Änderung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan „Auwanne“, bei gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Zeitraum der Auslegung: Montag, 26. Oktober 2026 bis einschließlich Mittwoch, 25. November 2026
Bebauungsplan textliche Festsetzungen
Flächennutzungsplan Planzeichnung
Flächennutzungsplan Begründung
