Verlegung der Mainserenade in den Rathaus-Innenhof Aufgrund der enormen Verschmutzungen am Mainufer durch das Hochwasser muss die Mainserenade des Musikvereins Harmonie Dettingen kurzfristig verlegt werden; sie findet nun von Samstag, 22. Juni, bis einschließlich Montag, 24. Juni 2013 im Innenhof des Rathauses, Am Oberborn 1, statt. Leider wird auch der Besucher-Parkplatz des Rathauses für die Veranstaltung benötigt (Essensausgabe, Anhänger, etc.); dieser bleibt bis einschließlich Dienstag, 25. Juni, gesperrt. Am Montag, 24. Juni stehen somit für Rathaus und Bibliothek keine eigenen Parkplätze zur Verfügung. Besucher werden gebeten, auf die öffentlichen Stellplätze in der Straße Am Oberborn auszuweichen. Am Dienstag, 25. Juni, kann im Rathaus-Innenhof geparkt werden. Die Gemeinde Karlstein und der Musikverein Harmonie bitten um Verständnis. Vollzug der Gutachterausschussverordnung; Bekanntmachung der Bodenrichtwerte Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Landkreis Aschaffenburg hat die Bodenrichtwerte für die Gemeinde Karlstein a.Main zum 31.12.2012 neu festgesetzt. Hierbei wurden Bodenrichtwertzonen festgelegt. Die für Karlstein a.Main erstellten Ortspläne mit den Bodenrichtwertzonen und das Bodenrichtwertzonenverzeichnis liegen ab sofort für die Dauer eines Monats im Rathaus, Zimmer Nr. 5, zur Einsichtnahme aus. Die einzelnen Bodenrichtwerte stehen auf der Internetseite www.vboris.bayern.de für jedermann zur Einsicht zur Verfügung. Auf das Recht, gemäß § 196 Abs. 3 Satz 2 BauGB von der Geschäftsstelle des Gutacherausschusses Auskunft über die Bodenrichtwerte zu verlangen, wird hingewiesen. Schriftliche Anfragen sind gebührenpflichtig und können an die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Landratsamt Aschaffenburg gerichtet werden (gerne auch per E-Mail: Gutachterausschuss@lra-ab.bayern.de). Standfestigkeitsprüfung an den Grabmalen auf den Friedhöfen der Gemeinde Karlstein a.Main Auch in diesem Jahr wird die Firma BSK, Henningsdorf, die alljährlich vorgeschriebene Standsicherheitsprüfung an den Grabmalen in den Karlsteiner Friedhöfen durchführen. Mit der Prüfung wird am Montag, 24. Juni 2013, um 11.00 Uhr im Waldfriedhof begonnen, um ca. 13.00 Uhr geht es weiter im alten Friedhof in Großwelzheim und schließlich, um ca. 13.30 Uhr, wird im Dettinger Friedhof geprüft. Die Anfangszeit des ersten Friedhofs ist fest, die weiteren Anfangszeiten können sich verschieben. Die Gemeindeverwaltung weist daraufhin, dass neben dem Friedhofsträger in erster Linie die Nutzungsberechtigten für die Standfestigkeit der Grabmale haften. Die Standfestigkeit ist nach der Rechtsprechung schon dann mangelhaft, wenn sich das Grabmal nur geringfügig bewegen lässt. Die Grabinhaber, deren Grabsteine nicht sachgerecht befestigt sind, werden nach Beendigung der Standfestigkeitsprüfung schriftlich auf diesen Sachverhalt hingewiesen. Aus Haftungsgründen sind dann dringend Abhilfemaßnahmen zu veranlassen. Es wird davon abgeraten entsprechende Ausbesserungsarbeiten an den Grabmalen selbst vorzunehmen (z. B. Befestigung mit Silikon), weil diese Arbeiten in den meisten Fällen nur kurzfristig dem vorgeschriebenen Druck standhalten. Deshalb empfehlen wir, eine Fachfirma mit den Arbeiten zu beauftragen, da bei fachgerechter Ausführung auch ein Garantieanspruch besteht. Verbandsversammlung des Abwasserverbandes Untermain am Montag, 24. Juni 2013 um 18.00 Uhr Betriebsgebäude Kläranlage - Reinhard-Heraeus-Ring 2, 63801 Kleinostheim Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Besichtigung des Kläranlagen-Geländes 2. Überblick zu den laufenden Baumaßnahmen 2.1 Filtratwasserbehälter 2.2 Maschinenhaus 2 mit BHKW und SPS 3. Informationen zu den Auftragsvergaben für folgende Baumaßnahmen 3.1 Anbindung der Außenstationen 3.2 Maschinenhaus 1 mit Rechenanlage 4. Feststellung der Jahresrechnung 2012 und Entlastung nach Art. 102 Abs. 3 GO 5. Wünsche und Anträge Roland Eller Verbandsvorsitzender
Steuerfälligkeit Am 1. Juli ist die Grundsteuer für alle Steuerpflichtigen zur Zahlung fällig, die ihre Grundsteuer in jährlicher Zahlungsweise entrichten. Wir bitten um Einhaltung des Termins. Dubiose Aufforderungen zur Eintragung bei einer Gewerbeauskunft-Zentrale Immer wieder erhalten Gewerbetreibende schriftliche Aufforderungen, Daten wie etwa Telefonnummer oder E-Mail-Adresse per Fax zu bestätigen. Selbst die Gemeindeverwaltung hat schon derartige Briefe bekommen. Besonders aktiv ist eine Firma namens „Gewerbeauskunft-Zentrale.de“, es gibt auch noch weitere Firmen mit ähnlichen Bezeichnungen. Achtung: Diese Anschreiben sind grundsätzlich unseriös! Durch eine formularmäßige Gestaltung soll der Eindruck entstehen, es handle sich um eine Behörde oder eine offizielle Einrichtung, gegenüber welcher eine Auskunftspflicht besteht. Die erbetene Rückantwort ist angeblich gebührenfrei. Aus dem Kleingedruckten bzw. aus den AGB ergibt sich jedoch, dass mit