Aus dem Internetauftritt der Gemeinde Karlstein
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Montag - Frauenschwimmen
(Frauen und Mädchen ab 12 Jahre) : 19.30 - 21.30 Uhr
Mittwoch:                                        16.15 - 21.30 Uhr
Freitag:                                          15.00 - 18.00 Uhr
Samstag:                                       14.00 - 17.00 Uhr 

Schwimmhalle geschlossen
Wir weisen darauf hin, dass das Hallenschwimmbad in der Grundschule Dettingen ab sofort über die Sommermonate für den öffentlichen Badebetrieb geschlossen ist. Die Wiedereröffnung im Herbst wird rechtzeitig bekannt gegeben.
 
 

Die Jahreskarten für den Badesee bzw. das Hallenbad für die neue Saison (April 2013 - März 2014) sind nur noch in der Anmeldung des Freizeitgebietes Großwelzheim erhältlich (nicht mehr im Hallenbad).
 
 
     
§ 1 Allgemeines

1. Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im gesamten Bereich des Bades einschließlich des Einganges und der Außenanlagen.
2. Die Haus- und Badeordnung ist für alle Badegäste verbindlich. Mit dem Betreten des Bades erkennt jeder Besucher diese sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen an.
3. Die Einrichtungen des Bades sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung oder Beschädigung haftet der Badegast für den Schaden. Für schuldhafte Verunreinigung kann ein besonderes Reinigungsgeld erhoben werden, dessen Höhe im Einzelfall nach Aufwand festgelegt wird.
4. Die Badegäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie dem Aufrechterhalten der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft.
5. Das Rauchen ist im Hallenbad nicht gestattet.
6. Behälter aus Glas oder Porzellan dürfen in das Bad nicht mitgebracht werden.
7. Das Personal ggf. weitere Beauftragte des Bades üben gegenüber allen Besuchern das Hausrecht aus. Besucher, die gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen, können vom Besuch des Bades ausgeschlossen werden. In solchen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht zurückerstattet.
8. Fundgegenstände sind an das Personal abzugeben.
9. Den Badegästen ist es nicht erlaubt, Musikinstrumente, Tonwiedergabegeräte oder Fernsehgeräte zu benutzen, wenn es dadurch zu Belästigungen der übrigen Badegäste kommt.
10. Das Fotografieren und Filmen fremder Personen und Gruppen ohne deren Einwilligung ist nicht gestattet. Für gewerbliche Zwecke und für die Presse bedarf das Fotografieren und Filmen der vorherigen Genehmigung der Gemeinde Karlstein a.Main.
 
 
 
§ 2 Öffnungszeiten und Zutritt

1. Die Öffnungszeiten und letzter Einlass werden öffentlich bekannt gegeben. Ansprüche gegen den Betreiber können daraus nicht abgeleitet werden. Letzter Einlass ist 30 Minuten vor Betriebsende. Die Badezone ist 15 Minuten vor Ende der Öffnungszeit  zu verlassen.
2. Die Gemeinde Karlstein a.Main kann die Benutzung des Bades oder Teile davon, z. B. durch Schul- oder Vereinsschwimmen, Kursangebote oder Veranstaltungen, einschränken, ohne dass daraus ein Anspruch auf Erstattung oder Ermäßigung des Eintrittsgeldes besteht.
3. Der Zutritt ist nicht gestattet:
a. Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen,
b. Personen, die Tiere mit sich führen,
c. Personen, die an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit (im Zweifelsfall kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden) oder offenen Wunden leiden,
d. Personen, die das Bad zu gewerblichen oder sonstigen nicht badeüblichen Zwecken nutzen wollen.
4. Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen können, ist die Benutzung der Bäder nur zusammen mit einer geeigneten Begleitperson gestattet.
5. Für Kinder unter 7 Jahren ist die Begleitung einer geeigneten Begleitperson erforderlich.
6. Jeder Badegast muss im Besitz eines gültigen Eintrittsausweises für die entsprechende Leistung sein. Die jeweils gültige Entgeltordnung ist Bestandteil dieser Haus- und Badeordnung.
7. Gelöste Eintrittsausweise werden nicht zurückgenommen, Entgelte bzw. Gebühren nicht zurückgezahlt.
 

