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Räumlichkeiten zur Anmietung und Nutzung als Asylbewerberunterkünfte gesucht
 
Der Freistaat Bayern sucht geeignete Gebäude zur Anmietung, in welchen Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber eingerichtet werden können. Geeignet sind dabei Gebäude mit einer Nutzfläche ab ca. 500 qm bzw. im Einzelfall auch kleinere Objekte. Eine Belegung würde je nach Größe des Objekts mit ca. 30 bis 70 Asylbewerbern erfolgen.
Informationsanfragen und Angebote richten Sie bitte an:
Immobilien Freistaat Bayern
Ansprechpartner: Herr Lenhard
Telefon: 0931/4107-387
E-Mail:
Udo.Lenhard@immobilien.bayern.de
Auskünfte erteilt auch die Regierung von Unterfranken:
Ansprechpartner Herr Rinke, Telefon: 0931/380-1180
E-Mail:
guenther.rinke@reg-ufr.bayern.de
Weiterhin sucht das Landratsamt Aschaffenburg kurzfristig nach geeigneten Immobilien für dezentrale Asylbewerberunterkünfte. Geeignet sind hierfür Pensionszimmer, Ferienwohnungen, Mehrzimmerwohnungen und sonstige Immobilien mit entsprechender Ausstattung.
Nähere Informationen dazu erteilt das Amt für Soziales und Senioren:
Telefon: 06021/394-350 und –550
E-Mail:
sozialamt@lra-ab.bayern.de
 
 
 
 
Mögliche Fälle von Fuchsräude in Karlstein

In den vergangenen Wochen wurden am Mainwanderweg in Großwelzheim und Dettingen sowie in den Feldern nördlich von Dettingen (entlang der Bahngleise, Bereich Birkenacker und Hörsteiner Weg, sowie Weg hinter Karolinger- und Alemannenring) mehrere abgemagerte, struppige Füchse gesichtet, die an der Fuchsräude – einer durch Sarcoptes-Milben ausgelösten Hauterkrankung – leiden könnten.
Die Erkrankung betrifft in erster Line Füchse, kann aber auch in seltenen Fällen andere Tiere (u.a. auch Hunde und Katzen) und den Menschen befallen. Symptome sind v.a. starker Juckreiz. Während die Fuchsräude für den Fuchs oft tödlich endet, ist sie bei anderen Tieren (eine prophylaktische Behandlung gegen Grabmilben durch den Tierarzt kann sinnvoll sein) und dem Mensch gut therapierbar.  Eine ernste Gefahr für den Menschen und dessen Haustiere besteht allerdings nicht!
Es wird empfohlen, zutrauliche Füchse auf Distanz zu halten und zu verscheuchen und keine Fleischabfälle in den offenen Kompost oder in die Natur zu werfen. Tote Füchse sollten nicht mit bloßen Händen angefasst, sondern sofort der Gemeinde gemeldet werden. Um den Kontakt zu infizierten Füchsen, infektiösen Hautkrusten etc. zu vermeiden, sollten Hunde zur Sicherheit in unübersichtlichem Gelände an der Leine geführt werden. Sollten Sie bei Ihnen bzw. bei Ihrem Tier verstärkten Juckreiz, beim Hund auch Schuppenbildung im Kopfbereich (v.a. an den Ohrrändern, Nasenrücken, um die Augen, in der Ellbogengegend und an den Sprunggelenken) beobachten, sollte ein Arzt bzw. Tierarzt aufgesucht werden. 
 
 
 
 
Kanarienvogel gefunden

Im Ortsteil Dettingen wurde am Donnerstag, den 26.01.2012 um 15:30 Uhr ein gelber Kanarienvogel gefunden und beim Tierheim abgegeben. Der Eigentümer des Vogels wird gebeten sich beim Tierheim Aschaffenburg (Tel. 06021/89260) oder bei der Gemeindeverwaltung (Tel. 06188/784-22) zu melden.
 
