Klarstellung zum gelben Sack – Pressemitteilung Landratsamt Aschaffenburg

Pressemitteilung 21/2026 – Aschaffenburg, 29. Januar 2026

Klarstellung zum gelben Sack

Das Landratsamt ist nicht Auftraggeber der Firma Weisgerber, hat keine vertraglichen Beziehungen zu diesem Entsorger der gelben Säcke und hat keinerlei Weisungsrecht. Das Landratsamt ist lediglich zuständig für die Entsorgung von Altpapier, Biomüll und Restmüll.

Die Entsorgung von Verpackungsmüll über die gelben Säcke ist deutschlandweit die Aufgabe der Wirtschaft, die diese Verpackungen in den Umlauf bringt. Dieser Zusammenschluss von Wirtschaftsunternehmen heißt „duale Systeme“. Sie sind deutschlandweit verantwortlich für die Entsorgung gelber Säcke, Dosen und Altglas.

Der im Main-Echo vermittelte Eindruck ist daher falsch: Das Landratsamt hat nicht veranlasst, dass nasse gelbe Säcke nach dem Wintereinbruch nochmal zu Haus zwischen gelagert werden müssen bis zur nächsten Abholung.

Tatsächlich ist die Kreisverwaltung auch mit dieser Entscheidung der Verantwortlichen auf Seiten der „dualen Systeme“ und deren Auftragnehmer Weisgerber in keiner Weise einverstanden. Trotz fehlenden Weisungsrechts spiegelt das Landratsamt den bestehenden Missstand auch an die „dualen Systeme“ und die Firma Weisgerber als deren Dienstleister zurück, um eine unverzügliche und ordnungsgemäße Abholung zu erreichen. Das gilt gleichermaßen dafür, dass die Firma Weisgerber auch unverzüglich die ordnungsgemäße Entsorgung von Dosen und Altglas sicher zu stellen hat.

Landrat Dr. Alexander Legler macht klar: „Die über die dualen Systeme beauftragte Firma Weisgerber ist ganz offenkundig nicht in der Lage, ihre Leistungen zu erbringen. Von Beginn an ist diese durch Nichtleistung und Schlechtleistung aufgefallen: Glas- und Dosencontainer werden nicht ordnungsgemäß entleert und die Nichtabholung der gelben Säcke sowie die Nichteinhaltung der zugesagten Lieferung der gelben Säcke in die Haushalte setzt die Mangelleistung fort. Ich fordere die dualen Systeme erneut auf, diesen Missstand unverzüglich zu beseitigen und einen Dienstleisterwechsel herbei zu führen. Der aktuelle Zustand ist unerträglich und völlig inakzeptabel.“

Auch weiterhin wird das Landratsamt – trotz fehlender Zuständigkeit – nachdrücklich Verbesserungen verlangen. Wer sich mit einer Beschwerde direkt an den Dienstleister wenden möchte, kann dies per Mail an kommunen@weisgerber-umweltservice.de sowie telefonisch unter der 0800/2278336 tun.

Mit freundlichem Gruß

Ihre Pressestelle
Stabsstelle L1

Landratsamt Aschaffenburg

Link:

Beste Ausbildungs- und Studienchancen in der öffentlichen Verwaltung Bayerns – Nur eine Anmeldung – viele Karrieremöglichkeiten!

Schon gewusst? Während der Ausbildung oder dem dualen Studium über 1.500 Euro monatlich verdienen – Staat und Kommunen machen es möglich! Es erwarten Dich spannende Auf-gaben und vielfältige Karrierechancen im Beamtenverhältnis.

Gestalte die Zukunft der Menschen aktiv mit – beispielsweise bei einer Stadt, Gemeinde, Regierung oder einem Landratsamt, Finanzamt, der Justiz oder Bayerischen Polizei.
Rechtzeitig für 2027 zum zentralen Auswahlverfahren anmelden!

