wir höchste Standards für den Schutz von Mensch und Umwelt. Die Belange von Umwelt, Natur und Landschaft nehmen wir dabei sehr ernst und halten uns streng an die gesetzlichen Vorgaben. Wir versuchen zudem die temporäre Störung der Wohn- und Erholungsfunktionen während der Erkundungsphase durch vorausschauende Planung, Absprachen mit Behörden und Betroffenen sowie den Einsatz schonender Technologien so gering wie möglich zu halten.

Wir bedanken uns vorab bei allen betroffenen Eigentümer*innen und sonstigen Nutzungsberechtigten für ihr Verständnis.

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

Tobias Muermann
Projektsprecher
TELEFON: 0162 4964860
E-MAIL: tobias.muermann@amprion.net

LISTE DER FLURSTÜCKE IM BEREICH DER GEMEINDE KARLSTEIN AM MAIN
Gemeinde Karlstein am Main – Gemarkung: Dettingen am Main

Flurstücke:

947; 1206; 1207/2; 1207; 1208; 1209; 1210; 1211; 1212; 1213; 1214; 1215; 1216; 1217; 1218; 1219; 1221; 1222; 1223; 1224; 1225; 1226; 1227; 1228; 1229; 1230; 1231; 1232; 1233; 1234; 1235; 1236; 1237; 1238; 1239; 1240; 1241; 1242; 1243; 1244; 1245; 1246; 1247; 1248; 1249; 1250; 1251; 1252; 1253; 1254; 1255; 1256; 1257; 1258; 1259; 1260; 1261; 1262; 1263; 1264; 1265; 1266; 1267; 1268; 1269; 1270; 1271; 1272; 1273; 1274; 1275; 1276; 1277; 1278/1; 1278; 1280; 1281; 1282; 1283; 1284; 1285; 1286; 1287/2; 1287; 1288; 1289; 1290; 1291; 1292; 1293; 1295/2; 1295; 1296; 1297; 1298; 1299; 1300; 1301; 1302; 1303; 1304; 1305; 1306; 1307; 1308; 1309; 1310; 1311; 1312; 1313; 1314; 1315; 1316; 1318/1; 1318; 1319/1; 1319; 1320; 1324; 1326/1; 1326; 1327/2; 1327; 1328; 1331; 1332/2; 1332; 1333; 1334; 1335; 1336; 1337; 1338; 1339; 1340; 1341/2; 1341; 1342; 1343; 1344; 1345; 1346; 1347; 1360; 1361/1; 1361/2; 1361; 1366/1; 1369/1; 1392; 1393; 1394; 1395; 1396; 1397; 1398; 1399; 1400; 1401; 1402; 1403; 1404; 1405; 1406; 1407; 1408; 1409; 1410; 1411; 1412/3; 1412; 1413; 1414; 1415; 1483; 1544; 1545; 1546; 1547; 1548; 1549; 1550; 1551; 1556/1; 1560; 1582; 1583; 1589; 1590; 1609; 1630; 1635; 1644; 1645; 1646/1; 1646/2; 1646/3; 1646; 1648/1; 1648; 1649/1; 1649; 1650/1; 1650/2; 1650/3; 1650/4; 1650/5; 1650/6; 1650/7; 1650; 1651; 1652; 1653; 1654; 1655; 1657/2; 1657; 1658; 1664; 1672/11; 1672/5; 1757; 1833; 2035; 2087/18; 2087/20; 2087/3

 

Modernisierungsarbeiten Mobilfunkstandort Karlstein durch die Telekom in KW 34

Pressemitteilung DEUTSCHE TELEKOM TECHNIK GMBH vom 06.08.2025:

Wir wollen Sie darüber informieren, dass wir in der Kalenderwoche 34 Modernisierungsarbeiten am nachfolgend genannten Mobilfunkstandort planen. Unser Ziel ist es, die Arbeiten auch in dieser Kalenderwoche abzuschließen.
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Standort: NY0861_Karlstein-Dettingen 51
Anschrift: 63791 Karlstein a. Main, Hanauer Landstr. 117
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Über den Zeitraum der Arbeiten kann es zu Beeinträchtigungen im Mobilfunknetz kommen. Falls die betroffenen Mobiltelefone in dieser Zeit im WLAN eingebucht sind, werden Sie wahrscheinlich gar nichts von unseren Arbeiten merken.

Sollte es zu Nachfragen von Bürgerinnen und Bürgern kommen, hilft unser Kundenservice diesen unter 0800 330 2202 oder https://www.telekom.de/kontakt gerne weiter.

Sie haben weitere Fragen zu den bevorstehenden Arbeiten oder allgemein zu unserem Mobilfunknetz? Gerne stehe ich Ihnen zu einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.

DEUTSCHE TELEKOM TECHNIK GMBH
www.telekom.com

Bitte Rücksicht im Garten – Igel durch Mähroboter & Co. in Gefahr

Die Natur sprießt, und die wunderbare Gartenzeit ist wieder voll im Gange. Der Hobbygärtner will seinen Garten auf Vordermann bringen und nutzen. Die Gartencenter und Baumärkte bieten dafür reichlich Werkzeug und Gerätschaften an.

