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Informationsveranstaltung „Leben und Arbeiten im Ausland“ am 10. September
 
Die Auslandsvermittlung Nürnberg der Bundesagentur für Arbeit informiert am Freitag, dem 10. September um 10 Uhr im Berufsinformationszentrum der Agentur für Arbeit Aschaffenburg in der Goldbacher Straße 25 – 27 (Kinopolis-Gebäude) über „Leben und Arbeiten im Ausland“.
Die Veranstaltung bietet insbesondere Informationen über den Arbeitsmarkt und Wege der Stellensuche im Ausland, rechtliche Rahmenbedingungen, soziale Sicherung im Ausland sowie über finanzielle Hilfen von der Bundesagentur für Arbeit.
Der europäische Binnenmarkt ist einer der größten Wirtschaftsräume und Arbeitsmärkte der Welt und bringt entsprechend viele Beschäftigungschancen mit sich. Wer sich mit dem Gedanken trägt oder bereits beschlossen hat, im Ausland arbeiten zu wollen, sollte rechtzeitig wichtige Fragen klären. Interessierte erhalten bei der Veranstaltung zahlreiche Tipps und Anregungen von einem Spezialisten der Auslandsvermittlung. Es besteht auch die Möglichkeit im Anschluss an den Vortrag, Einzelfragen zu stellen. Die Teilnahme ist kostenlos, eine Anmeldung nicht erforderlich.
Die Auslandsvermittlung Nürnberg wird 2010 jeden ungeraden Monat zu Gast in der Agentur Aschaffenburg sein. Nächster Termin 5. November, 10 Uhr.
 

 
15.09.2010 - Zahlungstermin für Müllgebühren!
 
Die Müllgebührenstelle des Landratsamtes Aschaffenburg weist darauf hin, dass zum 15.09.2010 die zweite Vorauszahlungsrate der Abfallentsorgungsgebühren fällig wird.
Es erfolgt keine gesonderte Zahlungsaufforderung an die Bescheidempfänger, da die Beträge in den Bescheiden bereits zum Jahresbeginn ausgewiesen wurden.
Sollten die Müllgebühren nicht rechtzeitig eingegangen sein, werden zusätzlich zu den Gebühren Mahngebühren und Säumniszuschläge fällig.
Wurde Einzugsermächtigung erteilt, werden die Beträge zu diesem Termin automatisch abgebucht. Änderungen der Bankverbindung sollten bitte rechtzeitig vor dem Abbuchungstermin mitgeteilt werden, damit keine Rücklastschriftgebühr fällig wird.
Eigentümerwechsel der angeschlossenen Grundstücke müssen der Müllgebührenstelle unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden, da bis zum Eingang dieser Mitteilung der alte und der neue Grundstückseigentümer als Gesamtschuldner für die Abfallentsorgungsgebühren haften.
Die Müllgebührenstelle des Landratsamtes Aschaffenburg, Bayernstr. 18, 63739 Aschaffenburg ist telefonisch unter der Telefonnummer 06021/394-396 zu erreichen. Schreiben können jedoch auch per Fax auf Nummer 06021/394-944 oder per Email auf die Adresse abfallwirtschaft@Lra-ab.bayern.de geschickt werden. “

 
 
 
Kleingärten in Dettingen zu verpachten
 
In der gemeindlichen Kleingartenanlage am Holzweg sind Kleingärten zu verpachten. Interessenten mit 1. Wohnsitz in Karlstein wenden sich bitte an Frau Klör, Zimmer 5, Tel. 78427.

 
 
 
 
Sprechtag der AKTIVSENIOREN BAYERN e.V., Region Unterfranken, in der ZENTEC GmbH, Großwallstadt
- Hilfe für den Mittelstand und für Existenzgründer -

Ehemalige Wirtschaftsexperten bieten einen honorarfreien Beratungsdienst für alle Unternehmensbereiche an.
Beratungsschwerpunkte sind Planungs- und Finanzierungsfragen, das Rechnungswesen und die Optimierung von Organisationsabläufen, Produktion, Vertrieb und Marketing sowie Personalwesen, Aus- und Weiterbildung. Auch die Existenzsicherung und die Unternehmensnachfolge stehen im Mittelpunkt.
Der Beratungsservice richtet sich besonders an Existenzgründer und mittelständische Unternehmen.
Der Sprechtag findet am 15. September 2010 von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr in den Räumen der ZENTEC GmbH statt.
Interessenten werden gebeten, sich telefonisch bei der ZENTEC GmbH, Frau Sylvia Fecher, Telefon  06022 26-1114, anzumelden.
Die Sprechtage der AKTIVSENIOREN BAYERN e.V. finden jeden 3. Mittwoch im Monat von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr statt.
AKTIVSENIOREN BAYERN e.V., Region Unterfranken, Dieter Scheffler, Rudolf-Glauber-Straße 31, 97753 Karlstadt, Telefon 09353 98 4957, Fax 09353 984958.
Sie finden uns auch im Internet unter www.aktivsenioren.de
 
 
 
 
Sportlerehrung durch den Landkreis Aschaffenburg
 
Zusammen mit dem BLSV Sportkreis Aschaffenburg e. V. ehrt der Landkreis Aschaffenburg jährlich erfolgreiche Sportlerinnen und Sportler für folgende Leistungen:
· Landesmeister,
· Süddeutsche Meister,
· Sieger sowie 2. und 3. platzierte Personen bei Deutschen-, Europa- und Weltmeisterschaften und
· Sportler/innen, welche einen nationalen Rekord erzielten oder in einer National- oder Olympiamannschaft standen.
Die jeweilige Sportart muss vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) anerkannt sein.
Geehrt werden außerdem Schulmannschaften die Landesmeister wurden oder Platz 1 bis 3 bei den Deutschen Schulmeisterschaften erreichten. Es muss sich dabei um eine kreiseigene Schule handeln oder diese muss ihren Sitz im Landkreis haben.
Antragsberechtigt sind die Vereine, die Sportverbände, die Schulen und die politische Gemeinde.
Formulare können bei der Schulverwaltung des Landratsamtes, Telefon: 06021/394593, Telefax: 06021/394993, eMail: schulverwaltung@lra-ab.bayern.de angefordert oder auch im Internet auf der Homepage des Landkreises Aschaffenburg  (www.landkreis-aschaffenburg.de/Landkreis online/Formulare/Orden und Ehrungen) abgerufen werden.
Die Anträge für die diesjährige Ehrung müssen bis spätestens 12. Oktober 2010 beim Landratsamt eingegangen sein. Ein Rechtsanspruch auf die Ehrung besteht nicht.

 
 
 
 
Hinweis auf die Änderung der Satzung des Zweckverbandes Kommunale Verkehrsüberwachung Untermain
 
Die Gemeinde Blankenbach ist aus dem Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung ausgetreten.
Die hierfür notwendige Änderungssatzung wurde mit Schreiben des Landratsamtes Aschaffenburg vom 13.07.2010 gemäß Art. 48 Abs. 1 Nr. 1 genehmigt und am 12.08.2010 im Amtsblatt des Landratsamtes Nr. 25/2010 bekanntgemacht.
Der Zweckverband umfasst nun noch folgende Mitglieder: Dammbach, Hösbach, Großostheim, Karlstein a.Main, Kleinostheim, Laufach, Mömbris und Schöllkrippen (Art. 1 der Änderungssatzung).
Die Änderungssatzung und damit zusammenhängend der Austritt der Gemeinde Blankenbach tritt am 31.12.2010 in Kraft (Art. 2 der Änderungssatzung).