– Ausbildung: 2. Februar bis 11. Mai 2026
– Studium:     11. März bis 13. Juli 2026

Flyer Beste Ausbildungs- und Studienchancen in der öffentlichen Verwaltung Bayerns
bzw. http://www.lpa.bayern.de

Ehrung von Vorstandsmitgliedern und sonstigen Personen für Verdienste in Vereinen und Verbänden

Der Landkreis Aschaffenburg ehrt

  • Vorstandsmitglieder (nach der jeweiligen Satzung) in Vereinen, Organisationen und Verbänden, die im kulturellen, sportlichen, sozialen und caritativen Bereich oder in po­litischen Parteien und Wählervereinigungen tätig sind und
  • sonstige Personen, wenn sie an verantwortlicher Stelle eines Vereines, Verbandes oder einer Organisation tätig waren und sich in dieser Funktion besonders für den Verein oder die Allgemeinheit verdient gemacht haben. Hierüber ist eine schriftliche Begründung des Antragstellers notwendig.

Der jeweilige Verein muss seinen Sitz im Landkreis Aschaffenburg haben. Die Ehrung umfasst ebenfalls Personen von überörtlichen Organisationen und Verbänden, wenn diese auch für den Landkreis Aschaffenburg zuständig sind und die zu ehrende Person im Landkreis wohnt.

Die vorgenannten Tätigkeiten und Aufgaben müssen sich beim gleichen Verein, der Organisation, des Verbandes auf mindestens 20 Jahre erstrecken. Bei einer Tätigkeit von über 30 Jahren ist eine weitere Ehrung möglich.

Die Ehrung erfolgt nur für solche Personen, die ihre Tätigkeit mindestens bis zum 01.01.2023 ausgeübt haben.

Im Bereich des Feuerwehrwesens sind die Richtlinien nur für Vorstandstätigkeiten im Feuerwehrverein anwendbar.

Ein Rechtsanspruch auf die Ehrung besteht nicht.

Die Anträge zur Ehrung können ab diesem Jahr ausschließlich online auf der Homepage des Landkreises Aschaffenburg (www.landkreis-aschaffenburg.de a Wer macht was a Ehrungen in Vereinen und Organisationen) oder über den angefügten QR-Code gestellt werden. Bei Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter/-innen des Landratsamtes Aschaffenburg telefonisch unter der Telefonnummer 06021/394-2311 und -2312 oder per E-Mail: schulverwaltung@lra-ab.bayern.de zur Verfügung. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Für die diesjährige Ehrung müssen die Anträge bis spätestens 28.02.2026 beim Landratsamt Aschaffenburg eingegangen sein.

In diesem Jahr findet der Ehrenabend am Freitag, den 19. Juni 2026 in der Maintalhalle in Mainaschaff statt.

Für Ihre Unterstützung bedanken wir uns bereits im Voraus.

Umweltpreis 2026 des Landkreises

In diesem Jahr wird zum neunten Mal der „Umweltpreis des Landkreises Aschaffen­burg“ verliehen, der alle zwei Jahre ausgeschrieben wird. Mit diesem Preis werden Initiativen und Leistungen gewürdigt, die in vorbildlicher Weise zur Erhaltung und Verbesserung der Umwelt sowie der natürlichen Lebensgrundlagen beitragen. Gleichzeitig muss ein Bezug zum Landkreis Aschaffenburg gegeben sein.

Der Umweltpreis ist mit bis zu 5.000 Euro dotiert und kann bei Vorliegen auszeichnungswürdiger Leistungen in Teilbeträgen gestaffelt an maximal drei Preisträger verliehen werden. Mit dem Umweltpreis können z. B. Einzelpersonen, Gruppen, Vereine und Verbände, Einrichtungen und Organisationen, Unternehmen sowie Landkreisgemeinden ausgezeichnet werden.

Die Auszeichnung kann sich insbesondere auf folgende Bereiche erstrecken: Naturschutz und Landespflege, Gewässer- und Bodenschutz, Luftreinhaltung, Land- und Forstwirtschaft, Ökologische Bauleitplanung und Siedlungsökologie, Rohstoffschonung und nachhaltiges Wirtschaften, Regionalvermarktung, Energie und Klimaschutz, Abfallvermeidung und –beseitigung, Verkehr, Tourismus und Freizeit oder Umweltbildung.