Wir Menschen freuen uns über getrimmte Rasenflächen und ordentlich gestutzte Hecken – doch für viele Wildtiere, insbesondere für Igel, beginnt nun eine lebensbedrohliche Zeit. Mit dem Frei-schneider, dem Rasentrimmer und der Motorsense durch hohes Gras und unter die Büsche gemäht – Gartengeräte können zur tödlichen Gefahr werden. Denn genau dort, wo oft unbedacht los-geschnitten wird, verstecken sich tagsüber die Igel. Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit reicht aus, um ein Tier schwer zu verletzen.

Auch der Mähroboter – was für eine „tolle Errungenschaft“ unserer heutigen technisierten Zeit – fügt den Igeln alle Jahre grausame Verletzungen zu. Oft laufen Mähroboter nachts oder in der Dämmerung – dann, wenn Igel aktiv sind und sich im Schutz der Dunkelheit auf Nahrungssuche begeben. Diese leisen Geräte erkennen die kleinen Tiere oft nicht als Hindernis – mit fatalen Folgen.

Der Verein „Stachelnasen Obernburg e.V.“ ist offizieller Partner unseres Aktionsbündnisses „Der Landkreis Aschaffenburg summt!“ Der Igelhilfe-Verein ist in den Landkreisen Miltenberg und Aschaffenburg aktiv und kämpft darum, hunderten verletzten Igeln jedes Jahr aufs Neue das Leben zu retten – oft vergebens. „Viele der Igel, die wir in unsere Pflegestationen aufnehmen, sind schwer verletzt – verstümmelte Beinchen, aufgeschlitzte Rücken oder sogar tödliche Kopfverletzungen“, berichtet Selina Schlierenkamp, Agrarwissenschaftlerin und Mitarbeiterin der Igelstation. Oft handelt es sich um Muttertiere oder Jungtiere, die dadurch leider elend zugrunde gehen.

Appell an alle Gartenbesitzerinnen und -besitzer:

• Kontrollieren Sie Ihre Gartenbereiche gründlich, bevor Sie Mähroboter, Trimmer oder andere Geräte einsetzen.
• Vermeiden Sie den Einsatz von Mährobotern in der Dämmerung oder nachts – programmieren Sie diese lieber für die späten Morgen- oder frühen Nachmittagsstunden.
• Lassen Sie Laub- oder Reisighaufen möglichst unberührt oder verschieben Sie sie vorsichtig und stechen Sie niemals hinein – sie dienen Igeln als Unterschlupf.
• Informieren Sie auch Nachbarn und Freunde über die Gefahren – jedes gerettete Igelleben zählt.

Igel stehen unter Naturschutz und seit 2024 als gefährdete Art sogar bundesweit auf der Roten Liste. Die Bestände sind in den letzten Jahren um ein Drittel zurückgegangen. „Geht die Entwicklung so weiter, gibt es in zwanzig Jahren keine Igel mehr“, so die Aschaffenburgerin Monika Beer, „Stachel-nasen Obernburg e.V.“ Igel sind wertvolle Helfer im Garten: Sie fressen Larven, Schnecken und andere Schädlinge. Es liegt in unserer Verantwortung, ihnen einen sicheren Lebensraum zu erhalten.

Wer einen verletzten Igel findet, sollte ihn keinesfalls einfach zurücklassen. Nehmen Sie das Tier vorsichtig auf, am besten mit Handschuhen oder einem Handtuch, und bringen Sie es schnellstmöglich zu einer Igelstation oder Tierarztpraxis.

Für Rückfragen, Hilfe oder Informationen steht die Igelhilfe Stachelnasen Obernburg e.V. jederzeit unter Tel. 0176 23101815 bereit. Gemeinsam können wir dafür sorgen, dass der Garten nicht zur Todesfalle wird – sondern ein Ort des Lebens bleibt.

Jenny Kummer, Dipl.-Ing. (FH) für Gartenbau
Kreisfachberaterin Gartenkultur und Landespflege –
Landratsamt Aschaffenburg

 

Ausbreitung der Staudenlupine

Im Landkreis breitet sich die Staudenlupine verstärkt aus. Mit ihrer Eigenschaft, sich schnell zu vermehren und dabei typische Wiesenkräuter im artenreichen Grünland zu verdrängen, stellt sich die Pflanze als problematisch dar.

Das Landratsamt bittet daher darum, Bestände der Staudenlupine mit Foto und Angabe des ungefähren Standort per Mail an

naturschutz@Lra-ab.bayern.de (mailto:naturschutz@Lra-ab.bayern.de)

zu melden, wenn ein solcher in der freien Natur entdeckt werden sollte.

Wer auf die Staudenlupine im eigenen Garten nicht verzichten möchte, sollte die Blütenstände vor Bildung der Samen abschneiden. Sofern sich doch bereits Früchte gebildet haben, sollten diese über den Restmüll oder in der Heißkompostierung entsorgt werden, um eine weitere Ausbreitung durch den Grünabfall zu vermeiden.