§ 3 Haftung

1. Die Badegäste benutzen das Bad einschließlich ihrer Einrichtungen auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung des Betreibers, das Bad und Einrichtungen in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten.
2. Für Personen-, Sach- und Vermögensschäden haftet der Betreiber nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
 
 
§ 4 Benutzung des Bades
 
1. Der Badegast ist für das Verschließen des Garderobenschrankes und die Aufbewahrung des Schlüssels selbst verantwortlich. Für verlorene Garderobenmarken, Schlüssel u.ä. sind vor Aushändigung der Kleidung 10 € zu entrichten. In derartigen Fällen ist vor der Aushändigung der Kleidung das Eigentum an den Sachen nachzuweisen. Der Verlierer erhält diesen Betrag zurück, falls der Schlüssel gefunden wird.
2. Schränke und Wertfächer, die nach Betriebsschluss noch verschlossen sind, werden vom Badepersonal geöffnet. Der Inhalt wird danach als Fundsache behandelt.
3. Vor der Benutzung der Becken muss eine Körperreinigung vorgenommen werden.
4. Barfußbereiche dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden.
5. Der Aufenthalt im Nassbereich des Bades ist nur in Badekleidung gestattet.
6. Seitliches Einspringen, das Hineinstoßen oder Werfen anderer Personen in das Becken ist untersagt.
7. Die Benutzung von Sport- und Spielgeräten (z.B. Schwimmflossen, Tauchautomaten, Schnorchelgeräten) und Schwimmhilfen ist nur mit Zustimmung des Aufsichtspersonals gestattet. Die Benutzung von Augenschutzbrillen (Schwimmbrillen) erfolgt auf eigene Gefahr.
8. Ballspiele sind nicht erlaubt.
9. Speisen und Getränke dürfen nicht in den Nassbereich mitgebracht und verzehrt werden.
 

§ 5 Ausnahmen

Die Haus- und Badeordnung gilt für den allgemeinen Badebetrieb. Bei Sonderveranstaltungen sowie dem Schul- und Vereinsschwimmen können von dieser Haus- und Badeordnung Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer besonderen Aufhebung der Haus- und Badeordnung bedarf.
Wünsche, Anregungen und Beschwerden nimmt das Aufsichts- bzw. Kassenpersonal oder die Betriebsleitung entgegen.
 
Karlstein a.Main, im Oktober 2005
 
Winfried Bruder
1. Bürgermeister
 
 

Gebühren
1.Einzelkarte:
a)für Erwachsene und für Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr 2,00 €
b)für Kinder ab dem 6. Lebensjahr und Jugendliche bis einschließlich 15. Lebensjahr 1,00 €
Kinder bis 6 Jahre haben freien Eintritt, ihnen muss jedoch eine mindestens 18 Jahre alte Begleitperson beigegeben sein
c)für Schüler, Studierende und Schwerbeschädigte oder Schwerbehinderte mit amtlichem Ausweis sowie für Rentner zum Besuch des Geländes und des Kioskes 1,00 €
 
2.Dauerkarte (erhältlich bei der Anmeldung am Freizeitgebiet/Campingplatz und ca. von Mitte Februar bis Ende März in der Schwimmhalle / wenn das Hallenbad im Herbst öffnet sind die Dauerkarten dann im Schwimmbad erhältlich):
a) für Erwachsene und für Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr 20,00 €
b) für Kinder ab dem 6. Lebensjahr und Jugendliche bis einschließlich 15. Lebensjahr 10,00 €
für Kinder bis 6 Jahre gilt Ziffer 1 b entsprechend
c) für Schüler, Studierende und Schwerbehinderte mit amtlichem Ausweis 10,00 €
d) Zehnerkarte für Erwachsene und für Jugendliche ab dem
16. Lebensjahr 15,00 €

3. Vergünstigungen für Gemeindeeinwohner:
a) Dauerkarte für Erwachsene und Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr 10,00 €
b) Dauerkarte für Kinder ab dem 6. Lebensjahr und Jugendliche bis einschließlich 15. Lebensjahr sowie Schüler, Studierende und Schwerbehinderte mit amtlichem Ausweis 2,00 €
(für Kinder bis 6 Jahre gilt Ziffer 1b entsprechend)
 
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