 
Die Deutsche Rentenversicherung in Bayern
Erleichterter Zugang zur freiwilligen Rentenversicherung
 
Wer bisher nicht zur freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung berechtigt war, profitiert unter Umständen jetzt von einer gesetzlichen Neuregelung. Der Gesetzgeber hat ab sofort den Personenkreis der Berechtigten erweitert. Darauf weisen die Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung in Bayern hin.
Mit der Neuregelung können versicherungsfreie oder von der Versicherungspflicht befreite Personen jetzt auch ohne Vorversicherung freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen.
Das kann vor allem dann interessant sein, wenn bislang für einen Rentenanspruch nicht genügend Versicherungsjahre vorhanden waren und eine Beitragserstattung nicht in Betracht kam. Davon betroffen sind zum Beispiel Beamte oder Mitglieder eines berufsständischen Versorgungswerkes.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine Sondernachzahlung möglich.
Mit dieser können die erforderlichen Beitragsmonate für einen Anspruch auf Regelaltersrente sofort erfüllt werden.
Die Deutsche Rentenversicherung weist jedoch darauf hin, dass ein Anspruch auf eine gesetzliche Rente zur Kürzung einer anderweitigen Versorgung führen kann.
Für eine persönliche Beratung zur freiwilligen Versicherung und zur Sondernachzahlung stehen die Experten der Deutschen Rentenversicherung in den Auskunfts- und Beratungsstellen oder am kostenlosen Bürgertelefon unter 0800 1000 48088 zur Verfügung.
Unter
www.deutsche-rentenversicherung-in-bayern.de findet man über einen Link auf der Startseite des jeweiligen Regionalträgers die Adressen der Beratungsstellen.
 
 
 
Fahrertraining für langjährige Kraftfahrer
 
Nachdem in den vergangenen vier Kalenderjahren mehrere gleichartige Veranstaltungen erfolgreich durchgeführt werden konnten, möchte die Kreisverkehrswacht Aschaffenburg e.V. nun auch im Herbst 2010 Fahrerkurse speziell für langjährige Kraftfahrer anbieten.
Eine Vielzahl an rechtlichen Neuerungen dürfte gerade dieser Altersgruppe nicht, oder nur unzureichend bekannt sein, diese sollen im Rahmen einer theoretischen Einführung erläutert, bzw. aufgefrischt werden. Im Anschluß daran finden Fahrübungen mit dem eigenen Fahrzeug statt.
Folgende Inhalte sind geplant (Änderungen vorbehalten, Anregungen werden gerne aufgenommen):
Rechtliche Neuerungen, z.B. - korrektes Verhalten an (Schulbus-)haltestellen, 
- Sicherung von Kindern (Enkeln) im Auto,
- richtiges Fahren im Kreisverkehr ...,
- Führerscheinrecht (welche Fahrzeuge, Fahrzeugkombinationen dürfen mit älteren Führerscheinen gefahren werden...),
- begleitetes Fahren mit 17 – auch für Großeltern ein Thema,
- energiesparendes Fahren
- ...
Bei den Fahrübungen ist an Einparken, Rückwärtsfahren mit Hilfe der Aussenspiegel und Ähnliches gedacht (weil das Kreuz nicht mehr so mitmacht?), weiterhin wird eine Brillenüberprüfung durch geschulte Augenoptiker der Fa. Schwind Optic Partners, sowie ein Hörtest angeboten werden. Aufgrund der starken Nachfrage in der Vergangenheit bieten wir im September 2010 zwei Termine an:
Samstag, 11.09.2010 und Samstag, 18.09.2010,
Beginn jeweils um 13.00 Uhr, Dauer, ca. 4 bis 5 Stunden.
Interessenten werden gebeten, sich bei dem Projektleiter, Herrn Robert Hanf, unter der Telefonnummer 06021/48666 anzumelden. Herr Hanf übernimmt auch die individuelle Einteilung zu den angebotenen Kursen.
Für die Teilnahme an der Veranstaltung bittet die Verkehrswacht Aschaffenburg um einen Unkostenbeitrag in Höhe von 10,- Euro, Ihre Unterstützung kommt selbstverständlich Tätigkeiten rund um die Verkehrssicherheitsarbeit am Bayerischen Untermain zu Gute.
Die Kurse werden in Aschaffenburg, auf dem Gelände der Jugendverkehrsschule, Kleine Schönbuschallee (an der Darmstädter Straße), durchgeführt, als Moderatoren stehen verständnisvolle Fahrlehrer zur Verfügung.
Abschließend noch eine Bitte: Um einen erfolgreichen Verlauf der Veranstaltung gewährleisten zu können, ist eine Anmeldung zum Fahrertraining unbedingt erforderlich.
 
 
 
 
Fachberater gesucht!
 
Die Feuerwehren des Landkreises Aschaffenburg benötigen für besondere Einsätze die Unterstützung von Spezialisten wie Chemiker, Biologen, Physiker, Ingenieure, Chemielehrer, Toxikologen oder Mediziner. Gesucht werden Fachberater für Einsätze mit chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Stoffen. Aufgabe eines Fachberaters ist es, im Einsatz fachlich zu beraten, bei der Einsatzvorbereitung, bei Übungen und der Ausbildung zu unterstützen.
Wie kann so etwas laufen?
Nach einem Alarm kommen Sie zur Einsatzstelle oder zu einem Führungsgremium. Dort beraten Sie nach Ihren Möglichkeiten im Bezug auf den Gefahrstoff und dessen Verhalten, wie man ihn messen/nachweisen kann und wie man mit ihm umgehen soll. Sie sind Schnittstelle zu externen Fachberatern, Laboren und Herstellern.
Was wird erwartet?
Fachwissen, Einsatzbereitschaft, Zusammenarbeit im Team und mit anderen Experten, Kennenlernen der Möglichkeiten der Feuerwehr.
Eine Mitarbeit im alltäglichen Feuerwehrgeschäft ist keine Voraussetzung für Fachberater.
Was wird geboten?
Eine nicht alltägliche und immer wieder neue Herausforderung. Aus- und Weiterbildung zu Gefahrstoffen, der Arbeit von Fachberatern und der Feuerwehr allgemein.
Bei Interesse wenden Sie sich an:
Landratsamt Aschaffenburg, Kreisbrandinspektion
Martin Hock, Kreisbrandmeister für ABC-Gefahren
Telefon 0150/90700225
Internet: www.kfv-ab.deunter: Verband/Fachreferate/Einsatz, Umwelt, ...
 