Rücksendung der Daten automatisch ein Vertrag abgeschlossen wird, der zur Zahlung von knapp 1.000 Euro verpflichtet. Mit der Gemeindeverwaltung, dem Finanzamt oder einer sonstigen öffentlichen Institution haben diese Firmen nichts zu tun. Es handelt sich um keine Behörde, sondern lediglich um den Betreiber einer kaum bekannten privaten Internetseite, auf der man kostenpflichtig eingetragen wird. Ob diese Dienstleistung im Verhältnis zu den enormen Kosten steht, mag bezweifelt werden. Die Anbieter scheinen über Telefonbuch und Internetsuche an die Firmendaten zu kommen; von der Gemeindeverwaltung erhalten sie jedenfalls keine Auskünfte. Empfehlung: Antworten Sie auf solche Anschreiben nicht, da Sie ansonsten einen teuren Vertrag abschließen. Lesen Sie sich Vorder- und Rückseite solcher Schreiben immer gut durch! Bei Fragen steht Ihnen das Ordnungsamt gerne zur Verfügung (Herr Schäfer, Tel. 06188/784-22). Darüberhinaus können die IHK Aschaffenburg (Tel. 06021/880-0) und die Handwerkskammer Unterfranken (Tel. 0931/30908-1174) Auskunft geben. Dies gilt auch für den Fall, dass Sie ein solches Schreiben schon unterschrieben zurückgeschickt haben oder bereits Zahlungsaufforderungen erhalten.
Energiesprechtage im Landratsamt Aschaffenburg Am Dienstag, den 09.07.2013 findet ein Energiesprechtag im Landratsamt Aschaffenburg statt. Zeit: 14.00 – 20.00 Uhr Ort: Sitzungssaal im Landratsamt Aschaffenburg Erdgeschoss, Eingang Friesenstraße Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir um Voranmeldung unter der Tel. Nr. 06021/394-405. Für die Bürger des Landkreises ist die von zugelassenen Energieberatern durchgeführte Beratung im Landratsamt kostenlos. Bei entsprechender Nachfrage werden die Energiesprechtage regelmäßig jeden Monat angeboten. Termine werden auch unter www.landkreis-aschaffenburg.de bekanntgegeben. Wann ist Energieberatung besonders sinnvoll? - bei Planung und Durchführung von Neubauten - bei baulichen Veränderungen - bei Unbehaglichkeit trotz hoher Raumtemperatur - bei hohen Heizkosten - bei der Nutzung erneuerbarer Energien Was bringt eine Energieberatung? Durch eine umfassende Ermittlung aller Energiefaktoren erfolgt eine Bewertung des Energieverbrauches des Hauses. Ausgehend von dieser Bewertung werden Verbesserungsvorschläge erarbeitet, das Einsparpotential ermittelt und die Kosten von Alternativen aufgezeigt. So entsteht ein Konzept, in welchem alle Gebäudeteile und –funktionen aufeinander abgestimmt sind. Durch diese Optimierung werden Fehlinvestitionen vermieden und Einsparungen erzielt. Außerdem werden durch die Energieberatung Bauschäden vorgebeugt und die Wohnqualität wesentlich verbessert. Unterlagen
Bringen Sie alle Unterlagen mit, die für eine Berechnung der Energiebilanz benötigt werden: z. B. - Baupläne - Angaben über die Heizungsanlage - Angaben über die Außenhaut des Gebäudes - etc. Angebot einer Hygieneschulung für Mitarbeiter von Lebensmittelbetrieben und Pflichtunterrichtung für die Inhaber von Gaststätten I. Es wird eine Hygieneschulung nach § 4 der Lebensmittel-Hygieneverordnung (LMHV) durch die Industrie- und Handelskammer angeboten. Eine solche Schulung ist für Personen vorgesehen, die beruflich Umgang mit leichtverderblichen Lebensmitteln haben und nicht bereits durch eine einschlägige Berufsausbildung als entsprechend geschult gelten. Dies betrifft also alle ungelernten Mitarbeiter im Lebensmittelbereich (Gastronomie, Handel, Handwerk, Industrie, Gemeinschaftsverpflegung). Eine solche Schulung kann auch bei anderen Anbietern absolviert werden. Montag, den 01.07.2013 von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr II. Gastwirte, die eine Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz beantragen, müssen eine Unterrichtung nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 des Gaststättengesetzes nachweisen. Die Gastwirteunterrichtung kann nur bei den Industrie- und Handelskammern absolviert werden. Diese entscheiden auch über mögliche Ausnahmen von der Unterrichtungspflicht (z.B. bei gelernten Köchen). Montag, den 01.07..2013 von 13:30 – 16:00 Uhr. Anmeldeschluss ist jeweils eine Woche vor Unterrichtsbeginn! Interessenten müssen sich unmittelbar bei der Kammer in Aschaffenburg anmelden: Tina Stegmayer, Tel. 06021-880-124, Mail: stegmayer@aschaffenburg.ihk.de Jessica Ruppert, Tel. 06021-880-144, Mail: ruppert@aschaffenburg.ihk.de Fax: 06021-880-22124 Ort: Industrie- und Handelskammer Aschaffenburg, Kerschensteiner Str. 9, 63741 Aschaffenburg (Stadtteil Leider, Nähe Berufsschule). Kosten: Gastwirteunterricht (Nachmittag): 51 € Hygieneschulung (Vormittag): 80 € Kombination (ganzer Tag): 120 € Waldseebad Kahl am 22.Juni geschlossen Das Waldseebad ist am Samstag, 22.Juni 2013 wegen einer Großveranstaltung, dem traditionellen „Sandhasen-Rock“, für den Badebetrieb geschlossen. Die Bademöglichkeiten am Kahler Campingsee sind davon nicht betroffen und stehen uneingeschränkt zur Verfügung.
