Die Aufhebung der Zweckvereinbarung zwischen dem Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung Untermain und der Gemeinde Leidersbach zur Übertragung der hoheitlichen Aufgaben der Überwachung des ruhenden und des fließenden Verkehres einschließlich aller hoheitlichen Entscheidungen im Ordnungswidrigkeitsverfahren zum 31.12.2021 wurde durch die Rechtsaufsichtsbehörde, das Landratsamt Aschaffenburg, mit Schreiben vom 31.08.2021, Az. 41-027.2.2-006/0005, rechtsaufsichtlich genehmigt.