Tag des offenen Denkmals am Sonntag 13.09.2026

Unter dem Motto “NetzWERKE: Denkmale & Infrastruktur” lädt der Tag des offenen Denkmals ® am Sonntag, 13. September 2026 zum Besuch historischer Bauten und Denkmäler ein.

Im Landkreis Aschaffenburg werden folgende Kulturdenkmäler geöffnet und fachkundig vorgestellt:

Objekt: Öffnungszeiten: Führungen:
Altes Backhaus in Alzenau

Am Burgsteg, gegenüber Burgparkplatz

  14:00 Uhr und 15:00 Uhr durch Frau Ute Sehring und

Frau Eva Limbach-Lütkemüller

Burg in Alzenau
Burgstraße
11:00, 13:00, 15:00, 17:00 Uhr

durch Frau Monika Mann, Frau Marie Fuseau und

Frau Christina Grün-Wenzel

Treffpunkt:

Unterer Burghof/Amtsgericht

Hasenmühle und Garten

in Alzenau, Hanauer Straße 1, neben dem Rathaus

16:00 Uhr durch

Frau Dr. Jeanne Brunk-Tan

Schlösschen in

Alzenau-Michelbach,

Schlossstraße 11

 

14:00 Uhr – 17:00 Uhr Dauerausstellung „Regionalität und Wandel“ mit Audioguides, Sonderausstellung „Alte Gastwirtschaften in Alzenau und Ortsteilen“ mit der Teilrubrik „Prominente Gäste Alzenaus“ durch Frau Sieglinde Strauß
Heimatmuseum in

Goldbach

13:00 Uhr – 17:00 Uhr Goldbacher Ortsgeschichte um

14:00 Uhr und 16:00 Uhr, ca. 45 Minuten, Treffpunkt Tonwerk, Frohnwiesenstraße 1-3, Goldbach

Pfarrkirche St. Peter und Paul in

Großostheim, Marktplatz 3

 8:00 Uhr – 18:00 Uhr Kirchenführung und Orgelspiel von 14:00 Uhr – 14:45 Uhr und Kirchenschatz im Bachgau-museum von 14:45 Uhr bis 15:15 Uhr durch Herrn Ewald Lang
Kreuzkapelle in

Großostheim

17:00 Uhr vor der Kirche St. Peter und Paul auf dem Marktplatz, Dauer ca. 1 Stunde
Pfarrkirche St. Martin in

Heimbuchenthal

11:00 Uhr – 17:00 Uhr Ausstellung Kirchengeschichte
Kath. Pfarrkirche St. Hippolytus

in Karlstein-Dettingen

14:00 Uhr – 17:00 Uhr Führung um 15:00 Uhr, Dauer ca. 30 Minuten
Gruftkapelle St. Maria Schnee in Mespelbrunn (Nähe Wasserschloss) 13:00 Uhr – 17:00 Uhr
Heimatmuseum „Alte Stube“ in Mespelbrunn, Hauptstr. 137 14:00 Uhr – 18:00 Uhr Ab 14:00 Uhr durch Heimat- und Geschichtsverein, Herrn Bilz
Ölmühle und historische

Schmiede in Mömbris

(Ölmühlenparkplatz)

 

13:00 Uhr – 17:00 Uhr 14:00 Uhr und 16:00 Uhr durch

Herrn Grün und Herrn Hofmann,

Führungsdauer ca. 45 Minuten,

Treffpunkt am Gebäude

Schmiedevorführungen durch Herrn Bathon

Doppelmühle mit Mühlenmuseum in Mömbris-Strötzbach,

Mühlweg 23

14:00 Uhr, 15:00 Uhr und 16:00 Uhr durch den Verein zur Erhaltung und Pflege der Kulturdenkmale im Landkreis Aschaffenburg, Dauer ca. 30 Minuten, Treffpunkt vor der Mühle
Bauernhaus in Rothenbuch,

Hauptstraße 25

13:00 Uhr – 17:00 Uhr

 

nach Bedarf durch

Herrn Rudi Künzinger

Gemeindemühle in

Rothenbuch, Mühlstraße

(über Mühlenrundweg vom Parkplatz am alten Sportplatz)

