Hallenbad noch bis 23. Mai geöffnet
Das Hallenschwimmbad in der Grundschule Dettingen ist bis einschl. Mittwoch, 23. Mai, zu den gewohnten Zeiten geöffnet.
Danach ist das Hallenbad, wie auch in den vorigen Jahren, über die Sommermo-nate für den öffentlichen Badebetrieb geschlossen. Die Wiedereröffnung im Herbst wird rechtzeitig bekannt gegeben.
Seniorenausflug am 25.05. und 04.06.2012
Der Seniorenbeirat bietet auch in diesem Jahr wieder eine Fahrt für Karlsteiner Seniorinnen und Senioren an. Als Ziel wurde heuer die Firma Erbacher, Dinkelspezialist und JOSERA, Tiernahrung, in Kleinheubach ausgewählt. Im Anschluss besuchen wir das Kloster Engelberg. Zum Abschluss kehren wir bei einem Winzer in Großwallstadt ein.
Die erste Fahrt findet am Freitag, den 25. Mai 2012 statt. Die zweite Fahrt wird am Montag, den 04.06.2012 angeboten. An allen Terminen steht jeweils ein Bus mit 49 Sitzplätzen zur Verfügung. Der Fahrpreis wird 10 € pro Person betragen.
Die Abfahrt beginnt an folgenden Haltestellen: Frankenstraße 13.00 Uhr Dettingen-Mitte 13.05 Uhr Rathaus 13.08 Uhr Altes Rathaus (Großwelzheim) 13.10 Uhr Kriegerdenkmal 13.15 Uhr
Anmeldungen können ab sofort bei der Gemeindeverwaltung unter der Telefon-Nr. 784-11 vorgenommen werden. Es dürfen pro Anmeldung nur 2 Plätze reserviert werden. Außerdem bitten wir die Zusteige-Haltestelle anzugeben.
Rathaus und Gemeindebibliothek geschlossen
Am Mittwoch, den 16. Mai 2012, sind Rathaus und Gemeindebibliothek wegen einer Gemeinschaftsveranstaltung geschlossen. Der Bau- und Recyclinghof sowie die Grünabfalllagerplätze sind geöffnet.
Das Landratsamt teilt mit:
Kennzeichenpflicht für Reitpferde
Im Landkreis Aschaffenburg gilt seit dem Jahr 2000 eine Kennzeichenpflicht für Reitpferde. Danach muss jedes Pferd, das im Landkreis Aschaffenburg in der freien Natur geritten wird, an beiden Seiten des Halfters oder des Sattels gut sichtbar ein amtliches Kennzeichen tragen (gilt nicht für Kutschen). Das Landratsamt stellt fest, dass in den letzten Jahren immer mehr Pferde ohne Kennzeichen ausgeritten werden. Aus diesem Grund weist das Landratsamt alle Reiter und Reiterinnen sowie die Reitvereine und die Inhaber von Reitställen darauf hin, dass die Kennzeichenpflicht nach wie vor gilt und Verstöße mit einem Bußgeld geahndet werden können.
Antragsformulare sind beim Landratsamt Aschaffenburg (Zi.-Nr. 3.05, Tel. 06021/394-405, Fax: 06021/394-905, E-Mail: Naturschutz@lra-ab.bayern.de, Internet: www.Landkreis-Aschaffenburg.de) erhältlich. Für die Zuteilung werden einmalig pro Antrag 15,00 Euro für das 1. Paar und je 10,00 Euro für jedes weitere Kennzeichnen berechnet. Die Kennzeichen können direkt im Landratsamt Aschaffenburg, Bayernstraße 18, Zimmer-Nr. 3.05 beantragt und abgeholt werden. Die Ausgabe erfolgt während der allgemeinen Öffnungszeiten. Auf Wunsch werden die Kennzeichen auch per Nachnahme verschickt (zzgl. Zustellungsgebühr der Post). An Dritte kann die Ausgabe nur erfolgen, wenn sie sich ausweisen können und die schriftliche Vollmacht des Pferdehalters mit dem Antrag vorliegt.
Steuertermine
Am 15. Mai 2012 ist für das laufende Jahr jeweils die 2. Rate Grundsteuer, Gewerbesteuer-Vorauszahlung sowie Wasser- und Kanalgebühren zur Zahlung fällig.
