Familienfreundliche Orte gesucht

Im Rahmen einer neuen Aktion in Landkreis und Stadt Aschaffenburg sollen Eltern mit Babys und Kleinkindern unterwegs leicht Orte finden, an denen sie willkommen sind – zum Stillen, Füttern, Wickeln oder für einen kurzen Toilettenbesuch.

Mitmachen kann, wer eine Sitzgelegenheit zum Stillen / Füttern oder eine Wickel- bzw. Toilettenmöglichkeit (oder beides) zur Verfügung stellt.

Geschäfte, Cafés, Praxen oder Einrichtungen signalisieren ihre Teilnahme mit einem gut sichtbaren Aufkleber im Format 15 x 15 cm an Tür oder Fenster. Wichtig ist: Die Angebote können ohne Kauf- oder Konsumzwang genutzt werden.

Interessierte Betriebe können sich bei der Geschäftsstelle der Gesundheitsregionplus Aschaffenburg melden und den Aufkleber kostenlos anfordern:
GesundheitsregionPlus@Lra-ab.bayern.de

Die Initiative wird getragen von der Gesundheitsregionplus, der Gleichstellungsstelle des Landkreises und dem Fachbereich Präventive Jugendhilfe des Landratsamtes.

Mehr Informationen unter www.anfang-an.de.

 

Intelligente Technik für die Energiewende in Karlstein – Syna errichtet digitale Ortsnetzstation

Am Montag, dem 22. September, begann die Süwag Netztochter Syna GmbH eine Baumaßnahme in Karlstein-Großwelzheim. Im Zusammenhang mit dem Anschluss eines EDEKA-Marktes und der damit verbundenen Leistungsabfrage wird aufgrund der Netztopologie und mit Blick auf ein zukunftsfähiges Netzkonzept in unmittelbarer Nähe auch eine digitale Ortsnetzstation errichtet.

Drei bestehende Bestandskabelstrecken werden bis zur neuen digitalen Ortsnetzstation verlängert, während veraltete Kabelsysteme demontiert werden. Auch wird im Zuge der Maßnahme ein Kabel unterhalb der Bundesstraße B8 in die Hauptstraße verlegt, um zu einem späteren Zeitpunkt vorhandene Stromkreise netztechnisch sinnvoll mit der neuen Station zu verbinden. Während der Baumaßnahmen kann es bis voraussichtlich zum 17. Oktober zu Beeinträchtigungen im Straßenverkehr durch eine halbseitige Sperrung mit provisorischer Ampel im Kreuzungsbereich Hauptstraße/Hanauer Landstraße kommen. Im Bereich Spessartstraße/Ecke Alfons-Schneider-Straße wird eine Umleitung für Fußgänger eingerichtet. Die betroffenen Anwohner sowie die Stadtverwaltung wurden bereits weit vor Ausführungsbeginn separat informiert.

Die neuen digitalen Stationen machen das Stromnetz „schlau“ und schaffen die Voraussetzungen für die steigenden Anforderungen im Zuge der Energiewende. Wie herkömmliche Ortsnetzstationen auch, wandeln sie Mittelspannung in haushaltsübliche Niederspannung um. Zusätzlich übertragen sie aber auch kontinuierlich Live-Daten an die Netzleitstelle. Dazu gehören unter anderem Informationen zur Gesamtbelastung des Transformators und Messdaten zu Strom und Spannung. So kann das Stromnetz in Echtzeit analysiert und geregelt werden. Außerdem erkennen digitale Ortsnetzstationen Störungen und Stromausfälle sehr schnell. Zudem lassen sie sich aus der Ferne steuern, wodurch sich die Ausfallzeiten auf ein Minimum reduzieren.

Mit den Tiefbau- und Montagearbeiten hat die Syna die Firma SPIE SAG aus Karlstein beauftragt. Die digitale Ortsnetzstation wird der Firma Bagger Born GmbH aus Beselich gestellt.

Diese Pressemeldung sowie weitere Themen und Informationen zum Datenschutz finden Sie auf unserer Website unter „Medien & Dialog“ und unter „Datenschutz“.

Abwassersplitting

Einführung der gesplitteten Abwassergebühr; Verlängerung der Telefonhotline

Die Telefonhotline für die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr wird um eine Woche (06.10. bis 10.10.)verlängert.