 
 
 
Mitteilung der Universitätsbibliothek Würzburg
 
Die Universitätsbibliothek Würzburg ist in ihrer Funktion als Regionalbibliothek für Unterfranken für alle Einwohner des Regierungsbezirks aktiv. Die Benutzung der verschiedenen Angebote ist kostenlos. Die Abteilung Fränkische Landeskunde betreut die größte Literatursammlung über Franken überhaupt; sie sammelt, archiviert, verzeichnet und erschließt alles, was über Unterfranken und seine Bewohner publiziert wird, beantwortet Anfragen und führt Schulungen zur Literatur- und Internetrecherche durch. In diesem Zusammenhang wird auch an die gesetzlichen Pflichtstückeregelungen erinnert, die alle publizistisch Tätigen, auch Privatpersonen, Vereine usw., zur Abgabe von Medien verpflichten. Helfen Sie mit, die Literatursammlung zu vervollständigen.
Weitere Informationen unter
Universitätsbibliothek Würzburg
Abteilung Fränkische Landeskunde
Am Hubland
97074 Würzburg
Telefon: 0931/31-85914
landeskunde@bibliothek.uni-wuerzburg.de
http://www.bibliothek.uni-wuerzburg.de/sondersammlungen/fraenkische_landeskunde/
 
 
 
Das Landratsamt Aschaffenburg, Fachstelle Bürgerschaftliches Engagement
informiert:
Vortrag zum Thema:   Rente und Steuer
 
Am Donnerstag, 16.09.2010, 16.00 Uhr im Landratsamt Aschaffenburg, großer Sitzungssaal
Bayernstr. 18, 63739 Aschaffenburg
 
findet im Rahmen des Vernetzungstreffens für die kommunalen Seniorenbeauftragten und Seniorenbeiräte auf Landkreisebene ein Vortrag zum Thema „Rente und Steuer“ statt. Interessierte Gäste sind hierzu herzlich eingeladen!
Referent ist Herr Franz Schwenger, ehrenamtlicher Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung. Im Vortrag werden verschiedene Rentenarten (z.B. Hinterbliebenen-rente, Erwerbsminderungsrente, Rente für Frauen, Rente nach Altersteilzeit oder Arbeitslosigkeit) vorgestellt sowie auf Neuerungen und Voraussetzungen für den jeweiligen Rentenbezug aufmerksam gemacht. Darüber hinaus wird der Referent auch auf das Thema der nachgelagerten Besteuerung der Rente eingehen.
Organisiert wird die Veranstaltung durch die Fachstelle Bürgerschaftliches Engagement und den Seniorenbeauftragten des Landratsamtes Aschaffenburg.
Die Teilnahme ist kostenfrei. Aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahl ist eine Anmeldung dringend erforderlich!
Für Ihre Anmeldung und Rückfragen steht Ihnen Frau Weber, Landratsamt Aschaffenburg, Fachstelle Bürgerschaftliches Engagement, Tel. 0 60 21 / 394 - 321,
E-Mail:
Christiane.Weber@lra-ab.bayern.de gerne zur Verfügung.
 
 
 
 
 
Das Landratsamt teilt mit:
Durchführung der kommunalen Müllabfuhr

Hervorstehende bzw. herunterhängende Äste und Sträucher können die ordnungsgemäße kommunale Müllabfuhr behindern. Es ist daher das Lichtraumprofil der Straße durch rechtzeitiges Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern in einer Höhe von 4,50 Metern freizuhalten, um eine zuverlässige Entsorgung zu gewährleisten.
Eine Abholung der Müllgefäße ist nur dann möglich, wenn die Zu- und Abfahrt am Anwesen ohne Probleme durchgeführt werden kann. Sollte dies durch den vorhandenen Bewuchs von Bäumen und Sträuchern, oder auf Grund von Baustellen nicht möglich sein, sind die Anrainer verpflichtet, ihr Müllgefäß an der nächsten anfahrbaren Straße bereitzustellen.
 

 
 
Digitalisierung des Flächennutzungsplanes

Der Flächennutzungsplan und der Landschaftsplan für die Gemeinde Karlstein a.Main sind im Dezember 1981 rechtskräftig geworden.
Gemäß Beschluss des Gemeinderats vom 5. August 2009 wurde die Planergruppe HTWW aus Aschaffenburg mit der Digitalisierung des Flächennutzungsplanes (Bestandsaufnahme) beauftragt.
Damit soll zum einen die Lesbarkeit verbessert, zum anderen sollen alle mittlerweile erfolgten Tekturen in den Gesamtplan integriert werden.
In den digitalen Flächennutzungsplan wurden nun darüber hinaus nach anderen Gesetzen festgesetzte Fachplanungen und sonstige Nutzungsregelungen in ihrer aktuellen Fassung nachrichtlich übernommen. Der digitale Flächennutzungsplan enthält somit die geplante Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet unabhängig davon, auf welchen Gesetzen sie
beruht.
Mit dieser Fortschreibung sind jedoch noch keine konkreten Planungsabsichten verbunden.
Die digitalisierte Fassung des Flächennutzungsplanes mit Begründung liegt ab Montag, 2. August bis einschließlich Mittwoch, 1. September 2010 zu jedermanns Einsicht zur Kenntnisnahme bereit. Die Pläne können während der Dienststunden der Gemeindeverwaltung im Rathaus der Gemeinde Karlstein a.Main, Am Oberborn 1, Zimmer Nr. 5, eingesehen werden.

Karlstein a.Main, 30. Juli 2010

 
 
 
 
Pflegekassen übernehmen Kosten für Vertretung während der Urlaubszeit
 
Sommer, Sonne, Strand: Viele Menschen genießen derzeit die schönste Zeit des Jahres, für andere steht die Urlaubszeit vor der Tür. Wer einen Menschen zu Hause pflegt, trägt Verantwortung und kann sich nicht ohne weiteres in die Ferien verabschieden. Doch auch für Pflegepersonen gibt es Möglichkeiten, eine Auszeit von den Alltagsstrapazen zu nehmen. Die Pflegekassen übernehmen für maximal 28 Tage im Kalenderjahr bis zu 1.510 Euro für eine Pflegevertretung. Die so genannte Verhinderungspflege steht allen gesetzlich Versicherten zur Verfügung, die Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten und in eine Pflegestufe eingruppiert sind.
Pflegepersonen haben damit die Möglichkeit, eine Ersatzpflege zu organisieren.
Darüber hinaus gibt es für Pflegebedürftige die Möglichkeit der Kurzzeitpflege in zugelassenen Pflegeheimen. Auch sie wird für maximal 28 Tage pro Kalenderjahr gewährt. In diesem Fall übernehmen die Pflegekassen ebenfalls bis zu 1.510 Euro. Für pflegebedürftige Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr gibt es zudem eine Sonderregelung:
Grundsätzlich sollten vor einer Urlaubsfahrt alle Details zur Ersatzpflege mit der zuständigen Pflegekasse abgeklärt werden.
Weitere Informationen zu diesem Thema gibt es auch im Internet unter www.kkh-allianz.de/pflegekasse.
 
 
 
Wichtig für Schulabgänger:
Ausbildungssuche zählt für Rente!
 
In den nächsten Tagen beenden wieder viele junge Menschen ihre Schullaufbahn. Nicht alle werden sofort einen Ausbildungsplatz finden. Die Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung in Bayern empfehlen in diesem Fall, die Ausbildungssuche bei der Agentur für Arbeit zu melden.
Auch ohne Anspruch auf finanzielle Unterstützung von der Agentur für Arbeit kann die Ausbildungsplatzsuche als sogenannte Anrechnungszeit in der Rentenversicherung berücksichtigt werden. Dies gilt für Schulabgänger, die zwischen 17 und 25 Jahre alt sind und sich bei der Agentur für Arbeit mindestens einen Kalendermonat ausbildungssuchend melden.
Mehr Informationen zum Thema und eine persönliche und kostenlose Beratung erhält man in allen Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung und am Bürgertelefon unter 0800 1000 48088.
Über
www.deutsche-rentenversicherung-in-bayern.de gelangt man auf die Startseite des jeweiligen Regionalträgers, wo man schnell und unkompliziert die Adressen der Beratungsstellen findet.
 
