Probealarm zur Warnung der Bevölkerung Sirenenwarnung am 11. September 2025

Zur Überprüfung der Funktionsfähigkeit wird am

Donnerstag, 11. September 2025 um 11:00 Uhr

eine Probealarmierung durchgeführt.

Hierfür werden alle verfügbaren Sirenen mit einem einminütigen Heulton, dem Sirenensignal „Warnung der Bevölkerung“, ausgelöst. Die Sirenen werden zur Warnung der Bevölkerung vor Katastrophen und Schadensereignissen von erheblichem Ausmaß ausgelöst, um zeitnah auf Warnhinweise im Radio aufmerksam zu machen.
Es besteht also keinerlei Anlass zur Besorgnis; bei dem Sirenenheulton „Rundfunkgerät einschalten, auf Durchsage achten“ handelt es sich um eine reine Routineüberprüfung der Alarmierungseinrichtungen.
Darüber hinaus wird über den Mobilfunkdienst „Cell Broadcast“ eine Warnnachricht direkt auf das Handy oder Smartphone verschickt.
Zusätzlich wird über das Bevölkerungswarn- und Informationssystem „KATWARN“ eine Probewarnung per App/SMS versandt.
Der Bayerische Rundfunk, Antenne Bayern und andere bayerische Sender werden während dieser Zeit auf den Probealarm hinweisen. Weitere Informationen:

Landratsamt Aschaffenburg Bevölkerungsschutz

11. August 2025
Landratsamt Aschaffenburg
-Katastrophenschutzbehörde-

Vermessung des Instrumentenlandesystems (ILS) am Flughafen Frankfurt vom 28. bis vorauss. 31.08.2025

Pressemitteilung – DFS Deutsche Flugsicherung

Vermessung des Instrumentenlandesystems (ILS) am Flughafen Frankfurt

Vom 28. bis voraussichtlich 31. August 2025 wird das (ILS) Instrumentenlandesystem der Südbahn des Frankfurter Flughafens vermessen. Ein speziell hierfür ausgerüstetes Messflugzeug überprüft dabei die Präzision der Signale, die für sichere Landungen erforderlich sind. Untersucht werden beide Betriebsrichtungen, also Anflüge sowohl aus dem Osten als auch aus dem Westen kommend.

Die Flugvermessungen beginnen an den genannten Tagen um 23:00 Uhr und sind um zirka 03:00 Uhr des darauffolgenden Tages beendet. Sollte es dabei zu technischen oder witterungsbedingten Verzögerungen und betrieblich nicht anders möglich sein, müssen die Vermessungsflüge an einem späteren Ersatztermin fortgeführt werden. Dieser Zeitraum läge dann in der Nacht zwischen dem 5. und 7. September 2025.

Zum Einsatz kommt ein Turbo-Prop-Flugzeug vom Typ Beechcraft Super King Air 350. Die Maschine wird grundsätzlich und soweit es die vorgegebenen Flugprofile erlauben, Überflüge von Ortschaften vermeiden. Getestet wird die sichere Befliegbarkeit der An- und Abflugstrecken.

Die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH ist ein bundeseigenes, privatrechtlich organisiertes Unternehmen mit rund 5.700 Mitarbeitern (Stand: 30.06.2025). Die DFS sorgt für einen sicheren und pünktlichen Flugverlauf. Die rund 2.200 Fluglotsen haben in Spitzenjahren mehr als drei Millionen Flüge durch den deutschen Luftraum geleitet, täglich bis zu 10.000. Das Unternehmen betreibt Kontrollzentralen in Bremen, Karlsruhe, Langen und München sowie Tower an den 15 internationalen Verkehrsflughäfen in Deutschland. Die Tochtergesellschaft DFS Aviation Services GmbH vermarktet flugsicherungsnahe Produkte und Dienstleistungen und ist für die Flugverkehrskontrolle an neun deutschen Regionalflughäfen sowie am Flughafen Edinburgh verantwortlich. Die DFS arbeitet maßgeblich an der Integration von Drohnen in den Luftverkehr und hat mit der Deutschen Telekom das Joint Venture Droniq GmbH gegründet. Das Tochterunternehmen R. Eisenschmidt GmbH vertreibt Publikationen und Produkte für die Allgemeine Luftfahrt, die Kaufbeuren ATM Training (KAT) bildet militärisches Flugsicherungspersonal aus, und das Joint Venture FCS Flight Calibration Services bietet Flugvermessungsdienstleistungen an. www.dfs.de

Biotonnenkontrolle – Mitteilung Landratsamt Aschaffenburg

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

im September und Oktober findet die bundesweite Biotonnenkontrollaktion der Initiative #wirfürbio statt. Auch wir im Landkreis Aschaffenburg beteiligen uns an dieser wichtigen Aktion, um die Qualität der Bioabfälle zu verbessern und das Bewusstsein für nachhaltige Abfallwirtschaft zu stärken.

Kontrolliert wird im Zeitraum vom 22. September bis 02. Oktober. Die Kontrollen werden von einem externen Dienstleister durchgeführt. Mit einer Sichtkontrolle wird die Qualität der kontrollierten Biotonnen in drei Kategorien eingeteilt:

  • Grün mit der Botschaft „Vielen Dank, Sie machen alles richtig!“
  • Gelb mit der Botschaft „Das geht besser, es gibt Handlungsbedarf!“
  • Rot mit der Botschaft „So geht´s nicht!“.

Wichtig ist dabei zu erwähnen, dass bei der Aktion keine Biotonnen unentleert stehen bleiben. Die Aktion soll im ersten Schritt eine Übersicht der Störstoffsituation schaffen, sowie die Bürgerinnen und Bürger für das Thema sensibilisieren.

Weitere Infos zur Tonnenkontrolle im Landkreis unter www.landkreis-aschaffenburg/biomüll.

