Pressemitteilung 175/2025/42/A vom 07. Juli 2025
Mikrozensus 2025: 65 000 bayerische Bürgerinnen und
Bürger müssen bis Jahresende noch mitmachen
Mikrozensus als kleine Volkszählung zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der
Bevölkerung
Jedes Jahr startet in Bayern – wie im gesamten Bundesgebiet –
der Mikrozensus. Diese jährliche Haushaltsbefragung ermittelt Daten
zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung. Seit
Anfang des Jahres haben rund 65 000 bayerische Bürgerinnen
und Bürger Auskunft gegeben. Etwa die Hälfte von ihnen antwortete
per Telefoninterview. Auch die Möglichkeit der Onlinemeldung
wird oft genutzt. Mit ihrer Teilnahme am Mikrozensus tragen
die Befragten dazu bei, dass politische Entscheidungen faktenbasiert getroffen werden
können. Bis zum Jahresende werden noch einmal etwa 65 000 Personen vom Landesamt
für Statistik kontaktiert und zur Auskunft aufgefordert. Insgesamt sind beim
Mikrozensus ein Prozent der Bevölkerung und damit in Bayern rund 130 000 Personen
auskunftspflichtig.
Fürth. Der Mikrozensus ist die größte jährliche Haushaltsbefragung in Deutschland. In Bayern
geben jedes Jahr rund 130 000 Personen Auskunft zu ihren Arbeits- und Lebensbedingungen
und tragen dazu bei, die wirtschaftliche und soziale Lage der Haushalte zu verstehen
und die Lebensbedingungen der Bevölkerung zu verbessern. Nur durch verlässliche
qualitativ hochwertige Daten können politische Entscheidungen zum Beispiel zur Bekämpfung
von Armut, der Förderung von Kinderbetreuung oder der Unterstützung von
Rentnerinnen und Rentnern faktenbasiert und zielgerichtet getroffen werden.
Durch die jährliche Datenerhebung lassen sich auch langfristige Entwicklungen beobachten:
- So zeigen die Ergebnisse des Mikrozensus, wie sich die Haushaltsgröße der bayerischen
Privathaushalte in den letzten rund 60 Jahren entwickelt hat. (siehe
https://www.statistik.bayern.de/presse/mitteilungen/2025/pm125/index.html). - Zahlen zur finanziellen Situation der Mütter in Bayern zeigen, dass Mütter in Partnerschaften
heute finanziell unabhängiger sind als noch vor 15 Jahren. (siehe
https://www.statistik.bayern.de/presse/mitteilungen/2025/pm134/index.html) - Indikatoren zur Sozialberichterstattung geben Auskunft zur Armutsgefährdung der
Bevölkerung auf Basis der Einkommensangaben (siehe SBE | Statistikportal.de)
und setzen diese in einen nationalen und internationalen Kontext.Fundierte Entscheidungen kann die Politik nur auf Basis verlässlicher und repräsentativer
Ergebnisse treffen. Um dies zu gewährleisten, besteht nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht.
Dabei unterliegen die Einzelangaben der Befragten einer strengen Geheimhaltung,
die keine Rückschlüsse auf personenbezogene Daten zulässt.
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Mikrozensus liefert wichtige Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung
Jedes Jahr wird in Bayern – wie im gesamten Bundesgebiet – der Mikrozensus durchgeführt. Diese Haushaltsbefragung ermittelt Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung. Bundesweit sind ein Prozent der Bevölkerung und damit in Bayern rund 130 000 Personen auskunftspflichtig. Mit ihrer Teilnahme tragen die Befragten dazu bei, dass politische Entscheidungen faktenbasiert getroffen werden können. Die Befragung erfolgt als Telefoninterview oder Online-Befragung.
Fürth. Der Mikrozensus ist die größte jährliche Haushaltsbefragung in Deutschland. Im Rahmen dieser Erhebung geben in Bayern jedes Jahr rund 130 000 Personen in etwa 60 000 Haushalten stellvertretend für alle Bürgerinnen und Bürger des Freistaats Auskunft zu ihren Arbeits- und Lebensbedingungen. Damit tragen sie dazu bei, die wirtschaftliche und soziale Lage der Haushalte zu verstehen und die Lebensbedingungen der Bevölkerung zu verbessern. Nur durch verlässliche, qualitativ hochwertige Daten können politische Entscheidungen zum Beispiel zur Bekämpfung von Armut, zur Förderung von Kinderbetreuung oder zur Unterstützung von Rentnerinnen und Rentnern faktenbasiert und zielgerichtet getroffen werden.
Wer muss teilnehmen und wie läuft die Mikrozensuserhebung ab?
Die Auswahl der zu befragenden Haushalte erfolgt nach einem mathematisch-statistischen Zufallsverfahren, das zunächst Gebäude- bzw. Gebäudeteile für die Teilnahme am Mikrozensus auswählt. Befragt werden die Bewohnerinnen und Bewohner dieser Gebäude. Ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte konkretisieren dazu die Stichprobe über die Klingelschilder. Dabei können sie sich als Erhebungsbeauftragte des Bayerischen Landesamts für Statistik ausweisen.
Anschließend werden die ausgewählten Haushalte vom Landesamt für Statistik schriftlich zur Teilnahme am Mikrozensus aufgefordert. Mit dem Schreiben werden sie ausführlich über die Erhebung informiert. Sie können die Fragen des Mikrozensus entweder im Rahmen eines Telefoninterviews oder einer Online-Befragung beantworten. Für die Telefoninterviews sind bayernweit etwa 130 Erhebungsbeauftragte im Einsatz, die dafür sorgfältig ausgewählt und geschult wurden. Die Befragungen finden ganzjährig von Januar bis Dezember statt.
Es besteht Auskunftspflicht
Fundierte Entscheidungen kann die Politik nur auf Basis verlässlicher und repräsentativer Ergebnisse treffen. Um dies zu gewährleisten, besteht nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht. Dabei unterliegen die Einzelangaben der Befragten einer strengen Geheimhaltung, die keine Rückschlüsse auf die Daten einzelner Personen zulässt.
Hinweise:
Was unterscheidet den Mikrozensus vom Zensus?
Die Begriffe „Zensus“ und „Mikrozensus“ sorgen immer wieder für Verwechslung. Bei näherer Betrachtung lassen sich die beiden statistischen Erhebungen jedoch gut unterscheiden:
Der Zensus ist die größte amtliche Statistik Deutschlands und findet als eine Art Großinventur der Gesellschaft alle 10 Jahre statt. Diese Erhebung dient der Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahl. In der Personenbefragung des Zensus 2022 wurden ca. 13 Prozent der Bevölkerung zu demografischen Merkmalen befragt. Zusätzlich wurden in der Gebäude- und Wohnungszählung als Vollerhebung Merkmale wie Wohnfläche, Heizungsart, Ausstattung und Kaltmiete für alle Wohngebäude und Wohnungen in Bayern erhoben.
Der Mikrozensus findet im Unterschied zum Zensus jährlich statt. Mit einem Prozent der Bevölkerung werden deutlich weniger Personen befragt. Im Mittelpunkt stehen hier Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung sowie deren Entwicklung. Auskunftspflicht besteht für beide Erhebungen.
Weitere Informationen:
Ausführliche Informationen zum Mikrozensus finden Sie unter:
https://www.statistik.bayern.de/statistik/gebiet_bevoelkerung/mikrozensus/index.html
Zusätzlich informiert ein Erklärvideo über den Mikrozensus, warum er durchgeführt wird, wie die Haushalte zufällig ausgewählt werden, warum sie mitmachen müssen und was mit ihren Antworten passiert: