Campingplatz mit Badesee
Täglich geöffnet von 8 - 19 Uhr.
Täglich geöffnet von 8 - 19 Uhr.
Auskünfte unter Tel.-Nr. 06188 / 50 94
Dauerkarten im Freizeitgebiet erhältlich
An der Anmeldung des Freizeitgebietes Großwelzheim können die Jahreskarten für die Benutzung des Badesees Weiß erworben werden. Eine Dauerkarte (Jahreskarte) kostet für Karlsteiner Erwachsene und Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr 10,00 Euro. Für Karlsteiner Kinder ab 6 Jahre und Jugendliche bis einschl. 15. Lebensjahr, Schüler, Studierende sowie Schwerbehinderte (mit amtlichem Ausweis) kostet die Dauerkarte 2,00 Euro. Diese gilt auch für das Hallenbad in der Grundschule.
Aus personellen Gründen wird gebeten, die Dauerkarten nicht an den Wochenenden, sondern während der Woche in der Zeit zwischen 8.00 und 19.00 Uhr abzuholen.
I. Benützungsgebühren für den Badesee
1.Einzelkarte:
a)für Erwachsene und für Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr 2,00 €
b)für Kinder ab dem 6. Lebensjahr und Jugendliche bis einschließlich 15. Lebensjahr 1,00 €
Kinder bis 6 Jahre haben freien Eintritt, ihnen muss jedoch eine mindestens 18 Jahre alte Begleitperson beigegeben sein
c)für Schüler, Studierende und Schwerbeschädigte oder Schwerbehinderte mit amtlichem Ausweis sowie für Rentner zum Besuch des Geländes und des Kioskes 1,00 €
2.Dauerkarte:
a) für Erwachsene und für Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr 20,00 €
b) für Kinder ab dem 6. Lebensjahr und Jugendliche bis einschließlich 15. Lebensjahr 10,00 €
für Kinder bis 6 Jahre gilt Ziffer 1 b entsprechend
für Kinder bis 6 Jahre gilt Ziffer 1 b entsprechend
c) für Schüler, Studierende und Schwerbehinderte mit amtlichem Ausweis 10,00 €
d) Zehnerkarte für Erwachsene und für Jugendliche ab dem
16. Lebensjahr 15,00 €
16. Lebensjahr 15,00 €
3. Vergünstigungen für Gemeindeeinwohner:
a) Dauerkarte für Erwachsene und Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr 10,00 €
b) Dauerkarte für Kinder ab dem 6. Lebensjahr und Jugendliche bis einschließlich 15. Lebensjahr sowie Schüler, Studierende und Schwerbehinderte mit amtlichem Ausweis 2,00 €
(für Kinder bis 6 Jahre gilt Ziffer 1b entsprechend)
(für Kinder bis 6 Jahre gilt Ziffer 1b entsprechend)
c)Rentner mit amtlichem Ausweis zum Besuch des Geländes 5,00 €
Über die gebührenfreie Benützung erteilt die Gemeinde
eine Bestätigung, die zugleich als Ausweis gilt. Für die Ausstellung dieser Bestätigung wird eine Verwaltungsgebühr von 2,00 € erhoben.
eine Bestätigung, die zugleich als Ausweis gilt. Für die Ausstellung dieser Bestätigung wird eine Verwaltungsgebühr von 2,00 € erhoben.
II. Benützungsgebühren für die Campingeinrichtungen
1. Dauercamping – Jahresgebühr:
Stellplatz für einen Wohnwagen, ein Mobilheim oder
ein Zelt, je m² 9,50 €
ein Zelt, je m² 9,50 €
Mit diesen Preisen sind abgegolten:
die Gebühr für einen Wohnwagen oder ein Zelt bzw. Mobilheim; die Gebühr für 2 Erwachsene (Eltern) und deren Kinder vor vollendetem 18. Lebensjahr; die Gebühr für einen Pkw.
