St 2443 – Fahrbahnerneuerung A 45 AS Karlstein – Hörstein; Vollsperrung der Anschlussstelle und der Staatsstraße ab 15. April 2024

St 2443 – Fahrbahnerneuerung A 45 AS Karlstein – Hörstein;
Vollsperrung der Anschlussstelle und der Staatsstraße ab 15. April 2024
Umleitung zwischen Kleinostheim und Alzenau über Karlstein und Kahl

Ab Montag, den 15. April 2024 beginnen die Bauarbeiten. Hierzu wird die Verbindungsrampe zwischen der A 45 und der St 2443 in Fahrtrichtung Gießen gesperrt. Das Auffahren nach Gießen und das Abfahren von der Fahrbahn Richtung Gießen sind dann nicht mehr möglich. Gleichzeitig wird die Staatsstraße 2443 zwischen der Autobahnanschlussstelle und Hörstein voll gesperrt. Eine Umleitung wird ab der A 45 Anschlussstelle Kleinostheim über die Ortsumgehung Karlstein (St 3308), via Kahl und die St 2805 nach Alzenau, Wasserlos und Hörstein bzw. umgekehrt eingerichtet. Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer mit dem Ziel Industriegebiet Alzenau-Süd nutzen bitte bereits die A 45 Abfahrt Kleinostheim und weiter die St 3308 via Dettingen. Ab kommenden Mittwoch, den 10. April weisen LED-Informationstafeln an der Strecke auf die kommende Sperrung hin.

 

Die A 45, AS Karlstein verbindet die St 2443 im Süden der Stadt Alzenau und die Gemeinde Karlstein mit den dortigen Industrie- und Gewerbegebieten mit dem Autobahnnetz. Die A 45, Anschlussstelle Karlstein Fahrtrichtung Gießen und die Staatsstraße werden ab dem 15. April für den Verkehr gesperrt. Die Sperre der Anschlussstelle dauert voraussichtlich bis 26.05.2024. Die Sperre der Staatsstraße dauert voraussichtlich bis 23. Juni 2024.

Der Kreisverkehr bei der Räuschberghalle am Ortseingang von Hörstein ist jederzeit befahrbar. Der Busverkehr (City-Bus Alzenau) wird kleinräumig um das Baufeld umgeleitet. Der Geh- und Radweg parallel zur St 2443 zwischen Karlstein und Hörstein muss für die Zeit vom 15. bis zum 26. April wegen Bauarbeiten gesperrt werden. Außerhalb dieser Zeit bleibt der Radweg benutzbar.

Anlass für die Straßenbauarbeiten ist eine vorhandene Unfallhäufung im Bereich der Rampeneinmündungen der Autobahn in die Staatsstraße 2443. Vermehrt traten dort Unfälle von ein- und abbiegenden Fahrzeugen auf. Die neue Ampelanlage an der Einmündung der Rampe der „Fahrtrichtung Gießen“ wird zukünftig einen sicheren Verkehrsablauf gewährleisten. Die Ampelsteuerung wird verkehrsabhängig geregelt, sodass sich die Anlage automatisch der aktuellen Verkehrslage anpasst und kurze Wartezeiten ermöglicht.

Die neue Ampel an der Anschlussstelle wird zudem bereits baulich vorgerüstet, für eine künftige sichere Querungsstelle des Radwegs über die St 2443 im Bereich der Anschlussstelle. Sie soll die bestehende – etwas östlich liegende – Querungsstelle auf der freien Strecke der Staatsstraße ersetzen.

Im Zuge der Baumaßnahme an der Anschlussstelle werden die oberen Asphaltschichten der Staatsstraße ausgetauscht. Die gegenwärtigen Straßenschäden wie Spurrillen, Netzrisse und Schlaglöcher zeigen deutlich, dass diese das Ende ihrer Nutzungsdauer erreicht haben. Die Arbeiten erstrecken sich über die gesamte Länge zwischen der A 45 und dem Kreisverkehr Hörstein. Im Schutze der Streckensperrung werden zudem die Schutzplanken erneuert.

