meinBERUF– das neue Online-Portal der Bundesagentur für Arbeit zur Berufsorientierung

Am ersten September ging das neue Online-Portal der Bundesagentur für Arbeit (BA) für junge Menschen am Einstieg in das Berufsleben an den Start. Es löst die bisherigen online Angebote abi.de und planet-beruf.de ab und bündelt deren Informationen an einem Ort.

meinBERUF liefert Orientierung im gesamten Berufswahlprozess – von der ersten Idee bis zur erfolgreichen Bewerbung. Es finden sich hier Themen wie:

  • Noch planlos – Hilfe beim Einstieg in die Berufsorientierung
  • Berufe & Wege – Überblick über Berufe, Ausbildungs- und Studienwege
  • Praktikum – Inhalte zu Praktika, Praktikumssuche und Vorbereitung
  • Ausbildung – Informationen zu Ausbildungsarten und Ablauf
  • Studium – Inhalte zu Studienfeldern, Studienformen und Vorbereitung
  • Bewerbung – Unterstützung vom Lebenslauf bis zum Vorstellungsgespräch

„Zusätzlich zu umfangreichen Informationen rund um die Berufsorientierung für junge Menschen richtet sich meinBERUF auch an Eltern und Erziehungsberechtige, an Lehrende und Beratende“, so Ruben Schmitt, Teamleiter der Berufsberatung vor dem Erwerbsleben zum neuen Online-Portal. „Die bewährten Inhalte von abi.de und planet-beruf.de wurden zeitgemäß aufbereitet und werden nun sukzessive mit neuen interaktiven Funktionalitäten weiterentwickelt.“

Das Portal ist zu finden unter: http://www.mein-beruf.de

 

Biotonnenkontrolle – Mitteilung Landratsamt Aschaffenburg

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

im September und Oktober findet die bundesweite Biotonnenkontrollaktion der Initiative #wirfürbio statt. Auch wir im Landkreis Aschaffenburg beteiligen uns an dieser wichtigen Aktion, um die Qualität der Bioabfälle zu verbessern und das Bewusstsein für nachhaltige Abfallwirtschaft zu stärken.

Kontrolliert wird im Zeitraum vom 22. September bis 02. Oktober. Die Kontrollen werden von einem externen Dienstleister durchgeführt. Mit einer Sichtkontrolle wird die Qualität der kontrollierten Biotonnen in drei Kategorien eingeteilt:

  • Grün mit der Botschaft „Vielen Dank, Sie machen alles richtig!“
  • Gelb mit der Botschaft „Das geht besser, es gibt Handlungsbedarf!“
  • Rot mit der Botschaft „So geht´s nicht!“.

Wichtig ist dabei zu erwähnen, dass bei der Aktion keine Biotonnen unentleert stehen bleiben. Die Aktion soll im ersten Schritt eine Übersicht der Störstoffsituation schaffen, sowie die Bürgerinnen und Bürger für das Thema sensibilisieren.

Weitere Infos zur Tonnenkontrolle im Landkreis unter www.landkreis-aschaffenburg/biomüll.

ANKÜNDIGUNG VON KARTIERUNGSARBEITEN FÜR DIE TRASSENPLANUNG

Ortsübliche Bekanntmachung im Bereich Karlstein am Main – BBPlG-Vorhaben Nr. 96 Aschaffenburg – Urberach

Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger,

Amprion hat als zuständiger Übertragungsnetzbetreiber den gesetzlichen Auftrag, das Übertragungsnetz im Zuge der Energiewende um- und auszubauen.

Durch den steigenden Strombedarf in Hessen und Bayern steigen auch die Anforderungen an das Stromnetz. Das Vorhaben Nr. 96 „Aschaffenburg – Urberach“ aus dem Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) dient dabei der Erhöhung der elektrischen Transportkapazität zwischen den beiden Bundesländern. Es beinhaltet die Errichtung einer neuen Höchstspannungsfreileitung mit zwei 380 kV-Stromkreisen zwischen den Umspannanlagen Urberach und Aschaffenburg.

Zur Vorbereitung des bevorstehenden Planfeststellungsverfahrens (vrs. ab 2027) sind Bestandserfassungen der Tier- und Pflanzenarten erforderlich. Die Kartierungen dienen dazu, Aufschluss über relevante artenschutzrechtliche Aspekte zu erhalten. Da sich die Kartierungsarbeiten am jahreszeitlichen Verlauf der Flora und Fauna orientieren und darüber hinaus der Witterung unterliegen, sind die aufgeführten Arbeiten in der Abfolge variabel.