Einladung zur fünften Sitzung 5. Sitzung des Ausländerbeirates
am Montag, den 21. Mai 2012, um 18:00 Uhr im kleinen Sitzungssaal des Landratsamtes Aschaffenburg, Bayernstr. 18, 63739 Aschaffenburg, (Eingang Friesenstraße),
Für die Sitzung ist folgende Tagesordnung vorgesehen:
1. Begrüßung und Bericht des Vorsitzenden über Aktuelles 2. Sprachförderung von Migrantinnen und Migranten in den Landkreisgemeinden: a) Vorstellung des Projekts Sprachvermittlung in der Gemeinde Karlstein Referentinnen: Frau Jessica Sasse, Gemeinde Karlstein, u.a. b) Beratung über dieses Projekt und Empfehlung an andere Landkreisgemeinden 3. Ergebnisse der Anfragen an den Bayerischen Staatsminister für Unterricht und Kultus, an das Hanns-Seidel-Gymnasium und an die Staatliche Realschule Hösbach
4. Bericht über Sprachkurse und soziale Unterstützung für Asylbewerber Referentinnen: Frau Oleschkewitz und Frau Weber, Landratsamt Aschaffenburg 5. Wünsche, Anträge, Verschiedenes
Amtsgericht Aschaffenburg Geschäftszeichen: 852 K 124/07
Terminsbestimmung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Donnerstag, 21.06.2012, um 08:30 Uhr, im Sitzungssaal 5103 des Amtsgerichts Aschaffenburg (Nebenstelle), Schlossplatz 3-5, 63739 Aschaffenburg folgendes Grundstück öffentlich versteigert werden:
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen): Das Grundstück liegt im Zentrum des Ortsteils Dettingen der Gemeinde Karlstein und ist bebaut mit einem ca. 1930 erbauten zweigeschossigen Wohnhaus und einem eingeschossigen Anbau (Baujahr ca. 1999) sowie einer 1999 erbauten Doppelgarage und zwei alten kleinen Nebengebäuden. Verkehrswert: 317.500,00 EUR
Weitere Informationen unter www.zvg-portal.deAnsprechpartner des Gläubigers für Interessenten: 02303/25317-137
Grundbucheintragung: Eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Aschaffenburg von Dettingen Gemarkung Flurstück Wirtschaftsart und Lage Anschrift Hektar Blatt Dettingen 690 Wohnhaus, Nebengebäude, Hofraum, Garten Schulstraße 13 0,1340 3926
Amtsgericht Aschaffenburg Abteilung für Immobiliarvollstreckung
Brennholz im Lindigwald
Brennholz lang, Laubholz Preis: 38,-- €/Ster inkl. MwSt.
Interessenten möchten sich bitte ab sofort beim zuständigen Förster Herrn Eidenschink (Tel. 06021/4518035) melden.
Energiesprechtage im Landratsamt Aschaffenburg
Am Donnerstag, den 24. Mai 2012 findet ein Energiesprechtag im Landratsamt Aschaffenburg statt.
Zeit: 14.00 – 20.00 Uhr
Ort: Sitzungssaal im Landratsamt Aschaffenburg Erdgeschoss, Eingang Friesenstraße
Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir um Voranmeldung unter der Tel.Nr. 06021/394-405.
Für die Bürger des Landkreises ist die von zugelassenen Energieberatern durchgeführte Beratung im Landratsamt kostenlos.
Bei entsprechender Nachfrage werden die Energiesprechtage regelmäßig jeden Monat angeboten.
Wann ist Energieberatung besonders sinnvoll?
- bei Planung und Durchführung von Neubauten - bei baulichen Veränderungen - bei Unbehaglichkeit trotz hoher Raumtemperatur - bei hohen Heizkosten - bei der Nutzung erneuerbarer Energien
Was bringt eine Energieberatung?
Durch eine umfassende Ermittlung aller Energiefaktoren erfolgt eine Bewertung des Energieverbrauches des Hauses. Ausgehend von dieser Bewertung werden Verbesserungsvorschläge erarbeitet, das Einsparpotential ermittelt und die Kosten von Alternativen aufgezeigt. So entsteht ein Konzept, in welchem alle Gebäudeteile und –funktionen aufeinander abgestimmt sind.
Durch diese Optimierung werden Fehlinvestitionen vermieden und Einsparungen erzielt. Außerdem werden durch die Energieberatung Bauschäden vorgebeugt und die Wohnqualität wesentlich verbessert.