Der Freistaat Bayern investiert ca. 900.000 € um das Straßennetz im Bestand zu erhalten und die Verkehrssicherheit zu verbessern. Einen weiteren Kostenanteil für die Anpassungen der Anschlussstelle in Höhe von ca. 420.000 € trägt die Autobahn GmbH des Bundes.

Da das Ausmaß der erforderlichen Arbeiten in den tiefer liegenden Schichten erst nach dem Abfräsen der Deckschicht ersichtlich sein wird, kann es zu einer Verlängerung der Sperrung kommen. Die Asphaltarbeiten sind außerdem stark witterungsabhängig.

Das Staatliche Bauamt Aschaffenburg bittet für die erforderlichen Arbeiten um das Verständnis der Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer und wird laufend über den Baufortschritt und die Verkehrsführungen informieren.

 

Pressemitteilung des Staatliches Bauamt Aschaffenburg, Cornelienstraße 1, 63739 Aschaffenburg

„Wo bleibt mein Geld?“ – Teilnehmer für nächste Erhebung zu Einnahmen und Ausgaben gesucht

Mitmachen und mindestens 100 Euro Prämie erhalten.
Einkommens- und Verbrauchsstichprobe, kurz EVS, als wichtige Datenbasis für politische Entscheidungen.

Wofür und wieviel Geld geben die Menschen in Deutschland aus? Wie hoch sind konkret die Ausgaben für Lebensmittel, Wohnen, Verkehr und andere Dinge? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe, kurz EVS. Unter dem Motto „Wo bleibt mein Geld?“ führt das Bayerische Landesamt für Statistik gemeinsam mit den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder von Januar bis Dezember 2023 die nächste EVS durch. Dafür werden in Bayern rund 13000 Haushalte gesucht, die sich an der größten freiwilligen Befragung der amtlichen Statistik beteiligen. Als Dankeschön erhalten sie eine Geldprämie von mindestens 100 Euro. Hinweis: aktuell läuft auch die Zeitverwendungserhebung (ZVE), beide Erhebungen klingen ähnlich sind aber grundverschieden.

Unter www.evs2023.de/teilnahme können Interessierte ab sofort ihren Haushalt zur EVS 2023 anmelden. Aus allen Anmeldungen wird für jedes Quartal nach einem Quotenplan eine Stichprobe gezogen. Das bedeutet, vor Beginn der EVS wird für jedes Bundesland anhand der Bevölkerungsstruktur festgelegt, wie viele Paarhaushalte mit Kindern, wie viele Haushalte von Alleinerziehenden, wie viele Alleinlebende usw. für die Stichprobe benötigt werden. Dies ist wichtig, um die Bevölkerung realistisch abzubilden.

Wie bei allen Erhebungen der amtlichen Statistik sind der Datenschutz und die Geheimhaltung umfassend gewährleistet. Alle Angaben werden streng vertraulich behandelt und ausschließlich für statistische Zwecke verwendet.

Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder bedanken sich bei allen Teilnehmenden für die Unterstützung!

Weitere Informationen zur EVS 2023, häufig gestellte Fragen sowie das Teilnahmeformular sind verfügbar unter www.evs2023.de.

 

Informationen zu den Erhöhungen der Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde

Mit Wirkung zum 01.09.2022 werden mit Gemeinderatsbeschluss vom 27.07.2022 die Kita-Gebühren angehoben. Die neue Gebührensatzung wurde am 05.08.2022 im Karlsteiner Mitteilungsblatt veröffentlicht.

Schon mit den Haushaltsberatungen Ende 2021 wurde über eine Gebührenerhöhung gesprochen, neben der Erhöhung von Gebühren für das Freizeitgebiet und den Anhebungen der Gewerbesteuer- und Grundsteuerhebesätze.

Das hatte sich bis jetzt aber noch verzögert.