ANKÜNDIGUNG VON KARTIERUNGSARBEITEN FÜR DIE TRASSENPLANUNG

Ortsübliche Bekanntmachung im Bereich Karlstein am Main – BBPlG-Vorhaben Nr. 96 Aschaffenburg – Urberach

Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger,

Amprion hat als zuständiger Übertragungsnetzbetreiber den gesetzlichen Auftrag, das Übertragungsnetz im Zuge der Energiewende um- und auszubauen.

Durch den steigenden Strombedarf in Hessen und Bayern steigen auch die Anforderungen an das Stromnetz. Das Vorhaben Nr. 96 „Aschaffenburg – Urberach“ aus dem Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) dient dabei der Erhöhung der elektrischen Transportkapazität zwischen den beiden Bundesländern. Es beinhaltet die Errichtung einer neuen Höchstspannungsfreileitung mit zwei 380 kV-Stromkreisen zwischen den Umspannanlagen Urberach und Aschaffenburg.

Zur Vorbereitung des bevorstehenden Planfeststellungsverfahrens (vrs. ab 2027) sind Bestandserfassungen der Tier- und Pflanzenarten erforderlich. Die Kartierungen dienen dazu, Aufschluss über relevante artenschutzrechtliche Aspekte zu erhalten. Da sich die Kartierungsarbeiten am jahreszeitlichen Verlauf der Flora und Fauna orientieren und darüber hinaus der Witterung unterliegen, sind die aufgeführten Arbeiten in der Abfolge variabel.

Folgende Kartierungsarbeiten, die jedoch nicht auf allen Grundstücken erfolgen müssen, werden von der Amprion GmbH bzw. ihren Beauftragten durchgeführt:

Probeflächenermittlung/Biotoptypkartierung: Die potenzielle Eignung der Flächen als Lebensraum (sog. „Habitateignung“) und Biotoptypkartierung wird durch Begehungen und flächendeckende Inaugenscheinnahme bis zu einer Entfernung von rund 300 m von in Frage kommenden Trassenverläufen festgestellt.

Brut- und Rastvogelkartierung: Es werden mehrere Tag- und ggf. auch Nachtbegehungen auf ausgewählten Probeflächen in der Regel bis zu 6.000 m beidseits der in Frage kommenden Trassenverläufe durchgeführt.

Horst- und Höhlenbaumkartierung: Die Sichtkontrolle und Besatzüberprüfung der Horste an einzelnen Bäumen erfolgen durch Begehungen in der laubfreien Zeit in den Wintermonaten und ggf. ergänzend im Sommer.

Fledermauskartierungen: Auf ausgewählten Flächen werden durch Nachtbegehungen in den Sommermonaten Fledermäuse erfasst.

Kartierungen von Amphibien, Haselmäusen, Reptilien, Schmetterlingen, Libellen, Käfern: Tagsüber und teilweise nachts werden auf relevanten Flächen bis ca. 500 m beidseits der in Frage kommenden Trassenverläufe die verschiedenen Arten erfasst.

Die angekündigten Vorarbeiten dienen zur Erhebung essentieller Daten, die für die weitere Planung des Vorhabens erforderlich sind.

Mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung werden den von den Untersuchungen betroffenen Eigentümer*innen und Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten nach § 44 Abs. 2 EnWG bekanntgemacht.

Die Vorarbeiten erstrecken sich über einen Gesamtzeitraum von

AUGUST 2025 BIS JUNI 2027

Die Grundstücke und landwirtschaftlichen Wege werden nur tageweise und kurzzeitig betreten. In der Regel sind die Mitarbeiter*innen zu Fuß unterwegs. Die Arbeiten vor Ort dauern wenige Minuten bis mehrere Stunden. Um die Flächen mit dem Fahrzeug zu erreichen, werden öffentliche, private und landwirtschaftliche Wege genutzt. Ggf. werden Flurstücke, je nach Witterung und Aufwand, mehrmals an verschiedenen Tagen innerhalb des angegebenen Zeitraums betreten.

Ggf. werden bei der Erfassung einzelner Arten(-gruppen) Hilfsmittel eingesetzt (z. B. Ausbringen von Reusen für den Nachweis von Amphibien, von Reptilienmatten als Ruhestätte für Reptilien, von Haselmaustubes), die auch für eine begrenzte Zeit innerhalb der Flächen belassen werden.

Mit den Arbeiten haben wir die Firma ERM (Lisa Eisenbarth, 06102 206326, lisa.eisenbarth@erm.com) beauftragt.

Eine Inanspruchnahme der Flurstücke erfolgt nur im Rahmen der oben beschriebenen Vorarbeiten und auf Grundlage des § 44 EnWG. Gemäß Absatz 1 müssen Eigentümer*innen und sonstige Nutzungsberechtigte diese Arbeiten dulden, da sie zur Vorbereitung der Planung dienen.

Im Zuge der Arbeiten werden im Regelfall keine Schäden verursacht. Sollte es trotz aller Vorsicht zu Flurschäden kommen, können diese beim o. g. Kontakt angezeigt werden. Wir werden diese sodann entsprechend der gesetzlichen Vorgaben in § 44 Abs. 3 EnWG entschädigen.

Bei allen Vorarbeiten setzen wir höchste Standards für den Schutz von Mensch und Umwelt. Die Belange von Umwelt, Natur und Landschaft nehmen wir dabei sehr ernst und halten uns streng an die gesetzlichen Vorgaben. Wir versuchen zudem die temporäre Störung der Wohn- und Erholungsfunktionen während der Erkundungsphase durch vorausschauende Planung, Absprachen mit Behörden und Betroffenen sowie den Einsatz schonender Technologien so gering wie möglich zu halten.

Wir bedanken uns vorab bei allen betroffenen Eigentümer*innen und sonstigen Nutzungsberechtigten für ihr Verständnis.