Folgende Kartierungsarbeiten, die jedoch nicht auf allen Grundstücken erfolgen müssen, werden von der Amprion GmbH bzw. ihren Beauftragten durchgeführt:

Probeflächenermittlung/Biotoptypkartierung: Die potenzielle Eignung der Flächen als Lebensraum (sog. „Habitateignung“) und Biotoptypkartierung wird durch Begehungen und flächendeckende Inaugenscheinnahme bis zu einer Entfernung von rund 300 m von in Frage kommenden Trassenverläufen festgestellt.

Brut- und Rastvogelkartierung: Es werden mehrere Tag- und ggf. auch Nachtbegehungen auf ausgewählten Probeflächen in der Regel bis zu 6.000 m beidseits der in Frage kommenden Trassenverläufe durchgeführt.

Horst- und Höhlenbaumkartierung: Die Sichtkontrolle und Besatzüberprüfung der Horste an einzelnen Bäumen erfolgen durch Begehungen in der laubfreien Zeit in den Wintermonaten und ggf. ergänzend im Sommer.

Fledermauskartierungen: Auf ausgewählten Flächen werden durch Nachtbegehungen in den Sommermonaten Fledermäuse erfasst.

Kartierungen von Amphibien, Haselmäusen, Reptilien, Schmetterlingen, Libellen, Käfern: Tagsüber und teilweise nachts werden auf relevanten Flächen bis ca. 500 m beidseits der in Frage kommenden Trassenverläufe die verschiedenen Arten erfasst.

Die angekündigten Vorarbeiten dienen zur Erhebung essentieller Daten, die für die weitere Planung des Vorhabens erforderlich sind.

Mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung werden den von den Untersuchungen betroffenen Eigentümer*innen und Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten nach § 44 Abs. 2 EnWG bekanntgemacht.

Die Vorarbeiten erstrecken sich über einen Gesamtzeitraum von

AUGUST 2025 BIS JUNI 2027

Die Grundstücke und landwirtschaftlichen Wege werden nur tageweise und kurzzeitig betreten. In der Regel sind die Mitarbeiter*innen zu Fuß unterwegs. Die Arbeiten vor Ort dauern wenige Minuten bis mehrere Stunden. Um die Flächen mit dem Fahrzeug zu erreichen, werden öffentliche, private und landwirtschaftliche Wege genutzt. Ggf. werden Flurstücke, je nach Witterung und Aufwand, mehrmals an verschiedenen Tagen innerhalb des angegebenen Zeitraums betreten.

Ggf. werden bei der Erfassung einzelner Arten(-gruppen) Hilfsmittel eingesetzt (z. B. Ausbringen von Reusen für den Nachweis von Amphibien, von Reptilienmatten als Ruhestätte für Reptilien, von Haselmaustubes), die auch für eine begrenzte Zeit innerhalb der Flächen belassen werden.

Mit den Arbeiten haben wir die Firma ERM (Lisa Eisenbarth, 06102 206326, lisa.eisenbarth@erm.com) beauftragt.

Eine Inanspruchnahme der Flurstücke erfolgt nur im Rahmen der oben beschriebenen Vorarbeiten und auf Grundlage des § 44 EnWG. Gemäß Absatz 1 müssen Eigentümer*innen und sonstige Nutzungsberechtigte diese Arbeiten dulden, da sie zur Vorbereitung der Planung dienen.

Im Zuge der Arbeiten werden im Regelfall keine Schäden verursacht. Sollte es trotz aller Vorsicht zu Flurschäden kommen, können diese beim o. g. Kontakt angezeigt werden. Wir werden diese sodann entsprechend der gesetzlichen Vorgaben in § 44 Abs. 3 EnWG entschädigen.

Bei allen Vorarbeiten setzen wir höchste Standards für den Schutz von Mensch und Umwelt. Die Belange von Umwelt, Natur und Landschaft nehmen wir dabei sehr ernst und halten uns streng an die gesetzlichen Vorgaben. Wir versuchen zudem die temporäre Störung der Wohn- und Erholungsfunktionen während der Erkundungsphase durch vorausschauende Planung, Absprachen mit Behörden und Betroffenen sowie den Einsatz schonender Technologien so gering wie möglich zu halten.