13:00 Uhr – 16:00 Uhr nach Bedarf durch

Frau Anni Hasenstab

Gasthaus Post in

Schöllkrippen, Lindenstraße 6

12:00 Uhr – 17:00 Uhr Führung „Händler, Pilger, Wegelagerer“ um 14:30 Uhr und 16:30 Uhr, Dauer ca. 45 Minuten
Kupferbergwerk

Grube Wilhelmine in

Sommerkahl, Wilhelminenstr. 67

 

10:00 Uhr – 16:00 Uhr Führungen durch das

Team des Kupferbergwerks, Dauer ca. 40 Minuten, Schutzhelme werden gestellt, geeignet für Kinder ab 5 Jahre.

Ausstellung Erzbergbau im Spessart

Schloss in Wiesen

 

10:00 Uhr, 11:00 Uhr, 13:00 Uhr, 14:00 Uhr und 15:00 Uhr

durch die Fam. Gräfling,

Treffpunkt Toreinfahrt Dr.-Frank- Straße

 

 

Termine für Waldbesitzende

Veranstaltungshinweise des AELF Karlstadt: Online und Präsenz im Oktober 2026

Dauerwald-Tagung für Waldbesitzende | 8. Oktober 2026 | 10-15 Uhr | Online
Fünf Themen | fünf Vorträge | fünf Referenten: Am Donnerstag, 8. Oktober 2026, veranstalten die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft Naturgemäße Waldwirtschaft (ANW) eine kostenfreie Online-Tagung zur Dauerwaldbewirtschaftung.
Von 10-15 Uhr drehen sich fünf Kurzimpulse um Chancen, Möglichkeiten und Herausforderungen des Dauerwaldprinzips.

Infotag – Waldbäume pflanzen am 17. Oktober 2026 | 10-15 Uhr | im Wald
Egal, ob Sie eine Fläche wiederaufforsten wollen, Ihre Waldbestände mit neuen Baumarten anreichern möchten oder beabsichtigen Ihren Wald klimafit umzubauen: Den Grundstein für langfristig vitale und stabile Wälder legen Sie bereits bei der Pflanzung. Wie schaut die wurzelschonende Pflanzung aus? Worauf muss ich bei der Pflanzenbestellung und Pflanzenübernahme achten? Welche Baumarten passen in meinen Wald? Am Infotag – Waldbäume pflanzen geht es um diese und weitere Themen.

Waldbesitzende als Jagdgenossen – Das sollten Waldbesitzende über Wald und Wild wissen!
22. Oktober 2026 | 29. Oktober 2026 | jeweils von 19-21:30 Uhr | Online
Welchen Einfluss hat Wildverbiss auf die Widerstandsfähigkeit unserer Wälder? Haben Waldbesitzende Mitspracherechte in ihrer Jagdgenossenschaft, auch wenn sie mit der Jagd eigentlich nichts am Hut haben? Wie kann ich Rehwildverbiss von Schäden durch Mäuse, Hasen und Eichhörnchen unterscheiden? Welche Faktoren haben Einfluss auf die natürliche Verjüngung meines Waldes? Was unterstützt – was bremst?
An zwei Online-Infoabenden im Oktober informieren vier Wald- und Wildexperten über den Einfluss des Wildes auf den Wald, die Rolle der Waldbesitzenden als Jagdgenossinnen und Jagdgenossen sowie Unterscheidungsmerkmale verschiedener Verbissarten.

Termine | Infos | Anmeldung
↗️ https://tinyurl.com/4z32re9w 

 

Pflegestützpunkt startet monatliche Online-Beratung

Beginnend mit dem 3. September 2026 hält der Pflegestützpunkt des Landkreises Aschaffenburg jeden ersten Donnerstag im Monat den Zeitraum von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr explizit für eine Online-Beratung frei. Gesetzlich Versicherte, deren Angehörige sowie Ehrenamtliche und professionelle Akteurinnen und Akteure der Pflege können sich per Mail an pflegestuetzpunkt@lra-ab.bayern.de sowie telefonisch unter der 06021/394-6060 für eine Beratung per WebEx anmelden.

