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Steuererklärung? Bescheinigung über die Rentenhöhe hilft!
 
Bis zum 31. Mai 2012 sind wieder zahlreiche Rentnerinnen und Rentner verpflichtet, bei ihrem Finanzamt die Steuererklärung für 2011 einzureichen. Die Bescheinigung der Deutschen Rentenversicherung über die Rentenhöhe ist dabei eine wertvolle Ausfüllhilfe, so die Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung in Bayern.
Bei der Einkommenssteuererklärung muss die ausgefüllte "Anlage R" (Renten und andere Leistungen) beigefügt werden. Um Rentner beim Ausfüllen dieses Vordrucks zu unterstützen, stellt die Deutsche Rentenversicherung auf Wunsch eine Mitteilung über die Rentenhöhe aus. Diese Mitteilung enthält jetzt den Hinweis, in welche Zeile der "Anlage R" die Angaben einzutragen sind.
Die Bescheinigung erhält man in allen Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung oder kann unter Angabe der Versicherungsnummer beim Bürgertelefon unter 0800 1000 48088 kostenfrei angefordert werden.
Wurde sie bereits im Vorjahr angefordert, wird sie automatisch mit der Post zugesandt.
 
 
 
 
Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung zieht um
Neue Adresse in Aschaffenburg
 
Die Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Aschaffenburg zieht um. Ab 23. April stehen die Beraterinnen und Berater im modernen Dienstleistungszentrum im Dammer Tor Carreé zur Verfügung.
Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung
Dämmer Tor 1
63741 Aschaffenburg
Telefon: 06021 3520-0
Fax: 06021 3520-10
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 17:00 Uhr
Montag bis Mittwoch ab 15:30 Uhr nur nach telefonischer Vereinbarung
Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
 
 
 
Die Land- und forstwirtschaftliche Pflegekasse
Franken und Oberbayern informiert:
Pflegekräfte aus Osteuropa legal beschäftigen
 
Seit dem 1. Mai 2011 kann mit Pflegekräften aus einigen osteuropäischen Ländern, darunter Polen und die Tschechische Republik, völlig legal ein Anstellungsvertrag abgeschlossen werden, ohne dass eine gesonderte Arbeitsgenehmigung notwendig wäre. Die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit informiert dazu unter:
 
www.zav.de
Wer eine Pflegekraft (Betreuungsperson) beschäftigt, ist Arbeitgeber. Das heißt, er muss Lohnsteuer und Sozialabgaben abführen, es sei denn, es handelt sich um ein Arbeitsverhältnis im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung („400-Euro-Job“).
Dann besteht für die Pflegekraft allerdings kein gesetzlicher Kranken-, Renten oder Unfallversicherungsschutz.
Arbeitsvertrag regelt Rechte und Pflichten - Ein verbindlicher Arbeitsvertrag bietet beiden Seiten Rechtssicherheit. Dort sollte zum Beispiel geregelt werden, welche Tätigkeiten regel- mäßig anfallen, welche Befugnisse die Pflegeperson übertragen bekommt und zu welchen Zeiten die Arbeit geleistet werden muss. Wichtig sind klare Kündigungsabsprachen.
LPK gibt Zuschuss - Zuschüsse aus der Pflegekasse stehen jedem Pflegebedürftigen entsprechend seiner Pflegestufe zu, egal, ob er eine ausländische Pflegekraft beschäftigt, ob ein Angehöriger die Pflege übernimmt oder ob ein Pflegedienst ins Haus kommt.
 
 
Einstieg in die „Rente mit 67“
 
Die Altersgrenze für die Regelaltersrente wird ab 2012 von 65 Jahren auf 67 Jahre erhöht.
Die neue Altergrenze gilt aber nicht sofort, sondern wird für die Jahrgänge 1947 bis 1964 stufenweise angehoben, so die Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung in Bayern.
Für die Jahrgänge 1947 bis 1958 erfolgt die Anhebung in Ein-Monats-Schritten, für die Jahrgänge 1959 bis 1963 in Zwei-Monats-Schritten.
Wer 1947 geboren wurde, kann die Regelaltersrente mit 65 Jahren und einem Monat in Anspruch nehmen. Ab Jahrgang 1964 gibt es die Regelaltersrente erst mit 67 Jahren.
Für bestimmte Personenkreise gibt es auch zukünftig die Möglichkeit, bereits mit Vollendung des 65. Lebensjahres eine Rente ohne Abschlag zu erhalten. So können zum Beispiel schwerbehinderte Menschen, die 35 Versicherungsjahre haben, oder Versicherte, die 45 Jahre Pflichtbeiträge und Berücksichtigungszeiten zurückgelegt haben, weiterhin mit 65 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen.
Wer vor 65 Jahren in Rente gehen will, muss bestimmte Voraussetzungen, wie eine Mindestversicherungszeit, erfüllen und in der Regel lebenslange Abschläge in Kauf nehmen.
Weitere Informationen zu den verschiedenen Rentenarten, zum frühestmöglichen Rentenbeginn und den Hinzuverdienstregelungen gibt es beim kostenlosen Bürgertelefon unter 0800 1000 48088 und in allen Auskunfts- und Beratungsstellen.

