Kommunaler Schlachthof; Erlass von Benutzungsbedingungen
Zuständigkeit
Gemeinde Karlstein a.Main
Hausanschrift
Am Oberborn 1
63791 Karlstein a.Main
Telefon
+49 (0)6188 784-0
Fax
+49 (0)6188 784-50
E-Mail Adresse
gemeinde@karlstein.de
Webseite
http://www.karlstein.de
Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für den Schlachthof, der von einer Kommune betrieben wird.
Betreibt die Kommune den Schlachthof in Privatrechtsform (etwa als GmbH), treten an die Stelle von Benutzungsordnungen privatrechtliche Nutzungsbedingungen (in der Regel als allgemeine Geschäftsbedingungen).
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Stand
07.09.2017, 08:09 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium des Innern und für Integration (siehe BayernPortal)