Zum 01.01.2026 wird die Gemeinde Karlstein die sogenannte „gesplittete Abwassergebühr“ einführen. Das bedeutet, dass das Schmutzwasser und das Niederschlagswasser künftig separat abgerechnet werden. Das Schmutzwasser wird weiterhin nach der verbrauchten Frischwassermenge berechnet, das Niederschlagswasser dagegen in Abhängigkeit der versiegelten Grundstücksfläche. Zur Erhebung der versiegelten Grundstücksflächen werden ab dem 18.09.2025 Rückmeldebögen an alle Grundstückseigentümer versendet.

Das gesamte Verfahren zur Umstellung sowie die rechtlichen Hintergründe werden bei der Bürgerinformationsveranstaltung ausführlich erläutert.

Zur Unterstützung bei der Bearbeitung des Fragebogens wird in der Zeit von 22.09. bis 02.10.2025 von Kommunal-Consult Becker AG eine Bürgerhotline mit folgenden Sprechzeiten eingerichtet:

Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr.

Telefonhotline: 06403/9776114

Darüber hinaus werden folgende Bürgersprechstunden angeboten: (mehr …)

Jugend. und Politik-Kongress jetzt auch bis 30 Jahre möglich

SAVE THE DATE!

Erster JuP-Kongress: 08.11.2025 

Am 8. November 2025 findet erstmals der Kongress „Jugend und Politik“ im Bayerischen Landtag statt. Eingeladen sind politisch engagierte junge Erwachsene aus ganz Bayern.

Die Teilnehmenden erwartet ein vielseitiges Programm mit Workshops, Trainings und Diskussionsrunden, in denen aktuelle politische Mechanismen analysiert und die eigenen Fähigkeiten ausgebaut werden.

Sie sind politische engagiert, zwischen 16 und 30 Jahre alt und wollen Ihre eigenen Ideen wirkungsvoll vertreten? Dann ist der Kongress „Jugend und Politik“ das Richtige für Sie!

Landtagspräsidentin Ilse Aigner möchte mit diesem Kongress eine Plattform für Austausch, Vernetzung und politische Bildung schaffen. Ziel ist es, junge Menschen zu bestärken, sich aktiv in die politische Diskussion einzubringen – unabhängig von Parteizugehörigkeit.

Die Anmeldung ist ab sofort hier möglich.

Zusätzliche Informationen sowie das ausführliche Programm stehen hier zur Verfügung.

Förderprogramm “Bayern vernetzt” – kostenfreie Webseitenerstellung für Bayern

Pressemitteilung: Webseitenförderprogramm „Bayern vernetzt“: Kostenfreie Webseitenerstellung und Unterstützung bei der Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Nicht nur die Erstellung einer Internetseite stellt viele Einrichtungen und Vereine sowohl personell als auch finanziell vor eine große Herausforderung. Auch im Hinblick auf die seit Juni 2025 geltenden Vorgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes benötigen viele Hilfe bei der Umsetzung.

Hier unterstützt der Förderverein für regionale Entwicklung e.V. mit seinen Azubi-Projekten. Im Rahmen dieser Initiative erstellen Auszubildende und Studierende verschiedener Berufsrichtungen unter anderem Kommunen, öffentlichen Einrichtungen, Vereinen, kleinere Unternehmen und ähnlichen Institutionen ansprechende, moderne Webseiten – und das kostenfrei. Die Erstellung der Webseiten wird zu 100% gefördert, da der Förderschwerpunkt auf der praxisnahen Ausbildung der Auszubildenden liegt und diese anhand von realen Webseitenprojekten wichtige praktische Berufserfahrung sammeln können. Lediglich die Kosten für Domain und Speicherplatz müssen selbst getragen werden.
Dieses Webseitenförderprogramm wurde vor einigen Jahren bereits ins Leben gerufen und konnte seitdem u.a. viele Kommunen, öffentliche sowie soziale Einrichtungen, Vereine und kleinere Unternehmen zu einer neuen Webpräsenz verhelfen. Aktuell stehen im Rahmen des Förderprogramms „Bayern vernetzt“ Förderplätze mit dem Schwerpunkt Barrierefreiheit zur Verfügung.

„Die Betreuung und auch die Abwicklung lief zu allen Zeitpunkten, äußerst zuverlässig, termingerecht, zeitnah und kompetent. Die betreuenden Mitarbeiter ihrerseits waren stets zu-vorkommend und äußerst freundlich und haben uns eine sehr gute fachliche Unterstützung geleistet. Auch mit dem Ergebnis der Homepage sind wir sehr zufrieden. Es ist selbst für uns als Laien leicht zu bedienen und übersichtlich und ansprechend gestaltet. Auch in Fällen, in denen wir selbst einmal nicht weiterkommen, haben wir jederzeit einen guten Ansprechpartner gefunden. Ich bedanke mich noch mal vielmals auch im Namen unseres Vereins und kann ihre Tätigkeit nur weiterempfehlen.“, berichtet die Landesarbeitsgemeinschaft f. Fleischhygiene und Tierschutz LAG Bayern.