Wir bedanken uns vorab bei allen betroffenen Eigentümer*innen und sonstigen Nutzungsberechtigten für ihr Verständnis.

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

Tobias Muermann
Projektsprecher
TELEFON: 0162 4964860
E-MAIL: tobias.muermann@amprion.net

LISTE DER FLURSTÜCKE IM BEREICH DER GEMEINDE KARLSTEIN AM MAIN
Gemeinde Karlstein am Main – Gemarkung: Dettingen am Main

Flurstücke:

947; 1206; 1207/2; 1207; 1208; 1209; 1210; 1211; 1212; 1213; 1214; 1215; 1216; 1217; 1218; 1219; 1221; 1222; 1223; 1224; 1225; 1226; 1227; 1228; 1229; 1230; 1231; 1232; 1233; 1234; 1235; 1236; 1237; 1238; 1239; 1240; 1241; 1242; 1243; 1244; 1245; 1246; 1247; 1248; 1249; 1250; 1251; 1252; 1253; 1254; 1255; 1256; 1257; 1258; 1259; 1260; 1261; 1262; 1263; 1264; 1265; 1266; 1267; 1268; 1269; 1270; 1271; 1272; 1273; 1274; 1275; 1276; 1277; 1278/1; 1278; 1280; 1281; 1282; 1283; 1284; 1285; 1286; 1287/2; 1287; 1288; 1289; 1290; 1291; 1292; 1293; 1295/2; 1295; 1296; 1297; 1298; 1299; 1300; 1301; 1302; 1303; 1304; 1305; 1306; 1307; 1308; 1309; 1310; 1311; 1312; 1313; 1314; 1315; 1316; 1318/1; 1318; 1319/1; 1319; 1320; 1324; 1326/1; 1326; 1327/2; 1327; 1328; 1331; 1332/2; 1332; 1333; 1334; 1335; 1336; 1337; 1338; 1339; 1340; 1341/2; 1341; 1342; 1343; 1344; 1345; 1346; 1347; 1360; 1361/1; 1361/2; 1361; 1366/1; 1369/1; 1392; 1393; 1394; 1395; 1396; 1397; 1398; 1399; 1400; 1401; 1402; 1403; 1404; 1405; 1406; 1407; 1408; 1409; 1410; 1411; 1412/3; 1412; 1413; 1414; 1415; 1483; 1544; 1545; 1546; 1547; 1548; 1549; 1550; 1551; 1556/1; 1560; 1582; 1583; 1589; 1590; 1609; 1630; 1635; 1644; 1645; 1646/1; 1646/2; 1646/3; 1646; 1648/1; 1648; 1649/1; 1649; 1650/1; 1650/2; 1650/3; 1650/4; 1650/5; 1650/6; 1650/7; 1650; 1651; 1652; 1653; 1654; 1655; 1657/2; 1657; 1658; 1664; 1672/11; 1672/5; 1757; 1833; 2035; 2087/18; 2087/20; 2087/3

 

Bitte Rücksicht im Garten – Igel durch Mähroboter & Co. in Gefahr

Die Natur sprießt, und die wunderbare Gartenzeit ist wieder voll im Gange. Der Hobbygärtner will seinen Garten auf Vordermann bringen und nutzen. Die Gartencenter und Baumärkte bieten dafür reichlich Werkzeug und Gerätschaften an.

Wir Menschen freuen uns über getrimmte Rasenflächen und ordentlich gestutzte Hecken – doch für viele Wildtiere, insbesondere für Igel, beginnt nun eine lebensbedrohliche Zeit. Mit dem Frei-schneider, dem Rasentrimmer und der Motorsense durch hohes Gras und unter die Büsche gemäht – Gartengeräte können zur tödlichen Gefahr werden. Denn genau dort, wo oft unbedacht los-geschnitten wird, verstecken sich tagsüber die Igel. Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit reicht aus, um ein Tier schwer zu verletzen.

Auch der Mähroboter – was für eine „tolle Errungenschaft“ unserer heutigen technisierten Zeit – fügt den Igeln alle Jahre grausame Verletzungen zu. Oft laufen Mähroboter nachts oder in der Dämmerung – dann, wenn Igel aktiv sind und sich im Schutz der Dunkelheit auf Nahrungssuche begeben. Diese leisen Geräte erkennen die kleinen Tiere oft nicht als Hindernis – mit fatalen Folgen.