Entsprechende Vorschläge können bei der Umweltabteilung des Landratsamtes Aschaffenburg (Bayernstraße 18, 63739 Aschaffenburg oder per E-Mail an umweltschutz@lra-ab.bayern.de) mit schriftlicher Begründung und aussagekräftigen Unterlagen (z. B. Situation vor/nach der Maßnahme, Fotos) bis spätestens 31.03.2026 eingereicht werden. Das Vorschlagsrecht ist nicht eingeschränkt und kann beispielweise durch Personen, Vereine, Verbände, Behörden und Gemeinden wahrgenommen werden oder aufgrund eigener Bewerbung erfolgen.

Die Entscheidung über die Preisträger 2026 wird der zuständige Ausschuss des Kreistages treffen.

Weitere Informationen zum Umweltpreis gibt es unter www.landkreis-aschaffenburg.de oder beim Landratsamt Aschaffenburg unter der Telefonnummer: 06021/394-7111.

Geschenktipp Spessart Wander- und Freizeitkarten zu je € 10,95

Die gemeinsamen Wanderkarten von Spessartbund, Archäologischen Spessartprojekt und Naturpark Spessart sind ein Geschenk, das kein Ladekabel braucht. Als wahrer Klassiker bereiten Wanderkarten noch immer viel Freude – egal ob bei langen Wandertouren oder kurzen Spaziergängen.

Daher sind die Main-Echokarten ein tolles Weihnachtsgeschenk z.B. für Freunde, Familie oder ehrenamtlich engagierte Personen in Ihrer Gemeinde.

Die Besonderheit unserer Karten liegt in den Wegweisern, deren Namen in den Wanderkarten eingetragen ist, so dass man leicht seinen genauen Standort in der Karte bestimmen kann. Vom Verkaufserlös gehen 3,30 € direkt an die Wanderakteure und unterstützen die wertvolle Arbeit der Wegemarkierung & Beschilderung im Spessart.

Schauen Sie gerne bei uns im Onlineshop oder im Laden vom Spessartbund in Aschaffenburg vorbei.

Vielen Dank!

Naturpark Spessart e. V.

www.naturpark-spessart.de

Ausländer- und Integrationsbeirat LK AB

Bild vergrößern: Logo Ausländer- und IntegrationsbeiratIm April 2025 trat die neue Satzung des Ausländer- und Integrationsbeirats des Landkreises Aschaffenburg (AIB) in Kraft, welche der Kreistag zuvor in seiner Sitzung beschlossen hatte. Mit der Neufassung wird insbesondere die Zusammensetzung des Beirats weiter geöffnet sowie das Vertretungs-, Bewerbungs- und Nachrückverfahren verbessert. Die Neuerungen sollen zum einen den Aspekt der Integration besser umsetzen, zum anderen die Arbeit im Gremium erleichtern.

Laut neuer Satzung können sich sowohl Menschen mit als auch Menschen ohne Migrationshintergrund für die Mitarbeit im Beirat bewerben. Voraussetzungen sind weiterhin die Volljährigkeit und der Wohnsitz seit mind. dem 1. August 2025 im Landkreis Aschaffenburg. Die sieben stimmberechtigten Mitglieder sollen unter anderem Kompetenzen aus ihrem beruflichen, berufsbildenden, aber auch ehrenamtlichen und interkulturellen Engagement sowie gegebenenfalls aus ihrer eigenen Migrationsgeschichte in die Gremien-Arbeit einbringen.

Neben den stimmberechtigten Mitgliedern hat der Beirat auch beratende Mitglieder – darunter eine Person je Kreistagsfraktion sowie Vertreterinnen und Vertreter aus der Geschäftsstelle des Beirats, den einschlägigen Wohlfahrtsverbänden, der Agentur für Arbeit, dem Staatlichen Schulamt, dem Staatlichen Beruflichen Bildungszentrum sowie dem Deutschen Gewerkschaftsbund.

Bewerbungen sind vom 1. November 2025 bis zum 31. Januar 2026 über das digitale Bewerbungsformular möglich: https://formulare.lra-ab.de/frontend-server/form/alias/1/Bewerbung-Auslaender-Integrationsbeirat/

Alle weiteren Informationen sind im Flyer zur Bewerbungsphase zu finden.