Bei der Erstellung der Webseite werden selbstverständlich neben den Anforderungen an die Barrierefreiheit auch die geltenden Datenschutzrichtlinien berücksichtigt und umgesetzt.

Nach Projektabschluss können z.B. Texte und Bilder, wichtige Mitteilungen, kommende Veranstaltungen und Formulare selbstständig auf der Webseite mittels eines bedienerfreundlichen, deutschsprachigen Redaktionssystems ergänzt werden – Programmiererkenntnisse sind dafür nicht erforderlich. Sollte es dennoch Fragen geben, können sich die Projektpartner auch nach Projektabschluss noch bis mindestens 2035 an den kostenfreien telefonischen Webseiten-Support der Azubi-Projekte wenden.
Projektpartner des Fördervereins für regionale Entwicklung haben auch die Möglichkeit, neben den geförderten Webseitenprojekten an weiteren interessanten Förderprogrammen teilzunehmen, die bei der Digitalisierung unterstützen, wie beispielsweise die Mitarbeiter-App „momikom“ (zur mobilen Mitarbeiterkommunikation), das Terminbuchungstool (eine Anwendung zur Online-Terminvergabe) oder die digitale Zeiterfassung (Anwendung zur Dokumentation von Arbeitszeiten).

Bei Fragen oder Interesse am Förderprogramm, können Sie sich gerne telefonisch unter 0331 55047470 oder per E-Mail an info@azubi-projekte.de an den Förderverein für regionale Entwicklung wenden. Einige bereits abgeschlossene Webseitenprojekte finden Sie unter www.azubi-projekte.de/bayern.
Weitere Informationen zu den Azubi-Projekten finden Sie unter www.azubi-projekte.de.

Bekanntmachung des Regierungspräsidiums Darmstadt

Vorbescheidsverfahren nach § 9 Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

Antragstellerin:         Uniper Kraftwerke GmbH, Holzstraße 6, 40221 Düsseldorf

Anlagenstandort:     Hanauer Landstraße 150, 63538 Großkrotzenburg

Projekt: Errichtung und Betrieb einer H2-Ready Gas- und Dampfturbinenanlage (GuD / Block 8) mit einer maximalen elektrischen Leistung von 890 MWel und einer Feuerungswärmeleistung (FWL) von 1.470 MWth sowie einer jährlichen Betriebsdauer von maximal 8.760 Stunden

Auslegungszeitraum: vom 22.09.2025 bis 21.10.2025

Der Bekanntmachungstext sowie die Antragsunterlagen werden im Auslegungszeitraum auf der Homepage des Regierungspräsidiums Darmstadt veröffentlicht – unter: https://rp-darmstadt.hessen.de/veroeffentlichungen-und-digitales/oeffentliche-bekanntmachungen/umweltrecht/uniper-kraftwerke-gmbh-grosskrotzenburg-vorbescheidsverfahren.

meinBERUF– das neue Online-Portal der Bundesagentur für Arbeit zur Berufsorientierung

Am ersten September ging das neue Online-Portal der Bundesagentur für Arbeit (BA) für junge Menschen am Einstieg in das Berufsleben an den Start. Es löst die bisherigen online Angebote abi.de und planet-beruf.de ab und bündelt deren Informationen an einem Ort.

meinBERUF liefert Orientierung im gesamten Berufswahlprozess – von der ersten Idee bis zur erfolgreichen Bewerbung. Es finden sich hier Themen wie:

  • Noch planlos – Hilfe beim Einstieg in die Berufsorientierung
  • Berufe & Wege – Überblick über Berufe, Ausbildungs- und Studienwege
  • Praktikum – Inhalte zu Praktika, Praktikumssuche und Vorbereitung
  • Ausbildung – Informationen zu Ausbildungsarten und Ablauf
  • Studium – Inhalte zu Studienfeldern, Studienformen und Vorbereitung
  • Bewerbung – Unterstützung vom Lebenslauf bis zum Vorstellungsgespräch