Unterlagen
Bringen Sie alle Unterlagen mit, die für eine Berechnung der Energiebilanz benötigt werden: z. B. - Baupläne - Angaben über die Heizungsanlage - Angaben über die Außenhaut des Gebäudes - etc.
Bedarfsermittlung Kinderbetreuung
Sehr geehrte Eltern,
das Amt für Kinder, Jugend und Familie des Landkreises Aschaffenburg hat alle Kommunen um die Feststellung für den Betreuungsbedarf – im Besonderen für Kinder unter 3 Jahren – gebeten.
Um eine optimale Betreuung unserer Kinder zu erreichen, führen wir in unserer Gemeinde im Namen des Landkreises Aschaffenburg diese Elternbefragung durch. Nur wenn wir die Wünsche unserer Familien konkret kennen, können wir versuchen, diese zu erfüllen. Nicht alle Wünsche werden realisierbar sein. Aber wir werden unser Bestes tun.
Ihre Teilnahme an dieser Elternbefragung ist absolut freiwillig. Es ist zugleich Ihre Chance, Ihre ganz konkreten Bedürfnisse in unsere Planungen einzubringen. Die Befragung ist anonym. Die Daten werden ausschließlich für die Planung von Kindertageseinrichtungen und von Angeboten der Tagespflege verwendet.
Wir bitten Sie, alle Fragen zu beantworten, die zutreffenden Antworten anzukreuzen und an den vorgesehenen Stellen Ihre Antworten einzutragen. Wenn Sie mehrere Kinder haben, füllen Sie bitte für jedes Kind einen eigenen Fragebogen aus. Bitte füllen Sie auch dann den Fragebogen aus, wenn Sie keinen Betreuungsplatz für Ihr Kind benötigen.
Wir bitten Sie, die ausgefüllten Fragebögen – ohne Absenderangabe – bis zum (27.04.2012) an folgende Adresse zurück zu senden:
Gemeinde Karlstein a.Main z. Hd. Herrn Link Am Oberborn 1 63791 Karlstein a.Main
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter der Telefon-Nr. 06188 / 784-15 zur Verfügung.
Wir hoffen auf Ihre Unterstützung und bedanken uns ganz herzlich bei Ihnen für Ihre Mitarbeit.
Das Landratsamt lädt ein
Energieeffizientes Sanieren und altersgerechtes Umbauen mit Förderung durch die KfW
Dienstag, den 22. Mai 2012, um 18.30 Uhr
Ort: Großer Sitzungssaal im Landratsamt, Eingang Friesenstraße, Aschaffenburg
Referentin: Monika Scholz, Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Thema: „Sie sanieren, wir finanzieren, KfW“
Das Potenzial zur Energieeinsparung ist im Gebäudebereich besonders hoch. Die KfW unterstützt daher energiebewusste Haus- und Grundbesitzer bei Einzelmaßnahmen zur Energieeinsparung, aber auch bei Umbaumaßnahmen für ein Wohnen im Alter.
Wir bitten um Anmeldung unter:
Auf der Suche nach dem lieben Vieh - Meldungen von Tierhaltungen beim Veterinäramt Wer Nutztiere (Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer (u.a. Pferde), Hühner, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln oder Laufvögel - auch Bienen) hält, muss dies der zuständigen Behörde (Veterinäramt) anzeigen. Diese Vorschrift hat den Zweck, dass im Fall einer Tierseuche, z.B. der Vogelgrippe, alle Tierhalter (auch Hobbyhaltungen!) in dem betroffenen Gebiet ermittelt werden können, was sowohl für epidemiologische Untersuchungen als auch für Bekämpfungsmaßnahmen unerlässlich ist. Unbekannte Tierhaltungen spielen bei der Verbreitung von Tierseuchen eine erhebliche Rolle. Ziel ist, Mensch und Tier bestmöglich zu schützen. Neben einer Registrierung beim Veterinäramt erhält man über das zuständige Landwirtschaftsamt eine individuelle Betriebsnummer. Erfahrungsgemäß sind die bekannten Daten mehr als lückenhaft. So sind in Stadt und Landkreis Aschaffenburg zahlreiche Geflügel-, Bienen-, Pferde- Schaf- und Ziegenhalter noch nicht registriert. Um in einem früher oder später eintretenden Tierseuchenfall schnell und effektiv reagieren zu können, bittet das Veterinäramt um Ihre Mithilfe: Wenn Sie eine oder mehrere der oben genannten Tierarten halten, und noch nicht registriert sind (d.h. keine Betriebsnummer haben), melden Sie sich bitte beim Landwirtschaftsamt in Aschaffenburg (06021 41440) und dem Veterinäramt Aschaffenburg (06021-394-106/-107). Den Antrag auf Zuteilung einer Betriebsnummer finden Sie auch auf der Homepage des Veterinäramtes Aschaffenburg. Wenn Sie bereits als (Nutz-) Tierhalter registriert sind, aber keine Tiere mehr halten oder sich die gehaltenen Tierarten geändert haben, bitten wir ebenfalls um kurze Mitteilung an das Amt für Landwirtschaft und das Veterinäramt. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