Der Landschaftspflegeverband Aschaffenburg und das Landratsamt als untere Naturschutzbehörde führen auf einigen Flächen bereits geeignete Gegenmaßnahmen durch. Je kleinflächiger der Befall und je früher erkannt, desto effektiver sind die Maßnahmen. Kleine Bestände werden vor der Samenbildung mittels Ampferstecher händisch aus-gestochen. Großflächigere Bestände können durch mehrmalige Mahd über den Sommer – jeweils vor Bildung von Samen – schrittweise zurückgedrängt werden. Vorübergehend hilft auch das Abschneiden der Blüten- und Samen-stände, um zumindest die Ausbreitung per Samen zu unterbinden.

Bei der Staudenlupine mit ihren großen lila Blütenständen handelt es sich um eine nordamerikanische Art der Schmetterlingsblütler, die im 19. Jahrhundert nach Europa eingeführt wurde. In vielen Teilen Deutschlands haben die Bestände in den letzten 30 Jahren stark zugenommen und führen zu erheblichen Problemen. Die Blütezeit beginnt etwa ab Mitte Mai und erstreckt sich über die Sommermonate. Auch nach einer Mahd bildet die Pflanze im Laufe des Sommers nochmals Blüten und Samen. Die Staudenlupine ist sehr wuchs- und konkurrenzstark. Eine Pflanze kann bis zu 2.000 Samen pro Jahr bilden, die sich auch über einige Meter verteilen können. Zudem vermehrt sich die Pflanze noch über Wurzelausläufer.

Auf Grund ihrer biologischen Merkmale reichert die Staudenlupine den Erdboden mit Stickstoff an und düngt diese auf. Durch ihre große Wuchshöhe und dichte Beblätterung nimmt sie den typischen Wiesenkräutern und Gräsern das Licht und den Raum zum Wachsen. Dadurch verlieren diese Systeme ihre Qualität als wichtiger Lebensraum beispielsweise für Insekten. Darüber hinaus verschlechtert ein hoher Anteil von Lupinen auch die landwirtschaftli-che Nutzbarkeit des Grünlands und die Futterqualität des Heus.

Dennoch bereiten nicht alle Lupinenarten ökologische Probleme. Andere Lupinenarten werden beispielsweise für Produkte wie Lupinenkaffee oder als Tierfutter genutzt und können auch an Stelle der Staudenlupine im heimischen Garten angepflanzt werden.

KONTAKT:
Pressestelle
Stabsstelle L1
Leitung: Sven Simon
0 60 21 – 394 1111
E-Mail (mailto:pressestelle@lra-ab.bayern.de)
(Pressestelle)
0 60 21 – 394 984

 

Jakobs-Kreuzkraut als Problemkraut

Wichtige Information für Flächeneigentümer – Eigeninitiative ist gefragt!

Das heimische Jakobs-Kreuzkraut gilt als kritische Giftpflanze des Grünlands, da es durch seine Inhaltsstoffe Weidetiere, wie vor allem Pferde- und Rinder, gefährden kann. Als Nahrung für einige Insekten hat es aber auch seinen festen Platz in unserem heimischen Ökosystem.

Sein Vorkommen hat in den letzten Jahren stark zugenommen und damit gefährdet es Flächen, die als Grünfutter, Heu oder Silage für Weidetiere genutzt werden! Es wird zum Problemkraut, wenn es sich von Wegrändern, privaten Flächen oder Pferdekoppeln auf landwirtschaftlich genutzte Wiesen, Mahdgrünland und Weideflächen ausbreitet. Die Abbauprodukte seiner Inhaltsstoffe reichern sich in der Leber der Weidetiere an und können tödlich sein.

Deshalb fordert das Landratsamt Aschaffenburg die Bürgerinnen und Bürger, sowie Flächeneigentümer auf, aktiv zu werden, um die Ausbreitung des Jakob-Kreuzkraut, v.a. auch durch Samenanflug, auf diese kritischen Flächen zu verhindern!

Das Kraut wird händisch oder mit entsprechendem nur mit Wurzel dauerhaft von der Fläche entfernt. Als Schutz vor dem giftigen Pflanzensaft empfiehlt es sich wasserfeste Arbeitshandschuhe zu tragen. Blühende Exemplare müssen wegen der Weiterverbreitung der Samen über den Hausmüll /bzw. in Säcken über die Gemeindebauhöfe entsorgt werden. Nicht blühende Jakobs-Kreuzkräuter können an unkritischen Stellen (z.B. Hecken, Kompost …) verrotten.

Vom 16.06. bis 01.08.2025 findet wieder eine landkreisweite Jakobs-Kreuzkraut Aktion statt. In diesem Zeitraum unterstützt das Landratsamt die Sammelaktionen, indem eine kostenlose Entsorgung der Pflanzen über die Bauhöfe möglich ist.

Herzlichen Dank für Ihre Mithilfe!