Die Koordinatorin des Pflegestützpunkts Despina Benz erläutert: „Mit dem extra Zeitfenster für die Online-Beratung im Video-Call ergänzen wir unser ohnehin niederschwelliges Beratungsangebot und machen es noch zugänglicher.”

Weitere Infos finden Sie unter ↗️ www.landkreis-aschaffenburg.de.

Vorgarten-Wettbewerb: NOCH BIS ZUM 30. September 2026 MITMACHEN UND GEWINNEN

Noch bis zum 30. September 2026 besteht die Möglichkeit, am diesjährigen Vorgarten-Wettbewerb teilzunehmen. Der Landkreis Aschaffenburg möchte mit diesem Wettbewerb auch weiterhin Anreize schaffen, einen Beitrag zur Bekämpfung des immer bedrohlicher werdenden Klimawandels und Artenverlusts zu leisten.

WER: Teilnehmen dürfen alle Privatpersonen, Gemeinden, Unternehmen, Einrichtungen und Vereine aus dem Landkreis Aschaffenburg.

Teilnahme-Kategorien:

  1. Schottergarten-Entsiegelung:

Hier werden Flächen ausgezeichnet, die durch eine Umgestaltung entsiegelt und dann naturnah und umweltfreundlich begrünt wurden. Die Umgestaltung muss durch aussagekräftige Vorher-Nachher-Bilder belegt werden.

  1. Vorgarten:

Die öffentlich einsehbare Vorgarten-Fläche muss unter Verwendung heimischer Pflanzen naturnah, insektenfreundlich und ökologisch wertvoll gestaltet werden und so Lebensräume für Tiere schaffen.

  1. Balkon-, Dach- oder Fassadenbegrünung:

Gefordert wird eine umweltfreundliche Balkon-, Dach- oder Fassadengestaltung, die Lebensraum für Insekten schafft und einen ökologischen Mehrwert hat. Die Fläche muss durch geeignete Pflanzen begrünt und somit umweltfreundlicher als die herkömmliche Gestaltung sein.

  1. Kleine Gärtnerinnen und Gärtner:

Gesucht werden Einrichtungen wie zum Beispiel Kitas, Schulen oder Vereine, die durch aktive Beteiligung von Kindern gemeinschaftlich ein Gartenprojekt begleiten und pflegen. Das Projekt sollte einen ökologischen Mehrwert vorweisen und bereits die kleinen Gärtnerinnen und Gärtner spielerisch an den Umgang mit der intakten Natur und deren Lebewesen heranführen.

Haben Sie Ihr Gartenprojekt abgeschlossen, dann füllen Sie das Anmeldeformular aus und sichern Sie sich die Chance auf ein attraktives Preisgeld.

WANN: Wettbewerbszeitraum: 01.04.2026 bis 30.09.2026

Infos und Anmeldung: www.landkreis-aschaffenburg.de/Vorgarten-Wettbewerb

Hinweise zur Pflege von Grundstücken:

Bei erforderlichen Pflege- und Rückschnittarbeiten sind die gesetzlichen Vorgaben des Natur- und Artenschutzes zu beachten:

  • In der Zeit vom März bis 30. September ist es überall verboten, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen.

Jederzeit erlaubt sind nur schonende Form- und Pflegeschnitte. Dabei handelt es sich um die Einkürzung des jährlichen Zuwachses oder die Entfernung einzelner störender, abgestorbener oder kranker Äste.