LANDRATSAMT ASCHAFFENBURG -Veterinärabteilung- Merlostrasse 1-3 63741 Aschaffenburg Tel. 0 60 21 / 39 41 06/07 Fax 0 60 21 / 39 49 09
Vollzug des Tierseuchengesetzes (TierSG); Bekämpfung der Varroatose
Das Landratsamt Aschaffenburg erlässt folgende
Allgemeinverfügung:
1. Die Bienenhalter haben im Jahr 2012 im gesamten Gebiet des Landkreises Aschaffenburg alle Bienenvölker gegen Varroamilben zu behandeln.
2. Zur Behandlung können alle zur Bekämpfung der Varroatose der Bienen in Deutschland zugelassenen Präparate gemäß den Herstellerangaben im Rahmen der einschlägigen arzneimittelrechtlichen Vorschriften verwendet werden.
3. Ausnahmen von dem Behandlungsgebot sind nur auf Antrag zu Versuchszwecken (zur Resistenzzucht) nach entsprechender Genehmigung möglich.
4. Überdurchschnittliche Bienenverluste sind umgehend dem Veterinäramt zu melden.
5. Diese Allgemeinverfügung wird für sofort vollziehbar erklärt.
6. Diese Allgemeinverfügung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Hinweise
1. Diese Allgemeinverfügung und ihre Begründung können im Dienstgebäude des Landratsamtes Aschaffenburg, Bayernstraße 18, 63739 Aschaffenburg, Zimmer Nr. 0.11 (Erdgeschoss) eingesehen werden.
2. Durchgeführte Behandlungen sind in das Bestandsbuch gemäß § 2 der Verordnung über Nachweispflichten für Arzneimittel, die zur Anwendung bei Tieren bestimmt sind, einzutragen.
3. Die Behandlung ist während der trachtfreien Zeit durchzuführen.
4. Bei der Verwendung von Perizin sollen die Völker brutfrei sein.
5. Nähere Auskünfte zu den zulässigen Behandlungsmethoden erteilt das Landratsamt Aschaffenburg – Veterinäramt -, Merlostraße 1-3, 63741 Aschaffenburg (Tel. 06021/394-106 oder -107).
Begründung: Im Landkreis Aschaffenburg sind die Bienenbestände von der Varroamilbe (Varroa jacobsoni) befallen. Durch eine regelmäßige und planmäßige jährlich durchgeführte Behandlung kann zwar keine vollständige Milbenfreiheit erreicht werden, aber es kann zumindest verhindert werden, dass es zum klinisch manifesten Ausbruch der Varroatose kommt. Zuständig für die Durchführung der angeordneten Maßnahmen ist die jeweils örtlich zuständige Kreisverwaltungsbehörde (§ 2 Abs. 1 der Zweiten Verordnung zum Vollzug des Tierseuchenrechts, Art. 3 Abs. 1 Nr. 4 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz).
Die Rechtsgrundlage für den Erlass dieser Allgemeinverfügung bildet § 15 Abs. 2 Bienenseuchen-Verordnung. Danach kann die zuständige Behörde, soweit es zum Schutz gegen die Varroatose erforderlich ist, anordnen, dass in einem von ihr bestimmten Gebiet innerhalb einer von ihr bestimmten Frist alle Bienenvölker gegen Varroamilben zu behandeln sind; sie kann dabei die Art der Behandlung bestimmen. Die Entscheidung liegt im Ermessen der zuständigen Behörde. Das Landratsamt Aschaffenburg macht nach Prüfung und Abwägung aller Umstände von dem eingeräumten Ermessen in der Weise Gebrauch, dass es die Behandlung aller Bienenvölker gegen Varroamilben im Landkreis Aschaffenburg im Jahr 2012 durch die Imker anordnet. Bei der Ermessensabwägung waren das hohe Gut des Schutzes der im Landkreis Aschaffenburg gehaltenen Bienenvölker vor einem klinisch manifesten Ausbruch der Varroatose und die Beeinträchtigung der Rechte der Halter der Bienenvölker durch die angeordnete Behandlung zu berücksichtigen.
