Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass alle mittels Bescheide festgesetzten Steuern, Beiträge, Gebühren und sonstige Abgaben entsprechend der Fälligkeiten zu zahlen sind. Sofern eine Einzugsermächtigung erteilt wurde, wird die Gemeinde Karlstein a.Main die entsprechenden Abbuchungen vornehmen.

Aufgrund der aktuellen Situation (COVID-19) ist die Gemeindeverwaltung im Moment dabei, Maßnahmen und evtl. Nachlässe zu erarbeiten. Nachdem das Ausmaß zurzeit nicht abgeschätzt werden kann, sind diese Überlegungen und Lösungsansätze noch nicht abgeschlossen. Sobald endgültige Entscheidungen getroffen wurden, werden diese ortsüblich bekannt gemacht.

Wir bitten hierfür um Verständnis. Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung unter den bekannten Rufnummern telefonisch gerne zur Verfügung.

Karlstein a.Main, 07. April 2020