Jobbörse ( Angebote Karlstein a.Main = Arbeitsort Karlstein eingeben)
„Lust auf Brei“
Vortrag: Beikost für Babys im ersten Lebensjahr
Vortrag: Beikost für Babys im ersten Lebensjahr
· Übergang von Muttermilch/Flaschennahrung zur Beikost
· Ernährungsplan im ersten Lebensjahr
· Beurteilung käuflicher Babykost
· Ernährungserziehung im ersten Lebensjahr
· Möglichkeiten der Allergieprävension
·
· Ernährungsplan im ersten Lebensjahr
· Beurteilung käuflicher Babykost
· Ernährungserziehung im ersten Lebensjahr
· Möglichkeiten der Allergieprävension
·
Zielgruppe:
Mütter und Väter mit Babys bis ca. 7 Monate
Mütter und Väter mit Babys bis ca. 7 Monate
Referentin:
Renate Bleistein, Ökotrophologin
Renate Bleistein, Ökotrophologin
Termine:
Mittwoch, 15. Februar 2012 von 9.00 bis 10.30 Uhr
Mittwoch, 15. Februar 2012 von 9.00 bis 10.30 Uhr
Ort: Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
in Aschaffenburg, Antoniusstr. 1, 2. Stock
in Aschaffenburg, Antoniusstr. 1, 2. Stock
Anmeldung beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Karlstadt
– Außenstelle Aschaffenburg – unter der Tel.-Nr. 06021/4144-35 (Frau Kilzer)
oder 06021/4144-0.
– Außenstelle Aschaffenburg – unter der Tel.-Nr. 06021/4144-35 (Frau Kilzer)
oder 06021/4144-0.
Der Kurs ist kostenfrei!
„Heranführen an den Familientisch“
Die Zeit der Breikost geht nun allmählich dem Ende zu und das Interesse der Kleinkinder am Familientisch teilzunehmen, wird immer größer.
In diesem Kurs geht es unter anderem darum, was und wie viel für die Kinder sinnvoll ist und wie die Breie ersetzt werden können. Auch Regeln sollten von Anfang an beachtet werden, denn ein entspanntes und genussvolles Essen bringt nicht nur ihren Kindern viel Spaß und gute Laune.
In diesem Kurs geht es unter anderem darum, was und wie viel für die Kinder sinnvoll ist und wie die Breie ersetzt werden können. Auch Regeln sollten von Anfang an beachtet werden, denn ein entspanntes und genussvolles Essen bringt nicht nur ihren Kindern viel Spaß und gute Laune.
Zielgruppe:
Junge Eltern mit Kindern ab 10 Monate
Junge Eltern mit Kindern ab 10 Monate
Referentin:
Katja Süß, Gesundheitstrainerin und Fachberaterin UGB
Katja Süß, Gesundheitstrainerin und Fachberaterin UGB
Termin:
Mittwoch, 15. Februar 2012 von 9.30 bis 11.30 Uhr
Mittwoch, 15. Februar 2012 von 9.30 bis 11.30 Uhr
Ort:
Elternschule im Krankenhaus in Erlenbach (Lkrs. Mil.)
Elternschule im Krankenhaus in Erlenbach (Lkrs. Mil.)
Anmeldung beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Karlstadt
– Außenstelle Aschaffenburg – unter der Tel.-Nr. 06021/4144-35 (Frau Kilzer)
oder 06021/4144-0.
– Außenstelle Aschaffenburg – unter der Tel.-Nr. 06021/4144-35 (Frau Kilzer)
oder 06021/4144-0.
Der Kurs ist kostenfrei!
Ausgabe der Windelsäcke im Rathaus
Bei der Abholung von Windelsäcken ist künftig der ausgestellte Ausweis mitzubringen und vorzuzeigen. Es wird noch einmal darauf hingewiesen, dass die Ausweise zurückzugeben sind, wenn das Kind 3 Jahre alt ist oder der erste Wohnsitz verlegt wurde.
Aufnahme 2012 in die
Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege
Staatliche Berufsfachschule für Hauswirtschaft
Staatliche Berufsfachschule für Sozialpflege
Seidelstraße 4, 63741 Aschaffenburg-Leider
Telefon 06021/58385-0, Fax 06021/58385 39
Um die Entscheidung der Berufswahl und die mögliche Aufnahme für das Schuljahr 2012/2013 zu erleichtern, werden den Eltern und Interessenten zwei Angebote unterbreitet:
I. INFORMATIONSABEND
Am ØØ 07. Februar 2012 ××
ab 19:00 Uhr
in der Sporthalle (im Erdgeschoß, Zugang über den Haupteingang)
Zu dieser Veranstaltung sind alle Eltern und Interessenten herzlich eingeladen. In konzentrierter Form sollen wesentliche Informationen über die Berufsausbildung im Sozialwesen, in der Assistenz für Ernährung und Versorgung (neuer Abschluss ab dem Schuljahr 2012/13) sowie in der Hauswirtschaft weitergegeben werden. Außerdem besteht die Möglichkeit zu Einzelgesprächen mit den Fachbetreuerinnen, dem Beratungslehrer, Lehrern aller Fächer und der Schulleitung.
I. INFORMATIONSABEND
Am ØØ 07. Februar 2012 ××
ab 19:00 Uhr
in der Sporthalle (im Erdgeschoß, Zugang über den Haupteingang)
Zu dieser Veranstaltung sind alle Eltern und Interessenten herzlich eingeladen. In konzentrierter Form sollen wesentliche Informationen über die Berufsausbildung im Sozialwesen, in der Assistenz für Ernährung und Versorgung (neuer Abschluss ab dem Schuljahr 2012/13) sowie in der Hauswirtschaft weitergegeben werden. Außerdem besteht die Möglichkeit zu Einzelgesprächen mit den Fachbetreuerinnen, dem Beratungslehrer, Lehrern aller Fächer und der Schulleitung.
