Basierend auf der Pressemitteilung Nr. 95/2026 des Landratsamtes Aschaffenburg

Karlstein, 4. Mai 2026

Die Wahl zum Gemeinderat von Karlstein am Main muss nachgeholt werden. Auslöser ist ein verletzter Wahlgrundsatz bei der Aufstellungsversammlung einer Wählergruppe.

Nach eigener Prüfung aller Unterlagen und Durchführung der Wahl sind die Gemeinden verpflichtet, sämtliche Wahlunterlagen zur Nachprüfung an das Landratsamt zu übergeben. Bei dieser regulären Nachprüfung hat das Landratsamt in einem der Protokolle festgestellt, dass zur Aufstellung ihrer Kandidatinnen und Kandidaten eine Wählergruppe nicht geheim gewählt hat, sondern diese offen per Handzeichen bestimmt hat. Der Gesetzgeber sieht in solchen Fällen vor, dass eine Nachwahl durchgeführt werden muss, um allen demokratischen Wahlgrundsätzen vollumfänglich Rechnung zu tragen. Zur Aufhebung des Wahlergebnisses ist das Landratsamt daher per Gesetz verpflichtet. Diese gesetzliche Vorgabe wurde auf Rückfrage auch durch die Regierung von Unterfranken sowie das bayerische Innenministerium bestätigt.

Am Montag, den 4. Mai 2026 hat das Landratsamt die designierten Fraktionsvorsitzenden informiert. Parallel wurde der Gemeindeverwaltung ein Anhörungsschreiben zugestellt, um ihr als für die Wahl zuständige Behörde die Möglichkeit einzuräumen, eine Stellungnahme abzugeben. Danach kann der Bescheid zur offiziellen Aufhebung der Wahl erlassen werden. Sobald dieser Bescheid Bestandskraft erlangt haben wird, gilt der Gemeinderat offiziell als aufgelöst und das Landratsamt kann einen neuen Wahltermin bestimmen. Der Bescheid kann nach einem Monat nach seinem Erlass nicht mehr angefochten werden und wird damit bestandskräftig. Danach beginnen alle typischen Fristen im Kontext einer Kommunalwahl – ein Prozedere, das für eine Nachwahl rund zwei Monate in Anspruch nehmen wird, so dass der neue Wahltermin frühestens im Herbst liegen wird. Derzeit angedacht ist der Zeitraum um Ende September oder Anfang Oktober. Sobald der Termin feststeht, wird er öffentlich bekannt gegeben.

Bei dieser Nachwahl treten diejenigen Parteien und Wählergruppen an, die bereits zur ursprünglichen Wahl ihre Wahlvorschläge korrekt eingereicht hatten. Die betreffende Wählergruppe mit fehlerhaftem Wahlvorschlag wird damit jedoch nicht mehr zur Wahl stehen. Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger werden, wie gewohnt, wieder ihre Wahlbenachrichtigungen erhalten und haben auch die Gelegenheit, Briefwahlunterlagen zu beantragen.

Die Amtszeit des alten Gemeinderats aus der Amtsperiode von 2020 bis 2026 endete kraft Gesetzes unweigerlich bereits mit dem Ablauf des 30. April 2026. Bis der Bescheid zur Aufhebung der Wahl von 2026 seine Bestandskraft erlangen wird, kann der in diesem Frühjahr gewählte Gemeinderat sich aber noch regulär konstituieren und Beschlüsse fassen, die auch nach seiner Auflösung ihre Bestandskraft behalten werden. Auch können die Stellvertreterinnen und Stellvertreter des Bürgermeisters gewählt werden, die nach rechtkräftiger Aufhebung des Wahlergebnisses aber dieses Amt vorerst aber wieder verlieren werden. In den Monaten von der Bestandskraft des Aufhebungsbescheids bis zur Nachwahl des Gemeinderats wird die Gemeinde Karlstein am Main dann keinen Gemeinderat haben. In dieser „gemeinderatsfreien“ Zeit wird der Bürgermeister kraft Gesetzes umfänglichere Kompetenzen haben und die Geschäfte der Gemeinde selbstständig fortführen. Nach der Nachwahl wird die Amtszeit des neuen Gemeinderats turnusgemäß bis zum 30. April 2032 andauern.