 
 
 
Der Landkreis Aschaffenburg vergibt den Umweltpreis 2012
 
Der Landkreis Aschaffenburg verleiht in diesem Jahr zum zweiten Mal den „Umweltpreis des Landkreises Aschaffenburg“. Mit diesem Preis werden Initiativen und Leistungen gewürdigt, die in vorbildlicher Weise zur Erhaltung und Verbesserung der Umwelt sowie der natürlichen Lebensgrundlagen beitragen. Allerdings muss ein Bezug zum Landkreis Aschaffenburg gegeben sein.
Der Umweltpreis ist insgesamt mit bis zu 5000 Euro dotiert und kann bei Vorliegen auszeichnungswürdiger Leistungen in Teilbeträgen gestaffelt an maximal drei Preisträger verliehen werden. Mit dem Umweltpreis können z. B. Einzelpersonen, Gruppen, Vereine und Verbände, Einrichtungen und Organisationen, Unternehmen sowie Landkreisgemeinden ausgezeichnet werden.
Die Auszeichnung kann sich insbesondere auf folgende Bereiche erstrecken: Naturschutz und Landespflege, Gewässer- und Bodenschutz, Luftreinhaltung, Land- und Forstwirtschaft, Ökologische Bauleitplanung und Siedlungsökologie, Rohstoffschonung und nachhaltiges Wirtschaften, Regionalvermarktung, Energie und Klimaschutz, Abfallvermeidung und -beseitigung, Verkehr, Tourismus und Freizeit oder Umweltbildung.
Entsprechende Vorschläge können bei der Umweltabteilung des Landratsamtes Aschaffenburg, Bayernstraße 18 in Aschaffenburg mit schriftlicher Begründung und aussagekräftigen Unterlagen bis spätestens 31. März 2012 eingereicht werden. Das Vorschlagsrecht ist nicht eingeschränkt und kann beispielweise durch Personen, Vereine, Verbände, Behörden und Gemeinden wahrgenommen werden oder auf Grund eigener Bewerbung erfolgen.
Die Entscheidung über die Preisträger 2012 wird der Umweltausschuss des Kreistages treffen.
Weitere Informationen zum Umweltpreis gibt es auf der Homepage des Landkreises unter www.landkreis-aschaffenburg.de oder beim Landratsamt Aschaffenburg unter der Telefonnummer: 06021/394-405.
 
 
 
 
 
Mikrozensus 2012 im Januar gestartet
Interviewer bitten um Auskunft

Auch im Jahr 2012 wird in Bayern wie im gesamten Bundesgebiet wieder der Mikrozensus, eine amtliche Haushaltsbefragung bei einem Prozent der Bevölkerung, durchgeführt. Nach Mitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik und Datenverarbeitung werden dabei im Laufe des Jahres rund 60 000 Haushalte in Bayern von besonders geschulten und zuverlässigen Interviewerinnen und Interviewern befragt. Für den überwiegenden Teil der Fragen besteht nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht.
Mit dem Mikrozensus werden seit 1957 laufend aktuelle Zahlen über die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung, insbesondere der Haushalte und Familien ermittelt. Der Mikrozensus 2012 enthält zudem noch Fragen zum Pendlerverhalten der Erwerbstätigen sowie der Schüler und Studierenden. Neben dem hauptsächlich benutzten Verkehrsmittel auf dem Weg zur Arbeits- oder Ausbildungsstätte werden auch die Entfernung und der Zeitaufwand für den Weg dorthin erhoben. Die durch den Mikrozensus gewonnenen Informationen sind Grundlage für zahlreiche gesetzliche und politische Entscheidungen und deshalb für alle Bürger von großer Bedeutung.
Datenschutz und Geheimhaltung sind, wie bei allen Erhebungen der amtlichen Statistik, umfassend gewährleistet. Auch die Interviewerinnen und Interviewer, die ihre Besuche bei den Haushalten zuvor schriftlich ankündigen und sich mit einem Ausweis des Landesamts legitimieren, sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet. Statt an der Befragung per Interview teilzunehmen, hat jeder Haushalt das Recht, den Fragebogen selbst auszufüllen und per Post an das Landesamt einzusenden.
Das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung bittet alle Haushalte, die im Laufe des Jahres 2012 eine Ankündigung zur Mikrozensusbefragung erhalten, die Arbeit der Erhebungsbeauftragten zu unterstützen.
 
 
 
 
Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2012
Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) hat der Gemeinderat Karlstein a.Main am 14.12.2011 folgende Haushaltssatzung für das Jahr 2012 beschlossen, die hiermit gemäß Art. 65 Abs. 3 GO i. V. m. Art. 26 Abs. 2 GO und § 1 Bekanntmachungsverordnung (BekV) bekanntgemacht wird.