„Zusätzlich zu umfangreichen Informationen rund um die Berufsorientierung für junge Menschen richtet sich meinBERUF auch an Eltern und Erziehungsberechtige, an Lehrende und Beratende“, so Ruben Schmitt, Teamleiter der Berufsberatung vor dem Erwerbsleben zum neuen Online-Portal. „Die bewährten Inhalte von abi.de und planet-beruf.de wurden zeitgemäß aufbereitet und werden nun sukzessive mit neuen interaktiven Funktionalitäten weiterentwickelt.“

Das Portal ist zu finden unter: http://www.mein-beruf.de

 

ANKÜNDIGUNG VON KARTIERUNGSARBEITEN FÜR DIE TRASSENPLANUNG

Ortsübliche Bekanntmachung im Bereich Karlstein am Main – BBPlG-Vorhaben Nr. 96 Aschaffenburg – Urberach

Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger,

Amprion hat als zuständiger Übertragungsnetzbetreiber den gesetzlichen Auftrag, das Übertragungsnetz im Zuge der Energiewende um- und auszubauen.

Durch den steigenden Strombedarf in Hessen und Bayern steigen auch die Anforderungen an das Stromnetz. Das Vorhaben Nr. 96 „Aschaffenburg – Urberach“ aus dem Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) dient dabei der Erhöhung der elektrischen Transportkapazität zwischen den beiden Bundesländern. Es beinhaltet die Errichtung einer neuen Höchstspannungsfreileitung mit zwei 380 kV-Stromkreisen zwischen den Umspannanlagen Urberach und Aschaffenburg.

Zur Vorbereitung des bevorstehenden Planfeststellungsverfahrens (vrs. ab 2027) sind Bestandserfassungen der Tier- und Pflanzenarten erforderlich. Die Kartierungen dienen dazu, Aufschluss über relevante artenschutzrechtliche Aspekte zu erhalten. Da sich die Kartierungsarbeiten am jahreszeitlichen Verlauf der Flora und Fauna orientieren und darüber hinaus der Witterung unterliegen, sind die aufgeführten Arbeiten in der Abfolge variabel.

Folgende Kartierungsarbeiten, die jedoch nicht auf allen Grundstücken erfolgen müssen, werden von der Amprion GmbH bzw. ihren Beauftragten durchgeführt:

Probeflächenermittlung/Biotoptypkartierung: Die potenzielle Eignung der Flächen als Lebensraum (sog. „Habitateignung“) und Biotoptypkartierung wird durch Begehungen und flächendeckende Inaugenscheinnahme bis zu einer Entfernung von rund 300 m von in Frage kommenden Trassenverläufen festgestellt.

Brut- und Rastvogelkartierung: Es werden mehrere Tag- und ggf. auch Nachtbegehungen auf ausgewählten Probeflächen in der Regel bis zu 6.000 m beidseits der in Frage kommenden Trassenverläufe durchgeführt.

Horst- und Höhlenbaumkartierung: Die Sichtkontrolle und Besatzüberprüfung der Horste an einzelnen Bäumen erfolgen durch Begehungen in der laubfreien Zeit in den Wintermonaten und ggf. ergänzend im Sommer.

Fledermauskartierungen: Auf ausgewählten Flächen werden durch Nachtbegehungen in den Sommermonaten Fledermäuse erfasst.

Kartierungen von Amphibien, Haselmäusen, Reptilien, Schmetterlingen, Libellen, Käfern: Tagsüber und teilweise nachts werden auf relevanten Flächen bis ca. 500 m beidseits der in Frage kommenden Trassenverläufe die verschiedenen Arten erfasst.

Die angekündigten Vorarbeiten dienen zur Erhebung essentieller Daten, die für die weitere Planung des Vorhabens erforderlich sind.

Mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung werden den von den Untersuchungen betroffenen Eigentümer*innen und Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten nach § 44 Abs. 2 EnWG bekanntgemacht.

Die Vorarbeiten erstrecken sich über einen Gesamtzeitraum von

AUGUST 2025 BIS JUNI 2027

Die Grundstücke und landwirtschaftlichen Wege werden nur tageweise und kurzzeitig betreten. In der Regel sind die Mitarbeiter*innen zu Fuß unterwegs. Die Arbeiten vor Ort dauern wenige Minuten bis mehrere Stunden. Um die Flächen mit dem Fahrzeug zu erreichen, werden öffentliche, private und landwirtschaftliche Wege genutzt. Ggf. werden Flurstücke, je nach Witterung und Aufwand, mehrmals an verschiedenen Tagen innerhalb des angegebenen Zeitraums betreten.