 

VAB stellt Aboverwaltung um: Einheitliches System für Deutschland-Ticket und Bayerisches Ermäßigungsticket ab 1. Juli 2025

Datum: 13.06.2025 – PRESSEINFORMATION:

VAB stellt Aboverwaltung um: Einheitliches System für Deutschland-Ticket und Bayerisches Ermäßigungsticket ab 1. Juli 2025
Aschaffenburg, 12. Juni 2025 – Die Verkehrsgemeinschaft am Bayerischen Untermain (VAB) vereinfacht, zentralisiert und digitalisiert ihre Aboverwaltung:

Ab dem 1. Juli 2025 werden alle Abonnements für das Deutschland-Ticket über ein zentrales System verwaltet. Die bisherigen Einzelverträge bei der Kahlgrund-Verkehrs-Gesellschaft mbH (KVG), den Stadtwerken Aschaffenburg und der Verkehrsgesellschaft Untermain (VU) gehen damit in ein gemeinsames Abo-System über.

Für Abonnements der Schülerinnen und Schüler, die über Schulen und Schulaufwandsträger abgeschlossen wurden, wird zum Start des neuen Schuljahres ein separater Vorgang umgesetzt.

Ein Vertragspartner – viele Vorteile

Mit der Umstellung wird die VAB künftig alleiniger Ansprechpartner für alle Abo-Kunden im Verbundgebiet. Dies bringt für bestehende Kundinnen und Kunden mehrere Änderungen mit sich:
• Neue Kundennummer für Abonnentinnen und Abonnenten
• Neue Mandatsreferenznummer und Gläubiger-ID für den SEPA-Lastschrifteinzug
• Einführung einer digitalen Ticketverwaltung über die App „VAB Digital“

Alle Kundinnen und Kunden werden in den nächsten Tagen per E-Mail kontaktiert und über die notwendigen Schritte zur Umstellung informiert. Das Team der VAB steht für Fragen zur Umstellung, unter abos@vab-info.de zur Verfügung.

„VAB Digital“ – das neue Kundenportal für unterwegs

Ab 1. Juli 2025 werden digitale Tickets ausschließlich über die neue App „VAB Digital“ bereitgestellt. Sie kann im Google Play Store und Apple App Store kostenlos heruntergeladen werden. Die App bietet neben der Ticketanzeige auch Zugang zu einem persönlichen Kundenbereich. Dort können Nutzer ihre Daten verwalten, Rechnungen einsehen oder Änderungen an einem bestehenden Abo vornehmen.
Kundeninnen und Kunden mit Chipkarten erhalten mit der Umstellung eine neue Chipkarte. Die existierenden Chipkarten verlieren zum 30. Juni ihre Gültigkeit.

„Mit der neuen Aboverwaltung schaffen wir eine zentrale, digitale Lösung, die den Nahverkehr für unsere Fahrgäste einfacher und transparenter macht“, erklärt Ioan Logigan, Geschäftsführer der VAB.

„Die App‚VAB Digital‘ bietet alles, was moderne Fahrgäste heute erwarten – flexibel, mobil und kundenfreundlich.“

Auftakt für neues kommunales Energieeffizienznetzwerk

18 Kommunen aus den Landkreisen Aschaffenburg, Miltenberg und Main-Kinzig-Kreis setzen auf Zusammenarbeit im Klimaschutz

Landkreise Aschaffenburg, Miltenberg und Main-Kinzig-Kreis, 21. Mai 2025

Gemeinsam ist man Stärker! Dieses Motto gilt auch für den Klimaschutz, denken sich die Kommunen Karlstein am Main, Brachttal, Mainaschaff, Eschau, Elsenfeld, Oberburg am Main, Kahl am Main, Stockstadt am Main, Sulzbach am Main, Faulbach, Kleinwallstadt, Ronneburg, Leidersbach, Erlenbach am Main, Goldbach, Hösbach, Niedernberg und Bad Orb und schließen sich in einem Netzwerk zusammen.