Die erste Sitzung des neuen Ausländer- und Integrationsbeirats soll dann nach der bayerischen Kommunalwahl (die im März 2026 stattfindet) abgehalten werden.

Weitere Informationen folgen auf dieser Webseite und auf den Social-Media-Kanälen des Landkreises.

Familienfreundliche Orte gesucht

Im Rahmen einer neuen Aktion in Landkreis und Stadt Aschaffenburg sollen Eltern mit Babys und Kleinkindern unterwegs leicht Orte finden, an denen sie willkommen sind – zum Stillen, Füttern, Wickeln oder für einen kurzen Toilettenbesuch.

Mitmachen kann, wer eine Sitzgelegenheit zum Stillen / Füttern oder eine Wickel- bzw. Toilettenmöglichkeit (oder beides) zur Verfügung stellt.

Geschäfte, Cafés, Praxen oder Einrichtungen signalisieren ihre Teilnahme mit einem gut sichtbaren Aufkleber im Format 15 x 15 cm an Tür oder Fenster. Wichtig ist: Die Angebote können ohne Kauf- oder Konsumzwang genutzt werden.

Interessierte Betriebe können sich bei der Geschäftsstelle der Gesundheitsregionplus Aschaffenburg melden und den Aufkleber kostenlos anfordern:
GesundheitsregionPlus@Lra-ab.bayern.de

Die Initiative wird getragen von der Gesundheitsregionplus, der Gleichstellungsstelle des Landkreises und dem Fachbereich Präventive Jugendhilfe des Landratsamtes.

Mehr Informationen unter www.anfang-an.de.

 

Abwassersplitting

Einführung der gesplitteten Abwassergebühr; Verlängerung der Telefonhotline

Die Telefonhotline für die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr wird um eine Woche (06.10. bis 10.10.)verlängert.

Zum 01.01.2026 wird die Gemeinde Karlstein die sogenannte „gesplittete Abwassergebühr“ einführen. Das bedeutet, dass das Schmutzwasser und das Niederschlagswasser künftig separat abgerechnet werden. Das Schmutzwasser wird weiterhin nach der verbrauchten Frischwassermenge berechnet, das Niederschlagswasser dagegen in Abhängigkeit der versiegelten Grundstücksfläche. Zur Erhebung der versiegelten Grundstücksflächen werden ab dem 18.09.2025 Rückmeldebögen an alle Grundstückseigentümer versendet.

Das gesamte Verfahren zur Umstellung sowie die rechtlichen Hintergründe werden bei der Bürgerinformationsveranstaltung ausführlich erläutert.

Zur Unterstützung bei der Bearbeitung des Fragebogens wird in der Zeit von 22.09. bis 02.10.2025 von Kommunal-Consult Becker AG eine Bürgerhotline mit folgenden Sprechzeiten eingerichtet:

Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr.

Telefonhotline: 06403/9776114

Darüber hinaus werden folgende Bürgersprechstunden angeboten: (mehr …)

ANKÜNDIGUNG VON KARTIERUNGSARBEITEN FÜR DIE TRASSENPLANUNG

Ortsübliche Bekanntmachung im Bereich Karlstein am Main – BBPlG-Vorhaben Nr. 96 Aschaffenburg – Urberach

Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger,

Amprion hat als zuständiger Übertragungsnetzbetreiber den gesetzlichen Auftrag, das Übertragungsnetz im Zuge der Energiewende um- und auszubauen.

Durch den steigenden Strombedarf in Hessen und Bayern steigen auch die Anforderungen an das Stromnetz. Das Vorhaben Nr. 96 „Aschaffenburg – Urberach“ aus dem Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) dient dabei der Erhöhung der elektrischen Transportkapazität zwischen den beiden Bundesländern. Es beinhaltet die Errichtung einer neuen Höchstspannungsfreileitung mit zwei 380 kV-Stromkreisen zwischen den Umspannanlagen Urberach und Aschaffenburg.