II. KERNANMELDEZEIT
Die Anmeldung für die drei Berufsfachschulen findet nach folgendem Plan statt:
è Montag, 27. Februar von 14:00 – 16:00 Uhr
è Dienstag, 28. Februar von 14:00 – 16:00 Uhr
è Mittwoch, 29. Februar von 14:00 – 16:00 Uhr
è Donnerstag, 01. März von 14:00 –16.00 Uhr
è Freitag, 02. März von 14:00 -16:00 Uhr
F Ort: Foyer und Medienraum (Erdgeschoss, Raum: 1 B 13)
Die Anmeldung für die drei Berufsfachschulen findet nach folgendem Plan statt:
è Montag, 27. Februar von 14:00 – 16:00 Uhr
è Dienstag, 28. Februar von 14:00 – 16:00 Uhr
è Mittwoch, 29. Februar von 14:00 – 16:00 Uhr
è Donnerstag, 01. März von 14:00 –16.00 Uhr
è Freitag, 02. März von 14:00 -16:00 Uhr
F Ort: Foyer und Medienraum (Erdgeschoss, Raum: 1 B 13)
Zur Anmeldung sind in der Regel das Bewerbungsschreiben, das Zwischenzeugnis, ein Lebenslauf und ein Lichtbild mitzubringen. Da ein Erziehungsberechtigter u.a. den Anmeldebogen unterschreiben muss, ist es zweckmäßig, wenn Eltern bei der Anmeldung ihre Kinder begleiten.
Alle bis 02.03.2012 Angemeldeten werden bis spätestens Ende April 2012 über den Stand des Aufnahmeverfahrens schriftlich unterrichtet. Sie erhalten entweder eine verbindliche Zusage über die Aufnahme, eine Einladung zu einem Aufnahmegespräch, die Übernahme in die Warteliste oder eine Absage.
In Ausnahmefällen können auch spätere Anmeldungen entgegengenommen werden.
Alle bis 02.03.2012 Angemeldeten werden bis spätestens Ende April 2012 über den Stand des Aufnahmeverfahrens schriftlich unterrichtet. Sie erhalten entweder eine verbindliche Zusage über die Aufnahme, eine Einladung zu einem Aufnahmegespräch, die Übernahme in die Warteliste oder eine Absage.
In Ausnahmefällen können auch spätere Anmeldungen entgegengenommen werden.
Das Landratsamt Aschaffenburg, Fachstelle Bürgerschaftliches Engagement
informiert:
informiert:
Fortbildungskalender Nachbarschaftshilfe
Vortrag zum Thema: Internetwelten
Am Donnerstag, 09. Februar 2012 findet um 18.00 Uhr
im Martinushaus, Raum T2 (Bitte auf Beschilderung achten!),
Treibgasse 26, 63739 Aschaffenburg
im Martinushaus, Raum T2 (Bitte auf Beschilderung achten!),
Treibgasse 26, 63739 Aschaffenburg
für alle interessierten Nachbarschaftshelfer ein Vortrag zum Thema „Internetwelten“ statt. Interessierte Gäste sind hierzu ebenfalls herzlich eingeladen.
Referentin ist Frau Cordula Dernbach, Heilpädagogin und Computermedienpädagogin der Erziehungsberatungsstelle der Caritas für den Landkreis Aschaffenburg. In Ihrem Vortrag wird sie auf aktuelle Trends und Möglichkeiten des Internets eingehen sowie einige Beispiele zu Kommunikationsmöglichkeiten, sozialen Netzwerken und Online-Spielen vorstellen. Neben einem allgemeinen Überblick über die Thematik wird Frau Dernbach auch Möglichkeiten aufzeigen, das Internet für sich selbst und im Rahmen ehrenamtlichen Engagements zu erschließen.
Organisiert wird die Veranstaltung durch die Fachstelle Bürgerschaftliches Engagement im Landratsamt Aschaffenburg in Kooperation mit dem Fachdienst Gemeindecaritas.
Die Teilnahme ist kostenfrei.
Das Thema „Internetwelten“ ist ein Vortrag aus der Fortbildungsreihe für Nachbarschaftshilfe. Weitere Veranstaltungstermine sind im Fortbildungskalender 2011/ 2012 veröffentlicht. Für Rückfragen steht Ihnen Herr Oberle, Fachdienst Gemeindecaritas, Tel. 06021/392 230, eMail: b.oberle@caritas-aschaffenburg.de, bzw. Frau Weber, Landratsamt Aschaffenburg, Fachstelle Bürgerschaftliches Engagement, Tel. 06021/394 321, eMail: christiane.weber@lra-ab.bayern.de gerne zur Verfügung.
Neuer Qualifizierungskurs für Tagesmütter/Tagesväter
Ab März 2012 beginnt ein gebührenpflichtiger Qualifizierungskurs für Tagespflege im Mehrgenerationenhaus Aschaffenburg, in Zusammenarbeit mit dem Amt für Kinder, Jugend und Familie des Landratsamtes Aschaffenburg.
Der Qualifizierungskurs umfasst 100 Unterrichtsstunden und richtet sich an Personen, die gerne eine Tätigkeit als Tagesmutter/Tagesvater aufnehmen und ein oder mehrere Kinder mehr als 15 Stunden wöchentlich betreuen möchten.
Im Kurs werden pädagogische und rechtliche Kenntnisse vermittelt, die in der Tagespflege erforderlich und zur Erteilung der Pflegeerlaubnis notwendig sind. Diese Anforderungen wurden vom Bundesgesetzgeber verpflichtend festgelegt.
Nähere Auskünfte und erforderliche Voraussetzungen rund um das Thema „Kinder-Tagespflege“ erhalten Sie im Amt für Kinder, Jugend und Familie, bei:
Frau Beíßler Tel. 06021 - 394 563
Frau Klinge Tel. 06021 - 394 564.
Frau Klinge Tel. 06021 - 394 564.
Die verbindliche Anmeldung zur Teilnahme am Kurs nimmt das Mehrgenerationenhaus (Mütze) in Aschaffenburg, Tel. 06021/29876, entgegen.
Erlebnis. Partnerschaft. Liebe.