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

Tobias Muermann
Projektsprecher
TELEFON: 0162 4964860
E-MAIL: tobias.muermann@amprion.net

LISTE DER FLURSTÜCKE IM BEREICH DER GEMEINDE KARLSTEIN AM MAIN
Gemeinde Karlstein am Main – Gemarkung: Dettingen am Main

Flurstücke:

947; 1206; 1207/2; 1207; 1208; 1209; 1210; 1211; 1212; 1213; 1214; 1215; 1216; 1217; 1218; 1219; 1221; 1222; 1223; 1224; 1225; 1226; 1227; 1228; 1229; 1230; 1231; 1232; 1233; 1234; 1235; 1236; 1237; 1238; 1239; 1240; 1241; 1242; 1243; 1244; 1245; 1246; 1247; 1248; 1249; 1250; 1251; 1252; 1253; 1254; 1255; 1256; 1257; 1258; 1259; 1260; 1261; 1262; 1263; 1264; 1265; 1266; 1267; 1268; 1269; 1270; 1271; 1272; 1273; 1274; 1275; 1276; 1277; 1278/1; 1278; 1280; 1281; 1282; 1283; 1284; 1285; 1286; 1287/2; 1287; 1288; 1289; 1290; 1291; 1292; 1293; 1295/2; 1295; 1296; 1297; 1298; 1299; 1300; 1301; 1302; 1303; 1304; 1305; 1306; 1307; 1308; 1309; 1310; 1311; 1312; 1313; 1314; 1315; 1316; 1318/1; 1318; 1319/1; 1319; 1320; 1324; 1326/1; 1326; 1327/2; 1327; 1328; 1331; 1332/2; 1332; 1333; 1334; 1335; 1336; 1337; 1338; 1339; 1340; 1341/2; 1341; 1342; 1343; 1344; 1345; 1346; 1347; 1360; 1361/1; 1361/2; 1361; 1366/1; 1369/1; 1392; 1393; 1394; 1395; 1396; 1397; 1398; 1399; 1400; 1401; 1402; 1403; 1404; 1405; 1406; 1407; 1408; 1409; 1410; 1411; 1412/3; 1412; 1413; 1414; 1415; 1483; 1544; 1545; 1546; 1547; 1548; 1549; 1550; 1551; 1556/1; 1560; 1582; 1583; 1589; 1590; 1609; 1630; 1635; 1644; 1645; 1646/1; 1646/2; 1646/3; 1646; 1648/1; 1648; 1649/1; 1649; 1650/1; 1650/2; 1650/3; 1650/4; 1650/5; 1650/6; 1650/7; 1650; 1651; 1652; 1653; 1654; 1655; 1657/2; 1657; 1658; 1664; 1672/11; 1672/5; 1757; 1833; 2035; 2087/18; 2087/20; 2087/3

 

Modernisierungsarbeiten Mobilfunkstandort Karlstein durch die Telekom in KW 34

Pressemitteilung DEUTSCHE TELEKOM TECHNIK GMBH vom 06.08.2025:

Wir wollen Sie darüber informieren, dass wir in der Kalenderwoche 34 Modernisierungsarbeiten am nachfolgend genannten Mobilfunkstandort planen. Unser Ziel ist es, die Arbeiten auch in dieser Kalenderwoche abzuschließen.
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Standort: NY0861_Karlstein-Dettingen 51
Anschrift: 63791 Karlstein a. Main, Hanauer Landstr. 117
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Über den Zeitraum der Arbeiten kann es zu Beeinträchtigungen im Mobilfunknetz kommen. Falls die betroffenen Mobiltelefone in dieser Zeit im WLAN eingebucht sind, werden Sie wahrscheinlich gar nichts von unseren Arbeiten merken.

Sollte es zu Nachfragen von Bürgerinnen und Bürgern kommen, hilft unser Kundenservice diesen unter 0800 330 2202 oder https://www.telekom.de/kontakt gerne weiter.

Sie haben weitere Fragen zu den bevorstehenden Arbeiten oder allgemein zu unserem Mobilfunknetz? Gerne stehe ich Ihnen zu einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.

DEUTSCHE TELEKOM TECHNIK GMBH
www.telekom.com

Mikrozensus 2025: 65 000 bayerische Bürgerinnen und Bürger müssen bis Jahresende noch mitmachen

Mikrozensus als kleine Volkszählung zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung

175 Logo MzJedes Jahr startet in Bayern – wie im gesamten Bundesgebiet – der Mikrozensus. Diese jährliche Haushaltsbefragung ermittelt Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung. Seit Anfang des Jahres haben rund 65 000 bayerische Bürgerinnen und Bürger Auskunft gegeben. Etwa die Hälfte von ihnen antwortete per Telefoninterview. Auch die Möglichkeit der Onlinemeldung wird oft genutzt. Mit ihrer Teilnahme am Mikrozensus tragen die Befragten dazu bei, dass politische Entscheidungen faktenbasiert getroffen werden können. Bis zum Jahresende werden noch einmal etwa 65 000 Personen vom Landesamt für Statistik kontaktiert und zur Auskunft aufgefordert. Insgesamt sind beim Mikrozensus ein Prozent der Bevölkerung und damit in Bayern rund 130 000 Personen auskunftspflichtig.

 

Fürth. Der Mikrozensus ist die größte jährliche Haushaltsbefragung in Deutschland. In Bayern geben jedes Jahr rund 130 000 Personen Auskunft zu ihren Arbeits- und Lebensbedingungen und tragen dazu bei, die wirtschaftliche und soziale Lage der Haushalte zu verstehen und die Lebensbedingungen der Bevölkerung zu verbessern. Nur durch verlässliche qualitativ hochwertige Daten können politische Entscheidungen zum Beispiel zur Bekämpfung von Armut, der Förderung von Kinderbetreuung oder der Unterstützung von Rentnerinnen und Rentnern faktenbasiert und zielgerichtet getroffen werden.