Wahlhelfer für die Landtagswahl und die Bundestagswahl 2013 Im September 2013 stehen gleich zwei wichtige Parlamentswahlen an: Mit einem Abstand von nur einer Woche wird am Sonntag, den 15. September der bayerische Landtag (einschließlich Bezirkstag) sowie am Sonntag, den 22. September der deutsche Bundestag neu gewählt. Sowohl für Großwelzheim (Bayernhalle) als auch für Dettingen (voraussichtlich Schulturnhalle) soll es jeweils vier Wahlvorstände mit je 8 Wahlhelfern geben, dazu wird pro Ortsteil ein Briefwahlvorstand mit ebenfalls 8 Wahlhelfern im Rathaus eingerichtet. Die Gemeinde Karlstein ist dabei auf Ihre Mitwirkung angewiesen. Gerade Bürgerinnen und Bürger, die noch keine Erfahrung als Wahlhelfer haben, sind herzlich willkommen. Die Tätigkeit ist nicht schwierig, alle notwendigen Informationen erhalten Sie einige Tage vor der ersten Wahl abends bei einer kurzen Infoveranstaltung, davon abgesehen steht Ihnen an den Wahltagen der Leiter des jeweiligen Wahlbezirks zur Seite, der auch die genauen Arbeiten einteilt. Die Stimmabgabe im Wahlbezirk dauert jeweils von 8 bis 18 Uhr, allerdings werden zwei Schichten gebildet, sodass man während der Stimmabgabe nur halbtags – entweder von 8 bis 13 Uhr oder von 13 bis 18 Uhr – vor Ort sein muss. Ab 18 Uhr beginnt die Auszählung der abgegebenen Stimmen, bei der dann wieder alle Wahlhelfer dabei sein müssen. Wenn alle Wahlhelfer gut zusammenarbeiten, nimmt die Auszählung bei der Landtags- sowie bei der Bundestagswahl jedoch erfahrungsgemäß nicht allzu viel Zeit in Anspruch. Anders als die Wahlbezirke in den Ortsteilen tritt der Briefwahlvorstand im Rathaus erst am späteren Nachmittag zusammen, um die eingegangenen Wahlbriefe und Wahlscheine zu sortieren. Ab 18 Uhr werden dann die Wahlbriefe geöffnet und die Stimmen ausgezählt. Für die Tätigkeit erhält jeder Wahlhelfer eine Aufwandsentschädigung von 25,00 Euro pro Wahl; außerdem gibt es zur Stärkung einen kleinen Imbiss. Wenn Sie weitere Fragen rund um die interessante Tätigkeit als Wahlhelfer haben, können Sie sich gerne – ganz unverbindlich – an Herrn Schäfer im Rathaus wenden (Tel. 06188/784-22, E-Mail t.schaefer@karlstein.de, Zimmer-Nr. 1). Grünabfallannahme Wir möchten noch einmal darauf hinweisen, dass folgende Materialien auf den Grünabfallplätzen nach dem neuen Verwertungskonzept nicht angenommen werden: - Kleintierstreu jeglicher Art (Entsorgung über Biotonne oder Selbstanlieferung GBAB Stockstadt) - Katzenstreu mineralisch (Entsorgung über die Restmülltonne) - Grassoden (Entsorgung über Firmen, die Erdaushub annehmen) - Rollrasen (Entsorgung über Firmen, die Erdaushub annehmen) Wir bitten um Beachtung.
Hinweise zur Vorbeugung von Rattenbefall Trotz der jährlichen Rattenbekämpfung durch die Gemeinde in der Kanalisation kommt es immer wieder vor, dass Ratten in Gärten gesichtet werden. Diese werden vor allen Dingen durch gekochte Essensreste angelockt. Daher folgende Hinweise: · Werfen sie keine Küchenabfälle in die Toilette, sie können Ratten anlocken. Die Tiere klettern aus der Kanalisation in die Abwasserrohre und tauchen unter Umständen sogar in der Toilettenschüssel auf. · Stellen Sie Abfalltüten oder Sperrmüll nicht längere Zeit draußen ab. Schon nach wenigen Tagen können Ratten alte Kühlschränke, Matratzen oder Schrankschubladen als Behausung benutzen. · Abfälle sollten immer unter Verschluss gehalten werden. Überfüllte offene Mülltüten ziehen Ratten an. · Gekochte Essensreste und tierische Abfälle wie Knochen und Fleisch ziehen durch ihren Geruch Nagetiere an und gehören nicht auf den Kompost. Vielmehr sollte hierfür die Biotonne genutzt und diese regelmäßig zur Entleerung bereitgestellt werden. Besser noch, Sie vermeiden Essensreste oder frieren diese zum weiteren Gebrauch ein. · Am besten ratten- und mäusesichere Kompostbehälter einsetzen oder den Kompost nach allen Seiten mit feinmaschigem Draht absichern. · Kellertüren sollten ohne Spalt schließen und Kellerfenster mit einem engmaschigen Stahlgitter versehen sein. Gerade in der kalten Jahreszeit kommen die Tiere gerne in die warmen, mit Vorräten gefüllten Räume. · Die Fütterung von Haustieren sollte immer kontrolliert erfolgen. Tierfutter nicht offen vor dem Haus stehen lassen. Nach Sättigung der Haustiere sollten die Futternäpfe entfernt bzw. gereinigt werden. · Sollten Sie dennoch auf ihrem Grundstück bei allen Vorsichtsmaßnahmen Ratten feststellen, so empfiehlt es sich, zugelassene Rattenköder im Fachhandel zu kaufen und diese fachgerecht einzusetzen.