Mit einer erfolgreichen Auftaktveranstaltung ist das neue kommunale Energieeffizienznetzwerk offiziell gestartet. Insgesamt 18 Kommunen aus den drei Landkreisen Aschaffenburg, Miltenberg und Main-Kinzig-Kreis bündeln darin ihre Kräfte, um in den kommenden drei Jahren gemeinsam an Maß-nahmen zur Steigerung der Energieeffizienz bei den kommunalen Liegenschaften und zum Klimaschutz zu arbeiten.
Das Netzwerk wird durch die BfT Energieberatungs GmbH aus Hösbach in Zusammenarbeit mit der Energieagentur Bayerischer Untermain koordiniert. Die Besonderheit ist, dass das Netzwerk zum Teil von der Nationalen Klimaschutzinitiative vom Bundesumweltministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gefördert wird. Von den 18 Kommunen erhalten 14 eine staatliche Förderung, die restlichen Netzwerkteilnehmer nehmen freiwillig am Verbund teil. Der Projektzeitraum läuft vom 1. April 2025 bis zum 31. März 2028.
Die Auftaktveranstaltung am 21. Mai 2025 bot den teilnehmenden Kommunen einen umfassenden Überblick über die Ziele und Abläufe des Netzwerks. Im Mittelpunkt standen der Austausch über laufende kommunale Klimaschutzaktivitäten mit dem Schwerpunkt Energieeffizienz, die Vorstellung gemeinsamer regionaler Projekte wie der Sanierungskampagne „Heimvooorteil“. Der Handlungsschwerpunkt in den kommenden drei Jahren wird die Senkung der Emissionen durch Optimierung der eigenen Liegenschaften, u.a. mit Hilfe eines systematischen Monitorings der Energieverbräuche, Steigerung der Energieeffizienz und einen Ausbau erneuerbarer Energien sein.
Ein fachlicher Höhepunkt der Veranstaltung war der Vortrag „Klimawandel und Folgen“ von Prof. Dr.-Ing. Christian Steurer von der Technischen Hochschule Aschaffenburg. Er erläuterte die wissenschaftlichen Grundlagen des Klimawandels und machte die konkreten Auswirkungen auf unsere Region deutlich – eine wichtige Grundlage und Motivation für die weitere Netzwerkarbeit.

Hintergrund Nationalen Klimaschutzinitiative
Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaß-nahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.

Die Initiative für das regionale Netzwerk ging gemeinsam von der Hösbacher BfT Energieberatungs GmbH und der Energieagentur Bayersicher Untermain aus. Das Netzwerkmanagement und die energietechnische Beratung liegen in den Händen des Ingenieurbüros BfT. Die Energieagentur Bayerischer Untermain stellt den Netzwerk-Moderator und unterstützt das Management und die Kommunen bei Bedarf. Fachliche Unterstützung erhalten die Teilnehmer zudem von der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH und dem Elektrizitätswerk Goldbach-Hösbach GmbH & Co KG.

Kontakt:
EnergieAgentur Bayerischer Untermain
Johannes Brönner
Rüttelweg 7
63843 Niedernberg
Tel. 06028/21747-14
E-Mail: broenner@energieagentur-untermain.de
Web: www.zentec.de

BfT Energieberatungs GmbH
Simon Sauer
Frohnradstraße 3b
63768 Hösbach
Tel. 06021/32746-00
E-Mail: info@bft-energie.de
Web: www.bft-energie.de

Karlstein a.Main startet kommunale Wärmeplanung mit Ingenieurbüro BfT

Karlstein a.Main setzt ein starkes Zeichen für den Klimaschutz, indem es als eine der ersten Gemeinden im Landkreis Aschaffenburg eine kommunale Wärmeplanung durchführt. Die Gemeinde arbeitet dabei mit der BfT Energieberatungs GmbH aus Hösbach zusammen, einem regionalen Unternehmen, das die lokalen Gegebenheiten kennt und auf die individuellen Anforderungen der Gemeinde eingeht.

Bedeutung der Wärmeplanung für Karlstein a.Main

Die kommunale Wärmeplanung bietet der Gemeinde Planungssicherheit und schafft frühzeitig Klarheit über Aufwand und Kosten bezüglich der Wärmeversorgung. Die Zusammenarbeit mit BfT ist dabei entscheidend, da das Unternehmen über umfangreiche Erfahrung und Expertise im Klimaschutz verfügt. Der fertige Wärmeplan wird den Verbrauchern aufzeigen, welche Heiztechnologien für das gesamte Gemeindegebiet in Zukunft effizient sind und Versorgungssicherheit gewährleisten.

Warum ist die Wärmeplanung notwendig?

Im Dezember 2023 wurde das Wärmeplanungsgesetz von der Bundesregierung verabschiedet. Die Umsetzung obliegt den Bundesländern, die diese Aufgabe an die Kommunen weitergegeben haben. Als Gemeinde mit über 8.100 Einwohnern ist Karlstein a.Main gesetzlich verpflichtet, bis zum 30. Juni 2028 einen Wärmeplan vorzulegen. Aufgrund der hohen Bedeutung des Themas wird mit dem Vorhaben jetzt schon begonnen, um möglichst früh eine Planungsgrundlage zu schaffen.

Kommunale Wärmeplanung kurz erklärt

Die Wärmeversorgung in Deutschland soll klimafreundlich, zuverlässig und kosteneffizient werden. Dazu ist eine schrittweise Umstellung auf erneuerbare Energiequellen und moderne Wärmetechnik sowie der Ausbau und Umbau von Wärmenetzen notwendig. Ziel ist es, die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern zu reduzieren und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Die Zusammenarbeit der Kommune mit Energieversorgungsunternehmen und anderen Akteuren der Energiebranche ist dabei unerlässlich.

Informationen für Bürgerinnen und Bürger

Anhand des Wärmeplans können Bürgerinnen und Bürger erkennen, ob und wann gegebenenfalls:

  • ein Anschluss an ein Wärmenetz möglich ist,
  • eine Wärmepumpe mit Anschluss ans Stromnetz besonders geeignet ist,
  • eine Gasheizung mit klimaneutralen Gasen wie Biomethan oder Wasserstoff betrieben und umgerüstet werden kann,
  • oder andere Optionen aus den Planungen hervorgehen.

