Das Einwohnermeldeamt der Gemeinde Karlstein darf gemäß den Bestimmungen des Bundesmeldegesetzes Auskünfte aus dem Melderegister erteilen.

Als Einwohner haben Sie jedoch die Möglichkeit, bestimmten Auskünften und Datenüber­mittlungen zu widersprechen:

  • an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (zwecks Information über freiwilligen Wehrdienst)
  • an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften
  • an Parteien und Wählergruppen (zwecks Wahlwerbung, Erstwählerinformation)
  • an Adressbuchverlage

Davon abgesehen veröffentlicht die Gemeinde Karlstein jeden runden und halbrunden Geburtstag ab dem 70. Lebensjahr im Mitteilungsblatt sowie im Main-Echo. Auch dieser Veröffentlichung können betroffene Einwohner widersprechen.

Alle genannten Widersprüche können beim Einwohnermeldeamt eingelegt werden (entweder persönlich im Rathaus, Zimmer 2, schriftlich an unsere E-Mail-Adresse gemeinde@karlstein.de oder an die Postanschrift Am Oberborn 1, 63791 Karlstein a.Main, oder auch telefonisch unter Tel. 06188/784-24 und 784-23).

 

Hinweis: Ehejubiläen ab dem 50. Hochzeitstag (Goldene Hochzeit) werden nur dann im Mitteilungs­blatt sowie im Main-Echo veröffentlicht, wenn die Betroffenen vorher ausdrücklich einge­willigt haben. Ein Widerspruch ist hierfür nicht erforderlich.