Panoramakarte vom Spessart Der Naturpark Spessart e.V. hat erstmals eine Panoramakarte des gesamten Spessarts herausgebracht. Die 70 x 100cm große Karte wurde vom Panoramaatelier Alexander Königs gestaltet und kann kostenlos in den den Rathäusern und Touristenbüros der Region sowie der Geschäftsstelle des Naturparks in Gemünden abgeholt bzw. gegen Erstattung der Versandkosten beim Naturpark in kleinen Stückzahlen bezogen werden. Die Versandkosten für die gefaltete Karte betragen 2,50 €, die Kosten für die ungefaltete Karte 6,90 € (Rollenversand). Die Karte liegt in unserem Rathaus aus. Die Herstellung der Karte wurde mit Mitteln der Regierung von Unterfranken gefördert und von den Bayerischen Staatsforsten, dem Tourismusverband Spessart Mainland und dem Tourismusverband "Spessart Räuberland - das Herz im Spessart" unterstützt. Belegung der kreiseigenen Sporthallen durch Vereine und Gruppen im Winterhalbjahr 2013/2014. Der Landkreis Aschaffenburg stellt im Rahmen der Sportförderung gegen Kostenersatz nach der Entgeltregelung folgende kreiseigene Sportstätten den sporttreibenden Vereinen und Gruppen im Landkreis Aschaffenburg zur Verfügung, sofern jeweils eine geeignete Aufsichtsperson eingeteilt werden kann: Alzenau Edith-Stein-Schule, Staatl. Realschule | 1 Sporthalle | Hahnenkamm-Schule zur Lernförderung | 1 Sporthalle | Spessart-Gymnasium | 3 Sporthallen | | 1 Gymnastikraum |
Hösbach Pestalozzi-Schule zur Lernförderung | 1 Sporthalle | Schul- und Sportzentrum | 1 Dreifachsporthalle (abteilbar) | | 1 Zweifachsporthalle (abteilbar) |
Aschaffenburg Staatl. Berufliches Schulzentrum | 1 Zweifachsporthalle (abteilbar) |
Die Belegung der Sporthallen wird für das am 12. September 2013 beginnende Winterhalbjahr neu geregelt. Der Benutzungszeitraum endet am 11. April 2014. Interessierte Vereine und Gruppen werden gebeten bis spätestens 1. Juli 2013 ihre Belegungswünsche schriftlich dem Landratsamt Aschaffenburg (Postanschrift: Sachgebiet 14.3, Bayernstr. 18, 63739 Aschaffenburg oder Fax: 06021 394-918 oder E‑Mail: Martina.Fruehauf@lra-ab.bayern.de) mitteilen. Später eingehende Anträge können nur noch bedingt berücksichtigt werden. Der Antrag ist vom Hauptverein für alle Abteilungen zu stellen und soll folgende Angaben enthalten: 1. Gewünschte Sporthalle mit Angabe der Schule 2. Gewünschter Wochentag und ersatzweiser Wochentag 3. Belegungszeit von ... bis ... Uhr 4. Sportart und Teilnehmerzahl 5. Teilnehmergruppen, z. B. Aktive, Schüler usw. Hundehaufen Leider kommt es immer wieder zu Beschwerden über Hundehaufen auf dem Gehweg und auf der Straße, aber auch auf den gemeindeeigenen Grünflächen und auf privaten Wiesen. Hundehaufen sind eine enorme Belästigung für Anwohner und Fußgänger. Jeder, der etwa schon einmal Hundekot von seinen Schuhen oder den Reifen des Kinderwagens entfernen musste, weiß wie ärgerlich dies ist. Auch für die Mitarbeiter des Bauhofs ist es keine große Freude, eine mit Hundekot verunreinigte Wiese/Grünfläche abzumähen. Zum anderen sind Hundehaufen auch eine gefährliche Infektionsquelle, da sie bei Kontakt eine Infektion mit Spulwürmern und sonstigen Parasiten auslösen können. Sowohl Menschen als auch Hunde untereinander können sich hierdurch anstecken. Besonders Kinder sind dabei gefährdet. Viele Menschen wissen auch nicht, dass das Gras auf vielen Wiesen (z.B. im Mainvorland) zu Heu, also Viehfutter verarbeitet wird. Auch auf diese Weise kann Hundekot zu einer Gesundheitsgefährdung für Tiere und den Menschen werden. Die Gemeindeverwaltung bittet daher alle Hundebesitzer eindringlich, das „Geschäft“ nicht einfach auf der Straße oder auf Grünflächen liegen zu lassen, sondern die von der Gemeinde bereitgestellten kostenlosen Hundetüten zu nutzen und den Hundekot im Abfalleimer zu entsorgen. Hundetütenbehälter befinden sich in Dettingen - am Dorfplatz/Hahnenkammstraße (Nähe Maibaum), - am Mainwanderweg unterhalb der Linken Maingasse, - am Mainwanderweg unterhalb der früheren Schlecker-Filiale und - an der Fußgängerbrücke Tannenstraße (in Richtung Lindigwald) sowie in Großwelzheim - am Mainwanderweg unterhalb des Rathauses/Am Oberborn, - am Mainwanderweg unterhalb der Kirche (Pferdekoppel), - am Parkplatz hinter dem Alten Rathaus (in der Jahnstraße), - am Langen See (vom Parkplatz kommend) und - an der Ecke Mühlweg / An der Waldschule. Darüber hinaus können diese Hundetüten während der Öffnungszeiten auch direkt im Rathaus, Bauamt, Zimmer 5, kostenlos und unkompliziert abgeholt werden. Aber auch alle anderen Tüten oder Papiertücher sind zum Entsorgen geeignet. Es wird darauf hingewiesen, dass das Nichtbeseitigen von Hundehaufen sowohl auf der Straße/Gehweg als auch auf Grünflächen mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro geahndet werden können. Vorfälle werden zur Anzeige gebracht.