Ggf. werden bei der Erfassung einzelner Arten(-gruppen) Hilfsmittel eingesetzt (z. B. Ausbringen von Reusen für den Nachweis von Amphibien, von Reptilienmatten als Ruhestätte für Reptilien, von Haselmaustubes), die auch für eine begrenzte Zeit innerhalb der Flächen belassen werden.

Mit den Arbeiten haben wir die Firma ERM (Lisa Eisenbarth, 06102 206326, lisa.eisenbarth@erm.com) beauftragt.

Eine Inanspruchnahme der Flurstücke erfolgt nur im Rahmen der oben beschriebenen Vorarbeiten und auf Grundlage des § 44 EnWG. Gemäß Absatz 1 müssen Eigentümer*innen und sonstige Nutzungsberechtigte diese Arbeiten dulden, da sie zur Vorbereitung der Planung dienen.

Im Zuge der Arbeiten werden im Regelfall keine Schäden verursacht. Sollte es trotz aller Vorsicht zu Flurschäden kommen, können diese beim o. g. Kontakt angezeigt werden. Wir werden diese sodann entsprechend der gesetzlichen Vorgaben in § 44 Abs. 3 EnWG entschädigen.

Bei allen Vorarbeiten setzen wir höchste Standards für den Schutz von Mensch und Umwelt. Die Belange von Umwelt, Natur und Landschaft nehmen wir dabei sehr ernst und halten uns streng an die gesetzlichen Vorgaben. Wir versuchen zudem die temporäre Störung der Wohn- und Erholungsfunktionen während der Erkundungsphase durch vorausschauende Planung, Absprachen mit Behörden und Betroffenen sowie den Einsatz schonender Technologien so gering wie möglich zu halten.

Wir bedanken uns vorab bei allen betroffenen Eigentümer*innen und sonstigen Nutzungsberechtigten für ihr Verständnis.

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

Tobias Muermann
Projektsprecher
TELEFON: 0162 4964860
E-MAIL: tobias.muermann@amprion.net

LISTE DER FLURSTÜCKE IM BEREICH DER GEMEINDE KARLSTEIN AM MAIN
Gemeinde Karlstein am Main – Gemarkung: Dettingen am Main

Flurstücke:

947; 1206; 1207/2; 1207; 1208; 1209; 1210; 1211; 1212; 1213; 1214; 1215; 1216; 1217; 1218; 1219; 1221; 1222; 1223; 1224; 1225; 1226; 1227; 1228; 1229; 1230; 1231; 1232; 1233; 1234; 1235; 1236; 1237; 1238; 1239; 1240; 1241; 1242; 1243; 1244; 1245; 1246; 1247; 1248; 1249; 1250; 1251; 1252; 1253; 1254; 1255; 1256; 1257; 1258; 1259; 1260; 1261; 1262; 1263; 1264; 1265; 1266; 1267; 1268; 1269; 1270; 1271; 1272; 1273; 1274; 1275; 1276; 1277; 1278/1; 1278; 1280; 1281; 1282; 1283; 1284; 1285; 1286; 1287/2; 1287; 1288; 1289; 1290; 1291; 1292; 1293; 1295/2; 1295; 1296; 1297; 1298; 1299; 1300; 1301; 1302; 1303; 1304; 1305; 1306; 1307; 1308; 1309; 1310; 1311; 1312; 1313; 1314; 1315; 1316; 1318/1; 1318; 1319/1; 1319; 1320; 1324; 1326/1; 1326; 1327/2; 1327; 1328; 1331; 1332/2; 1332; 1333; 1334; 1335; 1336; 1337; 1338; 1339; 1340; 1341/2; 1341; 1342; 1343; 1344; 1345; 1346; 1347; 1360; 1361/1; 1361/2; 1361; 1366/1; 1369/1; 1392; 1393; 1394; 1395; 1396; 1397; 1398; 1399; 1400; 1401; 1402; 1403; 1404; 1405; 1406; 1407; 1408; 1409; 1410; 1411; 1412/3; 1412; 1413; 1414; 1415; 1483; 1544; 1545; 1546; 1547; 1548; 1549; 1550; 1551; 1556/1; 1560; 1582; 1583; 1589; 1590; 1609; 1630; 1635; 1644; 1645; 1646/1; 1646/2; 1646/3; 1646; 1648/1; 1648; 1649/1; 1649; 1650/1; 1650/2; 1650/3; 1650/4; 1650/5; 1650/6; 1650/7; 1650; 1651; 1652; 1653; 1654; 1655; 1657/2; 1657; 1658; 1664; 1672/11; 1672/5; 1757; 1833; 2035; 2087/18; 2087/20; 2087/3

 