  • Bäume dürfen in der Zeit vom März bis 30. September nur gefällt werden, wenn sie im Wald, in Kurzumtriebsplantagen oder auf gärtnerisch genutzten Grundstücken stehen, wenn die Bäume nicht geschützt sind (siehe unten) und der Artenschutz beachtet wird.
  • In der freien Natur sind Hecken, lebende Zäune, Feldgehölze oder -gebüsche einschließlich der Ufergehölze und -gebüsche gesetzlich geschützt und dürfen nicht gerodet, abgeschnitten, gefällt oder auf sonstige Weise erheblich beeinträchtigt Dieses Verbot kann auch für unbebaute Grundstücke im Ortsbereich gelten.
  • Daneben können Pflanzen durch Gesetz (z.B. Biotopschutz), Verordnungen (z.B. Landschaftsschutzgebiete) oder Satzungen (z.B. Bebauungsplan) geschützt sein.
  • Unabhängig davon sind die Vorschriften des Artenschutzes zu beachten. Insbesondere dürfen keine Fortpflanzungs- oder Ruhestätte wild lebender Tiere beschädigt oder zerstört werden (z. B. Vogelnester, von Fledermäusen oder Eulen besetzte Höhlen).

Eigentümer sollten daher ihre Grundstücke regelmäßig und rechtzeitig pflegen sowie notwendige Maßnahmen außerhalb der Brut- und Vegetationszeit in der Zeit zwischen Anfang Oktober und Ende Februar durchführen.

Sind größere Pflegemaßnahmen geplant, wird empfohlen, diese vorher mit der unteren Naturschutzbehörde beim Landratsamt abzustimmen, um Verstöße gegen naturschutzrechtliche Vorschriften zu vermeiden.

Kontaktadresse:
Landratsamt Aschaffenburg
Arbeitsbereich 51.1
Untere Naturschutzbehörde
Bayernstr. 18
63739 Aschaffenburg
Tel.: 06021/394-7112
Mail: Naturschutz@Lra-ab.bayern.de

 

Gastfamilien für internationale Austauschschüler gesucht

Die Jugendlichen erleben in ihren Gastfamilien und Schulklassen den hiesigen Alltag und bekommen so die Möglichkeit, tief in die deutsche Kultur einzutauchen. Sie erweitern gemeinsam mit ihren Gastfamilien den eigenen Horizont und lernen sich selbst besser kennen. Diese Erfahrung beeinflusst sowohl die Jugendlichen als auch die Gastfamilien nachhaltig und ist nicht selten Basis für die weitere Entwicklung der Gastkinder. Unsere Programme mit Gastfamilienaufenthalt und Schulbesuch dauern drei, sechs oder zehn Monate.

Wir würden uns sehr freuen, wenn weltoffene Familien ein AFS-Gastkind aufnehmen und so den interkulturellen Austausch vorantreiben.

Internationaler Schüleraustausch ist Friedensarbeit 

In einer Zeit, die von Konflikten und stark polarisierten Meinungen geprägt ist, ermöglicht der internationale Jugendaustausch ein intensives Kennenlernen des anderen und trägt so ganz konkret zur Völkerverständigung bei.

Mit wenigen Schritten können Sie uns unterstützen 

Bei Fragen zum Gastfamilienprogramm und unseren Gastkindern wenden Sie sich gern direkt an unser Gastfamilien-Team unter gastfamilie@afs.de oder besuchen Sie unsere Website:

↗️ www.afs.de/gastfamilie 

Jakobs-Kreuzkraut als Problemkraut – Wichtige Information für Flächeneigentümer – Eigeninitiative ist gefragt!

Abbildung 1 Jacobs-Kreuzkraut, Bildertafel aus Thome (1885) www.BioLib.de

Das heimische Jakobs-Kreuzkraut gilt als kritische Giftpflanze des Grünlands, da es durch seine Inhaltsstoffe Weidetiere, wie vor allem Pferde- und Rinder, gefährden kann. Als Nahrung für einige Insekten hat es aber auch seinen festen Platz in unserem heimischen Ökosystem.

Sein Vorkommen hat in den letzten Jahren stark zugenommen und damit gefährdet es Flächen, die als Grünfutter, Heu oder Silage für Weidetiere genutzt werden! Es wird zum Problemkraut, wenn es sich von Wegrändern, privaten Flächen oder Pferdekoppeln auf landwirtschaftlich genutzte Wiesen, Mahdgrünland und Weideflächen ausbreitet. Die Abbauprodukte seiner Inhaltsstoffe reichern sich in der Leber der Weidetiere an und können tödlich sein.