Durch die jährliche Datenerhebung lassen sich auch langfristige Entwicklungen beobachten:

  •  So zeigen die Ergebnisse des Mikrozensus, wie sich die Haushaltsgröße der bayerischen Privathaushalte in den letzten rund 60 Jahren entwickelt hat. (siehe Pressemitteilung 125/2025/42/A vom 19.Mai 2025)
  • Zahlen zur finanziellen Situation der Mütter in Bayern zeigen, dass Mütter in Partnerschaften heute finanziell unabhängiger sind als noch vor 15 Jahren. (siehe Pressemitteilung 134/2025/42/A vom 28.Mai 2025)
  • Indikatoren zur Sozialberichterstattung geben Auskunft zur Armutsgefährdung der Bevölkerung auf Basis der Einkommensangaben (siehe SBE | Statistikportal.de) und setzen diese in einen nationalen und internationalen Kontext.

Fundierte Entscheidungen kann die Politik nur auf Basis verlässlicher und repräsentativer Ergebnisse treffen. Um dies zu gewährleisten, besteht nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht. Dabei unterliegen die Einzelangaben der Befragten einer strengen Geheimhaltung, die keine Rückschlüsse auf personenbezogene Daten zulässt.

Hinweise: Wie läuft die Mikrozensuserhebung ab?
Die Auswahl der zu befragenden Haushalte erfolgt nach einem mathematisch-statistischen Zufallsverfahren, das zunächst Gebäude- bzw. Gebäudeteile für die Teilnahme am Mikrozensus auswählt. In einem weiteren Schritt ermitteln ehrenamtlich tätige Erhebungsbeauftragte die zu befragenden Haushalte über die Klingelschilder dieser Gebäude. Dabei können sie sich mit Hilfe eines Ausweises als Beauftragte des Bayerischen Landesamts für Statistik legitimieren.

Anschließend werden diese Haushalte vom Bayerischen Landesamt für Statistik schriftlich zur Teilnahme am Mikrozensus aufgefordert. Mit dem Schreiben werden sie ausführlich über die Erhebung informiert und gebeten, die Fragen des Mikrozensus im Rahmen eines Telefoninterviews oder einer Online-Befragung zu beantworten. Für die Telefoninterviews sind bayernweit etwa 130 sorgfältig ausgewählte und intensiv geschulte Erhebungsbeauftragte im Einsatz.

Seit Jahresbeginn ist etwa die Hälfte der insgesamt 130 000 für den Mikrozensus 2025 zu befragenden Personen ihrer Auskunftspflicht nachgekommen. Von ihnen beantwortete rund die Hälfte die Fragen des Mikrozensus im Rahmen eines Telefoninterviews. Etwas weniger als die Hälfte der Befragten wählte den Weg der Online-Befragung. Der Papierfragebogen findet immer seltener Anwendung.

Was unterscheidet den Mikrozensus vom Zensus?
Die zwei Begriffe „Zensus“ und „Mikrozensus“ sorgen immer wieder für Verwechslung. Bei näherer Betrachtung lassen sich die beiden statistischen Erhebungen jedoch gut unterscheiden:

Der Zensus ist die größte amtliche Statistik Deutschlands und findet als eine Art Großinventur der Gesellschaft alle 10 Jahre statt und dient in erster Linie der Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahl. In der Personenbefragung des Zensus 2022 wurden ca. 13 Prozent der Bevölkerung befragt. Zusätzlich wurden in der Gebäude- und Wohnungszählung Merkmale mit Nettokaltmiete und Energieträger erhoben.

Der Mikrozensus findet im Unterschied zum Zensus jährlich statt. Es werden mit einem Prozent der Bevölkerung deutlich weniger Personen befragt. Im Mittelpunkt stehen hier Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung sowie deren Entwicklung. Dabei sind die im Mikrozensusgesetz festgelegten zu erhebenden Merkmale wesentlich umfangreicher als die im Zensus. Auskunftspflicht besteht in beiden Erhebungen.

Ausführliche Informationen zum Mikrozensus finden Sie unter:

https://www.statistik.bayern.de/statistik/gebiet_bevoelkerung/mikrozensus/index.html

Ein Erklärvideo zeigt alle Informationen zum Mikrozensus im Videoformat.

Waldbrandgefahr im Landkreis Aschaffenburg

Hinweise zur Vermeidung von Bränden

Bei erhöhter Waldbrandgefahr sollten die folgenden Hinweise beachtet werden:

  • Melden Sie Waldbrände sofort an die Feuerwehr unter Tel. 112.
  • In den Wäldern gilt ein gesetzlich normiertes Rauchverbot vom 1. März bis 31. Oktober, Art. 17 Abs. 3 Bayerisches Waldgesetz (BayWaldG).
  • Werfen Sie beim Auto- oder Bahnfahren keine Zigarettenkippen aus dem Fenster
  • Im Wald oder in Waldnähe (bis 100 m) darf grundsätzlich gemäß Art. 17 Abs. 1 S.1 BayWaldG kein offenes Feuer/ eine offene Feuerstätte ohne eine Erlaubnis der Gemeinde betrieben werden. Bei offenen Feuerstätten sind die von ihnen ausgehenden Gefahren besonders zu berücksichtigen; von leicht entzündbaren Stoffen müssen offene Feuerstätten mindestens 100 Meter entfernt sein.
  • Parken Sie Ihren PKW nicht auf trockenem Gras, da es sich am heißen Katalysator entzünden kann.
  • Parken Sie stets so, dass Betriebs-, Rettungs- und Löschfahrzeuge nicht behindert werden.
  • Bei starkem Wind dürfen Feuerstätten nicht benutzt werden und das Feuer ist sofort zu löschen, § 4 Abs. 2 der Landesverordnung über die Verhütung von Bränden (VVB).
  • Die finanziellen Folgen für den Brandverursacher und die landeskulturellen Folgen für den Wald und für die Bevölkerung können enorm sein.
  • Offene Feuerstätten sind ständig unter Aufsicht zu halten und bei Verlassen der Feuerstelle müssen Feuer und Glut vollkommen erloschen sein, § 4 Abs. 3 VVB.
  • Waldbesitzer sollten Reisig und Restholz bei Waldbrandgefahr nicht verbrennen, sondern abtransportieren, häckseln oder einen Witterungsumschwung abwarten.