Der Verein „Stachelnasen Obernburg e.V.“ ist offizieller Partner unseres Aktionsbündnisses „Der Landkreis Aschaffenburg summt!“ Der Igelhilfe-Verein ist in den Landkreisen Miltenberg und Aschaffenburg aktiv und kämpft darum, hunderten verletzten Igeln jedes Jahr aufs Neue das Leben zu retten – oft vergebens. „Viele der Igel, die wir in unsere Pflegestationen aufnehmen, sind schwer verletzt – verstümmelte Beinchen, aufgeschlitzte Rücken oder sogar tödliche Kopfverletzungen“, berichtet Selina Schlierenkamp, Agrarwissenschaftlerin und Mitarbeiterin der Igelstation. Oft handelt es sich um Muttertiere oder Jungtiere, die dadurch leider elend zugrunde gehen.

Appell an alle Gartenbesitzerinnen und -besitzer:

• Kontrollieren Sie Ihre Gartenbereiche gründlich, bevor Sie Mähroboter, Trimmer oder andere Geräte einsetzen.
• Vermeiden Sie den Einsatz von Mährobotern in der Dämmerung oder nachts – programmieren Sie diese lieber für die späten Morgen- oder frühen Nachmittagsstunden.
• Lassen Sie Laub- oder Reisighaufen möglichst unberührt oder verschieben Sie sie vorsichtig und stechen Sie niemals hinein – sie dienen Igeln als Unterschlupf.
• Informieren Sie auch Nachbarn und Freunde über die Gefahren – jedes gerettete Igelleben zählt.

Igel stehen unter Naturschutz und seit 2024 als gefährdete Art sogar bundesweit auf der Roten Liste. Die Bestände sind in den letzten Jahren um ein Drittel zurückgegangen. „Geht die Entwicklung so weiter, gibt es in zwanzig Jahren keine Igel mehr“, so die Aschaffenburgerin Monika Beer, „Stachel-nasen Obernburg e.V.“ Igel sind wertvolle Helfer im Garten: Sie fressen Larven, Schnecken und andere Schädlinge. Es liegt in unserer Verantwortung, ihnen einen sicheren Lebensraum zu erhalten.

Wer einen verletzten Igel findet, sollte ihn keinesfalls einfach zurücklassen. Nehmen Sie das Tier vorsichtig auf, am besten mit Handschuhen oder einem Handtuch, und bringen Sie es schnellstmöglich zu einer Igelstation oder Tierarztpraxis.

Für Rückfragen, Hilfe oder Informationen steht die Igelhilfe Stachelnasen Obernburg e.V. jederzeit unter Tel. 0176 23101815 bereit. Gemeinsam können wir dafür sorgen, dass der Garten nicht zur Todesfalle wird – sondern ein Ort des Lebens bleibt.

Jenny Kummer, Dipl.-Ing. (FH) für Gartenbau
Kreisfachberaterin Gartenkultur und Landespflege –
Landratsamt Aschaffenburg

 

Ausbreitung der Staudenlupine

Im Landkreis breitet sich die Staudenlupine verstärkt aus. Mit ihrer Eigenschaft, sich schnell zu vermehren und dabei typische Wiesenkräuter im artenreichen Grünland zu verdrängen, stellt sich die Pflanze als problematisch dar.

Das Landratsamt bittet daher darum, Bestände der Staudenlupine mit Foto und Angabe des ungefähren Standort per Mail an

naturschutz@Lra-ab.bayern.de (mailto:naturschutz@Lra-ab.bayern.de)

zu melden, wenn ein solcher in der freien Natur entdeckt werden sollte.

Wer auf die Staudenlupine im eigenen Garten nicht verzichten möchte, sollte die Blütenstände vor Bildung der Samen abschneiden. Sofern sich doch bereits Früchte gebildet haben, sollten diese über den Restmüll oder in der Heißkompostierung entsorgt werden, um eine weitere Ausbreitung durch den Grünabfall zu vermeiden.

Der Landschaftspflegeverband Aschaffenburg und das Landratsamt als untere Naturschutzbehörde führen auf einigen Flächen bereits geeignete Gegenmaßnahmen durch. Je kleinflächiger der Befall und je früher erkannt, desto effektiver sind die Maßnahmen. Kleine Bestände werden vor der Samenbildung mittels Ampferstecher händisch aus-gestochen. Großflächigere Bestände können durch mehrmalige Mahd über den Sommer – jeweils vor Bildung von Samen – schrittweise zurückgedrängt werden. Vorübergehend hilft auch das Abschneiden der Blüten- und Samen-stände, um zumindest die Ausbreitung per Samen zu unterbinden.