 
 
 
Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplanes „Kirchenumfeld + Kirchgasse“ im Gemeindeteil Dettingen a.Main
 
Der Gemeinderat hat am 19. Mai 2010 folgenden Satzungsbeschluss gefasst:
Satzung
der Gemeinde Karlstein a.Main über eine Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplanes „Kirchenumfeld + Kirchgasse“ im Gemeindeteil Dettingen a.Main.
Aufgrund der §§ 14 Abs. 1 und 17 Abs. 1 Satz 3 des Baugesetzbuches (BauGB) i.d.F. der Bekanntmachung vom 23. September 2004 in Verbindung mit Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern erlässt die Gemeinde Karlstein a.Main folgende Satzung über eine Veränderungssperre
§ 1
Veränderungssperre
Für den Bereich des Bebauungsplanes „Kirchenumfeld + Kirchgasse“ wird eine Veränderungssperre mit dem Inhalt erlassen, wonach
1. Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt, oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden dürfen;
2. erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden dürfen.
§ 2
Räumlicher Geltungsbereich
(1) Der räumliche Geltungsbereich dieser Satzung erstreckt sich auf folgenden Bereich der Gemarkung Dettingen a.Main und ist wie folgt begrenzt:

- Im Westen die Bundesstraße
- im Osten die östlichen Grenzen der Grundstücke Flst.Nrn. 43, 42, 44, 46/1, 46 und
  47 im weiteren Verlauf die östliche Grenze des Karlsplatzes
- im Norden die nördliche Grenze der Kirchgasse einschließlich der Grundstücke
  Flst.Nrn. 70, 65, 66, 67 und 68 und
- im Süden die südliche Grenze des Grundstückes Flst.Nr. 1838
  (Forchbach-Grünbereich)
(2) Für den räumlichen Geltungsbereich dieser Satzung ist der Lageplan vom 25. Juli 2008 maßgebend.
 
 
§ 3
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt mit ihrer ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft.

Karlstein a.Main, 16. Juli 2010
Gemeinde Karlstein a.Main

 
 
 
 
 
 
 
Veräußerung von Baugrundstücken in Karlstein a. Main, Ortsteil Dettingen
 
Die Gemeinde Karlstein veräußert 10 Grundstücke im Ortsteil Dettingen – bevorzugt an Karlsteiner Bürger. Die Grundstücksgrößen der im Bereich des Bebauungsplans „Zwischen Sudetenstraße und Am Haggraben“ liegenden Flächen bewegen sich zwischen 233 und 325 m².
Die in einem reinen Wohngebiet gelegenen Grundstücke eignen sich zur Bebauung in Kettenbauweise, zum Teil auch mit einem Einfamilienwohnhaus, und werden derzeit erschlossen. Ein Gasanschluss in den Grundstücken ist vorgesehen.
Der Preis beträgt 180 €/m² zuzüglich der Erschließungskosten.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung Karlstein, Am Oberborn 1, Telefon 06188/784-12 bzw. 784-27 (Herr Ledergerber, Zimmer Nr. 14 bzw. Herr Emge, Nr. 5).
Kaufinteressenten bitten wir, bis zum 31. August 2010 eine schriftliche Bewerbung einzureichen bzw. sich im Rathaus vormerken zu lassen.
Der Gemeinderat entscheidet anschließend über die Vergabe auf Grundlage der gemeindlichen Richtlinien, u. a. durch Heranziehen von sozialen Kriterien (Familien mit Kindern, Einkommen, Bauwerber ohne eigenen Baugrund).
 
 
 
 
Bereitschaftsdienst für die Wasserversorgung/Abwasserentsorgung
 
Außerhalb der Dienstzeit im Rathaus ist für die Wasserversorgung bzw. Abwasserentsorgung ein Notdienst eingerichtet. In dringenden Fällen erreichen Sie direkt einen Mitarbeiter unter der Tel.-Nr. 0172/6635284. Dieser ist für die Wasserversorgung nur bis zur Wasseruhr zuständig.
In diesem Zusammenhang möchten wir darauf hinweisen, dass die Notbereitschaft nicht für die Hausinstallation gilt. Hierfür müssen die Grundstückseigentümer bzw. Wohnungsinhaber selbst eine Fachfirma beauftragen.
 
 
 
 
Vollzug der Jagdgesetze;
Verlängerung der Jagdzeiten für Ringeltauben im Landkreis Aschaffenburg
 
Das Landratsamt Aschaffenburg erlässt folgende
A l l g e m e i n v e r f ü g u n g :
1. Die Jagd auf Ringeltauben wird für den Landkreis Aschaffenburg im Jagdjahr 2010/2011
    über die allgemein festgelegten Jagdzeiten vom 01. November bis zum 20. Februar
    hinaus wie folgt gestattet:

a) In der Zeit vom 14. August 2010 bis zum 31. Oktober 2010 dürfen Ringeltauben, die zweifelsfrei als Jungtiere angesprochen werden können, erlegt werden. Der Schütze trägt hierfür die Verantwortung.
Ab 01. September 2010 bis zum 31. Oktober 2010 wird die Jagd auch auf Altvögel gestattet.
b) Die Bejagung ist beschränkt auf Felder mit landwirtschaftlichen Kulturen und einem Umkreis von 100 m um diese herum. Die Schonzeit für Ringeltauben wird für diesen Zeitraum – begrenzt auf die Felder mit landwirtschaftlichen Kulturen - insoweit aufgehoben.
c) c) Nist- und Schlafplätze von Ringeltauben sind von dieser Gestattung ausgenommen.
d) Die Bejagung der Ringeltauben im Schwarm mit Schrot ist nicht gestattet.

2. Diese Allgemeinverfügung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
 
 

 
 
Informationsportal zum neuen Personalausweis
 
Am 1. November 2010 wird der neue Personalausweis im Scheckkartenformat den bisherigen Personalausweis ablösen. Das neue Dokument, Ihre wichtigste Karte, wurde gegenüber Ihrem alten Ausweis mit einigen hilfreichen Neuerungen versehen. Mit dem innovativen Ausweisdokument setzt Deutschland neue Maßstäbe im Identitätsmanagement.
Das Bundesministerium des Innern hat hierzu ein Informationsportal eingerichtet.

 

 
 
Wasserwerk Dettingen;
Trinkwasseranalyse 2010 gemäß Trinkwasserverordnung 2001
- durchgeführt von der ISEGA-Forschungs- und Untersuchungs-Gesellschaft mbH, Aschaffenburg -
 
Die Versorgung mit Wasser vom Wasserwerk Dettingen erfolgt
- im Ortsteil Dettingen
- im Ortsteil Großwelzheim (außer in einem Teilbereich der Siedlung Kimmels-
teich, und zwar nördlich der Walinesheimer Straße, einschl. Krefelder-, Ketteler-, Kölner- und Grönemeyerstraße – in diesem Teilbereich erfolgt die Wasserversorgung durch die Gemeindewerke Kahl). Die Straße „Am Kieswerk“ wird von der Spessartgruppe mit Wasser versorgt.
Die Trinkwasseranalyse 2010 für das Wasserwerk Dettingen ergab folgende Werte:
I. Routinemäßige Untersuchung
 