Gesprächstrainings-Kurse für Paare im Landkreis Aschaffenburg im Frühjahr 2012
Kosten:
Kursgebühr pro Paar € 65,- ohne Übernachtung und Verpflegung (regulärer Preis ca. € 180,- pro Paar)
Termine:
· 3. - 5. Februar, Alzenau, Anmeldung unter: 06023 – 502 126
· 16. - 18. März, Goldbach, Anmeldung unter: 06021 – 500 635
· 27. - 29. April, Stockstadt, Anmeldung unter: 06027 – 200 515
Weitere Information unter :
· www.epl.bistum-wuerzburg.de oder auch www.epl-kek.de oder
· Amt für Kinder, Jugend und Familie im Landkreis Aschaffenburg
Verena Knecht, Bayernstr. 18, 63739 Aschaffenburg,
Tel. Nr. 06021 – 394 388, E-Mail: Familienbildung@LRA-AB.Bayern.de
· Familienbund der Katholiken, Kürschnerhof 2, 97070 Würzburg
Tel. Nr. 0931 - 38665-221, E-Mail: fdk@bistum-wuerzburg.de
Kursgebühr pro Paar € 65,- ohne Übernachtung und Verpflegung (regulärer Preis ca. € 180,- pro Paar)
Termine:
· 3. - 5. Februar, Alzenau, Anmeldung unter: 06023 – 502 126
· 16. - 18. März, Goldbach, Anmeldung unter: 06021 – 500 635
· 27. - 29. April, Stockstadt, Anmeldung unter: 06027 – 200 515
Weitere Information unter :
· www.epl.bistum-wuerzburg.de oder auch www.epl-kek.de oder
· Amt für Kinder, Jugend und Familie im Landkreis Aschaffenburg
Verena Knecht, Bayernstr. 18, 63739 Aschaffenburg,
Tel. Nr. 06021 – 394 388, E-Mail: Familienbildung@LRA-AB.Bayern.de
· Familienbund der Katholiken, Kürschnerhof 2, 97070 Würzburg
Tel. Nr. 0931 - 38665-221, E-Mail: fdk@bistum-wuerzburg.de
Schülerpraktika 2012
Das Logistikbataillon 467 bietet auch in diesem Jahr für Schülerinnen und Schüler ab der
9. Jahrgangsstufe aller Haupt-, Real-, Wirtschafts-, Fach-, Fachober- und Berufsschulen
sowie Gymnasien in den Ferien Schülerpraktika an. Dabei wird jungen Frauen und
Männern während der Phase der Berufsorientierung/-ausbildung Gelegenheit gegeben,
Einblicke in die vielfältigen beruflichen Möglichkeiten, Herausforderungen und
individuellen Chancen in den Streitkräften und im speziellen für die verschiedenen
Laufbahnen im Logistikbataillon 467 zu bekommen.
Folgende Praktikumzeiträume stehen in diesem Jahr zur Verfügung:
02.04. bis 05.04.2012 Bewerbungsschluss: 02.03.2012
29.05. bis 01.06.2012 Bewerbungsschluss: 27.04.2012
06.08. bis 10.08.2012 Bewerbungsschluss: 06.07.2012
Wir bieten....
- ein mehrtägiges Praktikum für Schülerinnen und Schüler ab der 9. Jahrgangsstufe;
- einen Überblick in die vielfältigen Arbeits- und Aufgabenbereiche einer Soldatin/ eines
Soldaten;
- Informationen über das Bewerbungs- und Einstellungsverfahren der Bundeswehr
- Übernachtungsmöglichkeit in der Kaserne mit Vollverpflegung (Verpflegung gegen
Bezahlung)
Interessentinnen und Interessenten bewerben sich mit Bewerbungsschreiben, letztem
Zeugnis, Lebenslauf und aktuellem Foto bei:
Logistikbataillon 467
Hauptmann Kirfel
Mainfranken-Kaserne
Dimbacher Straße 75
97332 Volkach
Telefonische Anfragen beantworten wir gerne unter: 0 93 81/7 10 – 20 13
Mitteilung an die Presse
Zeugnis, Lebenslauf und aktuellem Foto bei:
Logistikbataillon 467
Hauptmann Kirfel
Mainfranken-Kaserne
Dimbacher Straße 75
97332 Volkach
Telefonische Anfragen beantworten wir gerne unter: 0 93 81/7 10 – 20 13
Mitteilung an die Presse
Familientisch - Cafe la
Wäre es nicht schön, in netter Atmosphäre Zeit miteinander zu verbringen und sich bei einem Kaffee besser kennen zu lernen?!
Die Frauen vom ProMI/Familientisch laden aller interessierten Bürgerinnen herzlich dazu ein. Gerne auch mit Kindern.
Treffen sind jeweils am 1. und 3. Dienstag um 9.30 Uhr in den Räumlichkeiten des Jugendzentrums im Haus der Begegnung, am Oberborn 1 (Zugang an der B8).
Termine: 17.01.2012, 07.02.2012, 06.03.2012, 20.03.2012, 17.04.2012, 15.05.2012, 19.06.2012
In den bayerischen Ferien finden keine Treffen statt.
Die Frauen vom ProMI/Familientisch laden aller interessierten Bürgerinnen herzlich dazu ein. Gerne auch mit Kindern.
Treffen sind jeweils am 1. und 3. Dienstag um 9.30 Uhr in den Räumlichkeiten des Jugendzentrums im Haus der Begegnung, am Oberborn 1 (Zugang an der B8).
Termine: 17.01.2012, 07.02.2012, 06.03.2012, 20.03.2012, 17.04.2012, 15.05.2012, 19.06.2012
In den bayerischen Ferien finden keine Treffen statt.
Vorankündigung
Am Freitag den 20.02.2012 findet um 19.30 Uhr das zweite Treffen der Sprachvermittler und der Cafe la–Besucher im Sitzungssaal im Rathaus statt.
