Digitales Amtsblatt 11/2026 vom 25.09.2026

1. Wahlbekanntmachung
für die Wahl des Gemeinderats am 04. Oktober 2026

2. Bekanntmachung über die Art der Verkündung der vorläufigen Wahlergebnisse bei der Wahl
des Gemeinderats am 04. Oktober 2026 in der Gemeinde Karlstein a.Main

3. Bekanntmachung über die Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung des Ergebnisses für die Gemeinderatswahl in Karlstein a.Main am 04. Oktober 2026

Veranstaltungen rund um die Energiewende online kostenlos

30. September Wärmepumpen im Bestand, online-Fragestunde

07. Oktober Wärme vom Dach – Solarthermie, PV & PVT, online-Vortrag

20. Oktober Energiesparen im Alltag, online-Vortrag

27. Oktober Energetische Gebäudemodernisierung: Gebäudehülle, online-Vortrag

28. Oktober Energetische Gebäudemodernisierung: Heizen mit Holz und Wärmepumpe, online-Vortrag

29. Oktober Heizen mit Holz – Gesetzgebung und Förderung verständlich erklärt, online-Vortrag

29. Oktober Energetische Gebäudemodernisierung: Split-Klimageräte, Infrarotheizungen & Co., online-Vortrag

12. November Kaminofenseminar: weniger Holz und Staub durch optimales Einheizen, online-Vortrag

12. November Photovoltaik und E-Auto – eine lohnende Kombination, online-Vortrag

19. November Heizen mit Holz – Wärmepumpe und Holzheizung in Kombination, online-Vortrag

Alle Veranstaltungen im Überblick finden Sie auf den LandSchafftEnergie-Webseiten unter ↗️ www.landschafftenergie.bayern/veranstaltungen/ – und selbstverständlich können Sie für Informationen oder kostenlose Beratungen rund um das Thema Energie wie immer auf uns zukommen!

LandSchafftEnergie – Beratungsnetzwerk für die Energiewende in Bayern, Technologie- und Förderzentrum (TFZ), 94315 Straubing, Telefon +49 9421 300-210

Zähleraustausch: Kein Handlungsbedarf für Verbraucher

Pressemitteilung syna: Zähleraustausch: Kein Handlungsbedarf für Verbraucher

Frankfurt, 17.09.2026: Aktuell erhalten zahlreiche Kunden in Teilen des Netzgebietes der Syna GmbH Schreiben wettbewerblicher Messstellenbetreiber zum Einbau intelligenter Messsysteme (Smart Meter). Oftmals wird dabei mittels Postwurfsendungen geworben.

Die Syna GmbH weist darauf hin, dass diese Unternehmen eigenständig und nicht im Auftrag der Syna tätig sind. Diese wettbewerblichen Messstellenbetreiber übernehmen bei Beauftragung durch den Verbraucher den Einbau und Betrieb des Zählers. Die Kosten hängen dann vom jeweiligen Vertrag ab. Die Syna ist der grundzuständige Messstellenbetreiber innerhalb des Netzgebietes und ist an gesetzlich geregelte Preisobergrenzen gebunden.

Tatsächlich besteht in der Regel kein unmittelbarer Handlungsbedarf. Intelligente Messsysteme sind insbesondere bei einem Jahresstromverbrauch über 6.000 kWh, Erzeugungsanlagen über 7 kW sowie Anschlüssen mit einer Vereinbarung nach § 14a EnWG Pflicht. In allen anderen Fällen werden bestehende Stromzähler bis spätestens 2032 schrittweise durch moderne Messeinrichtungen ersetzt. Verbraucher müssen nicht selbst tätig werden: Den gesetzlich vorgeschriebenen Austausch übernimmt der grundzuständige Messstellenbetreiber kostenlos.

Sofern ein Anschluss von den gesetzlichen Einbaupflichten betroffen ist, informiert die Syna GmbH den Verbraucher rechtzeitig über den bevorstehenden Einbau eines intelligenten Messsystems.

Weitere Informationen (u. a. diese Pressemeldung): ↗️Syna Webseite.

Onlineaufruf zur Teilnahme an der Videoreihe “Erzählt uns Eure Geschichten”

Im Rahmen des Festakts „70 Jahre Anwerbeabkommen“ am 17. November 2025 würdigte Herr Staatsminister Joachim Herrmann die Lebensleistung der Gastarbeiterinnen und Gastarbeiter und deren Nachkommen aus allen Anwerbeländern.

Diesen Festakt haben wir nun zum Anlass genommen, die Lebensgeschichten der Gastarbeitergeneration auch außerhalb großer Jubiläen sichtbarer zumachen. Hierfür wollen wir Gastarbeiterinnen und Gastarbeiter sowie deren Nachkommen selbst zu Wort kommen und in einer Videoreihe ihre ganz persönlichen Geschichten erzählen lassen.