Mikrozensus 2025: 65 000 bayerische Bürgerinnen und Bürger müssen bis Jahresende noch mitmachen

Mikrozensus als kleine Volkszählung zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung

175 Logo MzJedes Jahr startet in Bayern – wie im gesamten Bundesgebiet – der Mikrozensus. Diese jährliche Haushaltsbefragung ermittelt Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung. Seit Anfang des Jahres haben rund 65 000 bayerische Bürgerinnen und Bürger Auskunft gegeben. Etwa die Hälfte von ihnen antwortete per Telefoninterview. Auch die Möglichkeit der Onlinemeldung wird oft genutzt. Mit ihrer Teilnahme am Mikrozensus tragen die Befragten dazu bei, dass politische Entscheidungen faktenbasiert getroffen werden können. Bis zum Jahresende werden noch einmal etwa 65 000 Personen vom Landesamt für Statistik kontaktiert und zur Auskunft aufgefordert. Insgesamt sind beim Mikrozensus ein Prozent der Bevölkerung und damit in Bayern rund 130 000 Personen auskunftspflichtig.

 

Fürth. Der Mikrozensus ist die größte jährliche Haushaltsbefragung in Deutschland. In Bayern geben jedes Jahr rund 130 000 Personen Auskunft zu ihren Arbeits- und Lebensbedingungen und tragen dazu bei, die wirtschaftliche und soziale Lage der Haushalte zu verstehen und die Lebensbedingungen der Bevölkerung zu verbessern. Nur durch verlässliche qualitativ hochwertige Daten können politische Entscheidungen zum Beispiel zur Bekämpfung von Armut, der Förderung von Kinderbetreuung oder der Unterstützung von Rentnerinnen und Rentnern faktenbasiert und zielgerichtet getroffen werden.

Durch die jährliche Datenerhebung lassen sich auch langfristige Entwicklungen beobachten:

  •  So zeigen die Ergebnisse des Mikrozensus, wie sich die Haushaltsgröße der bayerischen Privathaushalte in den letzten rund 60 Jahren entwickelt hat. (siehe Pressemitteilung 125/2025/42/A vom 19.Mai 2025)
  • Zahlen zur finanziellen Situation der Mütter in Bayern zeigen, dass Mütter in Partnerschaften heute finanziell unabhängiger sind als noch vor 15 Jahren. (siehe Pressemitteilung 134/2025/42/A vom 28.Mai 2025)
  • Indikatoren zur Sozialberichterstattung geben Auskunft zur Armutsgefährdung der Bevölkerung auf Basis der Einkommensangaben (siehe SBE | Statistikportal.de) und setzen diese in einen nationalen und internationalen Kontext.

Fundierte Entscheidungen kann die Politik nur auf Basis verlässlicher und repräsentativer Ergebnisse treffen. Um dies zu gewährleisten, besteht nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht. Dabei unterliegen die Einzelangaben der Befragten einer strengen Geheimhaltung, die keine Rückschlüsse auf personenbezogene Daten zulässt.

Hinweise: Wie läuft die Mikrozensuserhebung ab?
Die Auswahl der zu befragenden Haushalte erfolgt nach einem mathematisch-statistischen Zufallsverfahren, das zunächst Gebäude- bzw. Gebäudeteile für die Teilnahme am Mikrozensus auswählt. In einem weiteren Schritt ermitteln ehrenamtlich tätige Erhebungsbeauftragte die zu befragenden Haushalte über die Klingelschilder dieser Gebäude. Dabei können sie sich mit Hilfe eines Ausweises als Beauftragte des Bayerischen Landesamts für Statistik legitimieren.

Anschließend werden diese Haushalte vom Bayerischen Landesamt für Statistik schriftlich zur Teilnahme am Mikrozensus aufgefordert. Mit dem Schreiben werden sie ausführlich über die Erhebung informiert und gebeten, die Fragen des Mikrozensus im Rahmen eines Telefoninterviews oder einer Online-Befragung zu beantworten. Für die Telefoninterviews sind bayernweit etwa 130 sorgfältig ausgewählte und intensiv geschulte Erhebungsbeauftragte im Einsatz.

Seit Jahresbeginn ist etwa die Hälfte der insgesamt 130 000 für den Mikrozensus 2025 zu befragenden Personen ihrer Auskunftspflicht nachgekommen. Von ihnen beantwortete rund die Hälfte die Fragen des Mikrozensus im Rahmen eines Telefoninterviews. Etwas weniger als die Hälfte der Befragten wählte den Weg der Online-Befragung. Der Papierfragebogen findet immer seltener Anwendung.