Wintersport und Spaß im Zillertal
Das Jugendwerk der AWO bietet vom 18. bis 25. Februar 2012 für alle Skifahrer und Snowboarder zwischen 14 und 18 Jahren ein gemeinsames Wintervergnügen mit Spaß auf der Piste und tollen Aktionen in den Ferien an. Die Fahrt erfolgt mit dem Reisebus ab dem Viehmarktparkplatz in Würzburg zur Unterkunft, dem Gasthof Hundsbichler in Hippach/Österreich. Gut erreichbar sind von hier aus Rodelbahnen, Eislaufplätze und Diskotheken. Das nahegelegene Skigebiet „Zillertal 3000“ verspricht für jede Schwierigkeitsklasse attraktive Abfahrten und durch den zugehörigen Gletscher Gerlos ist Schneesicherheit garantiert. Begleitet werden die Mädchen und Jungen von einem erfahrenen und pädagogisch geschulten Betreuungsteam. Hier können alle Wintersportbegeisterte für 399€ noch einmal Wintervergnügen pur genießen!
Weitere Informationen und Anmeldung :
Jugendwerk der AWO
Eva-Maria Pakull
Kantstr. 42a
97074 Würzburg
Jugendwerk der AWO
Eva-Maria Pakull
Kantstr. 42a
97074 Würzburg
Familienferien
Der Familienbund der Katholiken (FRDK) bietet viele interessante und erlebnisreiche Angebote:
- Kraxeln, Radeln, Entspannen und noch mehr
10. - 24. August 2012 in Naundorf in der Fränkischen Schweiz
- Sommer, Sonne, Strand und Meer
26. August – 9. September 2012 in Usedom an der Ostsee
- Familienfreizeiten mit behinderten Kindern und Jugendlichen
6. - 12. August 2012 und
27. Oktober – 2. November 2012 in Bliensbach/Schwaben
10. - 24. August 2012 in Naundorf in der Fränkischen Schweiz
- Sommer, Sonne, Strand und Meer
26. August – 9. September 2012 in Usedom an der Ostsee
- Familienfreizeiten mit behinderten Kindern und Jugendlichen
6. - 12. August 2012 und
27. Oktober – 2. November 2012 in Bliensbach/Schwaben
Unser besonderes Highlight 2012:
- Familienwallfahrt mit unserem Bischof Friedhelm Hofmann
28. Mai – 4. Juni 2012 mit dem Zug nach Lourdes
- Familienwallfahrt mit unserem Bischof Friedhelm Hofmann
28. Mai – 4. Juni 2012 mit dem Zug nach Lourdes
Die Angebote werden von einer erfahrenen Ferienleitungsfamilie und qualifizierten Kinderbetreuer-Innen geleitet.
Staatliche Förderung ist bei vielen Angeboten möglich!
Den Ferienkatalog sowie andere Angebote sind erhältlich beim
Familienbund der Katholiken (FDK)
Kürschnerhof 2, 97070 Würzburg
Telefon 0931/38665221, Fax 0931/38665229
E-Mail fdk@bistum-wuerzburg.de
Internet www.familienbund-wuerzburg.de
Familienbund der Katholiken (FDK)
Kürschnerhof 2, 97070 Würzburg
Telefon 0931/38665221, Fax 0931/38665229
E-Mail fdk@bistum-wuerzburg.de
Internet www.familienbund-wuerzburg.de
BERUFLICHE OBERSCHULE
STAATLICHE FACHOBERSCHULE UND
BERUFSOBERSCHULE ASCHAFFENBURG
Ausbildungsrichtungen Technik, Wirtschaft, Verwaltung und Rechtspflege sowie Sozialwesen (nur FOS)
STAATLICHE FACHOBERSCHULE UND
BERUFSOBERSCHULE ASCHAFFENBURG
Ausbildungsrichtungen Technik, Wirtschaft, Verwaltung und Rechtspflege sowie Sozialwesen (nur FOS)
An der Staatlichen Fachoberschule und Berufsoberschule Aschaffenburg, Ottostraße 1, beginnt am Montag, 5. März 2012, die Anmeldung für das Schuljahr 2012/2013.
Schülerinnen und Schüler mit mittlerem Schulabschluss von Realschule, Haupt-/Mittelschule und Wirtschaftsschule sowie Oberstufenreife des Gymnasiums haben die Möglichkeit, die Fachoberschule in den Jahrgangsstufen 11, 12 und 13 zu besuchen. Sie können zwischen den Ausbildungsrichtungen Technik, Wirtschaft und Sozialwesen wählen. Nach der 12. Klasse wird das Fachabitur erworben und nach der 13. Klasse das Abitur.
Absolventinnen und Absolventen der Mittelschule und des H-Zweiges der Wirtschaftsschule können sich zur Vorbereitung auf den Eintritt in die Jahrgangsstufe 11 für den Vorkurs bzw. die Vorklasse anmelden.
Bewerberinnen und Bewerber mit mittlerem Schulabschluss können in Verbindung mit einem Berufsabschluss oder einer fünfjährigen einschlägigen Berufserfahrung die Berufsoberschule besuchen. Hier besteht die Möglichkeit, nach der 12. Klasse das Fachabitur und nach der 13. Klasse das Abitur zu erwerben. Angeboten werden die Ausbildungsrichtungen Technik und Wirtschaft. Die Zuordnung erfolgt nach dem erlernten Beruf.
Schülerinnen und Schüler, die sich auf den Eintritt in die 12. Klasse der BOS vorbereiten wol-len, können sich für den Vorkurs anmelden. Bewerberinnen und Bewerber, die den mittleren Schulabschluss über den Berufsabschluss erworben haben, wird das freiwillige Vorbereitungs-jahr, die so genannte Vorklasse, empfohlen.
Genauere Informationen über die Bildungsgänge sowie die späteren Studienmöglichkeiten er-halten Sie bei unseren Informationsveranstaltungen
Montag, 30. Januar 2012, 19:00 Uhr für die Fachoberschule,
Dienstag, 31. Januar 2012, 19:00 Uhr für die Berufsoberschule.
Wenn Sie sich an der Staatlichen Fachoberschule oder Berufsoberschule anmelden wollen, müssen Sie die Daten zunächst online übermitteln. Ab dem 2. März 2012 wird dazu auf der Homepage der Schule (www.fosbos-aschaffenburg.de) ein Link frei geschaltet. Nach Eingabe und elektronischer Übermittlung der Anmeldedaten ist ein Computerausdruck zu erstellen und zu unterschreiben.