Verhalten und gegenseitige Rücksichtnahme am Mainwanderweg Der Mainwanderweg ist gemeinsamer Begegnungs- und Erholungsort für alle Einwohner. Dies setzt jedoch voraus, dass bestimmte Verhaltensregeln beachtet werden und alle Beteiligten Rücksicht aufeinander nehmen: - Seit jeher gibt es Konflikte mit frei laufenden Hunden am Mainwanderweg, welche auf andere Fußgänger und Radfahrer zulaufen und diese teils auch anbellen. Selbst wenn die Hunde dabei nicht unbedingt immer ein aggressives Verhalten an den Tag legen, fühlen sich Passanten trotzdem desöfteren belästigt oder gar bedroht. Missverständnisse auf beiden Seiten und gefährliche Situationen sind die Folge. Auch wenn keine offizielle Anleinpflicht besteht, bittet die Gemeindeverwaltung daher alle Hundehalter, ihre Hunde innerhalb des Ortsbereichs (von der Klostergasse in Großwelzheim bis zur Linken Maingasse in Dettingen) gemäß der vorhandenen Hinweisschilder an die Leine zu nehmen. - Das Mainvorland, aber auch andere Bereiche auf Karlsteiner Gebiet, ist Lebensraum für viele Tier- und Vogelarten, welche besonders in der sogenannten „Brut- und Setzzeit“ (April bis einschließlich Juli), also in der Zeit vor der Geburt der Jungen, Ruhe benötigen. Da alle Hunde einen – mehr oder weniger stark ausgeprägten – Jagdtrieb besitzen, sollten sie gerade während dieser Zeit an der Leine und ständig unter Aufsicht geführt werden. - Beim Mainwanderweg handelt es sich um einen gemeinsamen „Geh- und Radweg“. Dies bedeutet, dass Fußgänger und Radfahrer gleichberechtigt sind und Rücksicht aufeinander nehmen müssen. Da Fußgänger grundsätzlich die „schwächeren“ Verkehrsteilnehmer sind, heißt dies für Radfahrer, dass sie gegebenenfalls ihre Geschwindigkeit dem Fußgängerverkehr anpassen und durch Klingeln auf sich aufmerksam machen müssen. Das gleiche Verständnis können Radfahrer jedoch auch von Fußgängern erwarten. - Der Weg und die angrenzenden Grünflächen werden leider zunehmend verschmutzt und nicht ordentlich hinterlassen. Dies betrifft nicht nur Hundehaufen, sondern auch andere Abfälle wie etwa Essens- und Verpackungsreste, die das Bild unseres Mainvorlands stören und überdies auch gesundheitliche Gefahren, etwa für Hunde und andere Tiere, verursachen können. Auch hier kann die Gemeindeverwaltung nur an das Verantwortungsbewusstsein appellieren. Es sind zahlreiche Abfalleimer vorhanden; sollte hier aus Ihrer Sicht Verbesserungspotential bestehen, können Sie dies gerne mitteilen. - Besorgniserregend sind auch Fälle von mutwilligen Zerstörungen und Verschmutzungen am Main, die nicht nur auf Achtlosigkeit, sondern blinde Zerstörungswut schließen lassen. Dies reicht von zerbrochenen Glasflaschen bis hin zu massiven Sachbeschädigungen. Hier ist die Gemeindeverwaltung auch auf Mithilfe aus der Bevölkerung angewiesen. Für Fragen, Hinweise und Anregungen können Sie sich gerne an die Gemeindeverwaltung, Ordnungsamt (Tel. 06188/784-22) wenden.
Beratung der Privatwaldbesitzer Am Dienstag, dem 18. Juni 2013, um 19.00 Uhr, führt der Revierleiter der Forstdienststelle Johannesberg, Forstamtmann Hubert Röll, im Privatwald Glattbach eine kostenlose Beratung durch. Thema: Pflege mittelalter und alter Mischbestände im Hinblick auf die Klimaerwärmung – Hilfestellungen für den Privatwaldbesitzer Treffpunkt: Am Wanderheim in Glattbach im Borngrund Interessierte können sich zu den allgemeinen Dienstzeiten bei der Gemeinde Karlstein, Tel. 784-11, bis Freitag, den 14. Juni 2013, anmelden.
Die Forstdienststelle Johannesberg informiert!
Liebe Selbstwerber, denken Sie noch an die am 1. Mai beginnende Naturschutzpause? In den Sommermonaten sollen alle Tiere des Waldes ungestört der Aufzucht ihres Nachwuchses nachgehen können. Bitte unterlassen Sie deshalb während dieses Zeitraumes die Motorsägearbeiten in den Ihnen zugewiesenen Waldparzellen. Die Bezieher von Nadel- und Laubindustrieholz zum Selbsteinschnitt an der Lkw-fahrbaren Forststraße können dagegen über den 1. Mai hinaus ihr gekauftes Industrieholz noch aufarbeiten. Dabei sind aber die gültigen Waldruhezeiten einzuhalten. Danke, euer Förster Information des Vermessungsamts Aschaffenburg Neue Funktionen, mehr Inhalt: Der BayernViewer wird zum BayernAtlas Erkunden Sie Ihre Heimat unter www.bayernatlas.de im Internet. Von historischen Karten wie Katasteruraufnahme und Urpositionsblätter über aktuelle topographische Karten, Parzellarkarte, Luftbilder zu Denkmalen, Überschwemmungsgebieten, Bebauungsplänen u.v.m. reicht das Angebot des BayernAtlas als Zugang zur ganzen Geodatenwelt Bayerns. Das Planen von Touren im Internet und die Übernahme der Route auf ein Navigationssystem ebenso wie eine mobile Version für alle Smartphones machen den BayernAtlas zu einer interessanten Anwendung für viele Freizeitunternehmungen. Das jeweilige Kartenbild kann ausgedruckt oder per URL im Internet (per E-Mail oder auf einer eigenen Homepage) weitergegeben werden. Für professionelle Anwendungen bietet der BayernAtlas-Plus zusätzliche Geodaten wie die Digitale Flurkarte, die tatsächliche Nutzung, Bodenschätzung und Höhenlinien gegen eine geringe monatliche Gebühr.
