ACHTUNG: Es handelt sich um eine allgemeine Vorsichts-Informationsmaßnahme. Aktuell gibt es KEINE Funde infizierter Tiere in Karlstein!
GENERELL wichtige Hinweise und Schutzmaßnahmen (Stand Feb. 2026):
- Meldepflicht: Funde von kranken oder toten Wildvögeln (insb. Wasservögel, Greifvögel) müssen umgehend dem zuständigen Veterinäramt gemeldet werden. (Mail: veterinaeramt@lra-ab.bayern.de)
- Kontaktverbot: Tote Vögel sollen nicht ungeschützt angefasst werden. Hunde und Katzen sollten von den Kadavern ferngehalten werden.
- Stallpflicht: In den vom Veterinäramt ausgewiesenen (betroffenen) Gebieten muss Geflügel in Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung gehalten werden.
- Biosicherheit: Geflügelhalter müssen strenge Hygienemaßnahmen einhalten, wie z.B. Zutrittsbeschränkungen zum Stall, Nutzung von Desinfektionsmatten und wildvogelgeschützte Lagerung von Futter.
- Verzehr: Der Verzehr von durchgegartem Geflügelfleisch und Eiern ist unbedenklich.
Wo finde ich aktuelle Informationen?
Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich bei ihrem lokalen Veterinäramt oder auf den Webseiten ihrer Stadt/ihres Landkreises (www.landkreis-aschaffenburg.de/veterinaerwesen) über spezifische Allgemeinverfügungen und Sperrzonen zu informieren.
Gemeindeverwaltung, 24. Februar 2026