Gründe für die Erhöhung sind die ständig steigenden Kosten im Kinderbetreuungsbereich und dem dadurch kontinuierlichen Anstieg des Kostenanteils der Gemeinde auf zuletzt über 50 % an den Gesamtkosten.

Die Zirka-Deckungsbeiträge an den Gesamtausgaben liegen mit Einführung der neuen Gebührenordnung bei:

Elternbeiträge: 15 %, Staatliche Zuschüsse: 35 %, Gemeindeanteil: 50 %.

Für die Gebührenerhöhung bitten wir um Verständnis, möchten aber darauf hinweisen, dass nur durch diese weiterhin eine qualitativ sehr gute Kinderbetreuung gewährleistet werden kann.

 

Neue Lärmkarten des Eisenbahn-Bundesamtes

Das Eisenbahn-Bundesamt hat die vierte Runde der Umgebungslärmkartierung an Schienenwegen von Eisenbahnen des Bundes durchgeführt. Damit wurde die Umgebungslärmkartierung an ca. 17.000 Streckenkilometern in einem Untersuchungsgebiet von mehr als 58.000 km² termingerecht abgeschlossen. Die Ergebnisse können ab sofort online abgerufen werden.

Über die Internetseite http://www.eba.bund.de/kartendienst gelangen Sie zu dem GeoPortal des Eisenbahn-Bundesamtes. Hier können Sie Ihre Adresse suchen lassen und erfahren, wie laut der Schienenverkehrslärm für Ihr Haus oder Grundstück berechnet wurde. Darüber hinaus gibt es Informationen zu der Anzahl der Zugfahrten (nach Verkehrskategorie und pro Jahr) sowie Statistiken für jede betroffene Gemeinde. Darin enthalten sind zum Beispiel Angaben zu der Anzahl belasteter Einwohnerinnen und Einwohner sowie betroffener Schulen und Krankenhäuser. Selbstgewählte Ausschnitte können Sie als PDF-Karten drucken. Zusätzlich bietet das Eisenbahn-Bundesamt die Ergebnisse der Umgebungslärmkartierung als Geodatendienste an. Diese Dienste können Sie in ein Geoinformationssystem einbinden und darin betrachten oder verarbeiten.

Fragen zur Lärmkartierung richten Sie bitte an das Eisenbahn-Bundesamt: per E-Mail an umgebungslaerm@eba.bund.de oder postalisch mit dem Stichwort „Umgebungslärm“ an die Zentrale des Eisenbahn-Bundesamtes, Heinemannstr. 6, 53175 Bonn.

Verzögerungen bei der Rest- und Biomüllabfuhr

Pressemitteilung Nr. 110/2022, Aschaffenburg, 9. Juni 2022

<Landkreis Aschaffenburg> Aufgrund von Personalausfällen bei der Firma Remondis kann derzeit die Rest- und Biomüllabfuhr in vielen Landkreisgemeinden unter Umständen nicht am angekündigten Leerungstag vollständig stattfinden. In jüngster Vergangenheit kam es bereits zu Verzögerungen bei den geplanten Abfuhrterminen der Rest- und Biomülltonnen.

Es wird darauf hingewiesen, dass die noch vollen Tonnen auch nach dem geplanten Leerungstag am Straßenrand bereitstehen und nicht auf das Grundstück zurückgeholt werden sollen. Der Entsorger ist bemüht die Leerung zeitnah nachzuholen.

Der Landkreis Aschaffenburg und sein beauftragter Entsorger stehen in ständigem Austausch und sind bestrebt, den gewohnten Service so schnell wie möglich wieder anbieten zu können und bitten für diese außergewöhnliche Situation um Verständnis.

In den Sommermonaten Juni, Juli und August werden die Biotonnen wieder wöchentlich geleert, die Restmülltonnen weiterhin alle zwei Wochen.