Die Anmeldeunterlagen mit dem unterschriebenen Computerausdruck werden vom 05.03.2012 – 16.03.2012 (Ausschlussfrist) im Raum 135 der Staatlichen Fachoberschule und Berufsober-schule Aschaffenburg, Ottostr. 1, 1. Stock zu folgenden Zeiten entgegen genommen:
Montag bis Mittwoch von 13:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag von 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag von 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag von 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag von 09:00 - 12:00 Uhr
Weitere Auskünfte erteilt das Sekretariat unter der Tel. Nr. 0 60 21/44 02 90.
Einstieg in die „Rente mit 67“
Die Altersgrenze für die Regelaltersrente wird ab 2012 von 65 Jahren auf 67 Jahre erhöht.
Die neue Altergrenze gilt aber nicht sofort, sondern wird für die Jahrgänge 1947 bis 1964 stufenweise angehoben, so die Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung in Bayern.
Für die Jahrgänge 1947 bis 1958 erfolgt die Anhebung in Ein-Monats-Schritten, für die Jahrgänge 1959 bis 1963 in Zwei-Monats-Schritten.
Wer 1947 geboren wurde, kann die Regelaltersrente mit 65 Jahren und einem Monat in Anspruch nehmen. Ab Jahrgang 1964 gibt es die Regelaltersrente erst mit 67 Jahren.
Für bestimmte Personenkreise gibt es auch zukünftig die Möglichkeit, bereits mit Vollendung des 65. Lebensjahres eine Rente ohne Abschlag zu erhalten. So können zum Beispiel schwerbehinderte Menschen, die 35 Versicherungsjahre haben, oder Versicherte, die 45 Jahre Pflichtbeiträge und Berücksichtigungszeiten zurückgelegt haben, weiterhin mit 65 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen.
Wer vor 65 Jahren in Rente gehen will, muss bestimmte Voraussetzungen, wie eine Mindestversicherungszeit, erfüllen und in der Regel lebenslange Abschläge in Kauf nehmen.
Weitere Informationen zu den verschiedenen Rentenarten, zum frühestmöglichen Rentenbeginn und den Hinzuverdienstregelungen gibt es beim kostenlosen Bürgertelefon unter 0800 1000 48088 und in allen Auskunfts- und Beratungsstellen.
Die neue Altergrenze gilt aber nicht sofort, sondern wird für die Jahrgänge 1947 bis 1964 stufenweise angehoben, so die Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung in Bayern.
Für die Jahrgänge 1947 bis 1958 erfolgt die Anhebung in Ein-Monats-Schritten, für die Jahrgänge 1959 bis 1963 in Zwei-Monats-Schritten.
Wer 1947 geboren wurde, kann die Regelaltersrente mit 65 Jahren und einem Monat in Anspruch nehmen. Ab Jahrgang 1964 gibt es die Regelaltersrente erst mit 67 Jahren.
Für bestimmte Personenkreise gibt es auch zukünftig die Möglichkeit, bereits mit Vollendung des 65. Lebensjahres eine Rente ohne Abschlag zu erhalten. So können zum Beispiel schwerbehinderte Menschen, die 35 Versicherungsjahre haben, oder Versicherte, die 45 Jahre Pflichtbeiträge und Berücksichtigungszeiten zurückgelegt haben, weiterhin mit 65 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen.
Wer vor 65 Jahren in Rente gehen will, muss bestimmte Voraussetzungen, wie eine Mindestversicherungszeit, erfüllen und in der Regel lebenslange Abschläge in Kauf nehmen.
Weitere Informationen zu den verschiedenen Rentenarten, zum frühestmöglichen Rentenbeginn und den Hinzuverdienstregelungen gibt es beim kostenlosen Bürgertelefon unter 0800 1000 48088 und in allen Auskunfts- und Beratungsstellen.
Windelausweis
Seit 2008 ermöglicht die Gemeinde die kostenlose Entsorgung der Windeln von Kindern und von an Inkontinenz leidenden Personen. 2009 wurden von der Gemeinde insgesamt
17.768,17 € für dieses freiwillige Angebot aufgewendet.
Für die Nutzung des Windelcontainers am gemeindlichen Bauhof gelten die nachfolgenden Regelungen:
Der rote Windelausweis und die roten Windelsäcke sind im Rathaus, Zi. 2 erhältlich.
Der Windelausweis gilt nur für Bürgerinnen und Bürger mit 1. Wohnsitz in Karlstein.
Der Windelausweis für Kinder hat eine Gültigkeit von 3 Jahren.
Ist der Ausweis nicht mehr erforderlich, muss dieser zurückgegeben werden, spätestens nach 3 Jahren (bei Kindern). Eine Verlängerung ist in begründeten Fällen möglich. Bei Wegzug aus Karlstein ist der Ausweis unverzüglich zurückzugeben.
Die Weitergabe des Ausweises oder Nutzung der Windelsäcke für andere Personen ist nicht gestattet.
Bei Missbrauch wird ein Ordnungsgeld von 500,00 Euro erhoben und der Ausweis auf Dauer entzogen.
17.768,17 € für dieses freiwillige Angebot aufgewendet.
Für die Nutzung des Windelcontainers am gemeindlichen Bauhof gelten die nachfolgenden Regelungen:
Der rote Windelausweis und die roten Windelsäcke sind im Rathaus, Zi. 2 erhältlich.
Der Windelausweis gilt nur für Bürgerinnen und Bürger mit 1. Wohnsitz in Karlstein.
Der Windelausweis für Kinder hat eine Gültigkeit von 3 Jahren.
Ist der Ausweis nicht mehr erforderlich, muss dieser zurückgegeben werden, spätestens nach 3 Jahren (bei Kindern). Eine Verlängerung ist in begründeten Fällen möglich. Bei Wegzug aus Karlstein ist der Ausweis unverzüglich zurückzugeben.
Die Weitergabe des Ausweises oder Nutzung der Windelsäcke für andere Personen ist nicht gestattet.