Kleingarten zu verpachtenIn der Kleingartenanlage der Gemeinde in Dettingen am Holzweg ist kurzfristig ein Garten frei geworden. Interessenten können sich mit Frau Klör, Zimmer 4, im Rathaus (Tel. 78426) in Verbindung setzen. Voraussetzung für die Bewerbung ist der 1. Wohnsitz in Karlstein. Bauanträge Aus gegebenem Anlass wird darauf hingewiesen, dass Bauanträge, die im Gemeinderat oder Bau- und Umweltausschuss behandelt werden sollen, spätestens 9 Tage vor dem Sitzungstermin bei der Gemeindeverwaltung eingegangen sein müssen. Wasserwerk Dettingen; Trinkwasseranalyse 2012 gemäß Trinkwasserverordnung 2001 - durchgeführt von der ISEGA-Forschungs- und Untersuchungs-Gesellschaft mbH, Aschaffenburg - Die Versorgung mit Wasser vom Wasserwerk Dettingen erfolgt - im Ortsteil Dettingen - im Ortsteil Großwelzheim (außer in einem Teilbereich der Siedlung Kimmels-teich, und zwar nördlich der Walinesheimer Straße, einschl. Krefelder-, Ketteler-, Kölner- und Grönemeyerstraße - in diesem Teilbereich erfolgt die Wasserversorgung durch die Gemeindewerke Kahl). Die Straße „Am Kieswerk“ wird, wie bisher, von der Spessartgruppe mit Wasser versorgt. Die Trinkwasseranalyse für das Wasserwerk Dettingen ergab folgende Werte: Routinemäßige Untersuchung Messwert Grenzwert TrinkwV Mikrobiologische Parameter Koloniezahl bei 22 °C 0 100 Koloniezahl bei 36 °C 0 100 E-Coli 0 0 Coliforme Keime 0 0 Chemische Parameter Wassertemperatur °C 12,2 25 Leitfähigkeit µS/cm 361 2790 bei 25 °C pH-Wert 7,73 6,5 - 9,5 Farbe farblos Geruch ohne Befund Geschmack ohne Befund Trübung klar Chemisch-technische Untersuchung
Nitrat mg/l 15,3 50 Sulfat mg/l 27,7 240 Chlorid mg/l 16,5 250 Natrium mg/l 9,8 200 Calcium mg/l 59,1 Magnesium mg/l 8,1 Kalium mg/l 1,3 Sauerstoff mg/l 10,8 Die Gesamthärte des Wassers liegt mit 10,1 °dH im Härtebereich 2 Das Trinkwasser entspricht den Anforderungen der Trinkwasserverordnung (TrinkwV)
Brennholz im Stifts-, Striet- und Lindigwald Brennholz lang, Laubholz Preis: 39,-- €/Ster inkl. MwSt. Interessenten möchten sich bitte ab sofort beim zuständigen Förster Herrn Eidenschink (Tel. 06021/4518035) melden. Ab Winter 2012/2013 ist für Holzkunden der „Motorsägenführerschein“ Pflicht.
Windelausweis Seit 2008 ermöglicht die Gemeinde die kostenlose Entsorgung der Windeln von Kindern und von an Inkontinenz leidenden Personen. 2011 wurden von der Gemeinde insgesamt 22.743,65 € für dieses freiwillige Angebot aufgewendet. Für die Nutzung des Windelcontainers am gemeindlichen Bauhof gelten die nachfolgenden Regelungen: Der rote Windelausweis und die roten Windelsäcke sind im Rathaus, Zi. 2 erhältlich. Der Windelausweis gilt nur für Bürgerinnen und Bürger mit 1. Wohnsitz in Karlstein. Der Windelausweis für Kinder hat eine Gültigkeit von 3 Jahren. Ist der Ausweis nicht mehr erforderlich, muss dieser zurückgegeben werden, spätestens nach 3 Jahren (bei Kindern). Eine Verlängerung ist in begründeten Fällen möglich. Bei Wegzug aus Karlstein ist der Ausweis unverzüglich zurückzugeben. Die Weitergabe des Ausweises oder Nutzung der Windelsäcke für andere Personen ist nicht gestattet. Bei Missbrauch wird ein Ordnungsgeld von 500,00 Euro erhoben und der Ausweis auf Dauer entzogen. Der Windelausweis ist bei der Anlieferung der Windelsäcke unaufgefordert vorzuzeigen. Respektvoller Umgang mit unserem Personal vor Ort dürfte eine Selbstverständlichkeit sein.