 
 
Die HOSPIZGRUPPE ASCHAFFENBURG e.V. informiert:
 
Die meisten Hinterbliebenen sprechen am liebsten über die verstorbene Person und erzählen die Ereignisse rund um den Tod immer und immer wieder, was für Freunde und Bekannte mitunter eine harte Geduldsprobe sein kann, über längere Zeit hinweg die gleichen Geschichten zu hören.
Das Gefühl, hilflos zu sein, da Außenstehende ja an der Situation nichts ändern können, gepaart mit Langeweile, evtl. auch Aggression führt schließlich zum Rückzug und immer mehr Kontakte gehen verloren. Zu einer sozialen Verarmung auf Dauer darf es nicht kommen.
Mit unserer Selbsthilfegruppe für Trauernde „Tränen erlaubt“ bieten wir Hinterbliebenen Unterstützung an.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der
HOSPIZGRUPPE ASCHAFFENBURG e.V.
Am Hasenkopf 1
Klinik für Palliativmedizin, 63739 Aschaffenburg
Schwerkranke begleiten - Sterbenden nahe sein - Angehörige stützen
Tel.: 06021/980 055
Büroöffungszeiten:
Di: 9 - 11 Uhr; Do: 16 - 19 Uhr; Fr : 9 - 11 Uhr
e-mail:
hospizgruppe-aschaffenburg@online.de

 
 
 
Kein Gewinnspiel der Deutschen Rentenversicherung
Die Deutsche Rentenversicherung in Bayern informiert:
 
Die zurzeit von der "Renteninitiative Deutschland - Boesche Direct GmbH"
versandten Schreiben mit dem Hinweis "Aktuelle Renteninformation" stehen in keinem Zusammenhang zur Deutschen Rentenversicherung, so die Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung in Deutschland.
Das Schreiben der "Boesche Direct GmbH" sieht auf den ersten Blick aus wie eine Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung, dient aber dem Verkauf von Gewinnlosen!
Bei Renteninformationen der gesetzlichen Rentenversicherung sind die Absender die Träger der Deutschen Rentenversicherung und nicht die "Renteninitiative Deutschland"
 
 
 
 
 
 
Wählen Sie gebührenfrei 0800 60 70 110

Die Arbeiterwohlfahrt Unterfranken startete im März 2011 ihre telefonische Pflegeberatung. Unter der gebührenfreien Servicenummer 0800 60 70 110 werden Senioren und Angehörige von AWO-Pflegeexperten umfassend zum Thema Altenpflege beraten. Pflegedienst- und Einrichtungsleiter aus 12 AWO-Seniorenzentren und vier Pflegediensten stellen ihr fundiertes Wissen zur Verfügung.
Neben der kostenlosen telefonischen Beratung gibt es Informationen auch im Internet unter
www.awo-pflegeberatung.de.
 
 
 
 
 
AboAktiv – VAB Jahresnetzkarte für alle ab 60 Jahren
 
Seit 01.01.2009 gibt es ein neues Angebot der VAB: AboAktiv – die VAB Jahresnetzkarte für alle ab 60 Jahren gilt ohne zeitliche Einschränkung, an allen Tagen, in allen Bussen und Bahnen von Alzenau über Aschaffenburg bis Amorbach, von Mömlingen über Miltenberg bis Wertheim.
AboAktiv ist  für 33,-- € monatlich erhältlich. Der Betrag wird bequem in zwölf Monatsraten von Ihrem Konto abgebucht. AboAktiv gilt für ein Jahr und ist nicht übertragbar.
AboAktiv bietet Ihnen attraktive Ermäßigungen in für Sie ausgewählten Einrichtungen wie z.B. Museen, Ausstellungen, Gaststätten, Hotels, Sportveranstaltungen und vielen mehr.
Aboanträge und alle weiteren Informationen gibt es in den VAB Kundenzentren in Aschaffenburg (Ludwigstraße 8 und Werkstraße 2), in Schöllkrippen (Am Bahnhof 12), an den Bahnhöfen in Kahl und Miltenberg und im Internet unter www.vab-info.de
 
 
 
Steuern von der Rente?
 