Fragen zur zukünftigen Wärmeversorgung

Für Hausbesitzer stellen sich viele Fragen zur Gebäudesanierung oder Heizungsumrüstung. Der Wärmeplan hilft bei der Beantwortung dieser Fragen. Es ist wichtig, nicht übereilt zu handeln, die kommenden Informationen zum Wärmeplan abzuwarten und bei Bedarf bestehende Beratungsangebote zu nutzen.

Nationale Klimaschutzinitiative

Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen. Das BMWK fördert die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für die Gemeinde Karlstein a.Main unter dem Förderkennzeichen 67K27842 (www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie).

Bei Fragen ist Michael Helmling, Klimaschutzbeauftragter Gemeinde Karlstein a.Main gerne behilflich. Telefon 06188/784-30, Email: m.helmling@karlstein.de

Pressetext_Vorhabenbeginn.pdf

Sportlerehrung des Landkreises Aschaffenburg

Zusammen mit dem BLSV Sportkreis Aschaffenburg e. V. ehrt der Landkreis Aschaffenburg jährlich erfolgreiche Sportlerinnen und Sportler für folgende Leistungen:

  • Landesmeister,
  • Süddeutsche Meister,
  • Sieger sowie 2. und 3. platzierte Personen bei Deutschen-, Europa- und Weltmeisterschaften und
  • Sportler/innen, welche einen nationalen Rekord erzielten oder in einer National- oder Olympiamannschaft standen.

Pokalmeister werden nicht geehrt.

Geehrt werden außerdem Schulmannschaften die Landesmeister wurden oder Platz 1 bis 3 bei den Deutschen Schulmeisterschaften erreichten. Es muss sich dabei um eine kreiseigene Schule handeln oder diese muss ihren Sitz im Landkreis haben.

Antragsberechtigt sind die Vereine, Sportverbände, Schulen und die politische Gemeinde.

Die Anträge zur Ehrung können ausschließlich online über die Links

https://formulare.lra-ab.de/frontend-server/form/alias/1/Sportlerehrung/

https://formulare.lra-ab.de/frontend-server/form/alias/1/Mannschaftsehrung/

eingereicht werden.

Die nächste Sportlerehrung findet am 14.11.2025 in der Sporthalle Waldaschaff statt.

Die Anträge für die diesjährige Ehrung müssen bis spätestens 12. September 2025 eingegangen sein. Ein Rechtsanspruch auf die Ehrung besteht nicht.

 

Heimvooorteil: Energetisch Sanieren am Untermain – Regionale Kampagne fördert nachhaltige Modernisierung

Das Klimaschutzmanagement und die Energieagentur Bayerischer Untermain informieren:

Heimvooorteil: Energetisch Sanieren am Untermain – Regionale Kampagne fördert nachhaltige Modernisierung

Die Energiewende beginnt vor der eigenen Haustür: Mit der neuen Kampagne „Heimvooorteil – Energetisch Sanieren am Untermain“ setzen engagierte Partner aus der Region ein starkes Zeichen für nachhaltiges Sanieren. Ziel der Initiative ist es, Hausbesitzerinnen und Hausbesitzern umfassend zu informieren und sie bei der Umsetzung energieeffizienter Maßnahmen zu unterstützen.

Ein zentrales Element der Kampagne ist die intuitive Online-Plattform www.heimvooorteil.de, die als Navigator für interessierte Eigentümer dient. Hier erhalten sie einen schnellen Überblick über regionale Fachbetriebe, Beratungsangebote, Förderprogramme und Finanzierungsoptionen. Die Initiative setzt dabei konsequent auf regionale Wertschöpfung: Nur qualifizierte Innungsbetriebe können sich beteiligen, um höchste Qualitätsstandards sicherzustellen.

Unterstützt wird die Kampagne von den Landkreisen Aschaffenburg und Miltenberg, der Stadt Aschaffenburg, den regionalen Innungen, der Sparkasse Aschaffenburg Miltenberg sowie der Energieagentur Bayerischer Untermain. Sie alle vereinen ihre Kompetenzen, um Bürgerinnen und Bürger bestmöglich zu beraten und ihnen die passenden Lösungen anzubieten – von der Installation moderner Wärmepumpen bis hin zur Nutzung von Solarstrom.

Ziel ist es, nicht nur das Bewusstsein für nachhaltige Sanierung zu stärken, sondern auch regionale Fachbetriebe aktiv zu unterstützen.

Mit „Heimvooorteil“ erhalten Hauseigentümer eine wertvolle Orientierungshilfe und profitieren von einem starken regionalen Netzwerk. Die Initiative zeigt: Die Energiewende beginnt direkt vor Ort.