Bei der Staudenlupine mit ihren großen lila Blütenständen handelt es sich um eine nordamerikanische Art der Schmetterlingsblütler, die im 19. Jahrhundert nach Europa eingeführt wurde. In vielen Teilen Deutschlands haben die Bestände in den letzten 30 Jahren stark zugenommen und führen zu erheblichen Problemen. Die Blütezeit beginnt etwa ab Mitte Mai und erstreckt sich über die Sommermonate. Auch nach einer Mahd bildet die Pflanze im Laufe des Sommers nochmals Blüten und Samen. Die Staudenlupine ist sehr wuchs- und konkurrenzstark. Eine Pflanze kann bis zu 2.000 Samen pro Jahr bilden, die sich auch über einige Meter verteilen können. Zudem vermehrt sich die Pflanze noch über Wurzelausläufer.

Auf Grund ihrer biologischen Merkmale reichert die Staudenlupine den Erdboden mit Stickstoff an und düngt diese auf. Durch ihre große Wuchshöhe und dichte Beblätterung nimmt sie den typischen Wiesenkräutern und Gräsern das Licht und den Raum zum Wachsen. Dadurch verlieren diese Systeme ihre Qualität als wichtiger Lebensraum beispielsweise für Insekten. Darüber hinaus verschlechtert ein hoher Anteil von Lupinen auch die landwirtschaftli-che Nutzbarkeit des Grünlands und die Futterqualität des Heus.

Dennoch bereiten nicht alle Lupinenarten ökologische Probleme. Andere Lupinenarten werden beispielsweise für Produkte wie Lupinenkaffee oder als Tierfutter genutzt und können auch an Stelle der Staudenlupine im heimischen Garten angepflanzt werden.

KONTAKT:
Pressestelle
Stabsstelle L1
Leitung: Sven Simon
0 60 21 – 394 1111
E-Mail (mailto:pressestelle@lra-ab.bayern.de)
(Pressestelle)
0 60 21 – 394 984

 

Jakobs-Kreuzkraut als Problemkraut

Wichtige Information für Flächeneigentümer – Eigeninitiative ist gefragt!

Das heimische Jakobs-Kreuzkraut gilt als kritische Giftpflanze des Grünlands, da es durch seine Inhaltsstoffe Weidetiere, wie vor allem Pferde- und Rinder, gefährden kann. Als Nahrung für einige Insekten hat es aber auch seinen festen Platz in unserem heimischen Ökosystem.

Sein Vorkommen hat in den letzten Jahren stark zugenommen und damit gefährdet es Flächen, die als Grünfutter, Heu oder Silage für Weidetiere genutzt werden! Es wird zum Problemkraut, wenn es sich von Wegrändern, privaten Flächen oder Pferdekoppeln auf landwirtschaftlich genutzte Wiesen, Mahdgrünland und Weideflächen ausbreitet. Die Abbauprodukte seiner Inhaltsstoffe reichern sich in der Leber der Weidetiere an und können tödlich sein.

Deshalb fordert das Landratsamt Aschaffenburg die Bürgerinnen und Bürger, sowie Flächeneigentümer auf, aktiv zu werden, um die Ausbreitung des Jakob-Kreuzkraut, v.a. auch durch Samenanflug, auf diese kritischen Flächen zu verhindern!

Das Kraut wird händisch oder mit entsprechendem nur mit Wurzel dauerhaft von der Fläche entfernt. Als Schutz vor dem giftigen Pflanzensaft empfiehlt es sich wasserfeste Arbeitshandschuhe zu tragen. Blühende Exemplare müssen wegen der Weiterverbreitung der Samen über den Hausmüll /bzw. in Säcken über die Gemeindebauhöfe entsorgt werden. Nicht blühende Jakobs-Kreuzkräuter können an unkritischen Stellen (z.B. Hecken, Kompost …) verrotten.

Vom 16.06. bis 01.08.2025 findet wieder eine landkreisweite Jakobs-Kreuzkraut Aktion statt. In diesem Zeitraum unterstützt das Landratsamt die Sammelaktionen, indem eine kostenlose Entsorgung der Pflanzen über die Bauhöfe möglich ist.