Was unterscheidet den Mikrozensus vom Zensus?
Die zwei Begriffe „Zensus“ und „Mikrozensus“ sorgen immer wieder für Verwechslung. Bei näherer Betrachtung lassen sich die beiden statistischen Erhebungen jedoch gut unterscheiden:

Der Zensus ist die größte amtliche Statistik Deutschlands und findet als eine Art Großinventur der Gesellschaft alle 10 Jahre statt und dient in erster Linie der Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahl. In der Personenbefragung des Zensus 2022 wurden ca. 13 Prozent der Bevölkerung befragt. Zusätzlich wurden in der Gebäude- und Wohnungszählung Merkmale mit Nettokaltmiete und Energieträger erhoben.

Der Mikrozensus findet im Unterschied zum Zensus jährlich statt. Es werden mit einem Prozent der Bevölkerung deutlich weniger Personen befragt. Im Mittelpunkt stehen hier Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung sowie deren Entwicklung. Dabei sind die im Mikrozensusgesetz festgelegten zu erhebenden Merkmale wesentlich umfangreicher als die im Zensus. Auskunftspflicht besteht in beiden Erhebungen.

Ausführliche Informationen zum Mikrozensus finden Sie unter:

https://www.statistik.bayern.de/statistik/gebiet_bevoelkerung/mikrozensus/index.html

Ein Erklärvideo zeigt alle Informationen zum Mikrozensus im Videoformat.

Waldbrandgefahr im Landkreis Aschaffenburg

Hinweise zur Vermeidung von Bränden

Bei erhöhter Waldbrandgefahr sollten die folgenden Hinweise beachtet werden:

  • Melden Sie Waldbrände sofort an die Feuerwehr unter Tel. 112.
  • In den Wäldern gilt ein gesetzlich normiertes Rauchverbot vom 1. März bis 31. Oktober, Art. 17 Abs. 3 Bayerisches Waldgesetz (BayWaldG).
  • Werfen Sie beim Auto- oder Bahnfahren keine Zigarettenkippen aus dem Fenster
  • Im Wald oder in Waldnähe (bis 100 m) darf grundsätzlich gemäß Art. 17 Abs. 1 S.1 BayWaldG kein offenes Feuer/ eine offene Feuerstätte ohne eine Erlaubnis der Gemeinde betrieben werden. Bei offenen Feuerstätten sind die von ihnen ausgehenden Gefahren besonders zu berücksichtigen; von leicht entzündbaren Stoffen müssen offene Feuerstätten mindestens 100 Meter entfernt sein.
  • Parken Sie Ihren PKW nicht auf trockenem Gras, da es sich am heißen Katalysator entzünden kann.
  • Parken Sie stets so, dass Betriebs-, Rettungs- und Löschfahrzeuge nicht behindert werden.
  • Bei starkem Wind dürfen Feuerstätten nicht benutzt werden und das Feuer ist sofort zu löschen, § 4 Abs. 2 der Landesverordnung über die Verhütung von Bränden (VVB).
  • Die finanziellen Folgen für den Brandverursacher und die landeskulturellen Folgen für den Wald und für die Bevölkerung können enorm sein.
  • Offene Feuerstätten sind ständig unter Aufsicht zu halten und bei Verlassen der Feuerstelle müssen Feuer und Glut vollkommen erloschen sein, § 4 Abs. 3 VVB.
  • Waldbesitzer sollten Reisig und Restholz bei Waldbrandgefahr nicht verbrennen, sondern abtransportieren, häckseln oder einen Witterungsumschwung abwarten.

Die rechtlichen Grundlagen für den Umgang mit Feuer finden sich im BayWaldG, im Landesstraf und Verordnungsgesetz (LStVG) und VVB. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 10.000 Euro. Zudem müssen Brandverursacher mit beträchtlichen Schadensersatzforderungen und gegebenenfalls auch Strafverfahren rechnen.

Aktuell ist die Waldbrandgefahr in der geringen Gefahrenstufe, diese kann sich jedoch aufgrund der derzeitigen Wetterlage sehr schnell erhöhen.