Bei Missbrauch wird ein Ordnungsgeld von 500,00 Euro erhoben und der Ausweis auf Dauer entzogen.
Veräußerung von Baugrundstücken in Karlstein a. Main, Ortsteil Dettingen
Die Gemeinde Karlstein veräußert zehn Grundstücke im Ortsteil Dettingen. Die Grundstücksgrößen der im Bereich des Bebauungsplans „Zwischen Sudetenstraße und Am Haggraben“ liegenden Flächen bewegen sich zwischen 233 und 325 m².
Die in einem reinen Wohngebiet gelegenen Grundstücke eignen sich zur Bebauung in Kettenbauweise, zum Teil auch mit einem Einfamilienwohnhaus. Ein Gasanschluss in den Grundstücken ist vorgesehen.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung Karlstein, Am Oberborn 1, Telefon 06188/784-12 bzw. 784-27 (Herr Ledergerber, Zimmer Nr. 14 bzw. Herr Emge, Nr. 5).
Kaufinteressenten bitten wir eine schriftliche Bewerbung einzureichen bzw. sich im Rathaus vormerken zu lassen.
Die in einem reinen Wohngebiet gelegenen Grundstücke eignen sich zur Bebauung in Kettenbauweise, zum Teil auch mit einem Einfamilienwohnhaus. Ein Gasanschluss in den Grundstücken ist vorgesehen.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung Karlstein, Am Oberborn 1, Telefon 06188/784-12 bzw. 784-27 (Herr Ledergerber, Zimmer Nr. 14 bzw. Herr Emge, Nr. 5).
Kaufinteressenten bitten wir eine schriftliche Bewerbung einzureichen bzw. sich im Rathaus vormerken zu lassen.
Schütteltrauma – mögliche Folgen und Hilfestellungen
Aktueller Flyer zum Thema
Aktueller Flyer zum Thema
Die koordinierenden Kinderschutzstellen der Landkreise Aschaffenburg und Miltenberg sowie der Stadt Aschaffenburg haben gemeinsam einen Flyer zum Thema „Schütteltrauma – mögliche Folgen und Hilfestellungen“ bei Kleinstkindern erstellt.
Die Broschüre soll alle Eltern darüber informieren, was sie tun können, um eventuell auftretende Überlastungssituationen abzuwenden und das für das Baby sehr gefährliche Schütteln zu vermeiden.
Sehr anschaulich wird dargestellt, was Babys gut tut und wo sich Eltern im Bedarfsfall Hilfe holen können.
Die Broschüre kann in Deutsch, Türkisch, Russisch, Englisch und Französisch direkt bei der Koordinierenden Kinderschutzstelle des Landkreises Aschaffenburg, Tel.: 06021-394 368 oder 394 388 angefordert werden. Außerdem liegt sie bei Gemeinden, Kinderärzten, Hausärzten, in Kindergärten und Beratungsstellen aus.
Bundeswehrreform: Auch Rente ist betroffen
Wer ab 1. Juli freiwilligen Wehrdienst oder Bundesfreiwilligendienst leistet, hat für die Dauer des Dienstes den vollen Schutz der gesetzlichen Rentenversicherung. Darüber informieren die Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung in Bayern.
Eigene Beiträge müssen dafür nicht gezahlt werden. Beide Dienste ersetzen den bisherigen Grundwehrdienst und Zivildienst, die wegen der Bundeswehrreform zum 30. Juni ausgesetzt werden. Verbesserungen gibt es bei der Waisenrente: Während des Bundesfreiwilligendienstes besteht hier künftig ein Anspruch, beim Zivildienst war das bisher nicht der Fall. Wer freiwilligen Wehrdienst leistet, erhält dagegen auch weiterhin keine Waisenrente.
Weitere Auskünfte gibt es in allen Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung und am kostenlosen Bürgertelefon unter 0800 1000 48088.
Freiwilliges Soziales Jahr
Gerade für junge Menschen, die bald ihre Schule beenden, stehen Überlegungen zur Berufswahl an. Viele haben noch keine konkrete Vorstellung von ihrem Berufswunsch und möchten zuerst einmal ausprobieren, ob der angestrebte Beruf im sozialen Bereich den eigenen Interessen entspricht. Dazu bietet das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) ideale Voraussetzungen. Junge Menschen im Alter von 18 bis 26 Jahren haben durch das 6- bis 18-monatige FSJ die Chance, vor Beginn einer Ausbildung oder eines Studiums Einblicke in soziale und pflegerische Berufe zu erlangen und sich unter Anleitung von Fachkräften darin zu erproben, oder die Wartezeit auf einen Ausbildungs- oder einen Studienplatz sinnvoll zu überbrücken. Das FSJ kann für bestimmte Ausbildungen als Vorpraktikum anerkannt werden. Durch den täglichen Kontakt zu Menschen ist kein Tag wie der andere. Das FSJ ist von Anfang an abwechslungsreich, spannend und eine persönliche Herausforderung für jeden. Das Bayerische Rote Kreuz, Kreisverband Aschaffenburg konnte bereits einige FSJ´ler gewinnen, freut sich aber weiterhin auf viele Interessenten. Es besteht die Möglichkeit, das FSJ entweder im Fahrdienst, Rettungsdienst oder im sozialen Bereich abzuleisten.
Die FSJ´ler erhalten während dieser Zeit ein monatlich angemessenes Taschengeld, Verpflegungsgeld und Wohnkostenzuschuss. Darüber hinaus besteht Anspruch auf Kindergeld sowie der gesetzliche Urlaubsanspruch von in der Regel 26 Tagen bei einem 12-monatigen FSJ. Die Beiträge der gesetzlichen Sozialversicherung trägt das BRK.
Der Beginn des FSJ ist jederzeit möglich.
Nähere Informationen im BRK-Kreisverband Aschaffenburg bei Herrn Gerold Oster, Efeuweg 2, 63741 Aschaffenburg, Tel.: 06021 / 84 84 - 14, oster@kvaschaffenburg.brk.de, oder www.facebook.com/BRK.Unterfranken
Der Beginn des FSJ ist jederzeit möglich.
