
<Landkreis Aschaffenburg> Bis vorerst einschließlich den 31. August 2026 wird es untersagt, Wasser aus fließenden Gewässern zu entnehmen. Grund hierfür sind die anhaltende Trockenheit und die daraus resultierenden, niedrigen Wasserstände. Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeiten und können mit Bußgeldern geahndet werden. Je nach Beurteilung der Situation gegen Ende August wird die Allgemeinverfügung verlängert werden oder auslaufen.
Die vorübergehende Untersagung schränkt die sogenannten Gemein-, Eigentümer- und Anliegergebrauche ein. Diese erlauben sonst auch ohne explizite Genehmigung durch das Landratsamt das Schöpfen mit Handgefäßen wie zum Beispiel Eimern oder Gießkannen. Nur wer eine ausdrückliche Genehmigung des Landratsamtes hat, darf entgegen dieses vorübergehenden Verbots auch weiterhin Wasser entnehmen.
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