                                        Messwert      Grenzwert TrinkwV
Mikrobiologische Parameter
Koloniezahl bei 22 °C                0                   100
Koloniezahl bei 36 °C                0                   100
E-Coli                                      0                      0
Coliforme Keime                       0                      0
Chemische Parameter
Wassertemperatur °C             11,0                   25
Ammonium mg/l                   < 0,03                  0,5
Leitfähigkeit µS/cm              376                  2500 bei 20 °C
pH-Wert                                 7,65            6,5 – 9,5
Farbe  farblos 
Geruch  ohne Befund 
Geschmack  ohne Befund 
Trübung  klar 

II. Periodische Untersuchung
Nitrat mg/l                             14,2                    50
Pestizide Summe mg/l             <0,0002             0,0005
Nitrit mg/l                                0,01                    0,5
Summe Kohlenwasser-stoffe
(PAK) mg/l                             < 0,00005           0,0001
 
 
 
                                       Messwert          Grenzwert TrinkwV

III. chemisch-technische Untersuchung
Sulfat mg/l                            34,4                    240
Chlorid mg/l                          11,5                    250
Natrium mg/l                           8,7                    200
Calcium mg/l                         63,2 
Magnesium mg/l                      9,3 
Kalium mg/l                            1,3 
Sauerstoff  mg/l                      7,8 

Die Gesamthärte des Wassers liegt mit 10,9 °dH im Härtebereich 2
Das Trinkwasser entspricht den Anforderungen der Trinkwasserverordnung (TrinkwV)
 
 
 
 
Die Deutsche Rentenversicherung warnt vor Schreiben über "Renten-Bonus"
 
Die Deutsche Rentenversicherung warnt ihre Versicherten und Rentner: Aktuell sind Schreiben einer »Infozentrale« in Bremen in Umlauf mit dem Titel »Bescheid über Renten-Bonus«. Die Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung in Bayern weisen darauf hin, dass diese Schreiben mit dem Absender »Infozentrale, Postfach 448141, 28281 Bremen, Abteilung Abwicklung/Benachrichtigung« nicht von ihnen stammen.
In den Schreiben wird den Angesprochenen eine »Renten-Bonus-Zahlung« in Aussicht gestellt. Sie werden aufgefordert, dafür persönliche Daten an den Absender zu schicken. Die Deutsche Rentenversicherung teilt hierzu mit, dass der aufgeführte Bremer Absender »Infozentrale« keine Einrichtung oder Außenstelle der Deutschen Rentenversicherung ist.
Es ist ein erneuter Versuch, unter dem Anschein eines offiziellen Behördenschreibens an sensible persönliche Daten zu gelangen. Die Deutsche Rentenversicherung warnt ausdrücklich vor der Beantwortung des Schreibens. Sie empfiehlt, im Umgang und mit der Herausgabe von Adress- und Bankdaten grundsätzlich vorsichtig zu sein. In allen Zweifelsfällen sollte der Rentenversicherungsträger vorher entsprechend befragt werden.
 
 
 
 
Stellenausschreibung
 
Die Gemeinde Karlstein a.Main sucht für die beiden Kindertagesstätten „Klabauterschiff“ und „Regenbogenland“ zum nächstmöglichen Termin Erzieher(innen) und Kinderpfleger(innen) als Erziehungsurlaubsvertretung und Krankheitsvertretung in Voll- und Teilzeit für voraussichtlich ein Jahr.
 
Wir erwarten:
eine aufgeschlossene und engagierte Mitarbeit
Erfahrung in der Arbeit mit Kindern von 0-10 Jahren
Flexibilität bezüglich der Arbeitszeit
Fähigkeiten im musikalischen und sportlichen Bereich
Bereitschaft zur kooperativen Zusammenarbeit mit dem Team und den Eltern
 
Die Vergütung erfolgt nach dem Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD).
Wenn Sie bei uns aktiv mitwirken möchten, richten Sie bitte Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen an die Gemeinde Karlstein a.Main, Am Oberborn 1, 63791 Karlstein a.Main. Auskünfte erhalten Sie bei Frau Schneider-Hellwig in der Kindertagesstätte (Tel. 06188/6069).
 
 
 
 
Windelausweis
 
Seit 2008 ermöglicht die Gemeinde die kostenlose Entsorgung der Windeln von Kindern und von an Inkontinenz leidenden Personen. 2009 wurden von der Gemeinde insgesamt 17.768,17 € für dieses freiwillige Angebot aufgewendet.
Für die Nutzung des Windelcontainers am gemeindlichen Bauhof  gelten  die nachfolgenden Regelungen:
Der rote Windelausweis und die roten Windelsäcke sind im Rathaus, Zi. 2 erhältlich.
Der Windelausweis gilt nur für Bürgerinnen und Bürger mit 1. Wohnsitz in Karlstein.
Der Windelausweis für  Kinder hat eine Gültigkeit von 3 Jahren.
Ist der Ausweis nicht mehr erforderlich, muss dieser zurückgegeben werden, spätestens nach 3 Jahren (bei Kindern). Eine Verlängerung ist in begründeten Fällen möglich. Bei Wegzug aus Karlstein ist der Ausweis unverzüglich zurückzugeben.
Die Weitergabe des Ausweises oder Nutzung der Windelsäcke für andere Personen ist nicht gestattet.
Bei Missbrauch wird ein Ordnungsgeld von 500,00 Euro erhoben und der Ausweis auf Dauer entzogen.
 
 
 
 
Verkauf von Meterholz
 
Die Gemeinde Karlstein verkauft noch Buchenbrennholz. Interessenten können sich im Rathaus, Zimmer 17 (Kasse), oder fernmündlich unter der Telefon-Nr. 7 84-14 melden.

 
 
Visumfreies Reisen in die USA ab 12.01.2009 für Touristen
 
Bitte beachten Sie die nachfolgenden Informationen, wenn Sie vorhaben, als deutscher Staatsangehöriger in die USA zu reisen:
Für die visumfreie Einreise auf dem See- oder Luftweg in die USA (auch Transit) muss zwingend via Internet unter
eine gebührenfreie elektronische Einreiseerlaubnis („Electronic System for Travel Authorization“-ESTA-) eingeholt werden. Die Beantragung über Dritte (z. B. Reisebüro) ist möglich. Die einmal erteilte Erlaubnis gilt für beliebig viele Einreisen innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren. In nachfolgend aufgeführten Fällen muss auch vor Ablauf von zwei Jahren eine neue „Travel Authorization“ beantragt werden:
· Wechsel des Reisepasses
· Änderung des Namens
· Wechsel der Staatsangehörigkeit
· Wechsel des Geschlechts
· Wenn sich ihre Antwort auf eine der im ESTA-Antragsformular gestellten mit ja oder nein zu beantwortenden Fragen geändert hat.
Die Webseite mit dem elektronischen Antragsformular ist auch in deutscher und 15 weiteren Sprachen verfügbar. Es empfiehlt sich, die Erlaubnis auszudrucken und bei Reisen mit sich zu führen. Im Falle einer Ablehnung durch ESTA kann die Reise zunächst nicht angetreten werden. Sie müssen sich in einem solchen Fall zur Beantragung eines Visums an die zuständige US-Auslandsvertretung wenden.
Die zuständigen US-Behörden empfehlen, den Antrag gemäß ESTA nach Möglichkeit mindestens 72 Stunden vor Reiseantritt zu stellen.
Bitte beachten Sie, dass auch bei Vorliegen einer Einreiseerlaubnis nach diesem neuen elektronischen Verfahren (wie auch bei Vorliegen eines gültigen Einreisevisums) die abschließende Entscheidung über die Einreise weiterhin den US-Grenzbeamten vorbehalten bleibt.
Für dienstliche Reisen in die USA unter Nutzung eines Dienst- oder Diplomatenpasses gelten die beschriebenen Änderungen nicht, da für solche Reisen weiterhin Visumpflicht besteht.
ESTA gilt auch nicht für Einreisen in die USA auf dem Landweg aus Mexiko oder Kanada.
Weitere Informationen über ESTA erhalten Sie auf der Webseite
http://www.cbp.gov/xp/cgov/travel/id_visa/esta/about_esta/ in englischer Sprache oder bei der nächsten US-Auslandsvertretung.