Verkehrsgefährdung durch Bäume Es kommt immer wieder vor, dass Bäume von benachbarten Grundstücken, die auf die Straße stürzen bzw. Äste, die in das Lichtraumprofil ragen, zu einer ernsten Gefahr für die Verkehrsteilnehmer werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Benutzer von öffentlichen Straßen nicht nur vor den Gefahren zu schützen sind, die ihnen aus dem Zustand der Straße bei zweckgerechter Benutzung drohen, sondern auch vor solchen Gefahren, die von Anliegergrundstücken ausgehen und auf die Straße übergreifen können. Nach der geltenden Rechtsprechung ist der Eigentümer oder Besitzer eines von ihm benutzten, an einer öffentlichen Straße liegenden Grundstückes verpflichtet, auf den Straßenverkehr gebührend Rücksicht zu nehmen und schädliche Einwirkungen, die von diesem Grundstück ausgehen und den öffentlichen Straßenverkehr gefährden, zu vermeiden. Aus diesem Grunde sind die Bäume, die entlang von Straßen stehen, von dem jeweiligen Eigentümer stets auf ihren Zustand hin zu prüfen und, soweit es sich um morsche oder schadhafte Bäume handelt, umgehend zu fällen oder die Äste zu entfernen. Die erforderliche lichte Höhe beträgt - senkrecht gemessen - 4,50 m. Der Mindestabstand nach den Seiten - vom Fahrbahnrand aus gemessen - soll bei Bäumen deren Durchmesser größer als 8 cm ist, ebenfalls 4,50 m betragen. Bei Ästen ist ein seitlicher Mindestabstand - gemessen vom Fahrbahnrand - von 1,50 m freizuhalten. Das Staatliche Bauamt Aschaffenburg bittet alle Grundstückeigentümer, von deren Grundstücke die o. g. Gefahren ausgehen können, ihrer Sorgfaltspflicht nachzukommen, um so straf- und haftungsrechtlichen Folgen vorzubeugen.
Verkehrsregeln in Spielstraßen Sowohl in Großwelzheim als auch in Dettingen gibt es bekanntermaßen zahlreiche verkehrsberuhigte Bereiche, auch „Spielstraßen“ genannt (Am Schafrain, Am Oberborn, Königsberger Straße, Brückenstraße, Grundschule, Karlsplatz, Dorfplatz, etc.). Was jedoch manche Autofahrer nicht wissen, ist, dass dort nach der Straßenverkehrsordnung besondere Verkehrsregeln gelten:
- Beschilderung: Der verkehrsberuhigte Bereich beginnt durch das blaue Spielstraßenschild (Haus, Auto, spielendes Kind). Teilweise sind diese Schilder auch durch ein Zusatzzeichen (z.B. „Schrittgeschwindigkeit“, „Parken nur in markierten Flächen“ oder ähnliches) ergänzt. Diese Zusatzschilder sind jedoch bloße Hinweise; alle hier beschriebenen Verkehrsregeln ergeben sich aus dem blauen Spielstraßenschild selbst.
- Gemeinsame Verkehrsfläche: Es gibt keine Trennung zwischen Fahrbahn und Gehweg – unabhängig von der optischen Gestaltung der Straße. Sowohl Fußgänger als auch Autofahrer dürfen daher die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen, selbst wenn etwa durch unterschiedliche Pflasterfarben eine Trennung angedeutet ist.
- Gegenseitige Rücksichtnahme: Fußgänger dürfen durch Fahrzeuge weder gefährdet noch behindert werden; wenn nötig müssen Fahrzeuge warten. Gleichzeitig dürfen jedoch auch Fußgänger den fahrenden Verkehr nicht unnötig behindern. Auch Kinderspiele sind nur erlaubt, soweit der Verkehr dadurch nicht behindert wird.
- Geschwindigkeit: Fahrzeuge dürfen nur mit „Schrittgeschwindigkeit“ fahren (10 km/h laut Rechtsprechung).
- Parken: Geparkt werden darf nur in entsprechend markierten Flächen. Außerhalb markierter Flächen darf allenfalls kurz gehalten werden zum Ein- und Aussteigen oder zum Be- und Entladen, nicht jedoch zum Einkaufen. Diese Vorschriften werden auch durch die Verkehrsüberwachung kontrolliert.
- Keine Vorfahrt: Wer aus einer Spielstraße heraus in eine normale Straße einfährt, muss immer Vorfahrt achten, auch gegenüber dem Verkehr von links. Spielstraßen werden hierbei genauso behandelt wie etwa Hof- oder Grundstückseinfahrten; das sonst übliche „Rechts vor links“ gilt an solchen Einmündungen nicht. Ein Beispiel ist etwa die Hauptstraße an der Kreuzung Bruchhäuser Weg und Obergartenweg; der Verkehr der Hauptstraße hat hier immer Vorfahrt, obwohl an der Kreuzung keine Vorfahrtszeichen stehen.
Das Landratsamt teilt mit: Kennzeichenpflicht für Reitpferde Im Landkreis Aschaffenburg gilt seit dem Jahr 2000 eine Kennzeichenpflicht für Reitpferde. Danach muss jedes Pferd, das im Landkreis Aschaffenburg in der freien Natur geritten wird, an beiden Seiten des Halfters oder des Sattels gut sichtbar ein amtliches Kennzeichen tragen (gilt nicht für Kutschen). Das Landratsamt stellt fest, dass in den letzten Jahren immer mehr Pferde ohne Kennzeichen ausgeritten werden. Aus diesem Grund weist das Landratsamt alle Reiter und Reiterinnen sowie die Reitvereine und die Inhaber von Reitställen darauf hin, dass die Kennzeichenpflicht nach wie vor gilt und Verstöße mit einem Bußgeld geahndet werden können. Antragsformulare sind beim Landratsamt Aschaffenburg (Zi.-Nr. 3.05, Tel. 06021/394-405, Fax: 06021/394-905, E-Mail: Naturschutz@lra-ab.bayern.de, Internet: www.Landkreis-Aschaffenburg.de) erhältlich. Für die Zuteilung werden einmalig pro Antrag 15,00 Euro für das 1. Paar und je 10,00 Euro für jedes weitere Kennzeichnen berechnet. Die Kennzeichen können direkt im Landratsamt Aschaffenburg, Bayernstraße 18, Zimmer-Nr. 3.05 beantragt und abgeholt werden. Die Ausgabe erfolgt während der allgemeinen Öffnungszeiten. Auf Wunsch werden die Kennzeichen auch per Nachnahme verschickt (zzgl. Zustellungsgebühr der Post). An Dritte kann die Ausgabe nur erfolgen, wenn sie sich ausweisen können und die schriftliche Vollmacht des Pferdehalters mit dem Antrag vorliegt.