Nähere Informationen im BRK-Kreisverband Aschaffenburg bei Herrn Gerold Oster, Efeuweg 2, 63741 Aschaffenburg, Tel.: 06021 / 84 84 - 14, oster@kvaschaffenburg.brk.de, oder www.facebook.com/BRK.Unterfranken
Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket
für bedürftige Kinder und Jugendliche sowie für Ortsvereine, Musikschulen und Private
Mit der Verkündung des „Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch“ können Kinder und Jugendliche, die
· Sozialgeld nach dem SGB II,
· Sozialhilfe nach dem SGB XII,
· Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz oder einen
· Kindergeldzuschlag nach dem Kindergeldgesetz
beziehen, zusätzliche Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen.
· Sozialgeld nach dem SGB II,
· Sozialhilfe nach dem SGB XII,
· Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz oder einen
· Kindergeldzuschlag nach dem Kindergeldgesetz
beziehen, zusätzliche Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen.
Das Bildungs- und Teilhabepaket umfasst u.a. sog. Bedarfe zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft für Kinder und Jugendliche, die jünger als 18 Jahre sind. Es wird ein Betrag in Höhe von monatlich max. 10,-- € übernommen. Hierunter fallen Aufwendungen für Musikunterricht (und vergleichbarer Unterricht), die Mitgliedschaft in Vereinen in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit, vergleichbare Kurse oder Aktivitäten kultureller Bildung (z.B. VHS-Kurse, Theaterworkshops, jedoch nicht: Kinobesuche!) oder die Teilnahme an Freizeiten. Fahrtkosten sowie die Kosten für eine Parteimitgliedschaft gehören nicht dazu.
Die Ortsvereine, Musikschulen, kirchlichen Gruppen oder auch privaten Anbieter (mit entsprechender Qualifikation z.B. für Musikunterricht) werden gebeten, nachfragenden bedürftigen Kindern und Jugendlichen eine kurze Bestätigung über den Mitgliedsbeitrag für den Verein oder ein ähnliches Formular aus dem die Kosten für die gewünschte Aktivität und die Bankverbindung des Vereins bzw. des Anbieters hervorgehen, zur Vorlage beim Landratsamt oder beim Jobcenter mitzugeben. Das Landratsamt oder das Jobcenter prüft daraufhin die Voraussetzungen für den Bedarf und erstattet dem Verein/der Musikschule oder vergleichbaren Einrichtungen entweder direkt die Kosten oder stellt dem Kind/Jugendlichen einen Gutschein aus, wenn die Voraussetzungen vorliegen.
Eltern bedürftiger Kinder können sich zu den weiteren Leistungen des Bildungspaketes wie folgt informieren: Zur Antragstellung auf www.landkreis-aschaffenburg.de. Dort finden Sie ein Antragsformular sowie einen Flyer mit allen Leistungen des Bildungspaketes. Weitere allgemeine Informationen finden sie auf www.bildungspaket.bmas.de.
Zuständig für die Entscheidung über den Antrag ist für Leistungsberechtigte nach dem SGB II das Jobcenter Landkreis Aschaffenburg (Goldbacher Straße 25-27, 63739 Aschaffenburg, Tel: 06021/390-886, Fax:. 06021/390-899, E-Mail Jobcenter-LK-Aschaffenburg@jobcenter-ge.de). Das Landratsamt Aschaffenburg (Soziale Angelegenheiten und Senioren, Bayernstraße 18, 63739 Aschaffenburg, Tel: 06021/394-340, Fax: 06021/394-951, E-Mail: bildungspaket@lra-ab.bayern.de) ist für die Sozialhilfe-, Wohngeld- und Kindergeldzuschlagsempfänger zuständig.
Wählen Sie gebührenfrei 0800 60 70 110
Die Arbeiterwohlfahrt Unterfranken startete im März 2011 ihre telefonische Pflegeberatung. Unter der gebührenfreien Servicenummer 0800 60 70 110 werden Senioren und Angehörige von AWO-Pflegeexperten umfassend zum Thema Altenpflege beraten. Pflegedienst- und Einrichtungsleiter aus 12 AWO-Seniorenzentren und vier Pflegediensten stellen ihr fundiertes Wissen zur Verfügung.
Neben der kostenlosen telefonischen Beratung gibt es Informationen auch im Internet unter www.awo-pflegeberatung.de.
Malteser Hospizdienst für Stadt und Landkreis Aschaffenburg
Die Malteser Hospizarbeit ist das Konzept einer ganzheitlichen Sterbe- und Trauerbegleitung und das umfassende Engagement für ein menschenwürdiges Sterben. Geschulte Ehrenamtliche bieten Hilfen und Begleitung an , um persönliche Lebenskrisen auf Grund von Sterben, Tod und Trauer bewältigen zu können.
Wir besuchen Sie im häuslichen Bereich sowie im Altenheim oder Krankenhaus.Unser Dienst ist unentgeltlich. Wir unterliegen der Schweigepflicht. Außerdem bieten wir palliativ-pflegerische Beratung, Beratung zu Patientenverfügungen und die Vernetzung mit anderen sozialen Diensten.
Erreichbar ist für Sie in der Malteser Geschäftsstelle Aschaffenburg: Christina Gripp, Koordinatorin Hospizdienst, Tel.: 06021 - 41 61 18, Mail: christina.gripp@malteser.org oder unter www.malteser-aschaffenburg.de
Unsere Ansprechpartnerin vor Ort :Jutta Cartellieri, Tel.: 06186 - 18-48.
Malteser Trauer-Frühstück
Jeden 2. Sonntag im Monat gibt es für trauernde Angehörige die Möglichkeit durch das Gespräch mit ebenfalls betroffenen Menschen, in einem geschützten Rahmen Ihrer Trauer Raum und Zeit zu geben.
Kontakt: Heidi Kraus Tel.: 06029 - 14 18; Gabi Maslowski Tel.: 06023 - 97 08 07; Iris Kulka Tel.: 06188 - 99 53 69.
