Bild vergrößern: Logo Ausländer- und IntegrationsbeiratIm April 2025 trat die neue Satzung des Ausländer- und Integrationsbeirats des Landkreises Aschaffenburg (AIB) in Kraft, welche der Kreistag zuvor in seiner Sitzung beschlossen hatte. Mit der Neufassung wird insbesondere die Zusammensetzung des Beirats weiter geöffnet sowie das Vertretungs-, Bewerbungs- und Nachrückverfahren verbessert. Die Neuerungen sollen zum einen den Aspekt der Integration besser umsetzen, zum anderen die Arbeit im Gremium erleichtern.

Laut neuer Satzung können sich sowohl Menschen mit als auch Menschen ohne Migrationshintergrund für die Mitarbeit im Beirat bewerben. Voraussetzungen sind weiterhin die Volljährigkeit und der Wohnsitz seit mind. dem 1. August 2025 im Landkreis Aschaffenburg. Die sieben stimmberechtigten Mitglieder sollen unter anderem Kompetenzen aus ihrem beruflichen, berufsbildenden, aber auch ehrenamtlichen und interkulturellen Engagement sowie gegebenenfalls aus ihrer eigenen Migrationsgeschichte in die Gremien-Arbeit einbringen.

Neben den stimmberechtigten Mitgliedern hat der Beirat auch beratende Mitglieder – darunter eine Person je Kreistagsfraktion sowie Vertreterinnen und Vertreter aus der Geschäftsstelle des Beirats, den einschlägigen Wohlfahrtsverbänden, der Agentur für Arbeit, dem Staatlichen Schulamt, dem Staatlichen Beruflichen Bildungszentrum sowie dem Deutschen Gewerkschaftsbund.

Bewerbungen sind vom 1. November 2025 bis zum 31. Januar 2026 über das digitale Bewerbungsformular möglich: https://formulare.lra-ab.de/frontend-server/form/alias/1/Bewerbung-Auslaender-Integrationsbeirat/

Alle weiteren Informationen sind im Flyer zur Bewerbungsphase zu finden.

Die erste Sitzung des neuen Ausländer- und Integrationsbeirats soll dann nach der bayerischen Kommunalwahl (die im März 2026 stattfindet) abgehalten werden.

Weitere Informationen folgen auf dieser Webseite und auf den Social-Media-Kanälen des Landkreises.