Deshalb fordert das Landratsamt Aschaffenburg die Bürgerinnen und Bürger, sowie Flächeneigentümer auf, aktiv zu werden, um die Ausbreitung des Jakob-Kreuzkraut, v.a. auch durch Samenanflug, auf diese kritischen Flächen zu verhindern!

Das Kraut wird händisch oder mit entsprechendem Werkzeug durch Ausstechen oder Ausziehen/Ausreißen nur mit Wurzel dauerhaft von der Fläche entfernt. Als Schutz vor dem giftigen Pflanzensaft empfiehlt es sich wasserfeste Arbeitshandschuhe zu tragen. Blühende Exemplare müssen wegen der Weiterverbreitung der Samen über den Hausmüll /bzw. in Säcken über die Gemeindebauhöfe entsorgt werden. Nicht blühende Jakobs-Kreuzkräuter können an unkritischen Stellen (z.B. Hecken, Kompost …) verrotten.

Vom 22.06. bis 07.08.2026 findet wieder eine landkreisweite Jakobs-Kreuzkraut Aktion statt. In diesem Zeitraum unterstützt das Landratsamt die Sammelaktionen, indem eine kostenlose Entsorgung der Pflanzen über die Bauhöfe möglich ist.

Herzlichen Dank für Ihre Mithilfe!

Landesamt für Statistik sucht Teilnehmer für Befragung: Wo bleibt mein Geld?

Mit den „Laufenden Wirtschaftsrechnungen“ (LWR) untersucht die amtliche Statistik, wofür private Haushalte in Bayern ihr Geld ausgeben – von Lebensmitteln über Wohnen bis Freizeit.

Für diese Befragung sucht das Bayerisches Landesamt für Statistik aktuell wieder freiwillige Haushalte in Bayern.

Besonders gesucht werden:

– Haushalte mit einem Einkommen unter 1250 Euro im Monat

– Mehrpersonenhaushalte, in denen z.B. Singles oder Paare mit einem Elternteil oder volljährigen Kindern in einem Haushalt leben

– Haushalte, in denen der oder die Hauptverdienende selbstständig oder freiberuflich tätig ist

Die Teilnahme läuft einen Monat und ist per App oder auf Papier möglich. Gleichzeitig erhalten Teilnehmende einen Überblick über die eigenen Lebenshaltungskosten. Als Dankeschön für die Teilnahme an den LWR 2026 gibt es 90.- Euro.

Jetzt anmelden und mitmachen unter www.lwr.de/teilnahme

Kostenlose Beratung zu „Hilfe zur Pflege“

Der Bezirk Unterfranken ist jeden zweiten Montag im Monat von 13:00 bis 16:00 Uhr zu Gast im Pflegestützpunkt des Landkreises Aschaffenburg und bietet dort ein wohnortnahes Beratungsangebot zum Thema „Hilfe zur Pflege“ an.

Die kostenlose Beratung richtet sich an pflegebedürftige Menschen, pflegende Angehörige sowie alle Interessierten.

Voraussetzungen für die Gewährung der Hilfe zur Pflege sind in der Regel eine erhebliche Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 2 sowie unzureichende eigene finanzielle Mittel zur Deckung der Pflegekosten im ambulanten oder stationären Bereich.

Termine vergibt der Pflegestützpunkt des Landkreises Aschaffenburg; für Rückfragen und Terminvereinbarungen wenden Sie sich bitte an den Pflegestützpunkt. Bayernstr. 18, 63739 Aschaffenburg, Tel.: 06021/394-6060 sowie per Mail an pflegestuetzpunkt@Lra-ab.bayern.de. Darüber hinaus steht der Pflegestützpunkt des Landkreises jederzeit mit weiteren Beratungsangeboten rund um das Thema Pflege zur Verfügung.