Broschüre und Informationen weisen den richtigen Weg

Wer beim Thema Rente und Steuern nicht weiter weiß, dem können die Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung in Bayern ein Stück weit helfen. Mit einer Broschüre "Versicherte und Rentner: Informationen zum Steuerrecht" und einer Information am kostenlosen Bürgertelefon 0800 1000 480 88 erfährt man so, wer als Rentner eine Steuererklärung abgeben muss, wann Steuern von der Rente fällig sind und welche steuerliche Entlastungen es bei der Altersvorsorge gibt. Da geht es auch darum, dass Rentenansprüche schon immer steuerpflichtig waren, seit 2005 der Freibetrag in jährlichen Schritten von 50 Prozent um jeweils zwei Prozent sinkt und als Faustregel Steuern für einen Neurentner 2008 erst dann anfallen, wenn die Bruttorente bei Ledigen monatlich 1400 Euro überschreitet oder weitere Einkünfte dazu kommen.
Es lohnt sich also, im Internet unter
www.deutsche-rentenversicherung-in-bayern.de in den Angeboten der Regionalträger die Broschüre kostenlos herunter zu laden und mit den Beraterinnen und Beratern der Deutschen Rentenversicherung zu sprechen.
 
 
 
 
Fachstelle für Wohnberatung/Wohnraumanpassung

Ältere Menschen
... haben andere Wohnbedürfnisse als junge Menschen
... wollen möglichst lange in ihrer vertrauten Umgebung bleiben
... möchten sicher und bequem wohnen
Pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen
... brauchen Wohnbedingungen und Ausstattung, die die Pflege zuhause erleichtern
Menschen mit Behinderung
... wollen selbstbestimmt sein und selbstständig wohnen
Das Angebot für Sie – unverbindlich und kostenfrei:
· Beratung zu Ihrer Wohnsituation bei einem Hausbesuch oder im Landratsamt
· Gemeinsames Erarbeiten von Verbesserungsmöglichkeiten
· Information über Finanzierungsmöglichkeiten
· Beratung zu passenden technischen Hilfsmitteln
· Einbeziehung der Angehörigen
· Ggf. Vermittlung von weiteren Hilfen und Diensten
Ihre Ansprechpartnerin:    
Cornelia Dölzer     
Dipl. Sozialpädagogin (FH)     
Landratsamt Aschaffenburg
Zimmernummer 2.11     
Tel. 0 60 21/ 3 94-3 31
Fax 0 60 21/ 3 94-9 51
 
 
 
 
 
 
Mobiler Bücher-Hausdienst der Gemeindebibliothek Karlstein a.Main
 
Sind Sie nicht in der Lage, die Gemeindebibliothek selbst aufzusuchen, würden sich aber über Bücher und andere Medien aus der Bibliothek freuen?
Die ehrenamtlichen Helferinnen der Bibliothek besuchen Sie gerne und bringen Ihnen das Gewünschte aus dem Bestand der Gemeindebibliothek oder einen Medienkorb zur Auswahl.
Diesen Service für alte, behinderte oder kranke Menschen in Karlstein bietet die Gemeindebibliothek kostenlos an.
Sie erreichen die Gemeindebibliothek unter der Telefonnummer 784-35. Machen Sie regen Gebrauch von diesem Angebot.
 
 
 
Seniorenberater im Landratsamt Aschaffenburg:
 
Lothar Blatt, Zimmer 228 im 2. Stock
Tel. 06021 / 394348
Fax 06021 / 394998
 
 
 
 
 
Seniorenwegweiser des Landratsamts
 
Der Landkreis Aschaffenburg hat die siebte Auflage seine Seniorenwegweisers herausgegeben. Die Broschüre enthält vielfältige Informationen über Beratungsangebote, Seniorenkreise, Nachbarschaftshilfegruppen und Adressen von Wohlfahrtsverbänden, häuslichen Pflegediensten, Kurzzeitpflegeeinrichtungen, Seniorentagespflegestätten, betreutem Wohnen, Wohn- und Pflegeheimen sowie Krankenhäuser. Erläutert werden unter anderem auch finanzielle Hilfen wie z. B. Grundsicherungsleistungen, Pflegegeld, Sozialhilfe, Wohngeld.
Der Seniorenwegweiser ist im Rathaus (Broschürenständer im Foyer sowie Zimmer Nr. 4) kostenlos erhältlich. Die Broschüre kann auch beim Landratsamt, Zimmer-Nr. 2.21, Bayernstr. 18, 63739 Aschaffenburg, Telefon 0 60 21/3 94-3 41, angefordert werden.
 

 
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