Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern erlässt die Gemeinde Karlstein a.Main folgende Haushaltssatzung für das Jahr 2012:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 275 v. H.
b) für die Grundstücke (B) 275 v. H.
2. Gewerbesteuer 310 v. H.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen gemäß Art. 65 Abs. 3 GO i. V. m. Art. 26 Abs. 2 GO und § 1 BekV eine Woche lang vom 30. Januar bis zum 6. Februar 2012 im Rathaus, Am Oberborn 1, Zimmer Nr. 20, öffentlich auf. Darüber hinaus kann während des ganzen Jahres in die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan im Rahmen der allgemeinen Geschäftsstunden Einsicht genommen werden.
gez.
Bruder
1. Bürgermeister
am Mittwoch, den 01. Februar 2012, um 17.30 Uhr
im kleinen Sitzungssaal des Landratsamtes Aschaffenburg,
Bayernstr. 18, 63739 Aschaffenburg,
Für die Sitzung ist folgende Tagesordnung vorgesehen:
1. Begrüßung und Bericht des Vorsitzenden über Aktuelles
2. Verleihung des Preises für Menschlichkeit und Verständigung 2011
3. Mitgliedschaft im Ausländerbeirat
a) Rücknahme der Berufung einer Vertreterin einer kleinen Staatsangehörigkeits-gruppe
b) Berufung eines Vertreters/einer Vertreterin einer kleinen Staatsangehörigkeits-gruppe
4. Sprachförderung von Migrantinnen und Migranten in den Landkreisgemeinden:
a) Ergebnis und Auswertung der Erhebung des Schulamtes bei den Grund- und Mittelschulen im Landkreis:
Bericht von Herrn Schulrat Bernd Semmel
b) Erläuterung der Situation an den Schulen:
Bericht von Herrn Wolfgang Alt, Schulleiter an der Grundschule und Mittelschule Heimbuchenthal
c) Aussprache über die Umfrage und Beratung über das weitere Vorgehen
5. Kurzbericht von Herrn José-Pierre Mbuku über die Situation der Afrikaner im Landkreis
6. Wünsche, Anträge, Verschiedenes
Kleingärten zu verpachten
Die Gemeindeverwaltung verpachtet an Bürger mit erstem Wohnsitz in Karlstein in den Gartenanlagen Dettingen und Großwelzheim Parzellen. Informationen erhalten Sie im Rathaus, Zimmer 5 bei Frau Klör, Tel. 78427.
Vollzug des Flurbereinigungsgesetzes FlurbG und des Gesetzes zur Ausführung des Flurbereinigungsgesetzes AGFlurbG;
Flurbereinigung Steinbach, Gemeinde Johannesberg, Landkreis Aschaffenburg
Das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken verfügt in vorbezeichnetem Verfahren folgende
S c h l u s s f e s t s t e l l u n g :
1. Das Flurbereinigungsverfahren Steinbach wird hiermit abgeschlossen.
Es wird festgestellt, dass die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan bewirkt ist und den Beteiligten keine Ansprüche mehr zustehen, die im Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen (§ 149 Abs. 1 FlurbG).
2. Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft Flurbereinigung Steinbach sind abgeschlossen (§ 149 Abs. 1 Satz 1 FlurbG). Die Teilnehmergemeinschaft erlischt daher (§ 149 Abs. 4 FlurbG).
G r ü n d e :
Der Flurbereinigungsplan Steinbach steht unanfechtbar fest.
Seine Ausführung wurde am 22.11.2004 zum 20.12.2004 angeordnet. Die im Flurbereinigungsplan getroffenen Festsetzungen sind bewirkt, das Grundbuch ist berichtigt. Die Teilnehmergemeinschaft hat ihre Aufgaben restlos erfüllt, die Kassengeschäfte sind abgewickelt.
Das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken als örtlich und sachlich zuständige Flurbereinigungsbehörde (§§ 3, 149 Abs. 1 Satz 1 FlurbG, Art. 1 Abs. 3 AGFlurbG) erlässt deshalb die Schlussfeststellung, da die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft in vollem Umfange erledigt und sämtliche Ansprüche der Teilnehmer erfüllt sind. Mit der Unanfechtbarkeit dieser Schlussfeststellung erlischt die Teilnehmergemeinschaft.
