Fernablesbare Wasserzähler – neue Umstellungsrunde beginnt
Die nächste Umstellung-/Austauschrunde für fernablesbare Wasserzähler startet ab sofort. Wir bitten um Beachtung.
Die nächste Umstellung-/Austauschrunde für fernablesbare Wasserzähler startet ab sofort. Wir bitten um Beachtung.
Immer wieder – immer noch:
Geruchsbelästigung beidseits des Mains
Fachbehörden arbeiten weiter an Ihren Hinweisen – Mitarbeit erbeten
Immer wieder – oder noch immer – kommt es zu undefinierbarer Geruchsbelästigung im Karlsteiner Bereich Kreisstraße AB17/Seligenstädter Straße sowie im umliegenden Anwohnerbereich in Großwelzheim. (mehr …)
Aufgrund der Vielzahl an Rückfragen und Nachrichten nach Erhalt der Abrechnung der Wasser- und Abwassergebühren für das Jahr 2023 und der Festsetzung der Vorauszahlungen für 2024 erläutern wir Ihnen nachfolgend, auf welcher Grundlage die Gebührenerhöhungen bei Wasser und Abwasser beruhen:
Die Wasserversorgung und die Abwasserentsorgung gehören zu den kostendeckenden Einrichtungen der Gemeinde Karlstein a.Main. Für diese Einrichtungen kalkuliert die Gemeinde ihre Wasser- und Kanalgebühren gemäß den bestehenden Vorgaben auf einen Zeitraum von drei Jahren. Während dieses Kalkulationszeitraums wird die Kalkulation jährlich überprüft. Wenn bei der Überprüfung festgestellt wird, dass sich die Daten für die Kalkulationsgrundlage (Verbrauchsmenge, Ausgaben und Einnahmen, Investitionen etc.) geändert haben, kann der Kalkulationszeitraum vorzeitig abgebrochen werden. Im Anschluss wird eine neue Kalkulation für drei Jahre aufgestellt.
Bei der Überprüfung in 2023 wurde festgestellt, dass sich wesentliche Unterschiede zwischen der ursprünglichen Kalkulation und den tatsächlichen Ausgaben ergeben haben. Aus diesem Grund wurde die Kalkulation abgebrochen und eine neue Kalkulation für den Zeitraum 2024 bis 2026 erstellt. Die Kostensteigerungen sowie das Defizit des alten Kalkulationszeitraums sind in die neue Kalkulation eingeflossen. Die Gemeinde ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben angehalten, die Kosten an die Verbraucher weiter zu geben.
Gemeindeverwaltung, Karlstein a.Main, 02.02.2024
Aufgrund von gestiegenen Beschaffungskosten hat der Haupt- und Finanzausschuss im Rahmen der Haushaltsberatungen 2024 dem Vorschlag der Verwaltung zugestimmt, eine Gebühr für die Bereitstellung und Entgegennahme der roten Windelsäcke zu erheben.
Ab Montag, den 08.07.2024, wird im Rathaus (Zimmer 2) für die roten Windelsäcke eine Gebühr in Höhe von 10,00 Euro pro Rolle zur Zahlung fällig. Auf einer Rolle befinden sich 25 Säcke.
Bei der Ablieferung der gefüllten Säcke im Bauhof wird weiterhin keine Gebühr erhoben.
Gemeinde Karlstein a.Main, 02.07.2024
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