Zur Vorbereitung des bevorstehenden Planfeststellungsverfahrens (vrs. ab 2027) sind Bestandserfassungen der Tier- und Pflanzenarten erforderlich. Die Kartierungen dienen dazu, Aufschluss über relevante artenschutzrechtliche Aspekte zu erhalten. Da sich die Kartierungsarbeiten am jahreszeitlichen Verlauf der Flora und Fauna orientieren und darüber hinaus der Witterung unterliegen, sind die aufgeführten Arbeiten in der Abfolge variabel.

Folgende Kartierungsarbeiten, die jedoch nicht auf allen Grundstücken erfolgen müssen, werden von der Amprion GmbH bzw. ihren Beauftragten durchgeführt:

Probeflächenermittlung/Biotoptypkartierung: Die potenzielle Eignung der Flächen als Lebensraum (sog. „Habitateignung“) und Biotoptypkartierung wird durch Begehungen und flächendeckende Inaugenscheinnahme bis zu einer Entfernung von rund 300 m von in Frage kommenden Trassenverläufen festgestellt.

Brut- und Rastvogelkartierung: Es werden mehrere Tag- und ggf. auch Nachtbegehungen auf ausgewählten Probeflächen in der Regel bis zu 6.000 m beidseits der in Frage kommenden Trassenverläufe durchgeführt.

Horst- und Höhlenbaumkartierung: Die Sichtkontrolle und Besatzüberprüfung der Horste an einzelnen Bäumen erfolgen durch Begehungen in der laubfreien Zeit in den Wintermonaten und ggf. ergänzend im Sommer.

Fledermauskartierungen: Auf ausgewählten Flächen werden durch Nachtbegehungen in den Sommermonaten Fledermäuse erfasst.

Kartierungen von Amphibien, Haselmäusen, Reptilien, Schmetterlingen, Libellen, Käfern: Tagsüber und teilweise nachts werden auf relevanten Flächen bis ca. 500 m beidseits der in Frage kommenden Trassenverläufe die verschiedenen Arten erfasst.

Die angekündigten Vorarbeiten dienen zur Erhebung essentieller Daten, die für die weitere Planung des Vorhabens erforderlich sind.

Mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung werden den von den Untersuchungen betroffenen Eigentümer*innen und Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten nach § 44 Abs. 2 EnWG bekanntgemacht.

Die Vorarbeiten erstrecken sich über einen Gesamtzeitraum von

AUGUST 2025 BIS JUNI 2027

Die Grundstücke und landwirtschaftlichen Wege werden nur tageweise und kurzzeitig betreten. In der Regel sind die Mitarbeiter*innen zu Fuß unterwegs. Die Arbeiten vor Ort dauern wenige Minuten bis mehrere Stunden. Um die Flächen mit dem Fahrzeug zu erreichen, werden öffentliche, private und landwirtschaftliche Wege genutzt. Ggf. werden Flurstücke, je nach Witterung und Aufwand, mehrmals an verschiedenen Tagen innerhalb des angegebenen Zeitraums betreten.

Ggf. werden bei der Erfassung einzelner Arten(-gruppen) Hilfsmittel eingesetzt (z. B. Ausbringen von Reusen für den Nachweis von Amphibien, von Reptilienmatten als Ruhestätte für Reptilien, von Haselmaustubes), die auch für eine begrenzte Zeit innerhalb der Flächen belassen werden.

Mit den Arbeiten haben wir die Firma ERM (Lisa Eisenbarth, 06102 206326, lisa.eisenbarth@erm.com) beauftragt.

Eine Inanspruchnahme der Flurstücke erfolgt nur im Rahmen der oben beschriebenen Vorarbeiten und auf Grundlage des § 44 EnWG. Gemäß Absatz 1 müssen Eigentümer*innen und sonstige Nutzungsberechtigte diese Arbeiten dulden, da sie zur Vorbereitung der Planung dienen.

Im Zuge der Arbeiten werden im Regelfall keine Schäden verursacht. Sollte es trotz aller Vorsicht zu Flurschäden kommen, können diese beim o. g. Kontakt angezeigt werden. Wir werden diese sodann entsprechend der gesetzlichen Vorgaben in § 44 Abs. 3 EnWG entschädigen.