I.
Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern erlässt die Gemeinde Karlstein a.Main folgende Haushaltssatzung für das Jahr 2012:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 14.776.350 Euro und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 5.052.000 Euro ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
   a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)  275 v. H.
   b) für die Grundstücke (B)      275 v. H.
2. Gewerbesteuer        310 v. H.
 
 
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 250.000 Euro festgesetzt.
§ 6
entfällt

§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2012 in Kraft.

II.
Das Landratsamt Aschaffenburg als Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom
18.01.2012, Nr. 71.1-941-03, die gemeindliche Haushaltssatzung rechtsaufsichtlich gewürdigt und keine Einwendungen erhoben.

III.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen gemäß Art. 65 Abs. 3 GO i. V. m. Art. 26 Abs. 2 GO und § 1 BekV eine Woche lang vom 30. Januar bis zum 6. Februar 2012 im Rathaus, Am Oberborn 1, Zimmer Nr. 20, öffentlich auf. Darüber hinaus kann während des ganzen Jahres in die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan im Rahmen der allgemeinen Geschäftsstunden Einsicht genommen werden.
 
Karlstein a.Main, 27.01.2012
gez.
Bruder
1. Bürgermeister
 
 
 
Ausländerbeirat im Landkreis Aschaffenburg;
Einladung zur vierten Sitzung;

am Mittwoch, den 01. Februar 2012, um 17.30 Uhr
im kleinen Sitzungssaal des Landratsamtes Aschaffenburg,
 Bayernstr. 18, 63739 Aschaffenburg,
 
Für die Sitzung ist folgende Tagesordnung vorgesehen:
1. Begrüßung und Bericht des Vorsitzenden über Aktuelles
2. Verleihung des Preises für Menschlichkeit und Verständigung 2011
3. Mitgliedschaft im Ausländerbeirat
a) Rücknahme der Berufung einer Vertreterin einer kleinen Staatsangehörigkeits-gruppe
b) Berufung eines Vertreters/einer Vertreterin einer kleinen Staatsangehörigkeits-gruppe
4. Sprachförderung von Migrantinnen und Migranten in den Landkreisgemeinden:
a) Ergebnis und Auswertung der Erhebung des Schulamtes bei den Grund- und Mittelschulen im Landkreis:
Bericht von Herrn Schulrat Bernd Semmel
b) Erläuterung der Situation an den Schulen:
Bericht von Herrn Wolfgang Alt, Schulleiter an der Grundschule und Mittelschule Heimbuchenthal
c) Aussprache über die Umfrage und Beratung über das weitere Vorgehen
5. Kurzbericht von Herrn José-Pierre Mbuku über die Situation der Afrikaner im Landkreis
6. Wünsche, Anträge, Verschiedenes
 
 
 
 
Kleingärten zu verpachten
 
Die Gemeindeverwaltung verpachtet an Bürger mit erstem Wohnsitz in Karlstein in den Gartenanlagen Dettingen und Großwelzheim Parzellen. Informationen erhalten Sie im Rathaus, Zimmer 5 bei Frau Klör, Tel. 78427.
 
 
 
Vollzug des Flurbereinigungsgesetzes FlurbG und des Gesetzes zur Ausführung des Flurbereinigungsgesetzes AGFlurbG;
Flurbereinigung Steinbach, Gemeinde Johannesberg, Landkreis Aschaffenburg
 
Das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken verfügt in vorbezeichnetem Verfahren folgende
S c h l u s s f e s t s t e l l u n g :

1. Das Flurbereinigungsverfahren Steinbach wird hiermit abgeschlossen.
 Es wird festgestellt, dass die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan bewirkt ist und den Beteiligten keine Ansprüche mehr zustehen, die im Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen (§ 149 Abs. 1 FlurbG).
2. Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft Flurbereinigung Steinbach sind abgeschlossen (§ 149 Abs. 1 Satz 1 FlurbG). Die Teilnehmergemeinschaft erlischt daher (§ 149 Abs. 4 FlurbG).

