Marktordnung; Erlass
Zuständigkeit
Gemeinde Karlstein a.Main
Hausanschrift
Am Oberborn 1
63791 Karlstein a.Main
Telefon
+49 (0)6188 784-0
Fax
+49 (0)6188 784-50
E-Mail Adresse
gemeinde@karlstein.de
Webseite
http://www.karlstein.de
Städte und Gemeinden können für die Abhaltung und Benützung von Märkten Satzungen erlassen.
Die Marktverordnungen sind von Veranstaltern, Marktbeschickern und Besuchern zu beachten. Sie können z. B. den Marktstandort, die zugelassenen Waren und Leistungen, die Vergabe und Zuteilung von Standplätzen, die Verkaufs- und Betriebszeiten und das Verhalten am Markplatz regeln.
Nähere Informationen über die Marktordnung (z. B. Satzung über das Marktwesen) Ihrer Gemeinde erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
-
Verwaltungsgerichtsprozess
verwaltungsgerichtliche Klage
Verwandte Leistungen
Stand
13.03.2018, 14:03 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Energie und Technologie (siehe BayernPortal)