Sie oder Ihre Familie sind selbst Teil der Gastarbeitergeneration? Dann laden wir Sie herzlich dazu ein, sich für die Teilnahme an unserer Videoreihe zu bewerben und Ihre Geschichte zu erzählen!

Sie kennen ehemalige Gastarbeiterinnen oder Gastarbeiter und deren Familien? Dann freuen wir uns sehr, wenn Sie diese Informationen an diese weiterleiten. So erreichen wir möglichst viele Menschen, deren Geschichten wir sichtbar machen wollen.

Bis zum 30. September 2026 ist auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration eine Bewerbung für eine Teilnahme an der Videoreihe möglich. Nähere Informationen zur Videoreihe sowie den Bewerbungsablauf finden Sie unter folgendem Link:

↗️  www.stmi.bayern.de/kampagnen-und-aktionen/eure-geschichten

Für Rückfragen wenden Sie sich gerne an Sachgebiet-G1@stmi.bayern.de.

Wir freuen uns über Ihre Bewerbung! Bayer. Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

BRK startet Fördermitgliederwerbung in Stadt und Landkreis

Pressemitteilung des BRK

BRK startet Fördermitgliederwerbung in Stadt und Landkreis

Aschaffenburg, August 2026
Der BRK Kreisverband Aschaffenburg startet ab 31. August 2026 gemeinsam mit der auf Mitgliederwerbung spezialisierten Kober GmbH eine Fördermitgliederwerbeaktion in Stadt und Landkreis Aschaffenburg. Ziel der Aktion ist es, neue Fördermitglieder zu gewinnen und damit die vielfältigen ehrenamtlichen und sozialen Aufgaben des Bayerischen Roten Kreuzes langfristig zu sichern.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kober GmbH werden in den kommenden Wochen in den Städten und Gemeinden des Landkreises unterwegs sein und Bürgerinnen und Bürger
persönlich an der Haustür über die Arbeit des BRK informieren. Dabei werden sie über die zahlreichen Leistungen des Kreisverbandes berichten und Möglichkeiten einer regelmäßigen
finanziellen Unterstützung vorstellen.

„Unsere 3.330 ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer leisten Tag für Tag einen unverzichtbaren Beitrag für die Menschen in unserer Region – im Jahr 2025 mehr als 80.000 Stunden. Ob im
Katastrophenschutz, der Wasserwacht, der Bereitschaft, bei Blutspendeterminen oder im sozialen Bereich: Viele dieser Leistungen sind nur dank der Unterstützung unserer Fördermitglieder möglich“, erklärt Dennis Kempel, Kreisgeschäftsführer des BRK-Kreisverbandes Aschaffenburg.

Die Werberinnen und Werber können sich jederzeit durch einen offiziellen Ausweis legitimieren. Sie nehmen kein Bargeld und keine Sachspenden entgegen. Fördermitgliedschaften werden ausschließlich bargeldlos per Lastschriftverfahren abgeschlossen.

Die Einnahmen aus den Förderbeiträgen helfen dem BRK-Kreisverband Aschaffenburg insbesondere bei der Finanzierung von Aus- und Fortbildungen ehrenamtlicher Einsatzkräfte,
der Beschaffung von Ausrüstung für den Bevölkerungsschutz sowie der Durchführung vielfältiger sozialer Angebote.

Der BRK Kreisverband Aschaffenburg bittet die Bürgerinnen und Bürger, den Werberinnen und Werbern etwas Zeit für ein persönliches Gespräch zu schenken und sich über die Arbeit des
Roten Kreuzes in der Region zu informieren.

Ansprechpartnerin für Rückfragen:

BRK Kreisverband Aschaffenburg
Astrid Kallweit
Telefon: 06021-8484-17
E-Mail: astrid.kallweit@brk.de
Web: www.brk-ab.de

Termine für Waldbesitzende

Veranstaltungshinweise des AELF Karlstadt: Online und Präsenz im Oktober 2026

Dauerwald-Tagung für Waldbesitzende | 8. Oktober 2026 | 10-15 Uhr | Online
Fünf Themen | fünf Vorträge | fünf Referenten: Am Donnerstag, 8. Oktober 2026, veranstalten die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft Naturgemäße Waldwirtschaft (ANW) eine kostenfreie Online-Tagung zur Dauerwaldbewirtschaftung.
Von 10-15 Uhr drehen sich fünf Kurzimpulse um Chancen, Möglichkeiten und Herausforderungen des Dauerwaldprinzips.

Infotag – Waldbäume pflanzen am 17. Oktober 2026 | 10-15 Uhr | im Wald
Egal, ob Sie eine Fläche wiederaufforsten wollen, Ihre Waldbestände mit neuen Baumarten anreichern möchten oder beabsichtigen Ihren Wald klimafit umzubauen: Den Grundstein für langfristig vitale und stabile Wälder legen Sie bereits bei der Pflanzung. Wie schaut die wurzelschonende Pflanzung aus? Worauf muss ich bei der Pflanzenbestellung und Pflanzenübernahme achten? Welche Baumarten passen in meinen Wald? Am Infotag – Waldbäume pflanzen geht es um diese und weitere Themen.