G r ü n d e :
Der Flurbereinigungsplan Steinbach steht unanfechtbar fest.
Seine Ausführung wurde am 22.11.2004 zum 20.12.2004  angeordnet. Die im Flurbereinigungsplan getroffenen Festsetzungen sind bewirkt, das Grundbuch ist berichtigt. Die Teilnehmergemeinschaft hat ihre Aufgaben restlos erfüllt, die Kassengeschäfte sind abgewickelt.
Das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken als örtlich und sachlich zuständige Flurbereinigungsbehörde (§§ 3, 149 Abs. 1 Satz 1 FlurbG, Art. 1 Abs. 3 AGFlurbG) erlässt deshalb die Schlussfeststellung, da die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft in vollem Umfange erledigt und sämtliche Ansprüche der Teilnehmer erfüllt sind. Mit der Unanfechtbarkeit dieser Schlussfeststellung erlischt die Teilnehmergemeinschaft.
 
R e c h t s b e h e l f s b e l e h r u n g :
Gegen diese Schlussfeststellung kann innerhalb eines Monats nach dem ersten Tag ihrer öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken, Zeller Straße 40, 97082 Würzburg (Postanschrift: Postfach 55 40, 97005 Würzburg) zu erheben.
Es wird gebeten, den Widerspruch zu begründen.

 (Siegel)
Porzelt
Ltd. Baudirektor 
 
 
 
Neuerlass der Satzung des Zweckverbandes Kommunale Verkehrsüberwachung Untermain
 
Der Zweckverband KVÜ Untermain hat eine neue Verbandssatzung erlassen.
Die Satzung wurde am 20.12.2011 durch das Landratsamt Aschaffenburg genehmigt und am 12.01.2012 im Amtsblatt des Landratsamtes Nr. 2/2012 bekanntgemacht. Sie trat einen Tag nach Bekanntmachung in Kraft.
Wichtigste inhaltliche Neuerung im Vergleich zur bisherigen Satzung ist die neue Möglichkeit, dass sich Gemeinden mittels Zweckvereinbarung an den Zweckverband anschließen können, ohne jedoch dem Verband offiziell beizutreten.
Der Zweckverband umfasst derzeit die Gemeinden Karlstein a.Main, Kleinostheim und Laufach sowie die Marktgemeinden Großostheim, Hösbach, Mömbris und Schöllkrippen. Mittels Zweckvereinbarung sind zur Zeit u.a. Sulzbach am Main, Marktheidenfeld und Klingenberg angeschlossen.
Der Zweckverband überwacht in Karlstein sowohl den ruhenden als auch den fließenden Verkehr.
 
 

Wichtige Information für Landwirte;
Ab 2012 neue Vordrucke für Standarderklärung und Begleitschein für notgeschlachtete Tiere
 
Das Formular zur Lebensmittelketteninformation (= Standarderklärung) und der Begleitschein für notgeschlachtete Tiere wurden gemäß aktueller Rechtslage ergänzt. Die neuen Vordrucke sind ab 2012 zu verwenden und sind auf der Internetseite des Veterinäramtes Aschaffenburg (www.landkreis-aschaffenburg.de/lkr-online/formulare/veterinaeramt) oder direkt über das Veterinäramt (Tel. 06021-394-106 oder veterinaeramt@lra-ab.bayern.de ) erhältlich.
 
 

Tierschutz;
Sachkunde (Betäuben und Töten) nach § 4 Tierschutzschlacht-Verordnung
Das Beratungs- und Schulungsinstitut für schonenden Umgang mit Zucht- und Schlachttieren in Kulmbach bietet einen Lehrgang zum Erwerb der Sachkunde gemäß § 4 Tierschutz-Schlachtverordnung an. Der Kurs beinhaltet auch die praktische Prüfung (Pferde nur Theorie).
Der Lehrgang findet am Montag und Dienstag, dem 26. und 27. März 2012 am MRI Max Rubner-Institut Kulmbach und im Schlachthof Kulmbach statt.
Der Lehrgang vermittelt die notwendigen Kenntnisse für die Tierarten Rind, Schwein,
Schaf und Ziege, ggf. Pferd für die jeweils zulässigen Betäubungsverfahren
(Bolzenschuss, Elektrischer Strom, CO2).
Im Anschluss an den Lehrgang wird die Prüfung abgehalten (Theorie und Praxis).
Die theoretische Prüfung findet am 26. März 2012 von 15:00 – 18:00 Uhr am MRI,
die praktische Prüfung am 27. März 2012 ab ca. 7:00 Uhr im Kulmbacher Schlachthof
statt.
Interessenten können sich unter folgender Anschrift informieren bzw. anmelden:
bsi Schwarzenbek
Postfach 1469
21487 Schwarzenbek
Telefon: 04151/7017
Telefax: 04151/894046
e-Mail: info@bsi-schwarzenbek.de
Informationsblätter sowie Anmeldeformulare können auch beim Landratsamt Aschaffenburg, Gewerbeamt, Bayernstraße 18, 63739 Aschaffenburg angefordert werden (Tel. 06021/394-232, e-Mail: gewerbeamt@lra-ab.bayern.de).
 