Ansprechpartner im Landratsamt Aschaffenburg:
Andreas Hoos, Klimaschutzmanagement
Telefon: 06021 394-7030
E-Mail: klimaschutz@Lra-ab.bayern.de
Internet: www.klimaschutz-ab.de

Ansprechpartner bei der Energieagentur Bayerischer Untermain:
Johannes Brönner, Projektkoordinator „Heimvooorteil“
Telefon: 06028 21747-14
E-Mail: broenner@energieagentur-untermain.de
Internet: www.zentec.de/energieagentur-bayerischer-untermain/

Landkreis Aschaffenburg: Vorgarten-Wettbewerb 2025 ab 1. April bis 30. September 2025

Mit dem vierten Vorgarten-Wettbewerb möchte der Landkreis Aschaffenburg auch weiterhin Anreize schaffen, einen Beitrag zur Bekämpfung des immer bedrohlicher werdenden Klimawandels und Artenverlusts zu leisten.

WER: Teilnehmen dürfen alle Privatpersonen, Gemeinden, Unternehmen, Einrichtungen und Vereine aus dem Landkreis Aschaffenburg.

Teilnahme-Kategorien:

  1. Schottergarten-Entsiegelung:

Hier werden Flächen ausgezeichnet, die durch eine Umgestaltung entsiegelt und dann naturnah und umweltfreundlich begrünt wurden. Die Umgestaltung muss durch aussagekräftige Vorher-Nachher-Bilder belegt werden.

  1. Vorgarten:

Die öffentlich einsehbare Vorgarten-Fläche muss unter Verwendung heimischer Pflanzen naturnah, insektenfreundlich und ökologisch wertvoll gestaltet werden und so Lebensräume für Tiere schaffen.

  1. Balkon-, Dach- oder Fassadenbegrünung:

Gefordert wird eine umweltfreundliche Balkon-, Dach- oder Fassadengestaltung, die Lebensraum für Insekten schafft und einen ökologischen Mehrwert hat. Die Fläche muss durch geeignete Pflanzen begrünt und somit umweltfreundlicher als die herkömmliche Gestaltung sein.

  1. Kleine Gärtnerinnen und Gärtner:

Gesucht werden Einrichtungen wie zum Beispiel Kitas, Schulen oder Vereine, die durch aktive Beteiligung von Kindern gemeinschaftlich ein Gartenprojekt begleiten und pflegen. Das Projekt sollte einen ökologischen Mehrwert vorweisen und bereits die kleinen Gärtnerinnen und Gärtner spielerisch an den Umgang mit der intakten Natur und deren Lebewesen heranführen.

Haben Sie Ihr Gartenprojekt abgeschlossen, dann füllen Sie das Anmeldeformular aus und sichern Sie sich die Chance auf ein attraktives Preisgeld.

WANN: Wettbewerbszeitraum: 01.04.2025 bis 30.09.2025

Infos und Anmeldung: www.landkreis-aschaffenburg.de/Vorgarten-Wettbewerb

 

Starker Gasgeruch im LK AB — ENTWARNUNG

STARKER GASGERUCH – auch Karlstein ist/war betroffen

DAS LANDRATSAMT ASCHAFFENBURG MELDET:

ENTWARNUNG!

https://www.landkreis-aschaffenburg.de/

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𝗨𝗿𝘀𝗮𝗰𝗵𝗲 𝗳ü𝗿 𝗚𝗲𝗿𝘂𝗰𝗵𝘀𝗯𝗲𝗹ä𝘀𝘁𝗶𝗴𝘂𝗻𝗴 𝗶𝗺 𝗟𝗮𝗻𝗱𝗸𝗿𝗲𝗶𝘀 𝗔𝘀𝗰𝗵𝗮𝗳𝗳𝗲𝗻𝗯𝘂𝗿𝗴 𝘂𝗻𝗱 𝗱𝗲𝗿 𝗦𝘁𝗮𝗱𝘁 𝗔𝘀𝗰𝗵𝗮𝗳𝗳𝗲𝗻𝗯𝘂𝗿𝗴

Gegen 19:15 Uhr konnte die Ursache für die in mehreren Orten des Landkreises Aschaffenburg in der Stadt Aschaffenburg wahrgenommene Geruchsbelästigung ermittelt werden.

Ursächlich ist vermutlich ein Produktaustritt in einem benachbarten Landkreis bei dem es am heutigen Morgen zu einer kleinen Leckage die kurzfristig behoben werden konnte mit Odorierungsmitteln kam. Odorierungsmittel werden dem Erdgas beigemischt, um diesem den typischen, wahrnehmbaren Geruch zu verleihen und so Leckagen frühzeitig erkennbar zu machen. Dieser Geruch kann im Freien auch noch einige Stunden wahrgenommen werden.

Nach der Klärung der Ursache können die Maßnahmen der Feuerwehr eingestellt werden. Die eingesetzten Kräfte kehren zu ihren Standorten zurück.

Kreisbrandrat Frank Wissel bedankt sich ausdrücklich bei allen Einsatzkräften für ihr engagiertes Handeln zur Bewältigung dieser Lage.

