Pressemitteilung syna: Zähleraustausch: Kein Handlungsbedarf für Verbraucher

Frankfurt, 17.09.2026: Aktuell erhalten zahlreiche Kunden in Teilen des Netzgebietes der Syna GmbH Schreiben wettbewerblicher Messstellenbetreiber zum Einbau intelligenter Messsysteme (Smart Meter). Oftmals wird dabei mittels Postwurfsendungen geworben.

Die Syna GmbH weist darauf hin, dass diese Unternehmen eigenständig und nicht im Auftrag der Syna tätig sind. Diese wettbewerblichen Messstellenbetreiber übernehmen bei Beauftragung durch den Verbraucher den Einbau und Betrieb des Zählers. Die Kosten hängen dann vom jeweiligen Vertrag ab. Die Syna ist der grundzuständige Messstellenbetreiber innerhalb des Netzgebietes und ist an gesetzlich geregelte Preisobergrenzen gebunden.

Tatsächlich besteht in der Regel kein unmittelbarer Handlungsbedarf. Intelligente Messsysteme sind insbesondere bei einem Jahresstromverbrauch über 6.000 kWh, Erzeugungsanlagen über 7 kW sowie Anschlüssen mit einer Vereinbarung nach § 14a EnWG Pflicht. In allen anderen Fällen werden bestehende Stromzähler bis spätestens 2032 schrittweise durch moderne Messeinrichtungen ersetzt. Verbraucher müssen nicht selbst tätig werden: Den gesetzlich vorgeschriebenen Austausch übernimmt der grundzuständige Messstellenbetreiber kostenlos.

Sofern ein Anschluss von den gesetzlichen Einbaupflichten betroffen ist, informiert die Syna GmbH den Verbraucher rechtzeitig über den bevorstehenden Einbau eines intelligenten Messsystems.

Weitere Informationen (u. a. diese Pressemeldung): ↗️Syna Webseite.