Sozialberatungsangebote der Gemeinde Karlstein a.Main Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, die Gemeindeverwaltung Karlstein hat das bisherige Angebot zur Sozialberatung im Bereich Krankheit, Behinderung, Pflege um sehr wesentliche Schwerpunkte erweitert. So umfassen die Angebote und Hilfen in der Sozialberatung jetzt folgende Bereiche und Schwerpunkte: 1. Allgemein: - Ausfüllen von Anträgen auf Grundsicherung (für Jobcenter und Landratsamt) - Hilfe beim Abwickeln von Schriftverkehr mit Behörden (Ausnahme: Finanzamt) - Hilfe beim Ausfüllen von Anträgen auf Miet- oder Lastenzuschuss 2. Rente: - Allgemeine Rentenberatung - Aufnahme von Rentenanträgen (Altersrente, Rente wegen Erwerbsminderung, Hinterbliebenenrente) - Ausfüllen von Anträgen auf Kontoklärung - Ausfüllen von Anträgen auf Anerkennung der Kindererziehungszeiten 3. Krankheit/Behinderung/Pflege: - Ausfüllen von Anträgen für einen Schwerbehindertenausweis (Erstantrag und Verschlimmerungsantrag) z. B. bei Krebserkrankungen, nach Herzinfarkt, bei Schwerhörigkeit mit Hörgerät, chronischen Erkrankungen wie Diabetes, MS, Parkinson, nach Implantierung künstl. Hüft- oder Kniegelenk etc. - Ausfüllen von Anträgen auf Blindengeld - Ausfüllen von Anträgen auf Pflegegeld - Allgemeine Informationen zu den Alten- und Pflegeheimen in unmittelbarer Umgebung, incl. Wohngruppen für Demenzkranke in Kleinostheim (neu) - Allgemeine Informationen über Kurzzeit- und Verhinderungspflege (neu) - Ausfüllen von Anträgen auf Übernahme der Heimkosten durch die Sozialhilfe - Allgemeine Beratung über Hilfsmittel bei Behinderung/Pflege (neu) - Ausfüllen von Anträgen auf Rehabilitation - Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung für behindertengerechten Umbau in Wohnung und Bad – Kontaktvermittlung mit entsprechenden Mitarbeitern im Landratsamt Aschaffenburg (neu) - Vermittlung der Hilfsangebote des Seniorenbeirates (neu) - Kontaktvermittlung zur Seniorenberaterin, Frau Jakob, beim Landratsamt Aschaffenburg (neu) Zur Information und Beratung steht Ihnen als Sachbearbeiterin Frau Stapp (Zimmer Nr. 4, Tel.Nr. 784-26) zur Verfügung. Die Sprechzeiten von Frau Stapp sind montags von 14 Uhr bis 18 Uhr und dienstags bis donnerstags von 8 Uhr bis 12 Uhr. Um längere Wartezeiten zu vermeiden ist eine telefonische Terminvereinbarung unter der oben genannten Telefonnummer notwendig. Bruder 1. Bürgermeister Ankündigung von Kartierarbeiten im Rahmen der EU-Maßnahme „Informationsoffensive Oberflächennahe Geothermie 2012 – 2015“ Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) führt im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit mit Kofinanzierung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) der Europäischen Union das Projekt „Informationsoffensive Oberflächennahe Geothermie 2012 – 2015“ durch. Ziel ist die Erstellung bodenkundlicher, geologischer und hydrogeologischer Fachdaten und Karten als Grundlage für Rahmenbedingungskarten zur oberflächennahen Geothermie und Bereitstellung der Daten für Öffentlichkeit und Verwaltung in einem Internet-Informationssystem. In diesem Zusammenhang werden Mitarbeiter des Geologischen Dienstes des LfU sowie durch das LfU beauftragte Fachleute von 2012 bis 2015 Kartierarbeiten durchführen. Insbesondere werden Gesteins- und Grundwasseraufschlüsse aufgenommen sowie Grundwasserstandsmessungen und Grundwasserbeprobungen vorgenommen. Fallweise ist es notwendig, die Kartierarbeiten durch Bohrstockuntersuchungen und den Einsatz eines Kleinbohrgerätes zu unterstützen. In diesem Zusammenhang ist es nötig, ausgewählte forst- und ackerbaulich genutzte Flurstücke sowie Privatgrundstück kurzzeitig zu betreten. Das Betreten von umfriedeten Privatgrundstücken bzw. die dortige Durchführung von Kleinbohrungen oder Probenahmen erfolgt selbstverständlich nur mit Zustimmung der Eigentümer. Es wird darauf geachtet, dass diese Tätigkeiten schadlos vonstatten gehen. Es kommen sowohl Dienstfahrzeuge als auch dienstlich genutzte Privatfahrzeuge zum Einsatz. Gesetzliche Grundlage eines Betretungsrechts für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LfU sind §§ 2, 3 und 5 des Lagerstättengesetzes vom 04.12.1934, zuletzt geändert durch Artikel 22 des Gesetzes vom 10. Nov. 2001 sowie Art. 8 und 9 des Bayerischen Bodenschutzgesetzes vom 23.02.1999, zuletzt geändert am 05.04.2006.
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