Die rechtlichen Grundlagen für den Umgang mit Feuer finden sich im BayWaldG, im Landesstraf und Verordnungsgesetz (LStVG) und VVB. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 10.000 Euro. Zudem müssen Brandverursacher mit beträchtlichen Schadensersatzforderungen und gegebenenfalls auch Strafverfahren rechnen.

Aktuell ist die Waldbrandgefahr in der geringen Gefahrenstufe, diese kann sich jedoch aufgrund der derzeitigen Wetterlage sehr schnell erhöhen.

Weitere Infos finden Sie auf der Homepage des Landkreis Aschaffenburg unter folgendem Link: Waldbrand / Landkreis Aschaffenburg

Bitte Rücksicht im Garten – Igel durch Mähroboter & Co. in Gefahr

Die Natur sprießt, und die wunderbare Gartenzeit ist wieder voll im Gange. Der Hobbygärtner will seinen Garten auf Vordermann bringen und nutzen. Die Gartencenter und Baumärkte bieten dafür reichlich Werkzeug und Gerätschaften an.

Wir Menschen freuen uns über getrimmte Rasenflächen und ordentlich gestutzte Hecken – doch für viele Wildtiere, insbesondere für Igel, beginnt nun eine lebensbedrohliche Zeit. Mit dem Frei-schneider, dem Rasentrimmer und der Motorsense durch hohes Gras und unter die Büsche gemäht – Gartengeräte können zur tödlichen Gefahr werden. Denn genau dort, wo oft unbedacht los-geschnitten wird, verstecken sich tagsüber die Igel. Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit reicht aus, um ein Tier schwer zu verletzen.

Auch der Mähroboter – was für eine „tolle Errungenschaft“ unserer heutigen technisierten Zeit – fügt den Igeln alle Jahre grausame Verletzungen zu. Oft laufen Mähroboter nachts oder in der Dämmerung – dann, wenn Igel aktiv sind und sich im Schutz der Dunkelheit auf Nahrungssuche begeben. Diese leisen Geräte erkennen die kleinen Tiere oft nicht als Hindernis – mit fatalen Folgen.

Der Verein „Stachelnasen Obernburg e.V.“ ist offizieller Partner unseres Aktionsbündnisses „Der Landkreis Aschaffenburg summt!“ Der Igelhilfe-Verein ist in den Landkreisen Miltenberg und Aschaffenburg aktiv und kämpft darum, hunderten verletzten Igeln jedes Jahr aufs Neue das Leben zu retten – oft vergebens. „Viele der Igel, die wir in unsere Pflegestationen aufnehmen, sind schwer verletzt – verstümmelte Beinchen, aufgeschlitzte Rücken oder sogar tödliche Kopfverletzungen“, berichtet Selina Schlierenkamp, Agrarwissenschaftlerin und Mitarbeiterin der Igelstation. Oft handelt es sich um Muttertiere oder Jungtiere, die dadurch leider elend zugrunde gehen.

Appell an alle Gartenbesitzerinnen und -besitzer:

• Kontrollieren Sie Ihre Gartenbereiche gründlich, bevor Sie Mähroboter, Trimmer oder andere Geräte einsetzen.
• Vermeiden Sie den Einsatz von Mährobotern in der Dämmerung oder nachts – programmieren Sie diese lieber für die späten Morgen- oder frühen Nachmittagsstunden.
• Lassen Sie Laub- oder Reisighaufen möglichst unberührt oder verschieben Sie sie vorsichtig und stechen Sie niemals hinein – sie dienen Igeln als Unterschlupf.
• Informieren Sie auch Nachbarn und Freunde über die Gefahren – jedes gerettete Igelleben zählt.

Igel stehen unter Naturschutz und seit 2024 als gefährdete Art sogar bundesweit auf der Roten Liste. Die Bestände sind in den letzten Jahren um ein Drittel zurückgegangen. „Geht die Entwicklung so weiter, gibt es in zwanzig Jahren keine Igel mehr“, so die Aschaffenburgerin Monika Beer, „Stachel-nasen Obernburg e.V.“ Igel sind wertvolle Helfer im Garten: Sie fressen Larven, Schnecken und andere Schädlinge. Es liegt in unserer Verantwortung, ihnen einen sicheren Lebensraum zu erhalten.

Wer einen verletzten Igel findet, sollte ihn keinesfalls einfach zurücklassen. Nehmen Sie das Tier vorsichtig auf, am besten mit Handschuhen oder einem Handtuch, und bringen Sie es schnellstmöglich zu einer Igelstation oder Tierarztpraxis.

Für Rückfragen, Hilfe oder Informationen steht die Igelhilfe Stachelnasen Obernburg e.V. jederzeit unter Tel. 0176 23101815 bereit. Gemeinsam können wir dafür sorgen, dass der Garten nicht zur Todesfalle wird – sondern ein Ort des Lebens bleibt.

Jenny Kummer, Dipl.-Ing. (FH) für Gartenbau
Kreisfachberaterin Gartenkultur und Landespflege –
Landratsamt Aschaffenburg

 

Ausbreitung der Staudenlupine

Im Landkreis breitet sich die Staudenlupine verstärkt aus. Mit ihrer Eigenschaft, sich schnell zu vermehren und dabei typische Wiesenkräuter im artenreichen Grünland zu verdrängen, stellt sich die Pflanze als problematisch dar.