 
 
 
 
 
 
 
 
Mit Rauchmeldern das Leben anderer schützen
 
Am 13. August 2010 ist zum fünften Mal bundesweiter Tag des Rauchmelders. Jeder kann an diesem Tag für sich und andere Verantwortung übernehmen, indem er einen Rauchmelder installiert. Ein Rauchmelder warnt rechtzeitig vor dem tödlichen Brandrauch und rettet so Leben. Laut FORSA-Umfrage von 2010 sind jedoch noch über zwei Drittel aller deutschen Haushalte ohne Rauchwarnmelder, weitere sechs Prozent haben Ihre Rauchwarnmelder nicht installiert.
Mehr Komfort und höhere Sicherheit
Der heutige Markt bietet eine große Vielzahl an Rauchmelderprodukten.
Das sorgt beim Verbraucher oft für Unsicherheit, welcher Rauchmelder den besten Schutz bietet. Wichtig ist es, auf qualitativ gute und anwenderfreundliche Rauchmelder zu achten. Produkte wie ein Rauchmelder mit großem Funktionsknopf für die Stummschaltung eignen sich sogar für den Einsatz in der Küche. Vernetzte Rauchmelder sind für den Hauseigentümer sinnvoll. So werden auch entfernte oder wenig genutzte Räume überwacht. Für Vermieter, die in Ländern mit Rauchmelder-Gesetzgebung weitestgehend verpflichtet sind, für die Funktionstüchtigkeit der kleinen Lebensretter zu sorgen, sind Anwendungen wie eine Demontagesicherung oder die fest eingebaute 10-Jahres-Batterie hilfreich.
Wo werden Rauchmelder installiert?
In neun Bundesländern ist die Installation von Rauchmeldern in privatem Wohnraum inzwischen vorgeschrieben. Die Gesetze schreiben vor, dass Rauchmelder in Schlaf- und Kinderzimmern sowie Fluren, die als Rettungswege dienen, installiert werden. Auch in den Bundesländern ohne gesetzliche Vorgabe sollten Mieter oder Vermieter wenigstens diesem Minimalschutz gerecht werden, empfiehlt die Feuerwehr. Achten Sie auch darauf, dass ein Rauchmelder nur für einen 60 qm großen Raum ausreicht, für größere Räume brauchen sie zwei Geräte.
 
 
 
Wohnung im Haus „St. Laurentius“ (Betreutes Wohnen) zu vermieten
 
Die Gemeinde Karlstein vermietet ab 1. August eine ca. 66 m² große, alten- und behindertengerechte Wohnung im Haus „St. Laurentius“, Eichendorffstraße 27.
Hierbei handelt es sich um eine vom Staat geförderte Wohnung, deren Mieter die Voraussetzungen für Sozialwohnungen erfüllen müssen (z.B. Einkommenshöchstgrenzen, Wohnberechtigungsschein vom Landratsamt).
Der Mietpreis beträgt 5,25 Euro/m² zzgl. Nebenkosten. Darüber hinaus ist ein Betreuungsvertrag mit der Caritassozialstation Kahl/Karlstein abzuschließen.
Bewerber (maximal 2 Erwachsene, Behinderung ab Pflegestufe 1 oder Mindestalter  55 Jahre) können sich ab sofort an die Gemeindeverwaltung wenden (Frau Heilmann, Zimmer 19, Tel. 784-16).
 
 
 
 
 
Einrichtung von Tempo-30-Zonen in Dettingen und Großwelzheim
 
Bereits im Jahr 2009 hat der Gemeinderat die Einrichtung von einheitlichen Tempo-30-Zonen in den beiden Karlsteiner Ortsteilen beschlossen. Ziel dieser Maßnahme ist
1. die Reduzierung des Verkehrslärms (durch langsameres Anfahren der Fahrzeuge und niedrigere Durchschnittsgeschwindigkeit),
2. die Reduzierung der Unfallgefahr (längere Reaktions- und kürzere Bremszeiten, darüberhinaus wesentliche geringere Verletzungen bei Tempo 30 als bei Tempo 50),
3. die Umlenkung des Durchgangsverkehrs auf die überörtlichen Straßen B8, Neue Hörsteiner Straße (St 2443) und Umgehungsstraße Großwelzheim (AB 17)
4. die Vereinheitlichung der zahlreichen unterschiedlichen Geschwindigkeitsregelungen.
Die entsprechenden Verkehrsschilder werden nun im Gemeindegebiet aufgestellt.
Die neue Zone umfasst
- den gesamten Ortsbereich von Großwelzheim (Hauptstraße, Spessartstraße, Kahler Straße, Bayernstraße, Bergwerkstraße, Mühlweg, An der Waldschule und Seligenstädter Straße bis zum Ende der beidseitigen Bebauung; jeweils mit sämtlichen Querstraßen!)
- den Ortskern von Dettingen (Schulstraße, Bahnhofstraße, Luitpoldstraße, Julius-Kleemann-Straße; zusätzlich zu den schon bestehenden Tempo-30-Zonen in Dettingen),
- das Gewerbe- und Wohngebiet Am Kieswerk,
- das Gewerbegebiet Am Sportplatz.
Ausgenommen sind lediglich
- alle verkehrsberuhigten Bereiche („Spielstraßen“) und
- alle überörtlichen Straßen (B8, Neue Hörsteiner Straße und Umgehungsstraße Großwelzheim sowie die Frankenstraße zwischen B8 und St 2443),
Die bereits bestehenden Tempo-30-Zonen in den beiden Ortsteilen wurden in die neuen Zonen integriert.
Bei einer Tempo-30-Zone werden lediglich am Zonenanfang Schilder aufgestellt, während im Innern der Zone keine weiteren Schilder erforderlich sind. An wichtigen Kreuzungen werden weiße Bodenmarkierungen mit der Aufschrift „30“ angebracht, die die Verkehrsteilnehmer an die Geschwindigkeitsbeschränkung erinnern.
Alle sonstigen Schilder („Tempo 30“, „Tempo 30 aufgehoben“ und „Tempo 50“) werden entfernt.
 
