Die Aufnahme des digitalen Lichtbildes funktioniert leider noch nicht komplett.
Der QR-Code vom Fotodienstleister kann mittlerweile heruntergeladen werden!
Zur Sicherheit bringen Sie bitte ein aktuelles, biometrisches Passbild mit!
Danke für Ihr Verständnis.
Ab 01. Mai 2025 dürfen ausschließlich digitale Lichtbilder für die Beantragung von Personalausweisen und Reisepässe genutzt werden.
Für die Erstellung von Lichtbildern gibt es gemäß Gesetzgebung zwei Optionen:
. Erstellung des Lichtbildes in der Behörde
Im Bürgerbüro steht ein Fotoaufnahmegerät für die digitalen Passbilder (Gebühr Passbild 6,-Euro)
. Erstellung des Lichtbildes außerhalb der Behörde durch einen vom BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) zertifizierten Fotodienstleister.
Diese geben das betreffende Bild über ein sicheres Cloud-System an die Behörde weiter.
Die bundesweite Einführung der digitalen Lichtbilder zum 01. Mai könnte in der Anfangsphase zu technischen Herausforderungen führen. Daher wird empfohlen, die Beantragung neuer Ausweisdokumente frühzeitig zu planen.
Seit dem 1. April 2025 ist das Camping- und Freizeitgebiet Großwelzheim / Weißsee wieder für Tagesgäste geöffnet. Auch die Gastronomie steht bereits in den Startlöchern – unter neuer Führung werden ab Mai am Strandbad-Kiosk kulinarische Kleinigkeiten und typische Seebad-Snacks angeboten. Das Restaurant öffnet, so bald die Renovierungsarbeiten abgeschlossen sind.
Bitte beachten Sie, dass Dauerkarten für Karlsteinerinnen und Karlsteiner nur zu folgenden Zeiten abgeholt werden können: Mo. – Fr.: ganztags, Sa. + So.: nur bis 10 Uhr.
Sie müssen mehr bezahlen? Dies kann eine Folge des neuen Grundsteuerrechts sein.
Bitte überprüfen Sie die Daten hinsichtlich der
Grundfläche des Grundstücks – Wohnfläche – Nutzfläche – Eigentumsverhältnisse (richtiger Anteil?)
Sie finden diese im Grundsteueräquivalenzbescheid, den Sie vom Finanzamt Aschaffenburg erhalten haben. Stimmen die Werte, ist der Bescheid richtig?
Sollte der Bescheid fehlerhaft sein, stellen Sie bitte schriftlich oder elektronisch per Elster einen ↗ Änderungsantrag beim Finanzamt. (mehr …)
Aufgrund von gestiegenen Beschaffungskosten hat der Haupt- und Finanzausschuss im Rahmen der Haushaltsberatungen 2024 dem Vorschlag der Verwaltung zugestimmt, eine Gebühr für die Bereitstellung und Entgegennahme der roten Windelsäcke zu erheben.
Ab Montag, den 08.07.2024, wird im Rathaus (Zimmer 2) für die roten Windelsäcke eine Gebühr in Höhe von 10,00 Euro pro Rolle zur Zahlung fällig. Auf einer Rolle befinden sich 25 Säcke.
Bei der Ablieferung der gefüllten Säcke im Bauhof wird weiterhin keine Gebühr erhoben.
Gemeinde Karlstein a.Main, 02.07.2024
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