Wir besuchen Sie im häuslichen Bereich sowie im Altenheim oder Krankenhaus.Unser Dienst ist unentgeltlich. Wir unterliegen der Schweigepflicht. Außerdem bieten wir palliativ-pflegerische Beratung, Beratung zu Patientenverfügungen und die Vernetzung mit anderen sozialen Diensten.
Erreichbar ist für Sie in der Malteser Geschäftsstelle Aschaffenburg: Christina Gripp, Koordinatorin Hospizdienst, Tel.: 06021 - 41 61 18, Mail: christina.gripp@malteser.org oder unter www.malteser-aschaffenburg.de
Unsere Ansprechpartnerin vor Ort :Jutta Cartellieri, Tel.: 06186 - 18-48.
Malteser Trauer-Frühstück
Jeden 2. Sonntag im Monat gibt es für trauernde Angehörige die Möglichkeit durch das Gespräch mit ebenfalls betroffenen Menschen, in einem geschützten Rahmen Ihrer Trauer Raum und Zeit zu geben.
Kontakt: Heidi Kraus Tel.: 06029 - 14 18; Gabi Maslowski Tel.: 06023 - 97 08 07; Iris Kulka Tel.: 06188 - 99 53 69.
Die Deutsche Rentenversicherung Nordbayern informiert über neue Termine
Arbeitslosigkeit, die Geburt eines Kindes oder Selbständigkeit - es gibt viele Situationen, in denen sich Fragen zur Altersvorsorge ergeben.
Zusammen mit dem persönlichen Beratungsangebot in den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung liefert das Vortragsprogramm ein Rundumpaket an individueller Beratung und Information.Experten beantworten Fragen zu aktuellen Themen und machen komplizierte Gesetze verständlich. Wie auch die persönliche Beratung ist dies ein kostenloser Service der Deutschen Rentenversicherung. Unter www.deutsche-rentenversicherung-nordbayern.defindet man in der Rubrik Beratung die Veranstaltungsorte und Termine und kann sich per E-Mail oder Telefon anmelden.
Weitere Informationen gibt es bei allen Auskunfts- und Beratungsstellen oder am kostenlosen Bürgertelefon unter 0800 1000 480 18.
Zusammen mit dem persönlichen Beratungsangebot in den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung liefert das Vortragsprogramm ein Rundumpaket an individueller Beratung und Information.Experten beantworten Fragen zu aktuellen Themen und machen komplizierte Gesetze verständlich. Wie auch die persönliche Beratung ist dies ein kostenloser Service der Deutschen Rentenversicherung. Unter www.deutsche-rentenversicherung-nordbayern.defindet man in der Rubrik Beratung die Veranstaltungsorte und Termine und kann sich per E-Mail oder Telefon anmelden.
Weitere Informationen gibt es bei allen Auskunfts- und Beratungsstellen oder am kostenlosen Bürgertelefon unter 0800 1000 480 18.
Die Deutsche Rentenversicherung in Bayern
Waisenrente bei Volljährigkeit? Anspruch nur unter bestimmten Voraussetzungen!
Viele junge Menschen starten demnächst ins Berufsleben. Mit dem Ende der schulischen Ausbildung kann auch der Anspruch auf Waisenrente wegfallen.
Darauf weisen die Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung in Bayern hin.
Waisenrenten werden nach dem 18. bis zum 27. Lebensjahr nur gezahlt, wenn sich die Waise in einer schulischen oder beruflichen Ausbildung befindet oder an einem freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr teilnimmt. Eine Verlängerung der Waisenrente über das 27. Lebensjahr hinaus ist während einer Ausbildung nur für Zeiten eines abgeleisteten Wehr- oder Zivildienstes möglich.
Oftmals ist nicht bekannt, dass mit dem Abbruch oder dem vorzeitigen Ende einer Ausbildung der Anspruch auf Waisenrente bei volljährigen Waisen endet. Auch während des Grundwehr- und Zivildienstes oder einer Arbeitslosigkeit besteht nach dem 18. Lebensjahr kein Anspruch auf Waisenrente.
Um Missverständnisse und Rückforderungen zu vermeiden, empfehlen die Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung in Bayern, sich rechtzeitig zu informieren und derartige Änderungen sofort mitzuteilen. Kompetente Beratung zum Thema Waisenrente erhält man in allen Auskunfts- und Beratungsstellen und am kostenlosen Bürgertelefon unter 0800 1000 48088.
Über www.deutsche-rentenversicherung-in-bayern.degelangt man auf die Startseite des jeweiligen Regionalträgers, wo man schnell und unkompliziert die Adressen der Beratungsstellen findet.
Darauf weisen die Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung in Bayern hin.
Waisenrenten werden nach dem 18. bis zum 27. Lebensjahr nur gezahlt, wenn sich die Waise in einer schulischen oder beruflichen Ausbildung befindet oder an einem freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr teilnimmt. Eine Verlängerung der Waisenrente über das 27. Lebensjahr hinaus ist während einer Ausbildung nur für Zeiten eines abgeleisteten Wehr- oder Zivildienstes möglich.
Oftmals ist nicht bekannt, dass mit dem Abbruch oder dem vorzeitigen Ende einer Ausbildung der Anspruch auf Waisenrente bei volljährigen Waisen endet. Auch während des Grundwehr- und Zivildienstes oder einer Arbeitslosigkeit besteht nach dem 18. Lebensjahr kein Anspruch auf Waisenrente.
Um Missverständnisse und Rückforderungen zu vermeiden, empfehlen die Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung in Bayern, sich rechtzeitig zu informieren und derartige Änderungen sofort mitzuteilen. Kompetente Beratung zum Thema Waisenrente erhält man in allen Auskunfts- und Beratungsstellen und am kostenlosen Bürgertelefon unter 0800 1000 48088.
Über www.deutsche-rentenversicherung-in-bayern.degelangt man auf die Startseite des jeweiligen Regionalträgers, wo man schnell und unkompliziert die Adressen der Beratungsstellen findet.
Der Karlsteiner Familientisch (s. auf unserer Homepage unter Einrichtungen) ist erreichbar unter
Gemeinde Karlstein a.Main
Am Oberborn 1
Am Oberborn 1
©2012 Gemeinde Karlstein www.karlstein.de