 
Mitfahrzentrale für Pendler im Landkreis
 
Fahrgemeinschaften sind gut für die Umwelt und für den Geldbeutel.
Die Internetplattform
www.ab.mifaz.de führt örtliche Fahrgemeinschaften zusammen. Hier können Anbieter von Mitfahrgelegenheiten und Pendler zum Ausbildungs- oder Arbeitsplatz, die eine Mitfahrgelegenheit suchen, kostenfrei miteinander Kontakt aufnehmen.
Machen Sie mit! Die Mitfahrzentrale ist einfach und rund um die Uhr zu bedienen. Finanziert wird dieser Bürgerservice durch den Landkreis Aschaffenburg sowie mehrere Gemeinden.
Kontakt:
www.ab.mifaz.de Mitfahrzentrale Landkreis Aschaffenburg
Landratsamt Aschaffenburg – Umweltabteilung, Telefon 06021/394-405
 
 
 
 
 
Weiterer Verlauf der Straßenausbaumaßnahmen in Dettingen
 
Der zur Zeit laufende Straßen- und Kanalausbau wird als Gesamtmaßnahme bis ins Jahr 2011 andauern. Allerdings sind nicht immer alle Straßen gleichermaßen betroffen. Im Folgenden ein Überblick über die Maßnahmen in den einzelnen Straßen:
 
Kirchgasse/Karlsplatz
Vollsperrung bis April 2011.
Da die Kanalbauarbeiten vom Kreuzungsbereich B8 ausgehen, ist die Zufahrt von der B8 zumindest bis auf weiteres versperrt. Von der Hahnenkammstraße/Dorfplatz aus wird der Anliegerverkehr je nach Baufortschritt zugelassen, wobei hier ggf. keine Wendemöglichkeit besteht. Von der B8 her wird ebenfalls Anliegerverkehr zugelassen, sobald der Ausbauzustand dies erlaubt.
 
Schulstraße (Abschnitt zwischen Luitpold- und Hahnenkammstraße)
Die bestehende Vollsperrung bleibt bis Dezember 2010 bestehen, die Einbahnstraßenregelung ist bis dahin aufgehoben.
Die Baustelle, die sich zur Zeit im Kreuzungsbereich Schulstraße/Julius-Kleemann-Straße befindet, wird ab Montag, den 19. April sukzessive bis zur Einmündung Hahnenkammstraße fortgesetzt.
Den Anliegern wird die Zufahrt zu ihren Grundstücken je nach Baufortschritt ermöglicht, allerdings ohne Wendemöglichkeit.
 
Julius-Kleemann-Straße
Die Straße bleibt bis Dezember 2010 gesperrt, die Einbahnstraße ist während der Bauzeit aufgehoben. Anliegerverkehr wird bis zur Baustelle zugelassen.
Von der jetzigen Baustelle im Kreuzungsbereich Schulstraße wird ab Montag, den 12. April sukzessive bis zur Einmündung Bahnhofstraße weitergearbeitet; auch die Vollsperrung wird sich demnach je nach Baufortschritt weiter in Richtung Bahnhofstraße bewegen.
Der westliche Straßenabschnitt zwischen Schulstraße und B8 wird erst im Jahr 2011 zur Baustelle.
 
Luitpoldstraße
Die Straße bleibt zunächst uneingeschränkt befahrbar, ab Mitte 2010 wird die Straße dann im Abschnitt zwischen Schulstraße und Bahnhofstraße aufgegraben und je nach Baufortschritt abgesperrt. Wie auch in den anderen Straßen wird der Anliegerverkehr soweit möglich zugelassen, ggf. als Sackgasse ohne Wendemöglichkeit.
Die Bauarbeiten im westlichen Abschnitt zwischen Schulstraße und B8 werden hingegen erst im Jahr 2011 beginnen.
 
Hinweise zu Parkplätzen:
Die Gemeindeverwaltung bittet alle Anwohner, ihre Fahrzeuge soweit möglich im Hof bzw. auf dem Grundstück abzustellen.
Für Personen, die diese Möglichkeit nicht haben, und für Besucher empfehlen wir die Park- and Ride-Parkplätze dies- und jenseits der Bahnlinie sowie die öffentlichen Stellplätze in den umliegenden Straßen.
Hierzu wird bis Ende 2010 im Tempo-30-Bereich der Hahnenkammstraße die Parkbeschränkung (2 Stunden mit Parkscheibe) aufgehoben. Im Bereich des Dorfplatzes ist dies allerdings nicht möglich.
 
 

 

Deutsch-Türkische Beratungstage - Türkçe dilinde verilen
 
Wenn es darum geht, Fragen zur gesetzlichen Rente, Rehabilitation und Altersvorsorge in einem persönlichen Gespräch verständlich zu erklären, sind die Beraterinnen und Berater in den Auskunfts- und Beratungsstellen und bei Sprechtagen in der Region kompetente Ansprechpartner vor Ort.
Wie das trotz komplexer Rechtsvorschriften und Paragrafen auch auf türkisch funktioniert, das zeigen die Deutsch-Türkischen Rentensprechtage in Nürnberg.
Die Deutsche Rentenversicherung Nordbayern, Verbindungsstelle für die Türkei, bietet regelmäßig Rentensprechtage an, bei denen sich türkischsprachige Mitbürger aus erster Hand in ihrer Muttersprache informieren und beraten lassen können.
Diesen Service findet man in der Auskunfts- und Beratungsstelle in Nürnberg am Richard-Wagner-Platz 1.
Es wird empfohlen, unter der Telefonnummer 0911 2380-0 einen Beratungstermin zu vereinbaren.
An folgenden Tagen stehen die türkischen Beraterinnen und Berater zur Verfügung:
7. Oktober, 4. November und 2. Dezember
von 9.00 bis 17.00 Uhr
16. September, 21. Oktober, 18. November und 16. Dezember von 9.00 bis 12.00 Uhr
Zum Termin bitte die Versicherungsunterlagen und den Personalausweis mitbringen.
Mehr zum Thema Ausland und Rente findet man auch im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-nordbayern.de auf der linken Seite in der Rubrik Rente
 
   
 
Umsatzsteuerliche Behandlung des Legens von Wasserhausanschlüssen
 
Mit den Urteilen vom 8. Oktober 2008 hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass das Legen eines Wasserhausanschlusses durch ein Wasserversorgungsunternehmen unter den Begriff „Lieferung von Wasser“ fällt und dem ermäßigten Steuersatz (7 %) unterliegt.
Im Jahr 2000 hatte das Bundesfinanzministerium verfügt, dass das Legen von Wasserleitungen einschließlich der Wasserhausanschlüsse, entgegen der bisherigen Regelung, dem allgemeinen Umsatzsteuersatz (16 % bzw. später 19 %) unterliegt. Aufgrund dieser Weisung musste die Verwaltung ab diesem Zeitpunkt bis zur Veröffentlichung der Urteile den allgemeinen Steuersatz berechnen.
Grundstückseigentümer, die im Zeitraum von 2000 bis 2008 einen entsprechenden Bescheid mit dem allgemeinen Steuersatz (16 % bzw. 19 %) erhielten, haben die Möglichkeit, einen schriftlichen Antrag auf Erstattung der zuviel entrichteten Umsatzsteuer bei der Gemeinde zu stellen, wobei für die Steuererstattung eine Bagatellgrenze von 10 Euro festgelegt ist.
Für die Antragsstellung gilt eine Frist bis zum 31.12.2010.
Bitte prüfen Sie deshalb Ihre Unterlagen. Der Antrag auf Rückerstattung liegt im Rathaus, Zimmer Nr. 2 (Einwohnermeldeamt), aus. Sie können den Antrag auch im Internet unter www.karlstein.de unter der Rubrik „Rathaus/Formulare“ herunter laden. Auskünfte erhalten Sie im Rathaus unter der Tel.-Nr. 78417.
 
 
 
 
 
 
Hinweis zur Benutzung der Hundetütenspender
 
Die Spenderboxen sind gefüllt und werden regelmäßig kontrolliert. Es wird gebeten die Beutel so herauszuziehen, dass die Lasche des nächsten Beutels sichtbar  und das weitere Entnehmen möglich ist.