Herzlichen Dank für Ihre Mithilfe!

 

Sportlerehrung des Landkreises Aschaffenburg

Zusammen mit dem BLSV Sportkreis Aschaffenburg e. V. ehrt der Landkreis Aschaffenburg jährlich erfolgreiche Sportlerinnen und Sportler für folgende Leistungen:

  • Landesmeister,
  • Süddeutsche Meister,
  • Sieger sowie 2. und 3. platzierte Personen bei Deutschen-, Europa- und Weltmeisterschaften und
  • Sportler/innen, welche einen nationalen Rekord erzielten oder in einer National- oder Olympiamannschaft standen.

Pokalmeister werden nicht geehrt.

Geehrt werden außerdem Schulmannschaften die Landesmeister wurden oder Platz 1 bis 3 bei den Deutschen Schulmeisterschaften erreichten. Es muss sich dabei um eine kreiseigene Schule handeln oder diese muss ihren Sitz im Landkreis haben.

Antragsberechtigt sind die Vereine, Sportverbände, Schulen und die politische Gemeinde.

Die Anträge zur Ehrung können ausschließlich online über die Links

https://formulare.lra-ab.de/frontend-server/form/alias/1/Sportlerehrung/

https://formulare.lra-ab.de/frontend-server/form/alias/1/Mannschaftsehrung/

eingereicht werden.

Die nächste Sportlerehrung findet am 14.11.2025 in der Sporthalle Waldaschaff statt.

Die Anträge für die diesjährige Ehrung müssen bis spätestens 12. September 2025 eingegangen sein. Ein Rechtsanspruch auf die Ehrung besteht nicht.

 

Landkreis Aschaffenburg: Vorgarten-Wettbewerb 2025 ab 1. April bis 30. September 2025

Mit dem vierten Vorgarten-Wettbewerb möchte der Landkreis Aschaffenburg auch weiterhin Anreize schaffen, einen Beitrag zur Bekämpfung des immer bedrohlicher werdenden Klimawandels und Artenverlusts zu leisten.

WER: Teilnehmen dürfen alle Privatpersonen, Gemeinden, Unternehmen, Einrichtungen und Vereine aus dem Landkreis Aschaffenburg.

Teilnahme-Kategorien:

  1. Schottergarten-Entsiegelung:

Hier werden Flächen ausgezeichnet, die durch eine Umgestaltung entsiegelt und dann naturnah und umweltfreundlich begrünt wurden. Die Umgestaltung muss durch aussagekräftige Vorher-Nachher-Bilder belegt werden.

  1. Vorgarten:

Die öffentlich einsehbare Vorgarten-Fläche muss unter Verwendung heimischer Pflanzen naturnah, insektenfreundlich und ökologisch wertvoll gestaltet werden und so Lebensräume für Tiere schaffen.

  1. Balkon-, Dach- oder Fassadenbegrünung:

Gefordert wird eine umweltfreundliche Balkon-, Dach- oder Fassadengestaltung, die Lebensraum für Insekten schafft und einen ökologischen Mehrwert hat. Die Fläche muss durch geeignete Pflanzen begrünt und somit umweltfreundlicher als die herkömmliche Gestaltung sein.

  1. Kleine Gärtnerinnen und Gärtner:

Gesucht werden Einrichtungen wie zum Beispiel Kitas, Schulen oder Vereine, die durch aktive Beteiligung von Kindern gemeinschaftlich ein Gartenprojekt begleiten und pflegen. Das Projekt sollte einen ökologischen Mehrwert vorweisen und bereits die kleinen Gärtnerinnen und Gärtner spielerisch an den Umgang mit der intakten Natur und deren Lebewesen heranführen.

Haben Sie Ihr Gartenprojekt abgeschlossen, dann füllen Sie das Anmeldeformular aus und sichern Sie sich die Chance auf ein attraktives Preisgeld.