Das Landratsamt bittet daher darum, Bestände der Staudenlupine mit Foto und Angabe des ungefähren Standort per Mail an

naturschutz@Lra-ab.bayern.de (mailto:naturschutz@Lra-ab.bayern.de)

zu melden, wenn ein solcher in der freien Natur entdeckt werden sollte.

Wer auf die Staudenlupine im eigenen Garten nicht verzichten möchte, sollte die Blütenstände vor Bildung der Samen abschneiden. Sofern sich doch bereits Früchte gebildet haben, sollten diese über den Restmüll oder in der Heißkompostierung entsorgt werden, um eine weitere Ausbreitung durch den Grünabfall zu vermeiden.

Der Landschaftspflegeverband Aschaffenburg und das Landratsamt als untere Naturschutzbehörde führen auf einigen Flächen bereits geeignete Gegenmaßnahmen durch. Je kleinflächiger der Befall und je früher erkannt, desto effektiver sind die Maßnahmen. Kleine Bestände werden vor der Samenbildung mittels Ampferstecher händisch aus-gestochen. Großflächigere Bestände können durch mehrmalige Mahd über den Sommer – jeweils vor Bildung von Samen – schrittweise zurückgedrängt werden. Vorübergehend hilft auch das Abschneiden der Blüten- und Samen-stände, um zumindest die Ausbreitung per Samen zu unterbinden.

Bei der Staudenlupine mit ihren großen lila Blütenständen handelt es sich um eine nordamerikanische Art der Schmetterlingsblütler, die im 19. Jahrhundert nach Europa eingeführt wurde. In vielen Teilen Deutschlands haben die Bestände in den letzten 30 Jahren stark zugenommen und führen zu erheblichen Problemen. Die Blütezeit beginnt etwa ab Mitte Mai und erstreckt sich über die Sommermonate. Auch nach einer Mahd bildet die Pflanze im Laufe des Sommers nochmals Blüten und Samen. Die Staudenlupine ist sehr wuchs- und konkurrenzstark. Eine Pflanze kann bis zu 2.000 Samen pro Jahr bilden, die sich auch über einige Meter verteilen können. Zudem vermehrt sich die Pflanze noch über Wurzelausläufer.

Auf Grund ihrer biologischen Merkmale reichert die Staudenlupine den Erdboden mit Stickstoff an und düngt diese auf. Durch ihre große Wuchshöhe und dichte Beblätterung nimmt sie den typischen Wiesenkräutern und Gräsern das Licht und den Raum zum Wachsen. Dadurch verlieren diese Systeme ihre Qualität als wichtiger Lebensraum beispielsweise für Insekten. Darüber hinaus verschlechtert ein hoher Anteil von Lupinen auch die landwirtschaftli-che Nutzbarkeit des Grünlands und die Futterqualität des Heus.

Dennoch bereiten nicht alle Lupinenarten ökologische Probleme. Andere Lupinenarten werden beispielsweise für Produkte wie Lupinenkaffee oder als Tierfutter genutzt und können auch an Stelle der Staudenlupine im heimischen Garten angepflanzt werden.

KONTAKT:
Pressestelle
Stabsstelle L1
Leitung: Sven Simon
0 60 21 – 394 1111
E-Mail (mailto:pressestelle@lra-ab.bayern.de)
(Pressestelle)
0 60 21 – 394 984

 

Jakobs-Kreuzkraut als Problemkraut

Wichtige Information für Flächeneigentümer – Eigeninitiative ist gefragt!

Das heimische Jakobs-Kreuzkraut gilt als kritische Giftpflanze des Grünlands, da es durch seine Inhaltsstoffe Weidetiere, wie vor allem Pferde- und Rinder, gefährden kann. Als Nahrung für einige Insekten hat es aber auch seinen festen Platz in unserem heimischen Ökosystem.

Sein Vorkommen hat in den letzten Jahren stark zugenommen und damit gefährdet es Flächen, die als Grünfutter, Heu oder Silage für Weidetiere genutzt werden! Es wird zum Problemkraut, wenn es sich von Wegrändern, privaten Flächen oder Pferdekoppeln auf landwirtschaftlich genutzte Wiesen, Mahdgrünland und Weideflächen ausbreitet. Die Abbauprodukte seiner Inhaltsstoffe reichern sich in der Leber der Weidetiere an und können tödlich sein.

Deshalb fordert das Landratsamt Aschaffenburg die Bürgerinnen und Bürger, sowie Flächeneigentümer auf, aktiv zu werden, um die Ausbreitung des Jakob-Kreuzkraut, v.a. auch durch Samenanflug, auf diese kritischen Flächen zu verhindern!

Das Kraut wird händisch oder mit entsprechendem nur mit Wurzel dauerhaft von der Fläche entfernt. Als Schutz vor dem giftigen Pflanzensaft empfiehlt es sich wasserfeste Arbeitshandschuhe zu tragen. Blühende Exemplare müssen wegen der Weiterverbreitung der Samen über den Hausmüll /bzw. in Säcken über die Gemeindebauhöfe entsorgt werden. Nicht blühende Jakobs-Kreuzkräuter können an unkritischen Stellen (z.B. Hecken, Kompost …) verrotten.

Vom 16.06. bis 01.08.2025 findet wieder eine landkreisweite Jakobs-Kreuzkraut Aktion statt. In diesem Zeitraum unterstützt das Landratsamt die Sammelaktionen, indem eine kostenlose Entsorgung der Pflanzen über die Bauhöfe möglich ist.

Herzlichen Dank für Ihre Mithilfe!

