Marktgebühren; Erhebung
Zuständigkeit
Gemeinde Karlstein a.Main
Hausanschrift
Am Oberborn 1
63791 Karlstein a.Main
Telefon
+49 (0)6188 784-0
Fax
+49 (0)6188 784-50
E-Mail Adresse
gemeinde@karlstein.de
Webseite
http://www.karlstein.de
Die Benutzung von Standplätzen auf Märkten kann gebührenpflichtig sein.
Für die Bereitstellung von Plätzen und Einrichtungen auf Wochen-, Floh- und Weihnachtsmärkten und sonstiger Märkte können Gebühren erhoben werden.
Nähere Informationen über die Marktgebühren (z. B. Satzung über die Erhebung von Marktgebühren oder die Höhe der Marktgebühren) Ihrer Gemeinde erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.
Rechtsgrundlagen
-
Art. 8 Kommunalabgabengesetz (KAG)
Benutzungsgebühren
Rechtsbehelfe
-
Widerspruchsverfahren (fakultatives); Einlegung eines Widerspruchs
(fakultatives) Widerspruchsverfahren
Verwandte Leistungen
Stand
13.03.2018, 14:03 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Energie und Technologie (siehe BayernPortal)