R e c h t s b e h e l f s b e l e h r u n g :
Gegen diese Schlussfeststellung kann innerhalb eines Monats nach dem ersten Tag ihrer öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken, Zeller Straße 40, 97082 Würzburg (Postanschrift: Postfach 55 40, 97005 Würzburg) zu erheben.
Es wird gebeten, den Widerspruch zu begründen.
(Siegel)
Porzelt
Ltd. Baudirektor
Neuerlass der Satzung des Zweckverbandes Kommunale Verkehrsüberwachung Untermain
Der Zweckverband KVÜ Untermain hat eine neue Verbandssatzung erlassen.
Die Satzung wurde am 20.12.2011 durch das Landratsamt Aschaffenburg genehmigt und am 12.01.2012 im Amtsblatt des Landratsamtes Nr. 2/2012 bekanntgemacht. Sie trat einen Tag nach Bekanntmachung in Kraft.
Wichtigste inhaltliche Neuerung im Vergleich zur bisherigen Satzung ist die neue Möglichkeit, dass sich Gemeinden mittels Zweckvereinbarung an den Zweckverband anschließen können, ohne jedoch dem Verband offiziell beizutreten.
Der Zweckverband umfasst derzeit die Gemeinden Karlstein a.Main, Kleinostheim und Laufach sowie die Marktgemeinden Großostheim, Hösbach, Mömbris und Schöllkrippen. Mittels Zweckvereinbarung sind zur Zeit u.a. Sulzbach am Main, Marktheidenfeld und Klingenberg angeschlossen.
Der Zweckverband überwacht in Karlstein sowohl den ruhenden als auch den fließenden Verkehr.
Wichtige Information für Landwirte;
Ab 2012 neue Vordrucke für Standarderklärung und Begleitschein für notgeschlachtete Tiere
Tierschutz;
Sachkunde (Betäuben und Töten) nach § 4 Tierschutzschlacht-Verordnung
Das Beratungs- und Schulungsinstitut für schonenden Umgang mit Zucht- und Schlachttieren in Kulmbach bietet einen Lehrgang zum Erwerb der Sachkunde gemäß § 4 Tierschutz-Schlachtverordnung an. Der Kurs beinhaltet auch die praktische Prüfung (Pferde nur Theorie).
Der Lehrgang findet am Montag und Dienstag, dem 26. und 27. März 2012 am MRI Max Rubner-Institut Kulmbach und im Schlachthof Kulmbach statt.
Der Lehrgang vermittelt die notwendigen Kenntnisse für die Tierarten Rind, Schwein,
Schaf und Ziege, ggf. Pferd für die jeweils zulässigen Betäubungsverfahren
(Bolzenschuss, Elektrischer Strom, CO2).
Im Anschluss an den Lehrgang wird die Prüfung abgehalten (Theorie und Praxis).
Die theoretische Prüfung findet am 26. März 2012 von 15:00 – 18:00 Uhr am MRI,
die praktische Prüfung am 27. März 2012 ab ca. 7:00 Uhr im Kulmbacher Schlachthof
statt.
Interessenten können sich unter folgender Anschrift informieren bzw. anmelden:
bsi Schwarzenbek
Postfach 1469
21487 Schwarzenbek
Telefon: 04151/7017
Telefax: 04151/894046
e-Mail:
info@bsi-schwarzenbek.de
Informationsblätter sowie Anmeldeformulare können auch beim Landratsamt Aschaffenburg, Gewerbeamt, Bayernstraße 18, 63739 Aschaffenburg angefordert werden (Tel. 06021/394-232, e-Mail:
gewerbeamt@lra-ab.bayern.de).
Wasserzähler werden ausgetauscht
Nach dem Eichgesetz ist die Gemeinde verpflichtet, die Wasserzähler in regelmäßigen Abständen auszutauschen.
Ab der kommenden Woche werden unsere Mitarbeiter diese Arbeiten in den entsprechenden Anwesen vornehmen. Die Grundstückseigentümer werden deshalb gebeten, den Mitarbeitern ungehinderten Zutritt zu gewähren.
Sollten Sie unsere Mitarbeiter nicht kennen, so werden diese Ihnen gerne ihren gemeindlichen Ausweis in Verbindung mit dem Personalausweis vorlegen.
Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2012