 

VAB stellt Aboverwaltung um: Einheitliches System für Deutschland-Ticket und Bayerisches Ermäßigungsticket ab 1. Juli 2025

Datum: 13.06.2025 – PRESSEINFORMATION:

VAB stellt Aboverwaltung um: Einheitliches System für Deutschland-Ticket und Bayerisches Ermäßigungsticket ab 1. Juli 2025
Aschaffenburg, 12. Juni 2025 – Die Verkehrsgemeinschaft am Bayerischen Untermain (VAB) vereinfacht, zentralisiert und digitalisiert ihre Aboverwaltung:

Ab dem 1. Juli 2025 werden alle Abonnements für das Deutschland-Ticket über ein zentrales System verwaltet. Die bisherigen Einzelverträge bei der Kahlgrund-Verkehrs-Gesellschaft mbH (KVG), den Stadtwerken Aschaffenburg und der Verkehrsgesellschaft Untermain (VU) gehen damit in ein gemeinsames Abo-System über.

Für Abonnements der Schülerinnen und Schüler, die über Schulen und Schulaufwandsträger abgeschlossen wurden, wird zum Start des neuen Schuljahres ein separater Vorgang umgesetzt.

Ein Vertragspartner – viele Vorteile

Mit der Umstellung wird die VAB künftig alleiniger Ansprechpartner für alle Abo-Kunden im Verbundgebiet. Dies bringt für bestehende Kundinnen und Kunden mehrere Änderungen mit sich:
• Neue Kundennummer für Abonnentinnen und Abonnenten
• Neue Mandatsreferenznummer und Gläubiger-ID für den SEPA-Lastschrifteinzug
• Einführung einer digitalen Ticketverwaltung über die App „VAB Digital“

Alle Kundinnen und Kunden werden in den nächsten Tagen per E-Mail kontaktiert und über die notwendigen Schritte zur Umstellung informiert. Das Team der VAB steht für Fragen zur Umstellung, unter abos@vab-info.de zur Verfügung.

„VAB Digital“ – das neue Kundenportal für unterwegs

Ab 1. Juli 2025 werden digitale Tickets ausschließlich über die neue App „VAB Digital“ bereitgestellt. Sie kann im Google Play Store und Apple App Store kostenlos heruntergeladen werden. Die App bietet neben der Ticketanzeige auch Zugang zu einem persönlichen Kundenbereich. Dort können Nutzer ihre Daten verwalten, Rechnungen einsehen oder Änderungen an einem bestehenden Abo vornehmen.
Kundeninnen und Kunden mit Chipkarten erhalten mit der Umstellung eine neue Chipkarte. Die existierenden Chipkarten verlieren zum 30. Juni ihre Gültigkeit.

„Mit der neuen Aboverwaltung schaffen wir eine zentrale, digitale Lösung, die den Nahverkehr für unsere Fahrgäste einfacher und transparenter macht“, erklärt Ioan Logigan, Geschäftsführer der VAB.

„Die App‚VAB Digital‘ bietet alles, was moderne Fahrgäste heute erwarten – flexibel, mobil und kundenfreundlich.“

Sportlerehrung des Landkreises Aschaffenburg

Zusammen mit dem BLSV Sportkreis Aschaffenburg e. V. ehrt der Landkreis Aschaffenburg jährlich erfolgreiche Sportlerinnen und Sportler für folgende Leistungen:

  • Landesmeister,
  • Süddeutsche Meister,
  • Sieger sowie 2. und 3. platzierte Personen bei Deutschen-, Europa- und Weltmeisterschaften und
  • Sportler/innen, welche einen nationalen Rekord erzielten oder in einer National- oder Olympiamannschaft standen.

Pokalmeister werden nicht geehrt.

Geehrt werden außerdem Schulmannschaften die Landesmeister wurden oder Platz 1 bis 3 bei den Deutschen Schulmeisterschaften erreichten. Es muss sich dabei um eine kreiseigene Schule handeln oder diese muss ihren Sitz im Landkreis haben.

Antragsberechtigt sind die Vereine, Sportverbände, Schulen und die politische Gemeinde.

Die Anträge zur Ehrung können ausschließlich online über die Links

https://formulare.lra-ab.de/frontend-server/form/alias/1/Sportlerehrung/

https://formulare.lra-ab.de/frontend-server/form/alias/1/Mannschaftsehrung/

eingereicht werden.

Die nächste Sportlerehrung findet am 14.11.2025 in der Sporthalle Waldaschaff statt.

Die Anträge für die diesjährige Ehrung müssen bis spätestens 12. September 2025 eingegangen sein. Ein Rechtsanspruch auf die Ehrung besteht nicht.

 

Landkreis Aschaffenburg: Vorgarten-Wettbewerb 2025 ab 1. April bis 30. September 2025

Mit dem vierten Vorgarten-Wettbewerb möchte der Landkreis Aschaffenburg auch weiterhin Anreize schaffen, einen Beitrag zur Bekämpfung des immer bedrohlicher werdenden Klimawandels und Artenverlusts zu leisten.

WER: Teilnehmen dürfen alle Privatpersonen, Gemeinden, Unternehmen, Einrichtungen und Vereine aus dem Landkreis Aschaffenburg.

Teilnahme-Kategorien:

  1. Schottergarten-Entsiegelung:

Hier werden Flächen ausgezeichnet, die durch eine Umgestaltung entsiegelt und dann naturnah und umweltfreundlich begrünt wurden. Die Umgestaltung muss durch aussagekräftige Vorher-Nachher-Bilder belegt werden.

  1. Vorgarten:

Die öffentlich einsehbare Vorgarten-Fläche muss unter Verwendung heimischer Pflanzen naturnah, insektenfreundlich und ökologisch wertvoll gestaltet werden und so Lebensräume für Tiere schaffen.

  1. Balkon-, Dach- oder Fassadenbegrünung:

Gefordert wird eine umweltfreundliche Balkon-, Dach- oder Fassadengestaltung, die Lebensraum für Insekten schafft und einen ökologischen Mehrwert hat. Die Fläche muss durch geeignete Pflanzen begrünt und somit umweltfreundlicher als die herkömmliche Gestaltung sein.