Waldbesitzende als Jagdgenossen – Das sollten Waldbesitzende über Wald und Wild wissen!
22. Oktober 2026 | 29. Oktober 2026 | jeweils von 19-21:30 Uhr | Online
Welchen Einfluss hat Wildverbiss auf die Widerstandsfähigkeit unserer Wälder? Haben Waldbesitzende Mitspracherechte in ihrer Jagdgenossenschaft, auch wenn sie mit der Jagd eigentlich nichts am Hut haben? Wie kann ich Rehwildverbiss von Schäden durch Mäuse, Hasen und Eichhörnchen unterscheiden? Welche Faktoren haben Einfluss auf die natürliche Verjüngung meines Waldes? Was unterstützt – was bremst?
An zwei Online-Infoabenden im Oktober informieren vier Wald- und Wildexperten über den Einfluss des Wildes auf den Wald, die Rolle der Waldbesitzenden als Jagdgenossinnen und Jagdgenossen sowie Unterscheidungsmerkmale verschiedener Verbissarten.

Termine | Infos | Anmeldung
↗️ https://tinyurl.com/4z32re9w 

 

Pflegestützpunkt startet monatliche Online-Beratung

Beginnend mit dem 3. September 2026 hält der Pflegestützpunkt des Landkreises Aschaffenburg jeden ersten Donnerstag im Monat den Zeitraum von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr explizit für eine Online-Beratung frei. Gesetzlich Versicherte, deren Angehörige sowie Ehrenamtliche und professionelle Akteurinnen und Akteure der Pflege können sich per Mail an pflegestuetzpunkt@lra-ab.bayern.de sowie telefonisch unter der 06021/394-6060 für eine Beratung per WebEx anmelden.

Die Koordinatorin des Pflegestützpunkts Despina Benz erläutert: „Mit dem extra Zeitfenster für die Online-Beratung im Video-Call ergänzen wir unser ohnehin niederschwelliges Beratungsangebot und machen es noch zugänglicher.”

Weitere Infos finden Sie unter ↗️ www.landkreis-aschaffenburg.de.

Vorgarten-Wettbewerb: NOCH BIS ZUM 30. September 2026 MITMACHEN UND GEWINNEN

Noch bis zum 30. September 2026 besteht die Möglichkeit, am diesjährigen Vorgarten-Wettbewerb teilzunehmen. Der Landkreis Aschaffenburg möchte mit diesem Wettbewerb auch weiterhin Anreize schaffen, einen Beitrag zur Bekämpfung des immer bedrohlicher werdenden Klimawandels und Artenverlusts zu leisten.

WER: Teilnehmen dürfen alle Privatpersonen, Gemeinden, Unternehmen, Einrichtungen und Vereine aus dem Landkreis Aschaffenburg.

Teilnahme-Kategorien:

  1. Schottergarten-Entsiegelung:

Hier werden Flächen ausgezeichnet, die durch eine Umgestaltung entsiegelt und dann naturnah und umweltfreundlich begrünt wurden. Die Umgestaltung muss durch aussagekräftige Vorher-Nachher-Bilder belegt werden.

  1. Vorgarten:

Die öffentlich einsehbare Vorgarten-Fläche muss unter Verwendung heimischer Pflanzen naturnah, insektenfreundlich und ökologisch wertvoll gestaltet werden und so Lebensräume für Tiere schaffen.

  1. Balkon-, Dach- oder Fassadenbegrünung:

Gefordert wird eine umweltfreundliche Balkon-, Dach- oder Fassadengestaltung, die Lebensraum für Insekten schafft und einen ökologischen Mehrwert hat. Die Fläche muss durch geeignete Pflanzen begrünt und somit umweltfreundlicher als die herkömmliche Gestaltung sein.

  1. Kleine Gärtnerinnen und Gärtner:

Gesucht werden Einrichtungen wie zum Beispiel Kitas, Schulen oder Vereine, die durch aktive Beteiligung von Kindern gemeinschaftlich ein Gartenprojekt begleiten und pflegen. Das Projekt sollte einen ökologischen Mehrwert vorweisen und bereits die kleinen Gärtnerinnen und Gärtner spielerisch an den Umgang mit der intakten Natur und deren Lebewesen heranführen.

Haben Sie Ihr Gartenprojekt abgeschlossen, dann füllen Sie das Anmeldeformular aus und sichern Sie sich die Chance auf ein attraktives Preisgeld.

WANN: Wettbewerbszeitraum: 01.04.2026 bis 30.09.2026

Infos und Anmeldung: www.landkreis-aschaffenburg.de/Vorgarten-Wettbewerb