Weitere Infos finden Sie auf der Homepage des Landkreis Aschaffenburg unter folgendem Link: Waldbrand / Landkreis Aschaffenburg

Starker Gasgeruch im LK AB — ENTWARNUNG

STARKER GASGERUCH – auch Karlstein ist/war betroffen

DAS LANDRATSAMT ASCHAFFENBURG MELDET:

ENTWARNUNG!

https://www.landkreis-aschaffenburg.de/

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𝗨𝗿𝘀𝗮𝗰𝗵𝗲 𝗳ü𝗿 𝗚𝗲𝗿𝘂𝗰𝗵𝘀𝗯𝗲𝗹ä𝘀𝘁𝗶𝗴𝘂𝗻𝗴 𝗶𝗺 𝗟𝗮𝗻𝗱𝗸𝗿𝗲𝗶𝘀 𝗔𝘀𝗰𝗵𝗮𝗳𝗳𝗲𝗻𝗯𝘂𝗿𝗴 𝘂𝗻𝗱 𝗱𝗲𝗿 𝗦𝘁𝗮𝗱𝘁 𝗔𝘀𝗰𝗵𝗮𝗳𝗳𝗲𝗻𝗯𝘂𝗿𝗴

Gegen 19:15 Uhr konnte die Ursache für die in mehreren Orten des Landkreises Aschaffenburg in der Stadt Aschaffenburg wahrgenommene Geruchsbelästigung ermittelt werden.

Ursächlich ist vermutlich ein Produktaustritt in einem benachbarten Landkreis bei dem es am heutigen Morgen zu einer kleinen Leckage die kurzfristig behoben werden konnte mit Odorierungsmitteln kam. Odorierungsmittel werden dem Erdgas beigemischt, um diesem den typischen, wahrnehmbaren Geruch zu verleihen und so Leckagen frühzeitig erkennbar zu machen. Dieser Geruch kann im Freien auch noch einige Stunden wahrgenommen werden.

Nach der Klärung der Ursache können die Maßnahmen der Feuerwehr eingestellt werden. Die eingesetzten Kräfte kehren zu ihren Standorten zurück.

Kreisbrandrat Frank Wissel bedankt sich ausdrücklich bei allen Einsatzkräften für ihr engagiertes Handeln zur Bewältigung dieser Lage.

Bürgerenergiepreis

Gemeinsam mit den Regierungen von Niederbayern, Unterfranken, Oberfranken, Oberbayern und der Oberpfalz verleihtdie Bayernwerk Netz GmbH den Bürgerenergiepreis an engagierte Bürgerinnen und Bürger. Mit jährlich insgesamt 50.000 Euro zeichnen wir Menschen aus, die ihre persönliche Energie einem nachhaltigen Bayern widmen und in ihrem eigenen Umfeld mit bestem Beispiel vorangehen.

Bei Fragen zur Bewerbung wenden Sie sich bitte an Annette Vogel,
Tel. 09 21 – 2 85 – 20 82, E-Mail: buergerenergiepreis@bayernwerk.de

Erläuterung für die Erhöhung der Wasser- und Kanalgebühren

Aufgrund der Vielzahl an Rückfragen und Nachrichten nach Erhalt der Abrechnung der Wasser- und Abwassergebühren für das Jahr 2023 und der Festsetzung der Vorauszahlungen für 2024 erläutern wir Ihnen nachfolgend, auf welcher Grundlage die Gebührenerhöhungen bei Wasser und Abwasser beruhen:

Die Wasserversorgung und die Abwasserentsorgung gehören zu den kostendeckenden Einrichtungen der Gemeinde Karlstein a.Main. Für diese Einrichtungen kalkuliert die Gemeinde ihre Wasser- und Kanalgebühren gemäß den bestehenden Vorgaben auf einen Zeitraum von drei Jahren. Während dieses Kalkulationszeitraums wird die Kalkulation jährlich überprüft. Wenn bei der Überprüfung festgestellt wird, dass sich die Daten für die Kalkulationsgrundlage (Verbrauchsmenge, Ausgaben und Einnahmen, Investitionen etc.) geändert haben, kann der Kalkulationszeitraum vorzeitig abgebrochen werden. Im Anschluss wird eine neue Kalkulation für drei Jahre aufgestellt.

Bei der Überprüfung in 2023 wurde festgestellt, dass sich wesentliche Unterschiede zwischen der ursprünglichen Kalkulation und den tatsächlichen Ausgaben ergeben haben. Aus diesem Grund wurde die Kalkulation abgebrochen und eine neue Kalkulation für den Zeitraum 2024 bis 2026 erstellt. Die Kostensteigerungen sowie das Defizit des alten Kalkulationszeitraums sind in die neue Kalkulation eingeflossen. Die Gemeinde ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben angehalten, die Kosten an die Verbraucher weiter zu geben.

Gemeindeverwaltung, Karlstein a.Main, 02.02.2024