WANN: Wettbewerbszeitraum: 01.04.2025 bis 30.09.2025

Infos und Anmeldung: www.landkreis-aschaffenburg.de/Vorgarten-Wettbewerb

 

Starker Gasgeruch im LK AB — ENTWARNUNG

STARKER GASGERUCH – auch Karlstein ist/war betroffen

DAS LANDRATSAMT ASCHAFFENBURG MELDET:

ENTWARNUNG!

https://www.landkreis-aschaffenburg.de/

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𝗨𝗿𝘀𝗮𝗰𝗵𝗲 𝗳ü𝗿 𝗚𝗲𝗿𝘂𝗰𝗵𝘀𝗯𝗲𝗹ä𝘀𝘁𝗶𝗴𝘂𝗻𝗴 𝗶𝗺 𝗟𝗮𝗻𝗱𝗸𝗿𝗲𝗶𝘀 𝗔𝘀𝗰𝗵𝗮𝗳𝗳𝗲𝗻𝗯𝘂𝗿𝗴 𝘂𝗻𝗱 𝗱𝗲𝗿 𝗦𝘁𝗮𝗱𝘁 𝗔𝘀𝗰𝗵𝗮𝗳𝗳𝗲𝗻𝗯𝘂𝗿𝗴

Gegen 19:15 Uhr konnte die Ursache für die in mehreren Orten des Landkreises Aschaffenburg in der Stadt Aschaffenburg wahrgenommene Geruchsbelästigung ermittelt werden.

Ursächlich ist vermutlich ein Produktaustritt in einem benachbarten Landkreis bei dem es am heutigen Morgen zu einer kleinen Leckage die kurzfristig behoben werden konnte mit Odorierungsmitteln kam. Odorierungsmittel werden dem Erdgas beigemischt, um diesem den typischen, wahrnehmbaren Geruch zu verleihen und so Leckagen frühzeitig erkennbar zu machen. Dieser Geruch kann im Freien auch noch einige Stunden wahrgenommen werden.

Nach der Klärung der Ursache können die Maßnahmen der Feuerwehr eingestellt werden. Die eingesetzten Kräfte kehren zu ihren Standorten zurück.

Kreisbrandrat Frank Wissel bedankt sich ausdrücklich bei allen Einsatzkräften für ihr engagiertes Handeln zur Bewältigung dieser Lage.

Bürgerenergiepreis

Gemeinsam mit den Regierungen von Niederbayern, Unterfranken, Oberfranken, Oberbayern und der Oberpfalz verleihtdie Bayernwerk Netz GmbH den Bürgerenergiepreis an engagierte Bürgerinnen und Bürger. Mit jährlich insgesamt 50.000 Euro zeichnen wir Menschen aus, die ihre persönliche Energie einem nachhaltigen Bayern widmen und in ihrem eigenen Umfeld mit bestem Beispiel vorangehen.

Bei Fragen zur Bewerbung wenden Sie sich bitte an Annette Vogel,
Tel. 09 21 – 2 85 – 20 82, E-Mail: buergerenergiepreis@bayernwerk.de

Erläuterung für die Erhöhung der Wasser- und Kanalgebühren

Aufgrund der Vielzahl an Rückfragen und Nachrichten nach Erhalt der Abrechnung der Wasser- und Abwassergebühren für das Jahr 2023 und der Festsetzung der Vorauszahlungen für 2024 erläutern wir Ihnen nachfolgend, auf welcher Grundlage die Gebührenerhöhungen bei Wasser und Abwasser beruhen:

Die Wasserversorgung und die Abwasserentsorgung gehören zu den kostendeckenden Einrichtungen der Gemeinde Karlstein a.Main. Für diese Einrichtungen kalkuliert die Gemeinde ihre Wasser- und Kanalgebühren gemäß den bestehenden Vorgaben auf einen Zeitraum von drei Jahren. Während dieses Kalkulationszeitraums wird die Kalkulation jährlich überprüft. Wenn bei der Überprüfung festgestellt wird, dass sich die Daten für die Kalkulationsgrundlage (Verbrauchsmenge, Ausgaben und Einnahmen, Investitionen etc.) geändert haben, kann der Kalkulationszeitraum vorzeitig abgebrochen werden. Im Anschluss wird eine neue Kalkulation für drei Jahre aufgestellt.

Bei der Überprüfung in 2023 wurde festgestellt, dass sich wesentliche Unterschiede zwischen der ursprünglichen Kalkulation und den tatsächlichen Ausgaben ergeben haben. Aus diesem Grund wurde die Kalkulation abgebrochen und eine neue Kalkulation für den Zeitraum 2024 bis 2026 erstellt. Die Kostensteigerungen sowie das Defizit des alten Kalkulationszeitraums sind in die neue Kalkulation eingeflossen. Die Gemeinde ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben angehalten, die Kosten an die Verbraucher weiter zu geben.

Gemeindeverwaltung, Karlstein a.Main, 02.02.2024