Hinweis:

Ab 01.08.2025 ist das Beantragen eines Personalausweises oder eines Reisepasses nur noch mit einem Foto-QR-Code oder mit einem Foto, welches vor Ort gemacht wird, möglich.

Einzelne Bilder können nicht mehr angenommen werden.

Bei einem Erstantrag eines Personalausweises oder eines Reisepasses in der Gemeinde Karlstein ist das Vorlegen der Geburtsurkunde notwendig.


Ab 01. Mai 2025 dürfen ausschließlich digitale Lichtbilder für die Beantragung von Personalausweisen und Reisepässe genutzt werden.

Für die Erstellung von Lichtbildern gibt es gemäß Gesetzgebung zwei Optionen:

.         Erstellung des Lichtbildes in der Behörde

Im Bürgerbüro steht ein Fotoaufnahmegerät für die digitalen Passbilder (Gebühr Passbild 6,– €)

.         Erstellung des Lichtbildes außerhalb der Behörde durch einen vom BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) zertifizierten Fotodienstleister.

Diese geben das betreffende Bild über ein sicheres Cloud-System an die Behörde weiter.