Änderung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan „Auwanne“, bei gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Zeitraum der Auslegung: Montag, 26. Oktober 2026 bis einschließlich Mittwoch, 25. November 2026

Geltungsbereich


Bebauungsplan Planzeichnung


Bebauungsplan textliche Festsetzungen


Bebauungsplan Begründung


Flächennutzungsplan Planzeichnung


Flächennutzungsplan Begründung


Schallimmissionsprognose


Bekanntmachung Digitales Amtsblatt