Veranstaltungen rund um Frauengesundheit in der Region

Entdecken Sie jetzt alle Veranstaltungen und Angebote zum Thema „Frauengesundheit –
sichtbar & gesund“ in unserer Region! Von spannenden Vorträgen und Workshops bis
hin zu Selbstverteidigungskursen zu Themen wie körperliches Wohlbefinden, mentale
Gesundheit, Ernährung und Vorsorge – hier ist für jede Lebensphase etwas dabei.

Übersicht aller Veranstaltungen: www.gesundheitsregion-ab.de

Ermöglicht wird das Ganze dank des Engagements zahlreicher Akteure in unserer Region.
Zusammen wollen wir die Gesundheit von Frauen stärken und in den Fokus rücken.

Gesundheitsregionplus Landkreis und Stadt Aschaffenburg
Sitz der Geschäftsstelle: Landratsamt Aschaffenburg
Bayernstraße 18, 63739 Aschaffenburg, Tel.: 06021 / 394 – 5020
E-Mail: GesundheitsregionPlus@Lra-ab.bayern.de

Bürgerenergiepreis

Gemeinsam mit den Regierungen von Niederbayern, Unterfranken, Oberfranken, Oberbayern und der Oberpfalz verleihtdie Bayernwerk Netz GmbH den Bürgerenergiepreis an engagierte Bürgerinnen und Bürger. Mit jährlich insgesamt 50.000 Euro zeichnen wir Menschen aus, die ihre persönliche Energie einem nachhaltigen Bayern widmen und in ihrem eigenen Umfeld mit bestem Beispiel vorangehen.

Bei Fragen zur Bewerbung wenden Sie sich bitte an Annette Vogel,
Tel. 09 21 – 2 85 – 20 82, E-Mail: buergerenergiepreis@bayernwerk.de

Von Anfang an – Hilfe für Familien von Profis 

Die Familiengründung und die erste Zeit als Familie sind eine besonders sensible Zeit, die viel Verunsicherung bergen kann. (Werdende) Eltern möchten “alles richtig” machen. Das ist gar nicht so leicht.

Wohin kann man sich bei Fragen und Unsicherheiten wenden?

Auch in unserer Region gibt es viele Angebote, um das Leben als Familie zu erleichtern. Unsere Website hilft (werdenden) Eltern, die richtigen Anlaufstellen für Unterstützung und Beratung zu finden – kostenlos und fachlich gesichert. Mit Postleitzahlenfilter finden sie Angebote direkt vor Ort, frei von kommerziellen Interessen (www.anfang-an.de).

Themen:

  • Familienplanung und Schwangerschaft
  • Nach der Geburt und in der ersten Zeit
  • Rund ums Kind von 0 bis 3 Jahre
  • Für die Zeit danach und in herausfordernden Lebensphasen
  • Hilfreiche InformationenEine Information Ihrer GesundheitsregionPlus.www.anfang-an.de

Erläuterung für die Erhöhung der Wasser- und Kanalgebühren

Aufgrund der Vielzahl an Rückfragen und Nachrichten nach Erhalt der Abrechnung der Wasser- und Abwassergebühren für das Jahr 2023 und der Festsetzung der Vorauszahlungen für 2024 erläutern wir Ihnen nachfolgend, auf welcher Grundlage die Gebührenerhöhungen bei Wasser und Abwasser beruhen:

Die Wasserversorgung und die Abwasserentsorgung gehören zu den kostendeckenden Einrichtungen der Gemeinde Karlstein a.Main. Für diese Einrichtungen kalkuliert die Gemeinde ihre Wasser- und Kanalgebühren gemäß den bestehenden Vorgaben auf einen Zeitraum von drei Jahren. Während dieses Kalkulationszeitraums wird die Kalkulation jährlich überprüft. Wenn bei der Überprüfung festgestellt wird, dass sich die Daten für die Kalkulationsgrundlage (Verbrauchsmenge, Ausgaben und Einnahmen, Investitionen etc.) geändert haben, kann der Kalkulationszeitraum vorzeitig abgebrochen werden. Im Anschluss wird eine neue Kalkulation für drei Jahre aufgestellt.

Bei der Überprüfung in 2023 wurde festgestellt, dass sich wesentliche Unterschiede zwischen der ursprünglichen Kalkulation und den tatsächlichen Ausgaben ergeben haben. Aus diesem Grund wurde die Kalkulation abgebrochen und eine neue Kalkulation für den Zeitraum 2024 bis 2026 erstellt. Die Kostensteigerungen sowie das Defizit des alten Kalkulationszeitraums sind in die neue Kalkulation eingeflossen. Die Gemeinde ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben angehalten, die Kosten an die Verbraucher weiter zu geben.

Gemeindeverwaltung, Karlstein a.Main, 02.02.2024

Abbuchungstexte erscheinen verändert!

Zur vorsorglichen Information weisen wir darauf hin, dass aufgrund einer Programmumstellung ALLE Abbuchungstexte bei gemeindlichen Geldabbuchungen verändert erscheinen werden.
Wir danken für Ihr Verständnis.
26. Juli 2023, Gemeindeverwaltung Karlstein