Mit freundlichem Gruß

Ihre Pressestelle
Fachreferat I/BL

Landratsamt Aschaffenburg
Bayernstraße 18, 63739 Aschaffenburg
Tel.: 06021 / 394 – 284
Fax: 06021 / 394 – 984
E-Mail: Pressestelle@Lra-ab.bayern.de

Ab sofort: 50 Prozent der Bürgermobil-Einnahmen für die UKRAINE

Liebe Fahrgäste des Karlsteiner Bürgermobils,
wir möchten Sie darüber informieren, dass ab sofort die Hälfte der Einnahmen aus den Bürgermobil-Fahrten zu Gunsten der ukrainischen Flüchtlinge gehen und in einen entsprechenden Spendentopf fließen. Nutzen Sie also bitte weiter eifrig unseren exklusiven „Orts-Mobilitäts-Service“ und tuen Sie dabei Gutes .

Ihr Bürgermobil-Team und Gemeindeverwaltung
Karlstein, 30. März 2022

ANKÜNDIGUNG VON NATURSCHUTZ-FACHLICHEN KARTIERUNGSARBEITEN DER AMPRION GMBH IN DER GEMEINDE KARLSTEIN AM MAIN WECHSELSTROM-FREILEITUNG URBERACH – DETTINGEN – GROßKROTZENBURG

Die Amprion GmbH plant als verantwortlicher Netzbetreiber entlang der bestehenden Wechselstrom-Freileitung Urberach – Dettingen – Großkrotzenburg (Bl. 4593) Bestandserfassungen der vorkommenden Tier- und Pflanzenarten. Die gewonnenen Daten dienen unter anderem zur Erstellung umweltfachlicher Unterlagen sowie der Bemessung gegebenenfalls notwendiger Kompensationsmaßnahmen.

Für die Kartierungsarbeiten hat Amprion einen Dienstleister, die Sweco GmbH, Hanauer Landstraße 135-137, 60314 Frankfurt am Main, beauftragt. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieses Unternehmens werden die ökologischen Gegebenheiten im Rahmen einer Begehung auf einer Fläche von 300 Metern beidseits der Stromtrasse erfassen und dokumentieren (Biotopbestimmung, faunistische Planungsraumanalyse, avifaunistische Kartierung). Die vorgenannte Auflistung der Vorarbeiten ist noch nicht abschließend. Ggf. können weitere naturschutzfachlich relevante Kartierungsarbeiten notwendig werden.  Festgehalten werden unter anderem Gewässer, Gehölze sowie ansässige Pflanzen- und Tierarten. Die Sichtungen finden tagsüber statt und werden, wann immer möglich, von bestehenden Wegen aus vorgenommen. Sollte ein Bereich von keinem öffentlichen Weg einsehbar sein, kann es in Ausnahmefällen vorkommen, dass Grundstücke kurzzeitig betreten werden müssen.

Die Arbeiten werden an einzelnen Tagen zwischen

dem 18. Februar 2022 und dem 31. Dezember 2022

durchgeführt. Da die Kartierungen zum Teil witterungsabhängig sind, kann es zu Verschiebungen von wenigen Tagen kommen.

ÜBERSICHT DER BETROFFENEN FLURSTÜCKE IN DER GEMEINDE KARLSTEIN AM MAIN:

Gemarkung Großwelzheim

Flur 0

Flurstücke: 1130, 1329, 3471/1, 3471/3, 3471/4, 3641/3, 3641/8, 3997, 3997/1, 3997/2, 3998, 3999, 4000/3, 4000/4, 4000/35, 4000/36, 4000/40, 4000/41, 4000/42, 4000/48, 4000/49, 4000/50, 4000/51, 4000/57, 4000/60, 4000/62, 4000/63, 4000/64, 4000/66, 4000/67, 4000/75, 4000/85, 4001, 4001/1, 4022, 4306

Die Maßnahmen erfolgen auf Grundlage des § 44 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz). Gemäß § 44 Abs. 1 EnWG handelt es sich um Vorarbeiten, die der Vorbereitung der Planung dienen. Sie müssen von den Eigentümerinnen und Eigentümern und sonstigen Nutzungsberechtigten geduldet werden.