Bei allen Vorarbeiten setzen wir höchste Standards für den Schutz von Mensch und Umwelt. Die Belange von Umwelt, Natur und Landschaft nehmen wir dabei sehr ernst und halten uns streng an die gesetzlichen Vorgaben. Wir versuchen zudem die temporäre Störung der Wohn- und Erholungsfunktionen während der Erkundungsphase durch vorausschauende Planung, Absprachen mit Behörden und Betroffenen sowie den Einsatz schonender Technologien so gering wie möglich zu halten.

Wir bedanken uns vorab bei allen betroffenen Eigentümer*innen und sonstigen Nutzungsberechtigten für ihr Verständnis.

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

Tobias Muermann
Projektsprecher
TELEFON: 0162 4964860
E-MAIL: tobias.muermann@amprion.net

LISTE DER FLURSTÜCKE IM BEREICH DER GEMEINDE KARLSTEIN AM MAIN
Gemeinde Karlstein am Main – Gemarkung: Dettingen am Main

Flurstücke:

947; 1206; 1207/2; 1207; 1208; 1209; 1210; 1211; 1212; 1213; 1214; 1215; 1216; 1217; 1218; 1219; 1221; 1222; 1223; 1224; 1225; 1226; 1227; 1228; 1229; 1230; 1231; 1232; 1233; 1234; 1235; 1236; 1237; 1238; 1239; 1240; 1241; 1242; 1243; 1244; 1245; 1246; 1247; 1248; 1249; 1250; 1251; 1252; 1253; 1254; 1255; 1256; 1257; 1258; 1259; 1260; 1261; 1262; 1263; 1264; 1265; 1266; 1267; 1268; 1269; 1270; 1271; 1272; 1273; 1274; 1275; 1276; 1277; 1278/1; 1278; 1280; 1281; 1282; 1283; 1284; 1285; 1286; 1287/2; 1287; 1288; 1289; 1290; 1291; 1292; 1293; 1295/2; 1295; 1296; 1297; 1298; 1299; 1300; 1301; 1302; 1303; 1304; 1305; 1306; 1307; 1308; 1309; 1310; 1311; 1312; 1313; 1314; 1315; 1316; 1318/1; 1318; 1319/1; 1319; 1320; 1324; 1326/1; 1326; 1327/2; 1327; 1328; 1331; 1332/2; 1332; 1333; 1334; 1335; 1336; 1337; 1338; 1339; 1340; 1341/2; 1341; 1342; 1343; 1344; 1345; 1346; 1347; 1360; 1361/1; 1361/2; 1361; 1366/1; 1369/1; 1392; 1393; 1394; 1395; 1396; 1397; 1398; 1399; 1400; 1401; 1402; 1403; 1404; 1405; 1406; 1407; 1408; 1409; 1410; 1411; 1412/3; 1412; 1413; 1414; 1415; 1483; 1544; 1545; 1546; 1547; 1548; 1549; 1550; 1551; 1556/1; 1560; 1582; 1583; 1589; 1590; 1609; 1630; 1635; 1644; 1645; 1646/1; 1646/2; 1646/3; 1646; 1648/1; 1648; 1649/1; 1649; 1650/1; 1650/2; 1650/3; 1650/4; 1650/5; 1650/6; 1650/7; 1650; 1651; 1652; 1653; 1654; 1655; 1657/2; 1657; 1658; 1664; 1672/11; 1672/5; 1757; 1833; 2035; 2087/18; 2087/20; 2087/3

 

Starker Gasgeruch im LK AB — ENTWARNUNG

STARKER GASGERUCH – auch Karlstein ist/war betroffen

DAS LANDRATSAMT ASCHAFFENBURG MELDET:

ENTWARNUNG!