GuD-Anlage Block 8 KWS – Vorbescheidsverfahren nach § 9 BImSchG – Elektronische Auslegung in Ihrer Gemeinde, Gz. RPDA

 Vorbescheidsverfahren nach § 9 Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG);

 Antragstellerin:         Uniper Kraftwerke GmbH, Holzstraße 6, 40221 Düsseldorf

Anlagenstandort:     Hanauer Landstraße 150, 63538 Großkrotzenburg

Anlage:                         Kraftwerk Staudinger

Projekt:                        Errichtung und Betrieb einer H2-Ready Gas- und Dampfturbinenanlage (GuD / Block 8) mit einer maximalen elektrischen Leistung von 890 MWel und einer Feuerungswärmeleistung (FWL) von 1.470 MWth sowie einer jährlichen Betriebsdauer von maximal 8.760 Stunden

Antrag vom:              16. April 2025, eingegangen am 16. April 2025, ergänzt am 13. August 2025;

 

Vorbescheid-9BImschG_Block8-KWS-UKW

Veröffentlichungstext-Vorbescheid_Block8-UKW_RP Homepage

Klarstellung zum gelben Sack – Pressemitteilung Landratsamt Aschaffenburg

Pressemitteilung 21/2026 – Aschaffenburg, 29. Januar 2026

Klarstellung zum gelben Sack

Das Landratsamt ist nicht Auftraggeber der Firma Weisgerber, hat keine vertraglichen Beziehungen zu diesem Entsorger der gelben Säcke und hat keinerlei Weisungsrecht. Das Landratsamt ist lediglich zuständig für die Entsorgung von Altpapier, Biomüll und Restmüll.

Die Entsorgung von Verpackungsmüll über die gelben Säcke ist deutschlandweit die Aufgabe der Wirtschaft, die diese Verpackungen in den Umlauf bringt. Dieser Zusammenschluss von Wirtschaftsunternehmen heißt „duale Systeme“. Sie sind deutschlandweit verantwortlich für die Entsorgung gelber Säcke, Dosen und Altglas.

Der im Main-Echo vermittelte Eindruck ist daher falsch: Das Landratsamt hat nicht veranlasst, dass nasse gelbe Säcke nach dem Wintereinbruch nochmal zu Haus zwischen gelagert werden müssen bis zur nächsten Abholung.

Tatsächlich ist die Kreisverwaltung auch mit dieser Entscheidung der Verantwortlichen auf Seiten der „dualen Systeme“ und deren Auftragnehmer Weisgerber in keiner Weise einverstanden. Trotz fehlenden Weisungsrechts spiegelt das Landratsamt den bestehenden Missstand auch an die „dualen Systeme“ und die Firma Weisgerber als deren Dienstleister zurück, um eine unverzügliche und ordnungsgemäße Abholung zu erreichen. Das gilt gleichermaßen dafür, dass die Firma Weisgerber auch unverzüglich die ordnungsgemäße Entsorgung von Dosen und Altglas sicher zu stellen hat.

Landrat Dr. Alexander Legler macht klar: „Die über die dualen Systeme beauftragte Firma Weisgerber ist ganz offenkundig nicht in der Lage, ihre Leistungen zu erbringen. Von Beginn an ist diese durch Nichtleistung und Schlechtleistung aufgefallen: Glas- und Dosencontainer werden nicht ordnungsgemäß entleert und die Nichtabholung der gelben Säcke sowie die Nichteinhaltung der zugesagten Lieferung der gelben Säcke in die Haushalte setzt die Mangelleistung fort. Ich fordere die dualen Systeme erneut auf, diesen Missstand unverzüglich zu beseitigen und einen Dienstleisterwechsel herbei zu führen. Der aktuelle Zustand ist unerträglich und völlig inakzeptabel.“

Auch weiterhin wird das Landratsamt – trotz fehlender Zuständigkeit – nachdrücklich Verbesserungen verlangen. Wer sich mit einer Beschwerde direkt an den Dienstleister wenden möchte, kann dies per Mail an kommunen@weisgerber-umweltservice.de sowie telefonisch unter der 0800/2278336 tun.

Mit freundlichem Gruß

Ihre Pressestelle
Stabsstelle L1

Landratsamt Aschaffenburg

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