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Standesamt Karlstein
 

Das Standesamt ist nicht nur für Eheschließungen zuständig, sondern insbesondere auch für

- Namensänderungen (z.B. Wiederannahme des Geburtsnamens nach der Scheidung),

- Kirchenaustritte,

- Vaterschaftsanerkennungen,

- Ausstellung von Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden (allerdings nur, wenn jeweilige        Geburt/Ehe/Sterbefall in Karlstein war),

- Ausstellung von „Ehefähigkeitszeugnissen“ (erforderlich für Hochzeit im Ausland),

- Beurkundung von Sterbefällen und Geburten (soweit sie in Karlstein stattfinden),

- gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften.
 

Das Karlsteiner Standesamt können Sie im Rathaus
Montags bis Freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr sowie
zusätzlich Montags von 14:00 bis 18:00 Uhr und
Donnerstags von 14:00 bis 16:00 Uhr
erreichen.

Bei Fragen können Sie sich gerne an den Standesbeamten Herrn Schäfer wenden, Tel. 06188/784-22, E-Mail t.schaefer@karlstein.de.
 
 
 
Heiraten in Karlstein
 
Anmeldung der Eheschließung

Die standesamtliche Eheschließung muss höchstens sechs Monate vor der Trauung beim Standesamt angemeldet werden. Zuständig ist das Standesamt Karlstein a.Main, wenn mindestens einer der beiden Verlobten seinen Wohnsitz in der Gemeinde Karlstein hat.

Bei der Anmeldung werden verschiedene Unterlagen benötigt, um die Personalien und die Erfüllung der Ehevoraussetzungen (keine bestehende Ehe etc.) zu belegen.
Bei zwei volljährigen ledigen Verlobten mit deutscher Staatsangehörigkeit werden grundsätzlich folgende Unterlagen benötigt:

· beglaubigte Abschrift des Geburtseintrags von jedem Verlobten

(aktuell vom jeweiligen Geburts-Standesamt ausgestellt!),

· Geburtsurkunden aller gemeinsamen Kinder

(sowie ggf. Sorgeerklärung; alte Urkunden reichen aus),

· Personalausweis oder Reisepass,

· Aufenthaltsbescheinigung des Meldeamtes (soweit nicht in Karlstein wohnhaft).

War ein Verlobter bereits in Deutschland verheiratet und wurde seine Ehe durch ein deutsches Gerichtsurteil geschieden, wird außerdem eine aktuelle beglaubigte Abschrift des Familienbuchs der Vorehe benötigt; das Scheidungsurteil ist bei einer Vorehe in Deutschland nicht erforderlich.
Das früher geltende "Aufgebotsverfahren" (öffentlicher Aushang der Anmeldung der Ehe-schließung beim Standesamt mit Mindestfristen) ist bereits 1998 abgeschafft worden.

Bitte beachten: Bei ausländischer Staatsangehörigkeit bzw. Geburt/Vorehe im Ausland sind zahlreiche Sonderregelungen zu beachten. Auskünfte hierzu erhalten Sie beim Standesamt.
 
 
 
 
Eheschließung in Karlstein

In Karlstein können Sie montags bis freitags heiraten (08:00-17:00 Uhr, Fr. bis 13:00 Uhr).
Als Trauräume stehen Ihnen im Rathaus
 
 
 

- das Trauzimmer (für ca. 10 Gäste; im Obergeschoss)
 
 
 
und
 

- der Sitzungssaal des Gemeinderates (für max. 50 Gäste; barrierefreier Zugang)
 
 
 
zur Verfügung.
 

Für Wünsche und Anregungen für die Trauung ist das Standesamt immer offen.

Der Ablauf einer standesamtlichen Trauung sieht in etwa folgendermaßen aus:

· Traurede,

· eigentliche Eheschließung (Ja-Wort),

· Ringtausch,

· Verlesen und Unterschreiben der Niederschrift,

· auf Wunsch: Anstoßen mit Sekt (Gläser können zur Verfügung gestellt werden).

Die Ehe kann mit 1 oder 2 Trauzeugen geschlossen werden; seit 1998 sind Trauzeugen aber nicht mehr zwingend vorgeschrieben.
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