 
 
Anzeige von Veranstaltungen
 
Bis auf weiteres sind Veranstaltungen in der Bayernhalle und der Kultur- und Sporthalle der Grundschule mit mehr als 200 Besuchern gem. § 47 VStättV dem Landratsamt 14 Tage vorher schriftlich anzuzeigen.

 
 

Hinweise zu verkehrsberuhigten Bereichen („Spielstraßen“) 
 
Sowohl in Großwelzheim als auch in Dettingen gibt es bekanntermaßen zahlreiche verkehrsberuhigte Bereiche, auch „Spielstraßen“ genannt (zum Beispiel Am Schafrain, Am Oberborn, Königsberger Straße, Brückenstraße, Ortskern Dettingen,...). Was jedoch manche Verkehrsteilnehmer nicht wissen ist, dass dort nach der Straßenverkehrsordnung besondere Verkehrsregeln gelten.
Die Gemeindeverwaltung weist daher auf folgende Besonderheiten in „Spielstraßen“ hin:
- Fahrzeuge müssen Schrittgeschwindigkeit fahren (ca. 10 km/h).
- Geparkt werden darf nur in entsprechend markierten Flächen. In sonstigen Flächen darf allenfalls gehalten werden zum Ein- und Aussteigen oder zum Be- und Entladen (nicht jedoch zum Einkaufen!!).
- Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen und sind nicht auf einen Gehweg beschränkt. Kinderspiele sind überall erlaubt.
- Fußgänger dürfen durch Fahrzeuge weder gefährdet noch behindert werden; wenn nötig müssen Fahrzeuge warten. Gleichzeitig dürfen jedoch auch Fußgänger den fahrenden Verkehr nicht unnötig behindern.
 
 
 

Google Street View fotografiert im Landkreis Aschaffenburg
 
Das US-Unternehmen "Google Inc" fotografiert zur Zeit mittels Kameras auf Kraftfahrzeugen bundesweit viele Städte und Orte, um damit im weltweiten Internet Panoramafotos von Straßenzügen und einzelnen Häusern darstellen zu können.
Zur Zeit sind die Fahrzeuge der Firma Google auch im Landkreis Aschaffenburg unterwegs, um für das Internetangebot Google Street View entsprechende Aufnahmen zu machen. Nach Ansicht von Google beinhaltet Street View ausschließlich Bildmaterial von öffentlichen Straßen, welches sich nicht von solchen Bildern unterscheidet, die jeder beim Entlangfahren einer Straße sehen und aufnehmen könnte. Da diese Aufnahmen allerdings unter Datenschützern durchaus kritisch gesehen werden, räumt Google die Möglichkeit ein, dass bei der Befahrung zufällig erfasste Gesichter oder Autokennzeichen auf Wunsch der Betroffenen unkenntlich gemacht werden. Voraussetzung dafür ist ein Widerspruch. Google hat sich gegenüber den deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden verpflichtet, solche Widersprüche zu beachten und die betreffenden Aufnahmen zu anonymisieren.
Der Widerspruch ist an folgende Adresse zu richten:
Google Germany GmbH,
betr.: Street View,
ABC-Straße 19,
20354 Hamburg,
oder per eMail an
streetview-deutschland@google.com.
In dem Widerspruch sollten konkret die betroffenen Gebäude, Grundstücke, etc. - möglichst mit Adresse - benannt werden. Ein Grund für den Widerspruch muss dabei nicht angegeben werden.
Die jeweils aktuellen Aufnahmeorte veröffentlicht Google im Internet unter http://maps.google.de/help/maps/streetview. ("Wo werden in Deutschland die nächsten Fotoaufnahmen gemacht?").
 
Zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde für das deutsche Tochterunternehmen von Google Inc., die "Google Germany GmbH" mit Sitz in Hamburg, ist der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Klosterwall 6, 20095 Hamburg, Tel.: 040 42854 4040, Fax: 040 42854 4000, eMail:
mailbox@datenschutz.hamburg.de. Auf der Homepage des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (http://www.hamburg.de/datenschutz) sind weitere Informationen zu dem Projekt "Google Street View" hinterlegt. 
 
 
Vollzug der Verordnung über die Gutachterausschüsse, die Kaufpreissammlung und die Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch 
 
Das Landratsamt Aschaffenburg hat der Gemeinde mit Schreiben vom 15.04.2009 das Bodenrichtwertverzeichnis (Stand: 31.12.2008) übermittelt. Für die Gemeinde Karlstein a.Main gelten hiernach folgende Richtwerte:
a) Baureifes Land (einschließlich Erschließungsbeiträge)
aa) Wohnbauflächen innerhalb des Geltungsbereiches von Bebauungs-
      plänen (§ 30 BauGB) für den individuellen Wohnungsbau    260,00 €/m²
bb) für gewerbliche Bauflächen          85,00 €/m²
b)   Rohbauland
aa)  Wohnbauflächen innerhalb des Geltungsbereiches von
      Bebauungsplänen (§ 30 BauGB) für den individuellen Wohnungsbau 120,00 €/m²
bb)  für gewerbliche Bauflächen         45,00 €/m²
Dieses Bodenrichtwertverzeichnis liegt ab 4. Mai 2009 auf die Dauer eines Monats im Rathaus der Gemeinde Karlstein a.Main, Am Oberborn 1, Zimmer Nr. 5, öffentlich aus. Auf das Recht von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses (Landratsamt Aschaffenburg, Bayernstraße 18, Zimmer Nr. 3.31) Auskünfte über die Bodenrichtwerte zu verlangen (§ 196 Abs. 3 Satz 2 BauGB), wird hingewiesen.
 
 
 
Blutspendetermine im Internet  
 
Sämtliche Blutspendetermine in Bayern können ab sofort unter www.blutspendedienst.com eingesehen werden. Per SMS und/oder E-Mail können sich Spendewillige zwei Tage vor dem selbst ausgewählten Spende-Termin kostenlos erinnern lassen.
 
 
 
 
Hundekot auf Grünflächen 
 
Private und öffentliche Grünflächen oder Grünstreifen und auch Kinderspielplätze im Ort werden zunehmend als Hundetoilette benutzt. Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass die Hinterlassenschaften grundsätzlich beseitigt werden müssen, da es sich sonst um eine Ordnungswidrigkeit handelt. Hundebesitzer sollten ein Papiertaschentuch, eine Tüte o. ä. mit sich führen. Hundetüten gibt es auch kostenlos in Zimmer 5 im Rathaus. 

 
 
Rentensprechstunde 
 
Der Versichertenältester der Deutschen Rentenversicherung Unterfranken, Herr Büttner Adalbert, Siedlung am Stein 16, 63755 Alzenau-Michelbach, Tel. 06023/2598, hält kostenlos jeden Dienstag von 16.00 bis 18.00 Uhr Sprech- und Beratungsstunde in seiner Wohnung ab. Hierbei gibt er Auskunft und Beratung in allen Rentenangelegenheiten sowie stellt er auch Anträge zur Kontenklärung. Rentenanträge können dabei beim Versichertenältesten gestellt werden und gelten als rechtskräftig beantragt. Es werden auch Versicherte der Deutschen Rentenversicherung Berlin (früher BfA) beraten. Unterlagen sind zur Sprechstunde vollständig mitzubringen.
 
 
 






 
 


 
 


 

 
 
 
 

 

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