 
 

Wasserzähler werden ausgetauscht
 
Nach dem Eichgesetz ist die Gemeinde verpflichtet, die Wasserzähler in regelmäßigen Abständen auszutauschen.
Ab der kommenden Woche werden unsere Mitarbeiter diese Arbeiten in den entsprechenden Anwesen vornehmen. Die Grundstückseigentümer werden deshalb gebeten, den Mitarbeitern ungehinderten Zutritt zu gewähren.
Sollten Sie unsere Mitarbeiter nicht kennen, so werden diese Ihnen gerne ihren gemeindlichen Ausweis in Verbindung mit dem Personalausweis vorlegen.


 
 
Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2012
Vorbehaltlich der Erteilung anderslautender schriftlicher Grundsteuerbescheide 2012 wird hiermit gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 7. August 1973 (BGBl I Seite 965) in der Fassung des Gesetzes vom 19. Dezember 2000 (BGBl I Seite 1790)
die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2012 in der gleichen Höhe wie im Vorjahr festgesetzt.
Für die Steuerschuldner treten mit dem heutigen Tag die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen heute ein schriftlicher Steuerbescheid 2012 zugegangen wäre. Dies bedeutet, dass Steuerschuldner, die für 2012 keinen Grundsteuerbescheid erhalten, in diesem Jahr die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben.
Die Grundsteuer 2012 wird zu den in den zuletzt erteilten Grundsteuerbescheiden festgesetzten Terminen zur Zahlung fällig.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Festsetzung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe entweder Widerspruch eingelegt (siehe 1.) oder unmittelbar Klage erhoben (siehe 2.) werden.
1. Wenn Widerspruch eingelegt wird:
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Karlstein a. Main, Am Oberborn 1, 63791 Karlstein a. Main, einzulegen.
Sollte über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden werden, so kann Klage beim Bayer. Verwaltungsgericht in 97082 Würzburg, Burkarderstraße 26 (Postanschrift: Postfach 110265, 97029 Würzburg), schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichtes erhoben werden. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruches erhoben werden, außer wenn wegen besonderer Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Gemeinde) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.
2. Wenn unmittelbar Klage erhoben wird:
Die Klage ist beim Bayer. Verwaltungsgericht in 97082 Würzburg, Burkarderstraße 26 (Postanschrift: Postfach 110265, 97029 Würzburg), schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichtes zu erheben. Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Gemeinde) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:
Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.06.2007 (GVBI S. 390) wurde im Bereich des Kommunalabgabenrechts ein fakultatives Widerspruchsverfahren eingeführt, das eine Wahlmöglichkeit eröffnet zwischen Widerspruchseinlegung und unmittelbarer Klagerhebung.
Die Widerspruchseinlegung und Klagerhebung in elektronischer Form (z. B. durch E-Mail) ist unzulässig.
 
Karlstein a.Main, 13. Januar 2012
 
 
 
  
Müllablagerung am Feldweg entlang der Bahnlinie in Dettingen

Auf dem Feldweg entlang der Bahnlinie zwischen Grundschule und Bahnübergang Am Kieswerk (Höhe Wingertstraße/Rhönstraße) wird immer wieder Abfall – teilweise ganze Tüten – illegal entsorgt.
Die Gemeinde Karlstein weist darauf hin, dass dies eine Ordnungswidrigkeit nach Bayerischem Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) sowie nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrWAbfG) darstellt und mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann.
Verstöße wurden und werden sofort zur Anzeige gebracht.
 

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