Die Abwägung ergibt, dass dem Schutz vor der Bienenseuche der Vorrang gebührt. Die Pflicht zur Behandlung der Bienenvölker ist dazu erforderlich und belastet die Bienenhalter nicht übermäßig. Die Entscheidung ist auch verhältnismäßig, insbesondere berücksichtigt sie die Grundsätze des geringstmöglichen Eingriffs und der Angemessenheit. Dies gilt in gleicher Masse auch für die Verpflichtung der Imker, überdurchschnittliche Bienenverluste dem Veterinäramt zu melden (Ziffer 4), was letztlich zur Informationsbeschaffung für das Veterinäramt und damit letztlich einer wirksamen Tierseuchenbekämpfung im Interesse der Bienenhalter dient.
Die Anordnung des sofortigen Vollzugs der Allgemeinverfügung stützt sich auf § 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung. Diese Anordnung des sofortigen Vollzugs war erforderlich, um einen klinisch manifesten Ausbruch der Varroatose, deren Bekämpfung im öffentlichen Interesse liegt, zu verhindern. Durch die Anordnung des sofortigen Vollzugs sollen die erforderlichen Behandlungsmaßnahmen, die für die Bekämpfung der Varroatose erforderlich sind, sofort durchgesetzt werden. Das private Interesse von Bienenhaltern bis zu einer unanfechtbaren Entscheidung tritt im vorliegenden Fall hinter die Interessen der Allgemeinheit zurück. Die Anordnung des sofortigen Vollzugs der Anordnung ist daher im öffentlichen Interesse geboten.
Für diese Allgemeinverfügung waren nach Art. 7 des Gesetzes über den Vollzug des Tierseuchenrechts keine Kosten zu erheben.
Nach Art. 41 Abs. 3 Satz 2 und Abs. 4 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes gilt bei öffentlicher Bekanntgabe eines schriftlichen Verwaltungsaktes dieser zwei Wochen nach der ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben. In einer Allgemeinverfügung kann als ein hiervon abweichender Tag jedoch frühestens der auf die Bekanntmachung folgende Tag bestimmt werden. Da die angeordneten Maßnahmen im Interesse der Tierseuchenbekämpfung unverzüglich greifen müssen, wurde von dieser Regelung Gebrauch gemacht.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Würzburg Burkarderstraße 26 97082 Würzburg
schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, die angefochtene Allgemeinverfügung soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:
- Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.06.2007 (GVBl Nr. 13 vom 29.06.2007, S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im hier betroffenen Rechtsbereich abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diese Allgemeinverfügung Widerspruch einzulegen. - Die Klageerhebung in elektronischer Form (z.B. durch E-Mail) ist unzulässig.
- Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten.
LANDRATSAMT ASCHAFFENBURG Aschaffenburg, 26. März 2012
Ankündigung von Kartierarbeiten im Rahmen der EU-Maßnahme „Informationsoffensive Oberflächennahe Geothermie 2012 – 2015“
Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) führt im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit mit Kofinanzierung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) der Europäischen Union das Projekt „Informationsoffensive Oberflächennahe Geothermie 2012 – 2015“ durch. Ziel ist die Erstellung bodenkundlicher, geologischer und hydrogeologischer Fachdaten und Karten als Grundlage für Rahmenbedingungskarten zur oberflächennahen Geothermie und Bereitstellung der Daten für Öffentlichkeit und Verwaltung in einem Internet-Informationssystem.
