Verbot der Wasserentnahme aus fließenden Gewässern

<Landkreis Aschaffenburg> Bis vorerst einschließlich den 31. August 2026 wird es untersagt, Wasser aus fließenden Gewässern zu entnehmen. Grund hierfür sind die anhaltende Trockenheit und die daraus resultierenden, niedrigen Wasserstände. Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeiten und können mit Bußgeldern geahndet werden. Je nach Beurteilung der Situation gegen Ende August wird die Allgemeinverfügung verlängert werden oder auslaufen.

Die vorübergehende Untersagung schränkt die sogenannten Gemein-, Eigentümer- und Anliegergebrauche ein. Diese erlauben sonst auch ohne explizite Genehmigung durch das Landratsamt das Schöpfen mit Handgefäßen wie zum Beispiel Eimern oder Gießkannen. Nur wer eine ausdrückliche Genehmigung des Landratsamtes hat, darf entgegen dieses vorübergehenden Verbots auch weiterhin Wasser entnehmen.

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Unser Wald soll Zukunft haben

Klingt es für Sie widersprüchlich, fast alle Bäume auf einer Waldfläche zu fällen, um einen neuen Wald aufzubauen?

Ja – im ersten Augenblick schon. Hier im Bereich „Lindig Wald“ sei es in manchem Fällen jedoch die richtige Entscheidung, erklärt Försterin Alexandra Schuchard vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Karlstadt: (mehr …)

“Brücke schlagen” – JA oder NEIN?

Rund 150 Seligenstädter und Karlsteiner Bürgerinnen und Bürger hatten sich im Riesensaal eingefunden und lauschten den Ausführungen der Ingenieurgesellschaft mbH Jenisch + Jung aus Dreieich. Insgesamt wurden sechs Varianten entlang der Mainschleife zwischen Seligenstadt und Karlstein vorgestellt: Altes Stadtwerkegelände Seligenstadt, Basilika Seligenstadt, Friedhof Seligenstadt, Neuer Friedhof Seligenstadt, Nato Rampe Großwelzheim und Kapellengasse Großwelzheim.

↗️ Verlauf der Sitzung / Pressetext Stadt Seligenstadt

↗️ Machbarkeitsstudie

Digitale Fotos für Personalausweis und Reisepass

Hinweis:

Ab 01.08.2025 ist das Beantragen eines Personalausweises oder eines Reisepasses nur noch mit einem Foto-QR-Code oder mit einem Foto, welches vor Ort gemacht wird, möglich.

Einzelne Bilder können nicht mehr angenommen werden.

Bei einem Erstantrag eines Personalausweises oder eines Reisepasses in der Gemeinde Karlstein ist das Vorlegen der Geburtsurkunde notwendig. (mehr …)

Rathaus ab März 2025 dienstags geschlossen

In den letzten Monaten wurden in der Verwaltung verschiedene Abläufe analysiert und Optimierungsvorschläge gemacht.

Auf Basis dieser Ergebnisse passen wir ab 01.03.2025 die Öffnungszeiten an. Das Rathaus bleibt dann dienstags geschlossen.

Terminvereinbarungen außerhalb der Öffnungszeiten sind möglich.

Es werden hiermit Freiräume für die Bearbeitung immer komplexer werdender Aufgaben und Anliegen geschaffen.

Sie erreichen Ihre(n) Ansprechpartner/in unter den auf der Homepage hinterlegten Durchwahlnummern. Außerhalb der Öffnungszeiten und falls der/die Ansprechpartner/in sich in einem Termin befindet, wird ein Anrufbeantworter geschaltet. Ihr Ansprechpartner ruft Sie dann schnellstmöglich zurück.

Karlstein a.Main, 24.01.2025

P. Kreß, Erster Bürgermeister

Informationen zur neuen Grundsteuer

Sie müssen mehr bezahlen? Dies kann eine Folge des neuen Grundsteuerrechts sein.

Bitte überprüfen Sie die Daten hinsichtlich der

Grundfläche des Grundstücks – Wohnfläche – Nutzfläche – Eigentumsverhältnisse (richtiger Anteil?)

Sie finden diese im Grundsteueräquivalenzbescheid, den Sie vom Finanzamt Aschaffenburg erhalten haben. Stimmen die Werte, ist der Bescheid richtig?
Sollte der Bescheid fehlerhaft sein, stellen Sie bitte schriftlich oder elektronisch per Elster einen Änderungsantrag beim Finanzamt. (mehr …)