Stromgebühren werden nach dem gemessenen Verbrauch gesondert erhoben. Der Preis der Kilowattstunde beträgt 0,25€, zuzüglich einer Grundgebühr von 15,00 € im Jahr pro Abnahmestelle. Für Trink- und Brauchwasser, sowie Abwasser werden pro Jahr und Stellplatz 80,00 €, für die Müllentsorgung 80,00 € und für Bewachungskosten 35,00 € zusätzlich berechnet.
Die jährlichen Gebühren für das Breitbandkabel betragen 9,00 € pro Anschluss. Zu diesen Gebühren wir die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe erhoben.
Die jährlichen Gebühren für das Breitbandkabel betragen 9,00 € pro Anschluss. Zu diesen Gebühren wir die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe erhoben.
a) für jede weitere Person vom vollendeten 6. Lebensjahr und Jugendliche vor dem vollendeten 18. Lebensjahr 20,00 €
b) für jede weitere Person ab vollendetem 18. Lebensjahr 30,00 €
c) für jeden weiteren Pkw 30,00 €
d) für ein Motorrad oder Moped 15,00 €
d) für ein Motorrad oder Moped 15,00 €
2. Tagescamping – Tagesgebühr:
a) Stellplatz für einen Caravan 5,00 €
a) Stellplatz für einen Caravan 5,00 €
b) Stellplatz für ein kleines Zelt oder einen kleinen Pavillon (3-4 Pers.) 3,50 €
c) Stellplatz für ein großes Hauszelt oder einen großen Pavillon 5,00 €
d) Stellplatz für ein Küchen- oder Mannschaftszelt 9,00 €
e) Stellplatz für ein Wohnmobil/Campingbus 8,00 €
f) Erwachsene und Jugendliche ab vollendetem 16. Lebensjahr 4,00 €
g) Kinder ab vollendetem 6. Lebensjahr und Jugendliche bis
zum vollendeten 16. Lebensjahr 3,00 €
zum vollendeten 16. Lebensjahr 3,00 €
h) für einen Pkw 3,50 €
i) für ein Motorrad oder Moped/Mofa 1,00 €
j) für ein Fahrrad 0,50 €
k) Stromgebühren pro kWh bei Zählung 0,50 €
l) Stromgebühren pauschal für einen Wohnwagen ohne Zählung 2,00 €
m) Familienkarte (2 Erwachsene mit Kindern) 12,00 €
Auf die Gebühren für Tagescamping erhalten Mitglieder von Camping- und Automobilclubs (DCC, ADAC, AvD usw.) sowie Gemeindeeinwohner einen Nachlass auf die Gebühren von Personen von 10 v. H.
3. Saisonplatzgebühren:
Stellplatz für Wohnwagen oder Zelt 250,00 €
Neben den Stellplatzgebühren werden Stromgebühren nach dem gemessenen Verbrauch gesondert erhoben. Der Preis der Kilowattstunde beträgt 0,25 € zuzüglich einer Grundgebühr von 7,50 € pro Saison und Abnahmestelle. Für Trink- und Brauchwasser, sowie Abwasser werden pro Saison und Stellplatz 40,00 €, für die Müllentsorgung 40,00 € und für die Bewachungskosten einmalig pro Jahr 35,00 € zusätzlich berechnet.
Die jährlichen Gebühren für das Breitbandkabel betragen 9,00 € pro Anschluss. Zu diesen Gebühren wird die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe erhoben.
Die jährlichen Gebühren für das Breitbandkabel betragen 9,00 € pro Anschluss. Zu diesen Gebühren wird die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe erhoben.
Für Abstellplätze von nicht bewohnten Caravans beträgt die Jahresgebühr 150,00 €
Für einen zusätzlichen Pkw-Parkplatz beträgt die Jahresgebühr 115,00 €
III. Reinigungsgebühr
Gebühr für die Beseitigung einer Verunreinigung 10,00 € bis 200,00 €.
Maßstab für die Höhe der Gebühr ist der Grad und der Umfang der Verunreinigung.
Näheres zur Ausstattung der Anlage können Sie unter "Freizeitangebote" erfahren.
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