https://www.landkreis-aschaffenburg.de/

*************************************************

𝗨𝗿𝘀𝗮𝗰𝗵𝗲 𝗳ü𝗿 𝗚𝗲𝗿𝘂𝗰𝗵𝘀𝗯𝗲𝗹ä𝘀𝘁𝗶𝗴𝘂𝗻𝗴 𝗶𝗺 𝗟𝗮𝗻𝗱𝗸𝗿𝗲𝗶𝘀 𝗔𝘀𝗰𝗵𝗮𝗳𝗳𝗲𝗻𝗯𝘂𝗿𝗴 𝘂𝗻𝗱 𝗱𝗲𝗿 𝗦𝘁𝗮𝗱𝘁 𝗔𝘀𝗰𝗵𝗮𝗳𝗳𝗲𝗻𝗯𝘂𝗿𝗴

Gegen 19:15 Uhr konnte die Ursache für die in mehreren Orten des Landkreises Aschaffenburg in der Stadt Aschaffenburg wahrgenommene Geruchsbelästigung ermittelt werden.

Ursächlich ist vermutlich ein Produktaustritt in einem benachbarten Landkreis bei dem es am heutigen Morgen zu einer kleinen Leckage die kurzfristig behoben werden konnte mit Odorierungsmitteln kam. Odorierungsmittel werden dem Erdgas beigemischt, um diesem den typischen, wahrnehmbaren Geruch zu verleihen und so Leckagen frühzeitig erkennbar zu machen. Dieser Geruch kann im Freien auch noch einige Stunden wahrgenommen werden.

Nach der Klärung der Ursache können die Maßnahmen der Feuerwehr eingestellt werden. Die eingesetzten Kräfte kehren zu ihren Standorten zurück.

Kreisbrandrat Frank Wissel bedankt sich ausdrücklich bei allen Einsatzkräften für ihr engagiertes Handeln zur Bewältigung dieser Lage.

Bürgerenergiepreis

Gemeinsam mit den Regierungen von Niederbayern, Unterfranken, Oberfranken, Oberbayern und der Oberpfalz verleihtdie Bayernwerk Netz GmbH den Bürgerenergiepreis an engagierte Bürgerinnen und Bürger. Mit jährlich insgesamt 50.000 Euro zeichnen wir Menschen aus, die ihre persönliche Energie einem nachhaltigen Bayern widmen und in ihrem eigenen Umfeld mit bestem Beispiel vorangehen.

Bei Fragen zur Bewerbung wenden Sie sich bitte an Annette Vogel,
Tel. 09 21 – 2 85 – 20 82, E-Mail: buergerenergiepreis@bayernwerk.de

Erläuterung für die Erhöhung der Wasser- und Kanalgebühren

Aufgrund der Vielzahl an Rückfragen und Nachrichten nach Erhalt der Abrechnung der Wasser- und Abwassergebühren für das Jahr 2023 und der Festsetzung der Vorauszahlungen für 2024 erläutern wir Ihnen nachfolgend, auf welcher Grundlage die Gebührenerhöhungen bei Wasser und Abwasser beruhen:

Die Wasserversorgung und die Abwasserentsorgung gehören zu den kostendeckenden Einrichtungen der Gemeinde Karlstein a.Main. Für diese Einrichtungen kalkuliert die Gemeinde ihre Wasser- und Kanalgebühren gemäß den bestehenden Vorgaben auf einen Zeitraum von drei Jahren. Während dieses Kalkulationszeitraums wird die Kalkulation jährlich überprüft. Wenn bei der Überprüfung festgestellt wird, dass sich die Daten für die Kalkulationsgrundlage (Verbrauchsmenge, Ausgaben und Einnahmen, Investitionen etc.) geändert haben, kann der Kalkulationszeitraum vorzeitig abgebrochen werden. Im Anschluss wird eine neue Kalkulation für drei Jahre aufgestellt.

Bei der Überprüfung in 2023 wurde festgestellt, dass sich wesentliche Unterschiede zwischen der ursprünglichen Kalkulation und den tatsächlichen Ausgaben ergeben haben. Aus diesem Grund wurde die Kalkulation abgebrochen und eine neue Kalkulation für den Zeitraum 2024 bis 2026 erstellt. Die Kostensteigerungen sowie das Defizit des alten Kalkulationszeitraums sind in die neue Kalkulation eingeflossen. Die Gemeinde ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben angehalten, die Kosten an die Verbraucher weiter zu geben.

Gemeindeverwaltung, Karlstein a.Main, 02.02.2024