In diesem Zusammenhang werden Mitarbeiter des Geologischen Dienstes des LfU sowie durch das LfU beauftragte Fachleute von 2012 bis 2015 Kartierarbeiten durchführen. Insbesondere werden Gesteins- und Grundwasseraufschlüsse aufgenommen sowie Grundwasserstandsmessungen und Grundwasserbeprobungen vorgenommen. Fallweise ist es notwendig, die Kartierarbeiten durch Bohrstockuntersuchungen und den Einsatz eines Kleinbohrgerätes zu unterstützen. In diesem Zusammenhang ist es nötig, ausgewählte forst- und ackerbaulich genutzte Flurstücke sowie Privatgrundstück kurzzeitig zu betreten. Das Betreten von umfriedeten Privatgrundstücken bzw. die dortige Durchführung von Kleinbohrungen oder Probenahmen erfolgt selbstverständlich nur mit Zustimmung der Eigentümer. Es wird darauf geachtet, dass diese Tätigkeiten schadlos vonstatten gehen. Es kommen sowohl Dienstfahrzeuge als auch dienstlich genutzte Privatfahrzeuge zum Einsatz.
Gesetzliche Grundlage eines Betretungsrechts für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LfU sind §§ 2, 3 und 5 des Lagerstättengesetzes vom 04.12.1934, zuletzt geändert durch Artikel 22 des Gesetzes vom 10. Nov. 2001 sowie Art. 8 und 9 des Bayerischen Bodenschutzgesetzes vom 23.02.1999, zuletzt geändert am 05.04.2006.
Bauanträge
Aus gegebenem Anlass wird darauf hingewiesen, dass Bauanträge, die im Gemeinderat oder Bau- und Umweltausschuss behandelt werden sollen, spätestens 9 Tage vor dem Sitzungstermin bei der Gemeindeverwaltung eingegangen sein müssen.
Abfallwirtschaft: das Landratsamt teilt mit
Eigentümerwechsel
Eigentümerwechsel der angeschlossenen Grundstücke müssen der Müllgebührenstelle unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden, da bis zum Eingang dieser Mitteilung der alte und der neue Grundstückseigentümer als Gesamtschuldner für die Abfallentsorgungs-gebühren haften.
Mieterwechsel
Wenn der Mieter wechselt, kann bei der Müllgebührenstelle für die interne Abrechnung telefonisch eine individuelle Leistungsberechnung angefordert werden.
Änderungen
Änderungen, z.B. der Bankverbindung, der Wohnadresse oder des Zustellbevoll-mächtigten müssen ebenfalls unverzüglich schriftlich der Müllgebührenstelle angegeben werden, damit diese bei der nächsten Bescheiderstellung berücksichtigt werden können.
Kontaktadresse Müllgebührenstelle
Landratsamt Aschaffenburg, Müllgebührenstelle, Bayernstr. 18, 63739 Aschaffenburg Telefonnummer 06021/394-396, Fax-Nummer 06021/394-944 Email abfallwirtschaft@Lra-ab.bayern.de
Das Landratsamt Aschaffenburg, Fachstelle Bürgerschaftliches Engagement informiert:
EHRENAMTLICH ENGAGIERTE FÜR VERSCHIEDENE AUFGABENFELDER GESUCHT!
Es gibt eine Fülle an Möglichkeiten, sich ehrenamtlich im Landkreis Aschaffenburg zu engagieren. Wir helfen Ihnen gerne bei der Suche nach einem passenden Engagement. Mit Ihnen gemeinsam finden wir heraus, welche Art der Tätigkeit für Sie die Richtige ist, und begleiten Sie in Ihre neue, ehrenamtliche Aufgabe.
Aktuell suchen wir Freiwillige zur Unterstützung von… … Familien … Kindern … Senioren … Menschen in schwierigen Lebenssituationen
Wir freuen uns auf Sie und beraten Sie gerne!