  1. Kleine Gärtnerinnen und Gärtner:

Gesucht werden Einrichtungen wie zum Beispiel Kitas, Schulen oder Vereine, die durch aktive Beteiligung von Kindern gemeinschaftlich ein Gartenprojekt begleiten und pflegen. Das Projekt sollte einen ökologischen Mehrwert vorweisen und bereits die kleinen Gärtnerinnen und Gärtner spielerisch an den Umgang mit der intakten Natur und deren Lebewesen heranführen.

Haben Sie Ihr Gartenprojekt abgeschlossen, dann füllen Sie das Anmeldeformular aus und sichern Sie sich die Chance auf ein attraktives Preisgeld.

WANN: Wettbewerbszeitraum: 01.04.2025 bis 30.09.2025

Infos und Anmeldung: www.landkreis-aschaffenburg.de/Vorgarten-Wettbewerb

 

Starker Gasgeruch im LK AB — ENTWARNUNG

STARKER GASGERUCH – auch Karlstein ist/war betroffen

DAS LANDRATSAMT ASCHAFFENBURG MELDET:

ENTWARNUNG!

https://www.landkreis-aschaffenburg.de/

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𝗨𝗿𝘀𝗮𝗰𝗵𝗲 𝗳ü𝗿 𝗚𝗲𝗿𝘂𝗰𝗵𝘀𝗯𝗲𝗹ä𝘀𝘁𝗶𝗴𝘂𝗻𝗴 𝗶𝗺 𝗟𝗮𝗻𝗱𝗸𝗿𝗲𝗶𝘀 𝗔𝘀𝗰𝗵𝗮𝗳𝗳𝗲𝗻𝗯𝘂𝗿𝗴 𝘂𝗻𝗱 𝗱𝗲𝗿 𝗦𝘁𝗮𝗱𝘁 𝗔𝘀𝗰𝗵𝗮𝗳𝗳𝗲𝗻𝗯𝘂𝗿𝗴

Gegen 19:15 Uhr konnte die Ursache für die in mehreren Orten des Landkreises Aschaffenburg in der Stadt Aschaffenburg wahrgenommene Geruchsbelästigung ermittelt werden.

Ursächlich ist vermutlich ein Produktaustritt in einem benachbarten Landkreis bei dem es am heutigen Morgen zu einer kleinen Leckage die kurzfristig behoben werden konnte mit Odorierungsmitteln kam. Odorierungsmittel werden dem Erdgas beigemischt, um diesem den typischen, wahrnehmbaren Geruch zu verleihen und so Leckagen frühzeitig erkennbar zu machen. Dieser Geruch kann im Freien auch noch einige Stunden wahrgenommen werden.

Nach der Klärung der Ursache können die Maßnahmen der Feuerwehr eingestellt werden. Die eingesetzten Kräfte kehren zu ihren Standorten zurück.

Kreisbrandrat Frank Wissel bedankt sich ausdrücklich bei allen Einsatzkräften für ihr engagiertes Handeln zur Bewältigung dieser Lage.

Veranstaltungen rund um Frauengesundheit in der Region

Entdecken Sie jetzt alle Veranstaltungen und Angebote zum Thema „Frauengesundheit –
sichtbar & gesund“ in unserer Region! Von spannenden Vorträgen und Workshops bis
hin zu Selbstverteidigungskursen zu Themen wie körperliches Wohlbefinden, mentale
Gesundheit, Ernährung und Vorsorge – hier ist für jede Lebensphase etwas dabei.

Übersicht aller Veranstaltungen: www.gesundheitsregion-ab.de

Ermöglicht wird das Ganze dank des Engagements zahlreicher Akteure in unserer Region.
Zusammen wollen wir die Gesundheit von Frauen stärken und in den Fokus rücken.

Gesundheitsregionplus Landkreis und Stadt Aschaffenburg
Sitz der Geschäftsstelle: Landratsamt Aschaffenburg
Bayernstraße 18, 63739 Aschaffenburg, Tel.: 06021 / 394 – 5020
E-Mail: GesundheitsregionPlus@Lra-ab.bayern.de

Bürgerenergiepreis

Gemeinsam mit den Regierungen von Niederbayern, Unterfranken, Oberfranken, Oberbayern und der Oberpfalz verleihtdie Bayernwerk Netz GmbH den Bürgerenergiepreis an engagierte Bürgerinnen und Bürger. Mit jährlich insgesamt 50.000 Euro zeichnen wir Menschen aus, die ihre persönliche Energie einem nachhaltigen Bayern widmen und in ihrem eigenen Umfeld mit bestem Beispiel vorangehen.

Bei Fragen zur Bewerbung wenden Sie sich bitte an Annette Vogel,
Tel. 09 21 – 2 85 – 20 82, E-Mail: buergerenergiepreis@bayernwerk.de

Von Anfang an – Hilfe für Familien von Profis 

Die Familiengründung und die erste Zeit als Familie sind eine besonders sensible Zeit, die viel Verunsicherung bergen kann. (Werdende) Eltern möchten “alles richtig” machen. Das ist gar nicht so leicht.

Wohin kann man sich bei Fragen und Unsicherheiten wenden?

Auch in unserer Region gibt es viele Angebote, um das Leben als Familie zu erleichtern. Unsere Website hilft (werdenden) Eltern, die richtigen Anlaufstellen für Unterstützung und Beratung zu finden – kostenlos und fachlich gesichert. Mit Postleitzahlenfilter finden sie Angebote direkt vor Ort, frei von kommerziellen Interessen (www.anfang-an.de).

Themen:

  • Familienplanung und Schwangerschaft
  • Nach der Geburt und in der ersten Zeit
  • Rund ums Kind von 0 bis 3 Jahre
  • Für die Zeit danach und in herausfordernden Lebensphasen
  • Hilfreiche InformationenEine Information Ihrer GesundheitsregionPlus.www.anfang-an.de