Wir bitten die von den Kartierungsarbeiten betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte um Verständnis für die erforderlichen Arbeiten.

Im Zuge der Kartierungsarbeiten werden im Regelfall keine Schäden verursacht. Sollte es trotz aller Vorsicht dennoch zu Flurschäden kommen, können diese beim u. g. Kontakt angezeigt werden. Eine gegebenenfalls erforderliche Regulierung werden wir mit Ihnen oder Ihrem Nutzungsberechtigten vornehmen.

Wir bedanken uns vorab für Ihr Verständnis.

Ihre Amprion GmbH

FÜR FRAGEN STEHEN WIR IHNEN GERNE ZUR VERFÜGUNG:

Projektsprecherin: Joëlle Bouillon

Telefon: 0 800 5895 2474 · Mail: netzausbau@amprion.net

Bekanntmachung der Aufhebung der Zweckvereinbarung zwischen dem Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung Untermain und der Gemeinde Leidersbach

Die Aufhebung der Zweckvereinbarung zwischen dem Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung Untermain und der Gemeinde Leidersbach zur Übertragung der hoheitlichen Aufgaben der Überwachung des ruhenden und des fließenden Verkehres einschließlich aller hoheitlichen Entscheidungen im Ordnungswidrigkeitsverfahren zum 31.12.2021 wurde durch die Rechtsaufsichtsbehörde, das Landratsamt Aschaffenburg, mit Schreiben vom 31.08.2021, Az. 41-027.2.2-006/0005, rechtsaufsichtlich genehmigt.

Abbuchungstexte erscheinen verändert!

Zur vorsorglichen Information weisen wir darauf hin, dass aufgrund einer Programmumstellung ALLE Abbuchungstexte bei gemeindlichen Geldabbuchungen verändert erscheinen werden.
Wir danken für Ihr Verständnis.
26. Juli 2023, Gemeindeverwaltung Karlstein

Aufgrund der Trockenheit: Verschärfte Maßnahmen zur Verhinderung von Waldbränden

Aufgrund der derzeit hohen Waldbrandgefahr hat die Gemeinde Karlstein zur Gefahrenabwehr eine Allgemeinverfügung bekannt gegeben. Sie gilt ab dem 19. Juni 2023. Hiernach sind außerhalb der geschlossenen Ortslage offene Feuerstätten im Freien untersagt. Das Verbot gilt insbesondere für Lagerfeuer und sonstige offene Feuer auf privaten Grundstücken sowie für kommunale Grillplätze.

Beim Grillen auf privaten Grundstücken innerhalb geschlossener Ortslagen ist bei offenem Feuer oder der Verwendung von Grillkohle dafür Sorge zu tragen, dass diese ordnungsgemäß abgelöscht werden. Darüber hinaus enthält die Allgemeinverfügung weitere einzuhaltende Sicherheitsmaßnahmen.

Bei Zuwiderhandlungen werden Zwangsgelder fällig.

Die erlassene Allgemeinverfügung ist HIER und beim Ordnungsamt im Rathaus veröffentlicht. Außerdem wird sie im nächsten Amts- und Mitteilungsblatt bekannt gemacht. Sie tritt mit Ablauf des 30. September 2023 außer Kraft.

Theatergruppe Karlstein

Auch im Hinblick auf die Aufführungen im Jahre 2023 suchen wir schon jetzt Darstellerinnen und Darsteller und Helferinnen und Helfer, die sich bereits bei der nächsten Aufführung im kommenden Jahr (März 2020) ihre ersten Sporen verdienen oder Theaterluft schnuppern möchten. […]

Karlsteins erste Fahrradstraße

Wie in der Gemeinderatssitzung vom 1. Dezember 2021 beschlossen, wurde in der vergangenen Woche die Beschilderung von Karlsteins erster Fahrradstraße vorgenommen.

Die ausgewiesene Fahrradstraße verläuft von der Schulstraße über die Hugo-Dümler-Straße und endet in der Eichendorffstraße.

ACHTUNG: Keine automatische Vorfahrt!

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