Hundehaufen auf der Straße und auf Grünflächen
Leider kommt es immer wieder zu Beschwerden über Hundehaufen auf dem Gehweg und auf der Straße. Erst kürzlich gab es beispielsweise Beschwerden über entsprechende Verschmutzungen in der Seligenstädter Straße. Hundehaufen sind eine enorme Belästigung für Anwohner und Fußgänger. Jeder, der etwa schon einmal Hundekot von seinen Schuhen oder den Reifen des Kinderwagens entfernen msuste, weiß wie ärgerlich dies ist. Zum anderen sind Hundehaufen auch eine gefährliche Infektionsquelle, da sie bei Kontakt eine Infektion mit Spulwürmern und sonstigen Parasiten auslösen können. Sowohl Menschen als auch Hunde untereinander können sich hierdurch anstecken. Besonders Kinder sind dabei gefährdet. Die Gemeindeverwaltung bittet daher alle Hundebesitzer eindringlich, ihren Hund ihr „Geschäft“ nicht einfach auf der Straße oder auf Grünflächen erledigen zu lassen, sondern die von der Gemeinde bereitgestellten kostenlosen Hundetüten zu nutzen. Hundetütenbehälter befinden sich in Dettingen - am Dorfplatz/Hahnenkammstraße (Nähe Maibaum), - am Mainwanderweg (auf Höhe der Schlecker-Filiale) und - an der Fußgängerbrücke Tannenstraße (in Richtung Lindigwald) sowie in Großwelzheim - am Parkplatz hinter dem Alten Rathaus (in der Jahnstraße), - unterhalb der Kirche (Pferdekoppel) und - am Langen See (vom Parkplatz kommend). Darüberhinaus können Hundetüten während der Öffnungszeiten auch direkt im Rathaus, Bauamt, Tel. 784-27, kostenlos geholt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Hundehaufen sowohl auf der Straße/Gehweg als auch auf Grünflächen mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro geahndet werden können. Die Gemeinde zögert nicht, entsprechende Vorfälle zur Anzeige zu bringen. Hinweise aus der Bevölkerung werden vertraulich behandelt.
Räumlichkeiten zur Anmietung und Nutzung als Asylbewerberunterkünfte gesucht
Der Freistaat Bayern sucht geeignete Gebäude zur Anmietung, in welchen Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber eingerichtet werden können. Geeignet sind dabei Gebäude mit einer Nutzfläche ab ca. 500 qm bzw. im Einzelfall auch kleinere Objekte. Eine Belegung würde je nach Größe des Objekts mit ca. 30 bis 70 Asylbewerbern erfolgen.
Informationsanfragen und Angebote richten Sie bitte an:
Weiterhin sucht das Landratsamt Aschaffenburg kurzfristig nach geeigneten Immobilien für dezentrale Asylbewerberunterkünfte. Geeignet sind hierfür Pensionszimmer, Ferienwohnungen, Mehrzimmerwohnungen und sonstige Immobilien mit entsprechender Ausstattung.
Nähere Informationen dazu erteilt das Amt für Soziales und Senioren: Telefon: 06021/394-350 und –550 E-Mail: sozialamt@lra-ab.bayern.de
Mögliche Fälle von Fuchsräude in Karlstein
In den vergangenen Wochen wurden am Mainwanderweg in Großwelzheim und Dettingen sowie in den Feldern nördlich von Dettingen (entlang der Bahngleise, Bereich Birkenacker und Hörsteiner Weg, sowie Weg hinter Karolinger- und Alemannenring) mehrere abgemagerte, struppige Füchse gesichtet, die an der Fuchsräude – einer durch Sarcoptes-Milben ausgelösten Hauterkrankung – leiden könnten. Die Erkrankung betrifft in erster Line Füchse, kann aber auch in seltenen Fällen andere Tiere (u.a. auch Hunde und Katzen) und den Menschen befallen. Symptome sind v.a. starker Juckreiz. Während die Fuchsräude für den Fuchs oft tödlich endet, ist sie bei anderen Tieren (eine prophylaktische Behandlung gegen Grabmilben durch den Tierarzt kann sinnvoll sein) und dem Mensch gut therapierbar. Eine ernste Gefahr für den Menschen und dessen Haustiere besteht allerdings nicht! Es wird empfohlen, zutrauliche Füchse auf Distanz zu halten und zu verscheuchen und keine Fleischabfälle in den offenen Kompost oder in die Natur zu werfen. Tote Füchse sollten nicht mit bloßen Händen angefasst, sondern sofort der Gemeinde gemeldet werden. Um den Kontakt zu infizierten Füchsen, infektiösen Hautkrusten etc. zu vermeiden, sollten Hunde zur Sicherheit in unübersichtlichem Gelände an der Leine geführt werden. Sollten Sie bei Ihnen bzw. bei Ihrem Tier verstärkten Juckreiz, beim Hund auch Schuppenbildung im Kopfbereich (v.a. an den Ohrrändern, Nasenrücken, um die Augen, in der Ellbogengegend und an den Sprunggelenken) beobachten, sollte ein Arzt bzw. Tierarzt aufgesucht werden.
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